Der Traum vom Eigenheim hat in Zeiten von Klimawandel und steigenden Energiepreisen eine neue Dimension erreicht: Ein Haus, das nicht nur energieeffizient ist, sondern mehr Energie produziert, als es verbraucht. Das sogenannte Plus-Energie-Haus kombiniert modernste Technologien wie Photovoltaik (PV) und Wärmepumpen mit nachhaltigen Baumaterialien wie Holz, um ein zukunftsfähiges Zuhause zu schaffen. Es ist nicht nur eine Lösung für energieautarke Lebensweise, sondern auch ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz.
Das Plus-Energie-Haus: Definition und Vorteile
Ein Plus-Energie-Haus ist ein Gebäude, das über das Jahr hinweg mehr Energie produziert, als es für Heizung, Warmwasser und Strom benötigt. Möglich wird dies durch eine hocheffiziente Gebäudehülle, innovative Haustechnik und die Nutzung erneuerbarer Energien. Im Zentrum stehen meist Photovoltaikanlagen, die Sonnenenergie in Strom umwandeln, sowie Wärmepumpen, die regenerative Energiequellen wie Luft, Wasser oder Erdwärme für die Wärmeversorgung nutzen. Überschüssige Energie kann ins Stromnetz eingespeist oder in Batterien gespeichert werden, um sie später zu verwenden.
Vorteile eines Plus-Energie-Hauses:
Energieunabhängigkeit: Bewohner reduzieren ihre Abhängigkeit von externen Energieversorgern und steigenden Energiepreisen.
Klimaschutz: Der Betrieb eines Plus-Energie-Hauses spart CO₂-Emissionen ein, was aktiv zur Bekämpfung des Klimawandels beiträgt.
Langfristige Kosteneinsparungen: Die initialen Investitionen zahlen sich durch geringe Betriebskosten und staatliche Förderungen aus.
Steigerung des Immobilienwerts: Nachhaltige Gebäude gewinnen angesichts gesetzlicher Vorgaben und steigender Umweltbewusstseins zunehmend an Wert.
Photovoltaik und Wärmepumpen: Der Schlüssel zur Energieautarkie
Die zentrale Rolle im Plus-Energie-Haus spielen Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen. Ihre Kombination ermöglicht es, ein Gebäude nahezu vollständig mit regenerativer Energie zu versorgen.
Photovoltaik: Sonnenenergie optimal nutzen
Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach oder an der Fassade wandelt Sonnenlicht in elektrischen Strom um. Dieser Strom deckt den täglichen Energiebedarf des Haushalts und versorgt auch die Wärmepumpe. Moderne Anlagen sind äußerst effizient und können mit Batteriespeichern kombiniert werden, um Energie für Zeiten ohne direkte Sonneneinstrahlung zu speichern. Überschüssiger Strom kann ins öffentliche Netz eingespeist werden, was zusätzliche Einnahmen generiert.
Wärmepumpe: Effiziente Wärme aus der Umwelt
Wärmepumpen nutzen die Energie aus der Umgebungsluft, dem Grundwasser oder dem Erdreich, um Heiz- und Warmwasserenergie zu erzeugen. Sie arbeiten äußerst effizient, da sie nur einen Bruchteil der erzeugten Wärmeenergie als Strom verbrauchen. In Kombination mit dem von der Photovoltaikanlage erzeugten Strom werden sie zu einem unschlagbaren Baustein der autarken Energieversorgung.
Ein zusätzlicher Vorteil der Wärmepumpe ist ihre Vielseitigkeit: Sie kann nicht nur heizen, sondern auch kühlen, was in immer heißer werdenden Sommern an Bedeutung gewinnt.
Holzfertigbauweise: Nachhaltigkeit trifft auf moderne Architektur
Ein zukunftsfähiges Einfamilienhaus geht über die Energieversorgung hinaus. Die Bauweise spielt eine entscheidende Rolle für die ökologische Bilanz des Gebäudes. Holzfertigbauweise hat sich dabei als eine der klimafreundlichsten Methoden etabliert.
Warum Holz als Baustoff?
Holz ist ein nachwachsender Rohstoff, der CO₂ bindet und dadurch klimaneutral ist. Während seiner Wachstumsphase nimmt ein Baum Kohlendioxid aus der Atmosphäre auf und speichert es in seiner Struktur. Dieses gebundene CO₂ bleibt auch im verarbeiteten Holz erhalten, was die Bauweise zu einem aktiven Klimaschutz beiträgt.
Weitere Vorteile der Holzfertigbauweise sind:
Kurze Bauzeiten: Vorgefertigte Bauelemente ermöglichen eine schnelle und präzise Errichtung.
Hervorragende Dämmwerte: Holz sorgt für eine gute Wärmeisolierung, was den Energiebedarf des Hauses weiter reduziert.
Flexibilität: Holzbauweise erlaubt innovative und moderne architektonische Gestaltungsmöglichkeiten.
Kombination aus Holz und Plus-Energie-Technologien
Die Kombination aus Holz als Baumaterial und den Technologien eines Plus-Energie-Hauses ist unschlagbar. Die ökologische Bauweise reduziert den CO₂-Fußabdruck, während die Energieautarkie durch PV und Wärmepumpe langfristige Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen sichert. Zudem wird ein gesundes Raumklima geschaffen, da Holz Feuchtigkeit regulieren kann und frei von Schadstoffen ist.
Das zukunftsfähige Einfamilienhaus: Mehr als nur ein Zuhause
Ein Plus-Energie-Haus in Holzfertigbauweise ist mehr als nur ein Wohnraum – es ist eine Investition in die Zukunft. Angesichts der Herausforderungen durch Klimawandel, Ressourcenknappheit und steigende Energiekosten bietet es Lösungen, die sowohl den individuellen als auch den gesellschaftlichen Bedürfnissen gerecht werden.
Fördermöglichkeiten und gesetzliche Rahmenbedingungen
Der Bau eines solchen Hauses wird durch zahlreiche Neubau-Förderprogramme unterstützt, beispielsweise durch die KfW-Bank oder regionale Förderstellen. Auch steuerliche Vergünstigungen und Einsparungen durch Einspeisevergütungen machen die Entscheidung für ein Plus-Energie-Haus attraktiver.
Gleichzeitig treiben gesetzliche Anforderungen wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die EU-Klimaziele die Entwicklung hin zu klimafreundlichem Bauen voran. Neubauten müssen immer strengere energetische Standards erfüllen, was das Plus-Energie-Haus zum Vorreiter einer unvermeidlichen Entwicklung macht.
Fazit: Das Eigenheim der Gegenwart und der Zukunft
Ein Plus-Energie-Haus in Holzfertigbauweise ist die perfekte Verbindung von modernster Technik, Nachhaltigkeit und Lebensqualität. Es bietet nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz, sondern auch finanzielle Vorteile und Unabhängigkeit. Für alle, die heute in ein zukunftssicheres Eigenheim investieren möchten, ist diese Bauweise ein überzeugender Weg, sich den Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte zu stellen und gleichzeitig ein komfortables Zuhause zu schaffen.
Ein Holz-Fertighaus als Neubau mit erneuerbarer Energie ist absolut zukunftsfähig. Eine Wärmepumpe ist eine Heizung, die wie ein Kühlschrank funktioniert, nur umgekehrt und mit viel höherer Leistung. Sie pumpt quasi die Wärme von außen (Boden, Wasser, Luft) in die Wohnung. Die Heizung ist im Haushalt der mit Abstand größte Verursacher von Kohlendioxid (CO2). Diese Emissionen belasten das Klima. Die elektrische Wärmepumpe ist eine energiesparende Form der Wärmegewinnung mit geringeren CO2-Emissionen als Heizöl- oder Erdgasheizungen.
Ressourcenschonend Bauen und klimafreundlich Heizen
In Zeiten des Klimawandels und wachsender Ressourcenknappheit sind nachhaltige Entscheidungen unverzichtbar geworden. Ein Plus-Energie-Haus in Holzfertigbauweise schafft dafür optimale Voraussetzungen. Diese Bauweise kombiniert fortschrittliche Technologie mit einem natürlichen Wohnklima und beweist, dass umweltfreundliches Wohnen und hoher Komfort Hand in Hand gehen können. Die Zukunft des Bauens liegt klar in der Nutzung erneuerbarer Energien und ökologischer Materialien – mit einem Plus-Energie-Haus in Holzfertigbauweise sind Bauherren und Baufamilien bestens auf diese Zukunft vorbereitet.
Welche Vorteile bietet eine Wärmepumpe für den Neubau
Wärmepumpen verursachen keine CO2-Emissionen vor Ort: Da Wärmepumpen keinen Brennstoff verbrauchen, verursachen sie auch keine Emissionen. Diese fallen lediglich bei der Produktion des Stroms an, mit dem die Wärmepumpe betrieben wird – und dieser wird zunehmend umweltfreundlich erzeugt. Wird der Strom aus regenerativen Quellen gewonnen, arbeitet die Wärmepumpe CO2-neutral.
Wärmepumpen nutzen regenerative Energien: Die Vorräte an Umweltwärme sind quasi unendlich. Denn sie werden durch die Sonne und durch chemische Prozesse im Erdinneren ständig wieder aufgefüllt.
Wärmepumpen liefern einen Beitrag zum globalen Klimaschutz: Durch ihre hohe Effizienz sparen Wärmepumpen beträchtliche Massen an Treibhausgasen ein. Da sie ohne Verbrennungsprozesse funktionieren, produzieren sie keine klimaschädlichen Gase oder Rußpartikel.
Wärmepumpen können mit grünem Strom betrieben werden: Der Umbau unserer Stromversorgung ist in vollem Gange. Je umweltfreundlicher der Strom produziert wird, desto umweltfreundlicher wird zwangsläufig die Wärmepumpe – und das sogar in Bestandsgebäuden. Die Wärmepumpe ist das einzige Heizsystem, das durch die Energiewende im Strombereich auch immer ökologischer wird.
Wärmepumpen helfen, begrenzte Ressourcen zu schonen: Die weltweiten Brennstoffvorräte sind begrenzt. Ihre Erschließung ist technisch aufwändig und mit massiven Eingriffen in die Natur verbunden. Umweltwärme steht in unendlicher Menge zur Verfügung. Damit spart die Wärmepumpe große Mengen an Primärenergie ein, da sie nur einen kleinen Anteil Strom zum Antrieb benötigt – der zudem zunehmend aus erneuerbaren Quellen stammt.
Geeignete Wärmequelle für eine Wärmepumpe wählen
Prinzipiell stehen als Wärmequellen Boden, Wasser und Luft zur Verfügung. Die Effizienz der Wärmepumpe steigt, je geringer die Temperaturdifferenz zwischen der Wärmequelle und dem Heizsystem ist. Grundwasser und Erdreich verfügen während des Winters, wenn der Heizwärmebedarf groß ist, über eine relativ hohe, stabile Durchschnittstemperatur. Dies begrenzt den notwendigen Temperaturhub und ist für die Energieeffizienz und den Stromverbrauch einer Wärmepumpe von Vorteil. Erdreich, Grundwasser und Abwasser sind deshalb im Allgemeinen bessere Wärmequellen als die im Winter kalte Außenluft. Ein Bonus bei der Förderung würdigt die systemisch höhere Effizienz, um die womöglich höhere Anfangsinvestition abzumildern, die später durch niedrigere Stromkosten ausgeglichen werden kann.
Welche Arten von Wärmepumpen gibt es?
Die drei bekanntesten Arten von Wärmepumpenheizungen sind:
Luftwärmepumpe, auch Luft-Wasser-Wärmepumpe genannt.
Grundwasserwärmepumpe, auch Wasser-Wasser-Wärmepumpe genannt.
Erdwärmepumpe, auch Solewärmepumpe oder Sole-Wasser-Wärmepumpe genannt. Aber auch die Luft-Luft-Wärmepumpe wird immer beliebter.
Welche Wärmepumpe für Ihren Neubau am besten geeignet ist, erfahren Sie von den Holzfertighausherstellern. Diese bieten sogenannte Plus-Energie-Häuser mit erneuerbaren Energien wie z.B. einer Wärmepumpe zum Heizen und Kühlen an. Lassen Sie sich von den Holzfertighaus-Anbietern auf dem Ratgeber-Portal Holzbauwelt.de beraten. Füllen Sie dort das jeweilige Anforderungs-Formular des Haus-Anbieters aus.
Ein Plus-Energie-Haus in Holzfertigbauweise bietet Bauherren heute eine zukunftsweisende Möglichkeit, nicht nur klimafreundlich und ressourcenschonend zu bauen, sondern gleichzeitig auch energetisch unabhängig zu werden. Die steigenden Energiekosten und die Notwendigkeit, CO₂-Emissionen drastisch zu senken, machen es besonders attraktiv, Häuser so zu gestalten, dass sie mehr Energie produzieren, als sie verbrauchen. Fertighäuser in Holzfertigbauweise sind in diesem Kontext eine ideale Lösung: Sie kombinieren nachhaltige Materialien mit modernster Energietechnologie, um ein Höchstmaß an Energieeffizienz zu erreichen.
Der Begriff „Plus-Energie-Haus“ klingt futuristisch, ist jedoch längst Realität. Ein solches Haus erzeugt im Jahresdurchschnitt mehr Energie, als seine Bewohner für Heizung, Warmwasser und elektrische Geräte verbrauchen. Dies geschieht in erster Linie durch den Einsatz einer Photovoltaikanlage in Verbindung mit einem intelligenten Stromspeichersystem. Die Photovoltaikmodule auf dem Dach wandeln Sonnenlicht in Strom um, der direkt im Haus genutzt oder in einer Batterie gespeichert wird. Diese Technik erlaubt es, den erzeugten Strom auch dann zu verwenden, wenn die Sonne gerade nicht scheint – zum Beispiel in den Abendstunden oder an bewölkten Tagen.
Energieunabhängigkeit dank Photovoltaik und Stromspeicher
Das Herzstück eines Plus-Energie-Hauses ist die Photovoltaikanlage. Durch die Installation von Solarmodulen auf dem Dach wird die Kraft der Sonne genutzt, um sauberen Strom zu erzeugen. Dies allein ist schon ein großer Schritt in Richtung Energieautarkie. Doch in Kombination mit einem Stromspeicher entfaltet sich das volle Potenzial dieser Technologie. Tagsüber, wenn die Sonne scheint, produziert die Photovoltaikanlage häufig mehr Strom, als das Haus verbraucht. Dieser Überschuss wird nicht verschwendet, sondern in einer fest verbauten Batterie gespeichert. So kann der Strom auch dann genutzt werden, wenn die Sonne untergegangen ist oder das Wetter keine optimale Stromproduktion zulässt. Diese Unabhängigkeit vom Stromnetz gibt den Bewohnern ein hohes Maß an Sicherheit und Flexibilität.
Die Vorteile eines Plus-Energie-Hauses in Holzfertigbauweise gehen jedoch weit über die Stromerzeugung hinaus. Fertighäuser in dieser Bauweise bestehen hauptsächlich aus Holz, einem nachwachsenden und ökologisch wertvollen Rohstoff. Holz besitzt nicht nur hervorragende Dämmeigenschaften, sondern ist auch in der Herstellung deutlich klimafreundlicher als Stahl oder Beton. Es speichert CO₂ und hilft damit, den ökologischen Fußabdruck eines Hauses schon in der Bauphase erheblich zu reduzieren. Die Kombination von nachhaltigen Baumaterialien und fortschrittlicher Energietechnik macht das Plus-Energie-Haus zu einer der nachhaltigsten Wohnlösungen unserer Zeit.
Doch was genau bedeutet es für Bauherren, sich für ein Plus-Energie-Haus zu entscheiden? Zunächst einmal bietet diese Bauweise eine bemerkenswerte Unabhängigkeit von externen Energiequellen. Der Gedanke, nicht mehr von steigenden Strompreisen oder der Verfügbarkeit fossiler Energieträger abhängig zu sein, ist für viele Bauherren ein großer Anreiz. Ein Plus-Energie-Haus versorgt sich größtenteils selbst mit Strom. Der Strom, der durch die Photovoltaikanlage und den Speicher generiert wird, kann für alle elektrischen Geräte im Haushalt, die Heizung und das Warmwasser genutzt werden. Je nach Größe der Anlage und den klimatischen Bedingungen kann sogar so viel überschüssige Energie produziert werden, dass sie in das öffentliche Netz eingespeist wird – was für die Bauherren wiederum finanzielle Vorteile bringt.
Plus-Energie-Häuser: Hoher Wohnkomfort und langfristige Kostenvorteile
Ein weiterer entscheidender Vorteil eines Plus-Energie-Hauses ist der hohe Wohnkomfort, der durch moderne Technologien unterstützt wird. Diese Häuser sind in der Regel mit einer intelligenten Haustechnik ausgestattet, die den Energieverbrauch optimiert und den Komfort steigert. So kann beispielsweise eine Smart-Home-Steuerung dafür sorgen, dass die Energie im Haus effizient genutzt wird, indem Heizung, Beleuchtung und Haushaltsgeräte automatisch an die Bedürfnisse der Bewohner angepasst werden. Die intelligente Steuerung trägt nicht nur zur Energieeinsparung bei, sondern erhöht auch den Komfort im Alltag, da sie viele Abläufe automatisiert und den Bewohnern mehr Zeit für die wichtigen Dinge im Leben lässt.
Neben der technischen Ausstattung spielt die Dämmung eine zentrale Rolle bei der Energieeffizienz eines Plus-Energie-Hauses. In der Holzfertigbauweise ist das Haus bereits von Natur aus sehr gut isoliert, da Holz exzellente Dämmeigenschaften hat. Durch den Einsatz zusätzlicher Dämmmaterialien und moderner Fenstertechnologien wird sichergestellt, dass die Wärme im Winter im Haus bleibt und im Sommer die Hitze draußen gehalten wird. Dies reduziert den Heiz- und Kühlbedarf erheblich und trägt dazu bei, den Energieverbrauch auf ein Minimum zu senken. Ein Plus-Energie-Haus in Holzfertigbauweise ist also nicht nur energiesparend, sondern auch besonders komfortabel zu bewohnen.
Nachhaltiges Bauen mit Holz: Ökologisch und geringerer CO2-Fußabdruck
Für viele Bauherren ist auch der ökologische Aspekt entscheidend. Die Entscheidung für ein Plus-Energie-Haus bedeutet, einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Während der Bau eines herkömmlichen Hauses einen erheblichen CO2-Fußabdruck hinterlässt, kann dieser bei einem Haus in Holzfertigbauweise deutlich reduziert werden. Holz speichert während seines Wachstums CO2 und gibt es auch während seiner Nutzung nicht wieder ab. Es handelt sich also um einen klimafreundlichen Baustoff, der zudem nachwächst und somit eine nachhaltige Ressource darstellt. In Kombination mit der Nutzung erneuerbarer Energien durch die Photovoltaikanlage wird ein Plus-Energie-Haus zu einem echten Vorbild in Sachen Umweltschutz.
Auch die finanzielle Seite spricht für das Plus-Energie-Haus. Während die Baukosten in der Regel etwas höher sind als bei herkömmlichen Häusern, amortisieren sich diese durch die Einsparungen bei den Energiekosten und mögliche Einspeisevergütungen für den überschüssigen Strom, der ins Netz eingespeist wird. Langfristig gesehen kann ein solches Haus also nicht nur eine Ersparnis bei den laufenden Kosten bringen, sondern auch zu einem Gewinnbringer werden. Gleichzeitig steigert es den Wert der Immobilie, da nachhaltiges und energieeffizientes Bauen immer stärker gefragt ist.
Holzfertighäuser als Plus-Energie-Haus sind werthaltig und zukunftsorientiert
Ein weiterer Vorteil liegt in der Flexibilität der Fertighäuser in Holzfertigbauweise. Diese Häuser werden in modernen Fertigungsstätten vorgefertigt und dann auf der Baustelle in kurzer Zeit montiert. Dies verkürzt die Bauzeit erheblich und sorgt dafür, dass die Bauherren schneller in ihr neues Zuhause einziehen können. Trotz der kurzen Bauzeit sind diese Häuser äußerst robust und langlebig. Die Holzbauweise ist bekannt für ihre hohe Stabilität und Langlebigkeit, sodass die Bewohner lange Freude an ihrem klimafreundlichen und energiesparenden Holzhaus haben werden.
Für Bauinteressenten, die auf der Suche nach einer nachhaltigen, modernen und zukunftsfähigen Wohnlösung sind, bietet das Plus-Energie-Haus in Holzfertigbauweise somit eine attraktive Option. Es vereint die Vorteile eines energieeffizienten, klimafreundlichen Hauses mit hohem Wohnkomfort und Unabhängigkeit. Mit der Kombination aus Photovoltaikanlage und Stromspeicher ist es möglich, die natürliche Energie der Sonne zu nutzen und sich weitgehend vom öffentlichen Stromnetz zu lösen. Das Plus-Energie-Haus bietet nicht nur die Möglichkeit, nachhaltiger zu leben, sondern auch langfristig Kosten zu sparen und sich gegen steigende Energiepreise abzusichern.
Darüber hinaus erfüllt ein solches Haus die Anforderungen an modernes, komfortables Wohnen. Die Verbindung von Holz als natürlichem Baustoff mit intelligenter Haustechnik und energieeffizienter Bauweise schafft ein Wohngefühl, das sowohl umweltbewusst als auch zeitgemäß ist. Wer heute baut, muss nicht nur an die Gegenwart denken, sondern auch die Zukunft im Blick haben. Mit einem Plus-Energie-Haus treffen Bauherren eine Entscheidung, die ihre Lebensqualität verbessert, ihre Energiekosten senkt und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz leistet.
In Zeiten von Klimawandel und Ressourcenknappheit ist es wichtiger denn je, nachhaltige Entscheidungen zu treffen. Ein Plus-Energie-Haus in Holzfertigbauweise bietet die ideale Grundlage dafür. Es verbindet innovative Technik mit natürlichem Wohnen und zeigt, dass es möglich ist, komfortabel zu leben und dabei die Umwelt zu schonen. Die Zukunft des Bauens liegt in der Nutzung erneuerbarer Energien und nachhaltiger Baustoffe – und mit einem Plus-Energie-Haus in Holzfertigbauweise sind Bauherren bestens für diese Zukunft gerüstet.
In Deutschland gewinnt die Nachfrage nach energieeffizienten und nachhaltigen Wohnlösungen zunehmend an Bedeutung. In diesem Kontext haben sich Holzfertighaus-Hersteller als wegweisende Akteure etabliert, die innovative und umweltfreundliche Holzhäuser produzieren.
Diese Holzfertighaus-Unternehmen setzen auf die Vorteile des natürlichen und langlebigen Baustoffs Holz, um nicht nur den Bedarf an modernem Wohnraum zu decken, sondern auch einen Beitrag zur Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks zu leisten. Moderne Fertigungsmethoden für moderne Häuser mit Charakter.
Der Einsatz von fortschrittlichen Bautechnologien, kombiniert mit einer effizienten Fertigung in Werkhallen, ermöglicht es diesen Herstellern, energieeffiziente Holzhäuser und Holzfertighäuser zu schaffen, die den wachsenden Ansprüchen an Nachhaltigkeit, Komfort und Umweltschutz gerecht werden.
Holzfertighäuser beeindrucken durch eine Fülle von Vorzügen
Häuser die mit dem Baustoff Holz gebaut werden Holzfertighäuser bieten mehrere Vorteile für Baufamilien und tragen auch zum Klimaschutz bei. Hier sind einige Gründe:
Schneller Bauzeitplan: Holzfertighäuser werden in der Regel in Fabriken vorgefertigt und dann auf der Baustelle zusammengebaut. Dies ermöglicht eine verkürzte Bauzeit im Vergleich zu traditionellen Bauweisen. Die Baufamilien profitieren von einer schnelleren Fertigstellung und können schneller in ihr neues Zuhause einziehen.
Energieeffizienz: Holz hat natürliche isolierende Eigenschaften, was zu einer guten Energieeffizienz des Hauses beiträgt. Das bedeutet, dass weniger Energie für Heiz- und Kühlzwecke benötigt wird, was wiederum zu geringeren Energiekosten für die Baufamilien führt.
Nachhaltiges Baumaterial: Holz ist ein erneuerbarer Baustoff, vorausgesetzt, dass er aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammt. Die Verwendung von Holz als Baumaterial trägt dazu bei, den CO2-Fußabdruck des Bauprojekts zu verringern. Bäume absorbieren während ihres Wachstums CO2, und wenn das Holz dann für den Bau verwendet wird, bleibt das Kohlendioxid im Holz gebunden.
Gesundes Raumklima: Holz reguliert die Luftfeuchtigkeit auf natürliche Weise und schafft ein angenehmes Raumklima. Dies kann sich positiv auf die Gesundheit der Bewohner auswirken, insbesondere für Menschen, die an Atemwegserkrankungen leiden.
Recycling und Wiederverwendung: Holz ist ein recycelbarer und wiederverwendbarer Baustoff. Bei der Entsorgung eines Holzfertighauses kann das Holz recycelt oder anderweitig wiederverwendet werden, was zu weniger Abfall und Umweltauswirkungen führt.
Geringerer Energieaufwand für die Herstellung: Die Herstellung von Holzfertighäusern erfordert oft weniger Energie im Vergleich zu Beton- oder Ziegelhäusern. Dies trägt zur Gesamtbilanz der Umweltauswirkungen bei.
Positive CO2-Bilanz: Durch den Einsatz von Holz als Baumaterial und die nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern kann ein Holzfertighaus eine positive CO2-Bilanz haben. Das bedeutet, dass es im Laufe seines Lebenszyklus mehr CO2 bindet, als bei seiner Herstellung und Entsorgung freigesetzt wird.
Fördermöglichkeiten für den Bau eines Einfamilienhauses prüfen
Standard für die Förderung ist das Effizienzhaus 40. Eine nochmal höhere Förderung gibt es für Gebäude mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) . Damit wird bei der Förderung erstmals der ganze Lebenszyklus von Gebäuden in den Blick genommen. Vom Bau über den Betrieb bis zum potenziellen Rückbau sollen Treibhausgasemissionen verringert werden.
Neue Wohneigentumsförderung für Familien
Am 1. Juni 2023 startete die neue Wohneigentumsförderung für Familien , die ein neues klimafreundliches Eigenheim bauen oder erwerben wollen. Voraussetzung: Ein zu versteuerndes Einkommen von bis zu 90.000 Euro im Jahr (seit dem 16.10.2023) und mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt.
Gesetzlicher Neubaustandard nach dem Gebäudeenergiegesetz ist seit dem 1. Januar 2023 der -55-Standard. Damit hat die Bundesregierung die Anforderungen an den zulässigen Primärenergiebedarf von Neubauten erhöht. Eine weitere Erhöhung des Neubaustandards ist in dieser Wahlperiode wegen der schwierigen Situation der Bau- und Wohnungswirtschaft nicht mehr vorgesehen.
Insgesamt bieten Holzfertighäuser also nicht nur Vorteile in Bezug auf Bauzeit und Energieeffizienz für Baufamilien, sondern tragen auch zu umweltfreundlicheren Baupraktiken und damit zum Klimaschutz bei. Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass das verwendete Holz aus nachhaltigen Quellen stammt, um die ökologischen Vorteile zu maximieren. Eine Übersicht über ausgewählte Holzhaus-Hersteller in Deutschland finden Sie mit dem Link.
Das Gebäudenergiegesetz (GEG) beinhaltet umfangreiche Regelungen für den energetischen Standard von beheizten und klimatisierten Gebäuden. Diese betreffen sowohl Neubauten als auch Bestandsimmobilien. Hier sind die Regeln beschrieben für 2024 / 2025 für den Neubau.
Rückblick zum Thema Energieeinsparung von Gebäuden: In Deutschland trat am 1. Februar 2002 die erste Fassung der Energieeinsparverordnung in Kraft. Sie wurde zusammen mit dem Energieeinspargesetz und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zum jetzigen Gebäudeenergiegesetz zusammengeführt. Das Ziel der Bundesrepublik ist es, bis 2045 einen klimaneutralen Gebäudebestand in Deutschland zu erreichen.
Welche Anforderungen stellt das Gebäudeenergiegesetz?
Die Vorgaben des GEG beziehen sich größtenteils auf die Heizungstechnik und die Wärmedämmung, die Klimatechnik und Maßnahmen zur Hitzereduzierung.
Maßgeblich ist dabei der Energiehaushalt eines Gebäudes. Dafür werden neben den Werten für die Raumheizung und -kühlung auch der Stromverbrauch (zum Beispiel von Wärmepumpen), die Warmwassererzeugung und der Luftaustausch bewertet. Zur Berechnung der energetischen Standards gibt es mehrere Verfahren. Diese beziehen sich auf unterschiedlich definierte Energieformen:
Primärenergie: Umfasst den gesamten Prozess der Energiebereitstellung, vom Abbau der Rohstoffe bis hin zur finalen Verwendung
Endenergie: Die Energie, die dem Gebäude von Außen zugeführt wird
Nutzenergie: Die tatsächlich im Gebäude verwendete Energie (zum Beispiel zur Erwärmung der Heizung)
Die Resultate daraus werden zur Klassifizierung des Gebäudes herangezogen.
Erneuerbare Energien werden im Neubau zur Pflicht
Mit der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll der Einsatz erneuerbarer Energien weiter gefördert werden. Seit dem 1. Januar 2024 müssen Heizungen in Neubauten, die in Neubaugebieten errichtet werden, zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dafür stehen verschiedene Technologien zur Verfügung:
Solarthermische Anlagen
Biomasseheizungen (zum Beispiel Pelletheizungen)
elektrische Wärmepumpe
Brennstoffzellenheizung
Wasserstofffähige Heizung
Innovative Heizungstechnik
Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz
Gebäudenetzanschluss
Wärmenetzanschluss (Fernwärme))
Pelletheizung
Für alle Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt seit Januar 2024 genau wie für die Heizungserneuerung im Bestand: Das Gebäudeenergiegesetz wird an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt.
Neubauten und förderfähige KfW-Energiestandards
Das GEG beinhaltet umfangreiche Anforderungen an Neubauten bezüglich ihrer Energieeffizienz. Das heißt: Sie müssen den Standard eines eines Effizienzhauses 55 entsprechen. Bauwillige können selbst entscheiden, wie sie diesen Standard am besten erreichen.
Die wichtigsten Vorgaben dafür sind:
Der Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung darf 55 Prozent des entsprechenden Referenzgebäudes nicht überschreiten (zuvor: 75 Prozent). Das Referenzgebäude entspricht einem KfW-Effizienzhaus 100.
Der Wärmeverlust durch die Gebäudehülle darf maximal das 1,0-fache des Wertes des Referenzgebäudes betragen.
Ein bestimmter Anteil des Wärme- und Kältebedarfs im Gebäude muss durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Die Höhe des Anteils hängt vom Energieträger ab und beträgt aktuell beispielsweise für eine Wärmepumpe oder einen Holzpelletkessel 50 Prozent.
ACHTUNG: Obwohl (derzeit) das Effizienzhaus 55 laut GEG als energetischer Standard beim Neubau gilt, ist es nicht förderfähig!
Um eine Förderung für den klimafreundlichen Neubau zu erhalten, muss der Neubau mindestens dem KfW-Effizienzhaus-Standard 40 QNG entsprechen. Bauherren, Baufrauen und Baufamilien sollten sorgfältig überlegen, welchen KfW-Standard sie anstreben möchten. Was heute als Standard gilt, kann morgen bereits überholt sein. Ein Haus, das nach möglichst strengen energetischen Richtlinien gebaut wird, spart im Laufe der Zeit nicht nur Energie und Kosten, sondern hat in der Regel auch einen deutlich höheren Wiederverkaufswert im Vergleich zu energetisch weniger gut ausgestatteten Immobilien.
Bevor man sich für den Bau eines Holzhauses bzw. Holzfertighauses entscheidet, gibt es mehrere wichtige Aspekte, die sorgfältig bedacht werden sollten. Diese umfassen die Bauweise, die optische Gestaltung, Energiestandards, mögliche Förderungen und Gemeindevorschriften. Hier sind die Hauptpunkte, die man berücksichtigen sollte. Hier eine Übersicht der wichtigsten Punkte.
1. Welche Bauweise passt am besten?
Typ der Bauweise: Entscheiden Sie, welche Holzbauweise am besten zu Ihren Anforderungen passt (z.B. Blockbauweise, Holzrahmenbauweise, Holztafelbauweise).
Vor- und Nachteile: Jede Bauweise hat spezifische Vor- und Nachteile hinsichtlich Kosten, Bauzeit, Wärmedammeigenschaften und architektonischer Flexibilität.
Erfahrungen der Baufirma: Wählen Sie eine erfahrene Baufirma, die mit der gewählten Bauweise vertraut ist und über entsprechende Referenzen verfügt. Über das Portal Holzbauwelt.de erhalten Sie eine Übersicht erfahrener ausgewählter Holzhaus-Unternehmen, die seit vielen Jahren beständig am Markt unterwegs sind.
2. Optik und Design eines Holzhauses / Holzfertighauses
Ästhetische Präferenzen: Überlegen Sie, welcher Stil Ihnen am meisten zusagt (z.B. traditionelles Landhaus, modernes Designhaus, Schwedenhaus, Stadthaus, Bungalow).
Farbwahl: Entscheiden Sie, ob Sie natürliche Holztöne beibehalten wollen mit sichtbarer Holzverschalung oder eine bestimmte Farbe wählen möchten. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit von Putzträgerplatten auf die Holzrahmenkonstruktion.
Innenraumgestaltung: Denken Sie an die Innenausstattung und das Raumklima, das Sie sich wünschen. Holz bietet hier zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten.
3. Energieeffizienz und Nachhaltigkeit wird immer wichtiger
Dämmung und Isolierung: Informieren Sie sich über die Dämmwerte der verschiedenen Holzbauweisen und welche energetischen Standards Sie anstreben, z.B. ein Plusenergiehaus, das mehr Energie erwirtschaftet als verbraucht wird.
Energieeffizienzstandards: Streben Sie gegebenenfalls eine Zertifizierung nach Passivhaus-Standard oder anderen Nachhaltigkeitskriterien an?
Nachhaltige Materialien: Achten Sie auf die Verwendung nachhaltiger und umweltfreundlicher Materialien um den CO2-Fußabdruck beim Hausbau möglichst gering zu halten.
KfW-Förderung: Prüfen Sie die Angebote der KfW-Bank für zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse für energieeffiziente Neubauten.
Regionale Förderungen: Manche Bundesländer oder Gemeinden bieten zusätzliche Förderungen an. Informieren Sie sich über regionale Programme.
5. Gemeindevorschriften und Baurecht
Bebauungsplan: Überprüfen Sie den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde, um sicherzustellen, dass der Bau eines Holzhauses erlaubt ist und den örtlichen Bauvorschriften entspricht.
Baugenehmigung: Klären Sie die notwendigen Schritte zur Erlangung einer Baugenehmigung. Dies kann je nach Region variieren.
Gestaltungsvorschriften: Manche Gemeinden haben spezifische Vorschriften zur Fassadengestaltung, Farbwahl und Bauweise. Stellen Sie sicher, dass Ihr Entwurf diesen entspricht.
6. Kosten und Budget
Gesamtkosten: Erstellen Sie eine detaillierte Kostenplanung, die alle Aspekte des Baus einschließt, von der Baugründung, den Materialkosten bis zu den Arbeitskosten. Holzhaus-Hersteller legen Ihnen detaillierte Angebote vor, nachdem Sie erste Beratungsgespräche durchgeführt haben.
Kosten-Nutzen-Analyse: Führen Sie eine Kosten-Nutzen-Analyse durch, um die langfristigen Vorteile eines Holzhauses (z.B. Energieeinsparungen, Wohngesundheit, CO2-Fußabdruck) gegen die Anfangsinvestitionen abzuwägen.
7. Ökologische und gesundheitliche Aspekte
Umweltfreundlichkeit: Achten Sie auf die Herkunft des Holzes und die Verwendung umweltfreundlicher Baumaterialien beim Hausbau.
Raumklima: Berücksichtigen Sie die positiven Auswirkungen von Holz auf das Raumklima und die Gesundheit der Bewohner. Schließlich verbringt man circa 80-90 Prozent seines Lebens in Gebäuden.
Der Bau eines Holzhauses erfordert eine sorgfältige Planung und Berücksichtigung vieler Faktoren. Indem Sie sich über Bauweise, optische Gestaltung, Energieeffizienz, Fördermöglichkeiten und Gemeindevorschriften informieren und Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche klar definieren, schaffen Sie sich eine solide Grundlage für Ihr Bauprojekt. Das Portal Holzbauwelt.de informiert Sie über das Thema Holzhaus bauen und über ausgewählte Holzhaus-Hersteller.
Wenn Holzfertighäuser als Effizienzhaus 40 QNG geplant und gebaut werden, erhalten Sie eine KfW-Förderung, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Dies muss von einem Energieeffizienzexperten belegt werden. Ein Fertighaus aus Holz ist energieeffizient, langlebig und wertstabil. Das am 1. März 2023 gestartete KfW-Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) fördert das Effizienzhaus 40 QNG.
Zukunftsfähiger Hausbau mit einem Fertighaus aus Holz
Diese traditionelle Bautechnik hat sich längst als zeitgemäße Antwort auf die Herausforderungen des Klimawandels erwiesen. Insbesondere Fertighäuser aus Holz erfreuen sich wachsender Beliebtheit, da sie nicht nur energieeffizient und langlebig sind, sondern auch ein einzigartiges Wohnklima bieten.
Das KfW-Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN), gestartet im März 2023, hat diese Entwicklung weiter beflügelt, indem es die Förderung von Effizienzhäusern der Effizienzhausstufe 40 QNG unterstützt.
Das KfW-Förderprogramm und die Rolle der Holzfertighäuser
Das KfW-Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) wurde ins Leben gerufen, um den Bau energieeffizienter und nachhaltiger Wohngebäude zu fördern. Die Förderung von Effizienzhäusern der Klasse 40 zielt darauf ab, den CO2-Ausstoß im Gebäudesektor signifikant zu reduzieren und den Übergang zu einem klimafreundlicheren Wohnungsbestand zu beschleunigen. Holzfertighäuser spielen in diesem Kontext eine zentrale Rolle, da sie nicht nur die strengen Anforderungen an Energieeffizienz erfüllen, sondern auch ökologisch verantwortlich sind. Durch die Kombination von innovativer Bauweise und nachhaltigem Material tragen sie dazu bei, den Wohnbau in eine umweltfreundlichere Richtung zu lenken und den Klimawandel aktiv zu bekämpfen.
Hausbau mit Holz ist klimabewusst mit hohem Wohnkomfort
Die steigende Nachfrage nach Holzfertighäusern ist ein Zeichen dafür, dass sich die Einstellung zum Bauen grundlegend ändert. Immer mehr Menschen erkennen die Vorteile dieser nachhaltigen und zukunftsfähigen Wohnform. Das KfW-Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) unterstützt diesen Trend, indem es den Bau energieeffizienter Holzhäuser fördert. In einer Zeit, in der der Klimawandel eine der größten Herausforderungen unserer Zeit darstellt, bieten Holzfertighäuser eine praktische Lösung, um den CO2-Fußabdruck zu reduzieren und gleichzeitig hochwertigen Wohnraum zu schaffen. Es ist an der Zeit, Holz als das Baumaterial der Zukunft anzuerkennen und den Weg zu einer nachhaltigeren Bauweise zu ebnen.
Das Effizienzhaus beim Neubau
Für energiesparende Gebäude gibt es einen Orientierungsmaßstab: das Effizienzhaus. Die Kennzahl eines Effizienzhauses gibt an, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist.
Was ist ein Effizienzhaus?
Ein Effizienzhaus ist ein energetischer Standard für Wohngebäude. Er setzt sich aus 2 Kriterien zusammen:
Wie hoch ist der Gesamtenergiebedarf der Immobilie?
Und wie gut ist die Wärmedämmung der Gebäudehülle?
Das wird mit den Werten Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust angegeben.
Die Effizienzhaus-Stufe 40
Die Effizienzhaus-Stufe gibt die Klasse der Energieeffizienz an. Wer die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht und zusätzliche Anforderungen an die Nachhaltigkeit erfüllt, kann dafür eine Förderung erhalten. Die Kennzahl 40 gibt an, dass das Effizienzhaus nur 40 % Primärenergie benötigt, verglichen mit einem Referenzgebäude (nach Gebäudeenergiegesetz). Zudem liegt der Transmissionswärmeverlust bei nur 55 % des Referenzgebäudes. Der bauliche Wärmeschutz ist somit um 45 % besser.
Förderung für klimafreundliche Neubauten
Wenn Sie ein Effizienzhaus 40 bauen oder ein neues Effizienzhaus 40 kaufen, fördern die KfW Sie mit einem Kredit – vorausgesetzt, Ihr Immobilie erfüllt auch die Anforderungen an die Nachhaltigkeit.
Dabei gibt es zwei Förderstufen mit verschiedenen Höchstbeträgen für den Kredit:
Klimafreundliches Wohngebäude
Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG
Was ist ein klimafreundliches Wohngebäude?
Ein Gebäude gilt als klimafreundlich, wenn es
wenig Energie verbraucht und damit als Effizienzhaus 40 eingestuft wird,
wenig Treibhausgase ausstößt und damit die Anforderung an Treibhaussgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt und
nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Diese Anforderungen kann Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz einplanen und überprüfen. Auch die Holzfertighaus-Hersteller auf Holzbauwelt.de beraten Sie hinsichtlich der KfW-Förderung.
Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG
Ein Gebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es
als Effizienzhaus 40 eingestuft wird,
die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt, bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat, und
nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) ist ein staatliches Gütesiegel des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen für Gebäude, das durch akkreditierte Zertifizierungsstellen vergeben wird. Das QNG stellt die Erfüllung von Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden sowie an die Qualität der Planungs- und Bauprozesse sicher.
Voraussetzung für die Vergabe des QNG durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle ist eine Zertifizierung mit einem Bewertungssystem für Nachhaltiges Bauen und die Einhaltung von besonderen Anforderungen im öffentlichen Interesse, die aktuelle Ziele in den Bereichen Klimaschutz, Ressourcenschonung, Gesundheitsschutz und Teilhabe aufgreifen.
Diese Anforderungen können Ihre Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit einplanen und überprüfen. Auch die Holzfertighaus-Hersteller auf Holzbauwelt.de beraten Sie hinsichtlich der KfW-Förderung.
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Deshalb unterstützt der Staat den Kauf und Betrieb von Photovoltaikanlagen. Eine Förderung ist prinzipiell durch einen vergünstigten Kredit der Deutschen Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) und über die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) möglich.
Zudem gibt es regionale Förderprogramme für PV-Anlagen von Ländern und Kommunen. Es lohnt sich deshalb, alle Möglichkeiten zu prüfen und die attraktivste zu wählen. EEG-Vergütung, KfW-Förderung für Photovoltaik und regionale Zuschüsse lassen sich kombinieren. Nur bei dem KfW-Programm „Solarstrom für Elektroautos“ ist keine Kombination mit anderen Förderungen möglich.
Solar-Förderung mit KfW-Kredit für Photovoltaikanlagen
Die KfW-Bank unterstützt die Errichtung, die Erweiterung und den Erwerb von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen mit vergünstigten Darlehen. Über das Programm Erneuerbare Energien – Standard (270) vergibt sie Förderkredite, die auch Investitionen in Wasser- und Windkraftanlagenb abdecken. Die Laufzeit liegt zwischen 5 und 30 Jahren, der Höchstbetrag beträgt 150 Millionen Euro.
Neben den reinen Produktkosten sind die Ausgaben für die Planung, Projektierung und Installation inbegriffen – auch für Batteriespeicher. Anfang 2024 lag der bestmögliche effektive Jahreszins bei 5,21 Prozent. Die individuellen Konditionen für Privathaushalte ermittelt die jeweilige Hausbank anhand des Standorts, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität der Sicherheiten.
Für die Antragstellung und Bonitätsprüfung muss man sich also an sein örtliches Finanzinstitut wenden. Erst wenn der Förderkredit bewilligt ist, darf ein Kaufvertrag abgeschlossen werden. Eine Beantragung nach dem Beginn des Vorhabens ist nicht möglich. Da nicht jede Bank den KfW-Kredit anbietet, kann ein Vergleich mit anderen Geldhäusern und Finanzierungsoptionen sinnvoll sein.
Rückblick: Reform der EEG-Förderung in 2023
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll den Ausbau der Sonnenergie beschleunigen. Profitieren können alle, die eine PV-Anlage mit Netzanschluss betreiben. Den selbst erzeugten Solarstrom, der abzüglich des Eigenverbrauchs in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird, müssen die Netzbetreiber nach den Vorgaben des EEG abnehmen und vergüten.
Dafür ist kein Antrag notwendig, die Anlage muss jedoch im Marktstammdatenregister (MaStR) eingetragen sein. Jede stromerzeugende Anlage muss in dieser Datenbank einzeln aufgeführt werden. Neben Kontakt- und Standortinformationen braucht es auch die technischen Anlagedaten. Die Registrierung erfolgt online bei der Bundesnetzagentur. Eine neue PV-Anlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme gemeldet werden. Geschieht das nicht, drohen Kürzungen bei der Förderung. Die Registrierung kann auch durch den Installateur vorgenommen werden.
2023 ist das EEG grundlegend reformiert worden. Seither gelten Neuregelungen, die einige Vereinfachungen und attraktivere Konditionen für Betreiber privater PV-Anlagen bedeuten:
Die EEG-Umlage wurde gestrichen, was die Abrechnung beim Stromverkauf erleichtert. Ein Erzeugungszähler, wie er bislang Pflicht war, ist nicht mehr erforderlich, wenn die Anlage höchstens 30 MWh pro Kalenderjahr erzeugt.
Neue PV-Anlagen bis 25 kWp dürfen den gesamten erzeugten Solarstrom in das öffentliche Netz einspeisen. Vorher galt hierfür eine Obergrenze bis höchstens 70 Prozent der Nennleistung, um die Netzstabilität nicht zu gefährden.
Fördervergütungen gelten auch für Solarmodule bis maximal 20 Kilowatt Leistung, die im Garten aufgebaut sind – sofern sich das Hausdach nachweislich nicht für eine Installation eignet.
Neuanlagen, die ab 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden, erhalten nach der EEG-Reform höhere Einspeisevergütungen. Seit dem 31. Januar 2024 sinken die Vergütungssätze alle sechs Monate um ein Prozent.
Bei der Einspeisevergütung wird unterschieden zwischen Volleinspeisung und PV-Anlagen mit Eigenversorgung, bei denen die Besitzer nur einen Teil des Stroms ins Netz einspeisen.
Einspeisevergütung für PV-Anlagen 2024
Diese Vergütung gibt es für die Einspeisung von Solarstrom gemäß dem EEG von 2023 für neu in Betrieb genommene PV-Anlagen. Je nach Datum der Inbetriebnahme und Art der Einspeisung sind die Vergütungssätze unterschiedlich hoch. Sie bleiben jeweils 20 Jahre lang konstant.
Vergütungssätze für PV-Anlagen mit Inbetriebnahme seit 1. Februar 2024
Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft; die Vergütungssätze gelten für Inbetriebnahmen bis 31. Juli 2024
Maximale Anlagenleistung
Vergütungssatz Teileinspeisung
Vergütungssatz Volleinspeisung
0 – 10 kWp
8,11 ct/kWh
12,86 ct/kWh
10 – 40 kWp
7,03 ct/kWh
10,79 ct/kWh
40 – 100 kWp
5,74 ct/kWh
10,79 ct/kWh
Vergütungssätze für PV-Anlagen mit Inbetriebnahme ab 1. August 2024
Maximale Anlagenleistung
Vergütungssatz Teileinspeisung
Vergütungssatz Volleinspeisung
0 – 10 kWp
8,03 ct/kWh
12,73 ct/kWh
10 – 40 kWp
6,95 ct/kWh
10,67 ct/kWh
40 – 100 kWp
5,68 ct/kWh
10,68 ct/kWh
Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft; die Vergütungssätze gelten für Inbetriebnahmen bis 31. Januar 2025.
Sogenannten Plus-Energie-Häuser im Holzfertighausbau erfüllen meist die Voraussetzungen für die KfW-Förderung als Effizienhaus 40 QNG. Seit Anfang des Jahres dürfen nur noch Heizungen eingebaut werden, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden.
Wie ist der Stand beim Hausbau bezüglich dem Einsatz erneuerbare Energien? Damit Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral wird, muss es von fossilen Brennstoffen unabhängig werden – das gilt auch fürs Heizen. Denn noch immer werden rund drei Viertel der Heizungen mit fossilem Gas oder Öl betrieben. Wer heute in eine neue Heizung investiert, sollte das nachhaltig und klimafreundlich tun. Denn die neue Heizung wird voraussichtlich 20 bis 30 Jahre genutzt.
Wer ab 2024 in einem Neubaugebiet ein Haus baut, muss 65 Prozent erneuerbare Energien bei der Wärmeversorgung einzubinden.
Bei der Wahl der Heizung sind Bauherren frei, in Frage kommen Wärmepumpe, Stromdirektheizung oder eine Hybridheizung. Weitere Optionen sind Biomasse-Heizung (zB Pelletheizung), Solarthermie oder Fernwärme. Unter bestimmten Bedingungen ist auch eine sogenannte „H2-Ready“-Gasheizung, also eine Heizung, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar ist, möglich.
Für Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gelten die gleichen Regeln wie für Bestandsgebäude.
Anfang 2024 ist eine überarbeitete Version des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten. Im Fokus des GEGE 2024 steht das Heizen mit erneuerbaren Energien. Seit Anfang des Jahres dürfen nur noch Heizungen eingebaut werden, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Die eigentlich geplante Verschärfung des Neubau-Standards ab 2025 ist dagegen abgesagt.
Diese Optionen erlaubt das GEG:
Hausübergabestation zum Anschluss an ein Wärmenetz – Nahwärme oder Fernwärme
Wärmepumpe
Stromdirektheizung
Solarthermie-Anlage
Heizungsanlage zur Nutzung von Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus – Holzheizung / Pelletheizung / Wasserstoffheizung
Wärmepumpen-Hybridheizung
Solarthermie-Hybridheizung
Ausnahmen und Übergangsregelungen gibt es für den Heizungstausch in bestehenden Gebäuden, bis die Wärmeplanung der Kommunen bis 2026 / 2028 erstellt ist. Diese gelten auch für Neubauten in Baulücken.
Was bedeutet das GEG für den klimafreundlichen Neubau?
Um die durch hohe Zinsen und Baukosten kriselnde Baubranche nicht weiter zu belasten, setzt die Bundesregierung die geplante Verschärfung der Neubau-Standards aus. Eigentlich war geplant, dass ab 2025 das Effizienzhaus 40 als Neubau-Standard gesetzlich verankert werden soll. Diese Pläne liegen jetzt auf Eis und sollen bis Ende der Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt werden.
Die wichtigsten Vorgaben für das Effizienzhaus 55 sind:
Der Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung darf 55 Prozent des entsprechenden Referenzgebäudes nicht überschreiten (zuvor: 75 Prozent). Das Referenzgebäude entspricht einem KfW-Effizienzhaus 100.
Der Wärmeverlust durch die Gebäudehülle darf maximal das 1,0-fache des Wertes des Referenzgebäudes betragen.
Ein bestimmter Anteil des Wärme- und Kältebedarfs im Gebäude muss durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Die Höhe des Anteils hängt vom Energieträger ab und beträgt aktuell beispielsweise für eine Wärmepumpe oder einen Holzpelletkessel 50 Prozent.
ACHTUNG: Obwohl (derzeit) das Effizienzhaus 55 laut GEG als energetischer Standard beim Neubau gilt, ist es nicht förderfähig! Um die Förderung beim Neubau zu erhalten, muss der Neubau mindestens den Standard KfW-Effizeinzhaus 40 QNG erfüllen. Potenzielle Bauherren sollten sich gut überlegen, welchen KfW-Standard sie erreichen wollen. Was heute gilt, kann morgen schon nicht mehr zeitgemäß sein. Ein nach möglichst strengen energetischen Vorgaben gebautes Haus spart im Laufe der Zeit nicht nur Energie (und damit Kosten). Auch der Wiederverkaufswert liegt in der Regel deutlich höher als bei energetisch schlechter ausgestatteten Objekten.
Die Regelung im GEG ist technologieoffen: Um die Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Heizung zu erfüllen, können Eigentümer:innen entweder eine individuelle Lösung umsetzen und den Erneuerbaren-Anteil (mind. 65 Prozent) rechnerisch nachweisen oder zwischen verschiedenen gesetzlich vorgesehenen pauschalen Erfüllungsoptionen frei wählen. Im Neubau sind diese Heizungen vorgesehen:
Anschluss an ein Wärmenetz
elektrische Wärmepumpe
Stromdirektheizung
Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel)
Heizung auf Basis von Solarthermie
H2-Ready-Gasheizungen (Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind. Voraussetzung für diese Option ist, dass es einen rechtsverbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze gibt und diese Heizungen ab 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan oder anderen grünen Gasen und spätestens ab 2035 mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff betrieben werden.)
Mehr Infos zum Thema Holzhaus bauen gib es mit diesem Link zum Holzbauwelt-Portal.
Das am 1. März 2023 gestartete KfW-Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) wird am 20. Februar 2024 wieder geöffnet. Anträge können von Bauwilligen wieder gestellt werden. Gefördert wird der Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentum. Im Förderprogramm werden Kredite zu günstigen Zinskonditionen vergeben. Grundlage für die Förderung ist der Standard Effizienzhaus 40.
„Das ist auch ein wichtiges Signal an die deutsche Bauwirtschaft“, so Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) mit Blick auf ein Fördervolumen von rund 760 Millionen Euro für dieses Programm im laufenden Jahr. Gefördert werden sollen außerdem wieder der altersgerechte Umbau und das genossenschaftliche Wohnen. Wie lange das Geld dieses Jahr reicht, bleibt allerdings abzuwarten. Hier ist wohl schnelles Handeln geboten.
Ziel der Bundesregierung ist es, die Treibhausgasemissionen eines Gebäudes vom Bau über den Betrieb bis zum Rückbau zu vermindern. Insbesondere soll der Energiebedarf von Gebäuden sinken, indem auch mehr Erneuerbare Energien zum Einsatz kommen. Die neuen Vorgaben fördern umweltschonendes Bauen und bessere Nachhaltigkeitsstandards.
Das Programm KFN sieht dabei zinsgünstige Kredite für klimafreundliche Neubauten vor: „Der Endkundenzins liegt für Wohngebäude bei 2,1 Prozent und damit deutlich unter den marktüblichen aktuellen Baufinanzierungen“, erklärte Geywitz. Für die Neubauförderung gilt wie bisher ein hoher ökologischer Standard. So gibt es die zinsverbilligten Kredite der KfW-Förderbank nur bei Bauten mit dem Effizienzhaus-Standard EH 40. Hier sind Kreditsummen von bis zu 100.000 Euro möglich. Noch höher fällt die Förderung aus, wenn zusätzlich die Vorgaben für das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) eingehalten werden. Dann ist eine Kreditsumme von 150.000 Euro möglich.
Was ist ein Effizienzhaus 40 im klimafreundlichen Neubau?
Für energiesparende Gebäude gibt es einen Orientierungsmaßstab: das Effizienzhaus. Die Kennzahl eines Effizienzhauses gibt an, wie energieffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Ein Effizienzhaus ist ein energetischer Standard für Wohngebäude. Er setzt sich aus 2 Kriterien zusammen: Wie hoch ist der Gesamtenergiebedarf der Immobilie? Und wie gut ist die Wärmedämmung der Gebäudehülle? Das wird mit den Werten Primärenergiebedarf und und Transmissionswärmeverlust angegeben.
Der Primärenergiebedarf gibt an, wie viel Energie Sie durchschnittlich für Heizen, Lüften und Warmwasserbereitung verbrauchen. Er berücksichtigt nicht nur, was im Haus benötigt wird, sondern den gesamten Energieaufwand auch für vorgelagerte Prozesse, um z. B. Strom, Gas oder Fernwärme ans Gebäude anzuliefern.
Der Transmissionswärmeverlust beschreibt, wie viel Wärmeenergie bei einer beheizten Immobilie über die Gebäudehülle nach außen verloren geht. Eine gute Wärmedämmung und moderne Wärmeschutzfenster ermöglichen niedrigste Werte und geringe Wärmeverluste.
Effizienzhaus-Stufe 40 und Nachhaltigkeit sorgen für KfW-Förderung
Die Effizienzhaus-Stufe gibt die Klasse der Energieeffizienz an. Wer die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht und zusätzliche Anforderungen an die Nachhaltigkeit erfüllt, kann dafür eine Förderung erhalten. Die Kennzahl 40 gibt an, dass das Effizienzhaus nur 40 % Primäenergie benötigt, verglichen mit einem Referenzgebäude (nach Gebäudeenergiegesetz). Zudem liegt der Transmissionswärmeverlust bei nur 55 % des Referenzgebäudes. Der bauliche Wärmeschutz ist somit um 45 % besser.
Holzfertighäuser in Holzrahmenbau- oder Holztafelbauweise erfüllen die geförderte Effizienzhaus-Stufe 40 am besten durch schlankere Konstruktionen, eine hohe Wärmedämmung und mit dem klimafreundlichen Baustoff Holz wird der CO2-Fußabdruck eines Gebäudes erheblich reduziert. Holz als Kohlenstoffspeicher und späterer Baustoff verbraucht sehr viel weniger graue Energie bei der Herstellung als mineralische Baustoffe. Künftige CO2-Steuern werden sich wahrscheinlich am Gesamtenergiebedarf eines Hauses orientieren. Mit einem klimafreundlichen Neubau in Holzbauweise sind Sie auf diese Entwicklung bestens vorbereitet und minimieren die Folgekosten eines gebauten Hauses deutlich.
So bauen Sie ein förderungswürdiges Effizienzhaus EH 40 / klimafreundlicher Neubau
Der Standard eines Effizienzhauses ergibt sich immer aus der Kombination verschiedener baulicher und technischer Maßnahmen, vor allem aus den Bereichen Heizung, Lüftung und Dämmung. Die Wärmedämmung sollte gleichmäßig über die Gebäudehülle verteilt sein und bei der Anlagentechnik werden erneuerbare Energien eingesetzt. Dies kann zum Beispiel über Umweltwärme durch Nutzung von Wärmepumpen oder mit dem Einsatz von Solarenergie zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung erfolgen. Häufig wird eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung eingebaut.
Hier eine Übersicht der KfW für Förderkredite für den klimafreundlichen Neubau, Investitionszuschuss zur Barrierereduzierung und Förderung genossenschaftlichen Wohnens.
Die Förder-Offensive bei der KfW-Förderung für Neubau und Schaffung von Wohneigentum aber auch der Kauf bestehender Gebäude soll mit gleich mehreren Programmen unterlegt werden. Es lassen sich zehntausende Euro sparen. Das Bundesbauministerium will bezahlbares und klimafreundliches Bauen und Wohnen voranbringen. Welche Unterstützung es jetzt vom Staat gibt – eine Übersicht zu Förderprogrammen und aktuellen Änderungen.
Wer Wohneigentum kauft, soll künftig von besseren Konditionen profitieren können: Das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet künftig eine doppelt so lange Zinsbindung wie bisher.
„Die 20-jährige Zinsbindungsfrist soll eingeführt werden und damit Familien eine längere finanzielle Planbarkeit erhalten“, erklärte eine Sprecherin des von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) geführten Ressorts. Bislang lag die maximale Zinsbindungsfrist bei zehn Jahren. Die neue Frist soll ab 1. März 2024 gelten.
Das Programm kommt nicht für alle Familien infrage, doch es gibt noch weitere Unterstützung für diejenigen, die Wohneigentum kaufen oder bauen. Auch für die Bau- und Immobilienbranche gibt es Fördermittel. Eine Übersicht, was für wen infrage kommt.
Wohneigentum für Familien (WEF) mit KfW-Förderung
Dieses KfW-Programm läuft seit 1. Juni 2023 und steht Familien sowie Alleinerziehenden mit mindestens einem minderjährigen Kind offen. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf dafür 90.000 Euro nicht übersteigen. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 10.000 Euro. Gefördert wird der Neubau und der Erstkauf selbst genutzter und klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen.
Klimafreundlich heißt: Es muss nach dem Effizienzhausstandard EH40 gebaut werden. EH40 wiederum bedeutet, dass ein Gebäude nur 40 Prozent der Energie verbraucht, die ein gesetzlich definiertes Standardhaus benötigt. Die maximale KfW-Kredithöhe beläuft sich bei einem oder zwei Kindern auf 170.000 Euro, bei drei oder vier Kindern auf 200.000 Euro. Ab fünf Kindern kann laut KfW ein zinsverbilligter Kredit in Höhe von maximal 220.000 Euro beantragt werden.
Wer zusätzlich nach den Vorschriften des Nachhaltigkeitssiegels QNG baut, für den gilt folgendes Kreditvolumen: 220.000 Euro bei einem oder zwei Kindern, 250.000 Euro bei drei oder vier Kindern, 270.000 Euro ab fünf Kindern. Wichtig: Der Antrag muss bei der KfW gestellt werden, bevor das Bauvorhaben beginnt.
Die Zinskonditionen orientieren sich auch bei Förderkrediten am Kapitalmarkt und werden laufend angepasst, heißt es bei der staatlichen Förderbank. „Die Festlegung erfolgt jeweils am Tag der Zusage bei der KfW. Dieser Zinsssatz gilt dann für die Dauer der gesamten Zinsbindungsfrist.“
Klimafreundlicher Neubau (KFN)
Dieses KfW-Förderprogramm war im März 2023 aufgelegt worden. Neben privaten Bauherren sind hier vor allem Unternehmen der Bau- und Immobilienbranche sowie Kommunen angesprochen.
Das Fördervolumen hatte zunächst bei 750 Millionen Euro gelegen, war im Jahresverlauf aber auf insgesamt 1,68 Milliarden Euro aufgestockt worden. Mitte Dezember wurden die Zahlungen gestoppt, weil die Mittel ausgeschöpft waren. Im Februar soll es wieder anlaufen, hat Bauministerin Geywitz bereits Anfang der Woche im Interview mit dem Handelsblatt angekündigt.
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)
Dieses KfW-Förderprogramm soll neben WEF und KFN zur dritten Säule der Förderung des Wohnungsneubaus werden. Damit sollen Anreize für den Bau von Wohnungen im unteren und mittleren Preissegment geschaffen werden. Der Haushaltsauschuss des Bundestags hatte erst in seiner Bereinigungssitzung am Donnerstag vergangener Woche den Weg für das neue Programm frei gemacht. Gefördert werden soll der Neubau von kleinen bis mittleren Wohneinheiten, z. B. für Alleinerziehende und Senioren. Die Förderung erfolgt über Zinsverbilligungen. Zielgruppe ist die Bau- und Immobilienbranche.
Derzeit werden die Förderkonditionen ausgearbeitet. „Wir werden die neue KfW-Förderung jetzt so zügig wie möglich auf den Weg bringen, damit das Milliardenprogramm schnell in den Markt kommen kann“, sagte die Ministerin im Handelsblatt-Interview. Insgesamt steht für das Programm in diesem Jahr eine Milliarde Euro zur Verfügung.
„Jung kauft Alt“ bei der Gebäudesanierung
Hierbei handelt es sich um ein neues Förderprogramm des Bundes, das ebenfalls über die KfW abgewickelt werden soll. Der Start ist für den Sommer 2024 geplant.
Die Zielgruppe: Familien mit minderjährigen Kindern. Konkret geht es um den Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden. Die bisherigen Förderprogramme richten sich allein auf neu gebaute Wohnungen. Mit dem Programm sollen zudem leer stehende Wohnungen und Häuser abseits der Ballungsräume reaktiviert werden.
Wer einen zinsverbilligten Kredit in Anspruch nimmt, für den wird es energetische Sanierungsauflagen geben. Die Konditionen werden derzeit ausgearbeitet. Die Fördersumme liegt bei insgesamt 350 Millionen Euro für 2024.
Gewerbebau wird zu Wohnbau
Auch dieses Programm ist ein neues Förderprogramm des Bundes. Deutschlandweit gibt es Leerstand bei Gewerbeimmobilien, also Büros und Räumen des Einzelhandels. Das Bundesinstitut für Bau, Stadtentwicklung und Raumordnung (BBSR) hatte in einer Studie prognostiziert, dass hier ein Potenzial von bis zu 235.000 neuen Wohneinheiten besteht.
Zielgruppe des Förderprogramms ist die Bau- und Immobilienbranche. Auch hier werden die Programmdetails noch ausgearbeitet. Der Förderstart ist für den Herbst 2024 geplant. Die Fördersumme liegt 2024 bei 120 Millionen Euro.
Quellen: Handelsblatt.com, Holzbauwelt.de
Wer sich vorab über Anbieter von Holzfertighäusern informieren möchte, findet ausgewählte Hausanbieter über den Link in Deutschland.
Sie planen einen Haus-Neubau der so energieeffizient ist, dass Sie kaum noch Energiekosten aufbringen müssen und ihre Wärmepumpe, die Haushaltsgeräte und ihr E-Auto versorgt? Dann ist der Bau eines Plusenergiehauses eine sehr gute Hausbau-Variante. Ein Haus das mehr Energie erzeugt als es verbraucht, bietet zahlreiche Vorteile, die sowohl ökonomische als auch ökologische Aspekte berücksichtigen.
Hier sind einige Gründe, warum der Bau eines Plusenergiehauses sinnvoll sein kann:
Energiekostenersparnis: Ein Plusenergiehaus produziert mehr Energie, als es für den Betrieb benötigt. Dadurch können Sie Ihre Energiekosten erheblich reduzieren oder sogar vollständig eliminieren.
Umweltfreundlichkeit: Durch die Reduzierung oder Eliminierung des Energieverbrauchs aus konventionellen Energiequellen können Sie Ihren ökologischen Fußabdruck minimieren und einen Beitrag zum Umweltschutz leisten.
Unabhängigkeit von Energiepreisschwankungen: Da Plusenergiehäuser ihren Energiebedarf selbst decken, sind sie weniger anfällig für Schwankungen der Energiepreise auf dem Markt.
Langfristige Kosteneinsparungen: Obwohl die anfänglichen Investitionskosten für den Bau eines energieeffizienten Hauses höher sein können, können langfristige Kosteneinsparungen durch niedrigere Energiekosten und staatliche Anreize den Gesamtwert über die Jahre hinweg erhöhen.
Förderung durch staatliche Programme: In vielen Bundesländern Förderprogramme und Anreize, die den Bau von energieeffizienten und Plusenergiehäusern fördern. Diese können finanzielle Unterstützung oder Steuervorteile beinhalten.
Wertsteigerung der Immobilie: Energieeffiziente Häuser sind oft gefragter auf dem Immobilienmarkt. Ein Plusenergiehaus könnte daher einen höheren Wiederverkaufswert haben, da es potenzielle Käufer anspricht, die nach nachhaltigen und kosteneffizienten Wohnlösungen suchen.
Verbesserter Wohnkomfort: Plusenergiehäuser neigen dazu, durch eine effiziente Wärmedämmung, vor allem bei einem Holzfertighaus, und innovative Technologien (Wärmepumpe, Solaranlage, Photovoltaik) einen höheren Wohnkomfort zu bieten, da sie in der Regel angenehme Raumtemperaturen und gute Luftqualität bei der Holzbauweise aufrechterhalten können.
Zukunftssicherheit: Angesichts der steigenden Energiepreise und der wachsenden Bedenken hinsichtlich des Klimawandels ist der Bau eines Plusenergiehauses eine zukunftssichere Investition, die auf langfristige Energieautarkie abzielt.
Durch die Berücksichtigung dieser Faktoren können Plusenergiehäuser in Holzfertigbauweise nicht nur kurzfristige, sondern auch langfristige Vorteile sowohl für die Bewohner als auch für die Umwelt bieten.
Wichtig zu wissen für den Haus-Neubau: wo gilt die Solarpflicht – und wo nicht!
Baden-Württemberg:
seit 1. Mai 2022 für private Neubauten
seit Anfang 2023 bei grundlegender Dachsanierung
Solarthermie ist eine alternative Option
Bayern:
keine direkte Solarpflicht
Installation einer Solaranlage wird empfohlen, die mindestens ein Drittel der geeigneten Dachfläche abdeckt
Berlin:
seit 2023 beim Hausbau mindestens 30 Prozent der Dachfläche mit Solar
mindestens die Hälfte der geeigneten Fläche muss mit einer PV-Anlage ausstatten werden
Niedersachsen und Hamburg:
seit 2023 verpflichtend für neue Wohnhäuser – es sei denn, wirtschaftlich nicht zumutbar, technisch unmöglich oder Solarthermie wird verwendet
in Hamburg Pflicht ab 2025 auch für Altbauten bei kompletter Dacherneuerung.
Nordrhein-Westfalen:
Geplant ab 2024 für gewerblichen Neubau
ab 2025 für neue Wohnhäuser
ab 2026 bei Dachsanierungen.
Rheinland-Pfalz:
Vorgeschrieben ist, dass alle Neubauten und bei umfassenden Dachsanierungen der „PV-Ready-Zustand“ hergestellt werden muss.
Schleswig-Holstein:
ab 2025 allgemeinere Solarpflicht, Details unklar
seit 2023 Pflicht nur für neue gewerbliche Immobilien und bestimmte Sanierungen
Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Saarland:
Haben derzeit keine Solarpflicht für Wohngebäude oder genaue Zeitpläne (Stand: November 2023)
Wichtig: Förderungen vor dem Kauf beantragen
Die Kosten einer Phovoltaik-Anlage haben Sie nach 10, spätestens 15 Jahren wieder drin. Noch schneller geht es, wenn Sie Förderungen in Anspruch nehmen. Diese sollten Sie unbedingt vor dem Kauf beantragen.
Die KfW fördert bundesweit die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage für Privatpersonen, aber auch für Unternehmen mit dem Kredit Erneuerbare Energien – Standard
ab 4,15 Prozent (effektiver Jahreszins).
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat alle öffentlichen Förderungen je nach Gebiet in seiner Förderdatenbank gebündelt: Von Wohnen mit Zukunft
Der Trend zu nachhaltigem Neubau gewinnt zunehmend an Bedeutung, und dabei rücken Materialien wie Holz und innovative Heizsysteme wie Wärmepumpen in den Fokus. Beim Neubau eines Hauses aus Holz eröffnen sich nicht nur architektonische Möglichkeiten, sondern es entsteht auch eine umweltfreundliche Basis. Holz, als nachwachsender Rohstoff, trägt zur Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks bei. Diese ökologische Ausrichtung kann durch die Integration einer Wärmepumpe und Fußbodenheizung weiter verstärkt werden.
Die Wärmepumpe bildet das Herzstück eines klimafreundlichen Heizsystems. Sie nutzt Umweltenergie aus Luft, Wasser oder Erde, um Wärme zu erzeugen, was im Vergleich zu herkömmlichen Heizmethoden deutlich effizienter ist. Dieser Effizienzgewinn wird durch die Kombination mit einer Fußbodenheizung noch verstärkt. Die Fußbodenheizung ermöglicht eine gleichmäßige Wärmeverteilung im gesamten Raum und erfordert niedrigere Vorlauftemperaturen, was wiederum die Effizienz der Wärmepumpe steigert.
Neben der Energieeffizienz bieten diese Systeme einen hohen Wohnkomfort. Die Fußbodenheizung schafft ein behagliches Raumklima, während moderne Wärmepumpen eine präzise Temperaturregelung ermöglichen. Der Nutzen für die Umwelt erstreckt sich über die gesamte Lebensdauer des Hauses. Durch den Einsatz nachhaltiger Baumaterialien wie Holz und die Verwendung erneuerbarer Energien für die Heizung wird der CO2-Ausstoß minimiert.
Ein weiterer Vorteil dieses Ansatzes ist die langfristige Kostenersparnis. Obwohl die anfänglichen Investitionskosten möglicherweise höher sind, zahlen sich die niedrigeren Betriebskosten im Laufe der Zeit aus. Diese ökonomischen und ökologischen Vorteile machen die Kombination aus Holzhaus, Wärmepumpe und Fußbodenheizung zu einer zukunftsweisenden Lösung für Bauherren, die nicht nur an ihrem eigenen Komfort interessiert sind, sondern auch einen Beitrag zum Umweltschutz leisten möchten. Dies vorteilhafte energieeffiziente Kombination führt oftmals zum Bau von sogenannten Plusenergiehäusern in Holzbauweise.
Zusammenfassung aller Fakten: Die Kombination einer Wärmepumpe und Fußbodenheizung beim Neubau eines Holzhauses bietet zahlreiche Vorteile. In Bezug auf Umweltfreundlichkeit nutzt die Wärmepumpe erneuerbare Energiequellen, während ein Holzhaus als Produkt des nachwachsenden Rohstoff Holz betrachtet wird. Diese Systeme arbeiten effizient zusammen, wobei die Fußbodenheizung dank niedriger Vorlauftemperaturen die Effizienz der Wärmepumpe steigert. Das Ergebnis ist ein energieeffizientes, nachhaltiges Heizsystem mit niedrigen Betriebskosten. Der Komfort wird durch eine gleichmäßige Wärmeverteilung und präzise Temperaturregelung verbessert. Zudem sind beide Systeme platzsparend und erfordern in der Regel weniger Wartung. Zusammen schaffen sie ein angenehmes Raumklima, reduzieren den CO2-Fußabdruck und bieten eine langfristige, kosteneffiziente Lösung für den Neubau eines Holzhauses.
Viele Familien in Deutschland benötigen mittlerweile eine Bauförderung um sich Wohneigentum schaffen zu können. Hier setzt das neue Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) an, das am 1. Juni 2023 an den Start gegangen ist und ab dem 16. Oktober 2023 verbesserte Konditionen bietet. Anspruchsberechtigte Familien können durch WEF zinsverbilligte Darlehen bei ihrem Finanzierungspartner (z.B. Hausbank oder Sparkasse) erhalten.
Die KfW hat die Förderbedingungen des Kredits „Wohneigentum für Familien“ im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen verbessert. Die Verbesserung ist Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Unterstützung des Wohnungsbaus in Deutschland.
Neue Einkommensgrenzen für Familien mit Kindern zur Bauförderung
Folgende Änderungen haben sich ab dem 16. Oktober 2023 ergeben:
Die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens wurde für eine Familie mit einem Kind von 60.000 Euro auf 90.000 Euro angehoben. Die Einkommensgrenze hat sich mit jedem weiteren Kind um jeweils 10.000 Euro erhöht.
Die Kredithöchstbeträge wurden um bis zu 35.000 Euro angehoben.
Maximale Kreditbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“:
1 oder 2 Kinder: 170.000 Euro
3 oder 4 Kinder: 200.000 Euro
ab 5 Kinder: 220.000 Euro
Maximale Kreditbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“:
1 oder 2 Kinder: 220.000 Euro
3 oder 4 Kinder: 250.000 Euro
ab 5 Kinder: 270.000 Euro
Was bedeutet klimafreundlicher Neubau?
Die neuen Vorgaben fördern umweltschonendes Bauen und bessere Nachhaltigkeitsstandards. Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen eines Gebäudes vom Bau über den Betrieb bis zum Rückbau zu vermindern. Insbesondere soll der Energiebedarf von Gebäuden sinken und mehr erneuerbare Energien zum Einsatz kommen.
Die Menschen in Deutschland brauchen mehr bezahlbaren Wohnraum. Vielerorts werden Nichtwohngebäude wie Schulen oder Pflegeheime dringend benötigt. Notwendig sind dafür Umnutzungen, die Sanierung im Bestand und Neubauvorhaben. Gleichzeitig hat sich Deutschland verpflichtet, verbindliche Klimaziele zu erreichen. Bis 2045 muss der Gebäudebestand klimaneutral gestaltet sein. Über den gesamten Lebenszyklus verursacht ein Gebäude Treibhausgasemissionen – von der Produktion der Baustoffe, über die Bauphase bis hin zum Betrieb und der Instandhaltung.
Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN)
Mit dem Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) werden klimafreundliche Neubauvorhaben gefördert, bei denen der CO2-Fussabdruck über den gesamten Lebenszyklus gering ist. Die KFN-Neubauförderung ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude, die neben dem Neubau die Sanierung von Gebäuden mit insgesamt 13,9 Milliarden Euro fördert.
Zitat von Bundesbauministerin Klara Geywitz: „Wir brauchen mehr bezahlbaren Wohnraum. Wir müssen dabei aber auch nachhaltiger bauen. Beides wird mit dem Programm „Klimafreundliches Bauen“ unterstützt. Erstmalig fördern wir nur Neubauten, die nicht nur im Betrieb energieeffizient, sondern deren Treibhausgas-Emissionen im gesamten Lebenszyklus gering sind. Wir brauchen gerade im Gebäudebereich eine ehrliche Klimabilanz, um unsere Ziele zu erreichen.“
Ziele des Förderprogramms Klimafreundlicher Neubau
– Förderung des nachhaltigen Bauens – Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus – Verringerung des Primärenergiebedarfs im Betrieb eines Gebäudes – Erhöhung des Einsatzes erneuerbarer Energien
Was ist ein klimafreundliches Wohngebäude?
Die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude/ Nichtwohngebäude wird erreicht, wenn ein Effizienzhaus 40 die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäudendes „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS“ (QNG-PLUS) erfüllt und nicht mit fossilen oder biogenen Energieträgern betrieben wird.
Energieeffizient und nachhaltig bauen – gut für‘s Klima
Ein klimafreundliches Wohngebäude bestimmt definierte Bedingungen in drei Bereichen aus:
Energieeffizienz: Das Gebäude erreicht den Baustandard Effizienzhaus 40.
Nachhaltigkeit: Das Gebäude erfüllt Anforderungen des staatlichen Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG).
CO2-Ausstoß Das Gebäude wird nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt.
Ein klimafreundliches Wohngebäude kostet beim Bauen mehr Geld als ein Gebäude mit niedrigerem Standard. Doch die Mehrkosten zahlen sich dauerhaft in niedrigen Energiekosten aus – Ihre monatliche Belastung im neuen Eigenheim sinkt deutlich. Und: Mit Ihrem neuen Eigenheim leisten Sie einen wertvollen Beitrag für die Energieeffizienz Ihres Hauses und zum Klimaschutz. Das Holzhaus bzw. Holzfertighaus entspricht dem klimafreundlichen Bauen mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz.
Hier finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wichtige Informationen zu FAQs zur Bauförderung „Wohneigentum für Familien“ (WEF): Wer, wie und was wird gefördert!
Wie läuft die neue Förderung für Familien ab?
Energieeffizienz-Expertinnen und -experten einbinden Für den Antrag ist ein Energieeffizienz-Experte/eine Expertin einzubinden. Diese/r prüft und bestätigt die Einhaltung der Anforderungen an das Gebäude und erstellt die „Bestätigung zum Antrag“.
Kredit beantragen und erhalten / Zuschuss beantragen Der Kredit wird vor Beginn des Vorhabens bei einem Finanzierungspartner (Banken, Sparkassen, Bausparkassen, Finanzvermittler oder Versicherungen) beantragt sowie der Kreditvertrag geschlossen.
Vorhaben durchführen und nachweisen Nach Erhalt der Zusage kann mit dem Vorhaben begonnen werden. Der Energieeffizienz-Experte/die Expertin prüft und bestätigt die Einhaltung der Anforderungen an das Gebäude und erstellt die „Bestätigung nach Durchführung“, die dann umgehend beim Finanzierungspartner einzureichen ist.
Vorhaben durchführen und nachweisen Nach Erhalt der Zusage kann mit dem Vorhaben begonnen werden. Der Energieeffizienz-Experte/die Expertin prüft und bestätigt die Einhaltung der Anforderungen an das Gebäude und erstellt die „Bestätigung nach Durchführung“, die dann umgehend beim Finanzierungspartner einzureichen ist.
Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz – GEG) leitet Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich ein, um den Klimaschutz zu stärken, die Abhängigkeit vom Import fossiler Energien zu verringern und Verbraucherinnen und Verbraucher vor Preissprüngen bei Öl und Gas zu schützen. Hier erfahren Sie mehr darüber, welche Regelungen ab 1. Januar 2024 gelten, und wie Sie beim Heizen auf Erneuerbare Energien umsteigen können.
Die Energiewende im Wärmebereich ist zentral, um die klimapolitischen Ziele zu erreichen und die Abhängigkeit von Importen fossiler Energie zu verringern. Mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs in Deutschland wird zum Heizen unserer Gebäude und zur Versorgung mit Warmwasser verbraucht. Dabei sind fossile Energien in den rund 41 Millionen Haushalten derzeit die Hauptwärmequelle: Knapp jeder Zweite heizt mit Erdgas, ein Viertel der Haushalte mit Heizöl. Ein schnelles Umsteuern auf Erneuerbare ist deshalb unverzichtbar.
Verpflichtung auf erneuerbare Energie für neue Heizungen ab 2024
Laut Gesetz für Erneuerbares Heizen wird ab 1. Januar 2024 der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Schrittweise wird damit eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil ist. Spätestens bis zum Jahr 2045 wird so die Nutzung von fossilen Energieträgern im Gebäudebereich beendet. Dann müssen alle Heizungen vollständig mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.
Ab 2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. In Neubaugebieten greift diese Regel direkt ab 1. Januar 2024. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es längere Übergangsfristen: In Großstädten (mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) werden klimafreundliche Energien beim Heizungswechsel spätestens nach dem 30. Juni 2026 Pflicht. In kleineren Städten ist der Stichtag der 30. Juni 2028. Gibt es in den Kommunen bereits vorab eine Entscheidung zur Gebietsausweisung für zum Beispiel ein Wärmenetz, die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt, können frühere Fristen greifen.
Funktionierende Öl- und Gasheizungen
Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Dies gilt auch, wenn eine Heizung kaputt geht, aber noch repariert werden kann. Muss eine Erdgas- oder Ölheizung komplett ausgetauscht werden, weil sie nicht mehr repariert werden kann oder über 30 Jahre alt ist (bei einem Konstanttemperatur-Kessel), gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen. In Härtefällen können Eigentümerinnen und Eigentümer von der Pflicht zum Erneuerbaren Heizen befreit werden.
Förderungen durch den Bund
Den Umstieg auf eine Heizung, die mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben wird, fördert der Bund mit verschiedenen Zuschüssen und zinsvergünstigten Krediten. So soll sichergestellt werden, dass sich insbesondere auch Bürgerinnen und Bürger mit unteren und mittleren Einkommen den Umstieg auf klimafreundliche und zukunftsfähige Heizungen leisten können.
Mieterinnen und Mieter werden vor hohen Kosten geschützt: Vermietende dürfen zwar künftig bis zu zehn Prozent der Kosten umlegen, wenn sie in eine neue Heizungsanlage investieren beziehungsweise modernisieren. Die Umlage ist jedoch gedeckelt: Die monatliche Kaltmiete darf pro Quadratmeter und Monat um maximal 50 Cent steigen.
Wichtig: Wurde die Modernisierungsmaßnahme vom Bund gefördert, muss die Fördersumme von der gesamten Modernisierungssumme abgezogen werden, bevor die Kosten umgelegt werden.
Neue Plusenergiehäuser enthalten bereits erneuerbare Energien
Plusenergiehäuser, auch bekannt als Energieplushäuser oder Plusenergiegebäude, sind Gebäude, die mehr Energie erzeugen, als sie verbrauchen. Dies wird durch die Integration von erneuerbaren Energiesystemen und hocheffizienten Technologien erreicht. Eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Merkmale von Plusenergiehäusern:
Erneuerbare Energiequellen: Plusenergiehäuser nutzen erneuerbare Energiequellen wie beispielsweise Photovoltaik, um Elektrizität zu erzeugen.
Hohe Energieeffizienz: Diese Gebäude sind extrem energieeffizient und verbrauchen weniger Energie für Heizung, Kühlung, Beleuchtung und andere Zwecke durch eine effiziente Gebäudedämmung, Wärmerückgewinnungssysteme und energieeffiziente Geräte.
Netto-Energiebilanz: Das Hauptziel eines Plusenergiehauses ist es, über das Jahr hinweg mehr Energie zu erzeugen, als es verbraucht. Überschüssige Energie wird oft ins Stromnetz eingespeist, wodurch die Eigentümer Einnahmen erzielen können.
Nachhaltigkeit: Plusenergiehäuser tragen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes und somit zur Bekämpfung des Klimawandels bei.
Komfort und Wohnqualität: Trotz des Fokus auf Energieeffizienz bieten Plusenergiehäuser einen hohen Wohnkomfort und eine gute Raumluftqualität.
Insgesamt sind Plusenergiehäuser ein wichtiger Schritt in Richtung nachhaltiger und umweltfreundlicher Gebäude, die einen positiven Beitrag zur Energieversorgung und zum Klimaschutz leisten.
Es klingt nach einer großartigen Idee, den geplanten Hausbau mit Holz zu bauen und eine eigene Photovoltaikanlage zu installieren, um umweltfreundliche Energie zu erzeugen. Wer sich mit der Idee eines zukunftsfähigen eigenen Zuhauses auseinandersetzen möchte, wird sich dazu viele Fragen stellen wollen. Dieser Artikel gibt viele Hilfestellungen und Unterstützung zur Realisierung.
Ein klimafreundlicher Holzbau bietet eine nachhaltige Alternative zu traditionellen Baustoffen, da er den CO2-Fußabdruck reduziert, indem er Kohlenstoff im Holz speichert. Holz ist erneuerbar, leichter und benötigt weniger Energie bei der Verarbeitung. Die Installation einer eigenen Solarstromanlage ermöglicht die Nutzung sauberer, erneuerbarer Energie, reduziert den Bedarf an fossilen Brennstoffen, senkt die Energiekosten und trägt zur Verringerung der Umweltauswirkungen bei. Zusammen schaffen diese Maßnahmen ein umweltfreundliches Zuhause mit langfristigen ökologischen und wirtschaftlichen Vorteilen.
Planung Hausbau eines klimafreundlichen Holzhauses mit Solarstrom
Hier sind einige Schritte und Überlegungen, die du bei der Planung und Umsetzung dieses Projekts berücksichtigen solltest:
1. Planung und Entwurf:
Arbeite mit einem Architekten oder einem erfahrenen Bauplaner zusammen, um sicherzustellen, dass das Haus den örtlichen Baubestimmungen und deinen persönlichen Bedürfnissen entspricht.
Wähle eine Hausgröße, Layout und Raumaufteilung, die zu deinem Lebensstil passt. Denke dabei auch an zukünftige Bedürfnisse.
2. Auswahl des Holzmaterials:
Entscheide dich für nachhaltig gewonnene Holzarten, die lokal verfügbar sind und Zertifizierungen wie FSC (Forest Stewardship Council) tragen.
Berücksichtige die Verwendung von Holz mit hoher Energieeffizienz und guten Dämmeigenschaften.
3. Energieeffizienz:
Integriere hocheffiziente Wärmedämmung, um den Energieverbrauch des Hauses zu minimieren. Dies ist besonders wichtig in kälteren Klimazonen.
Verwende energieeffiziente Fenster und Türen, um den Wärmeverlust zu reduzieren.
4. Photovoltaikanlage:
Ermittle den Energiebedarf deines Hauses, um die optimale Größe der Photovoltaikanlage zu bestimmen.
Arbeite mit Experten zusammen, um die richtige Positionierung der Solarpaneele zu gewährleisten, um maximale Sonneneinstrahlung zu erhalten.
Berücksichtige die Verwendung von Speichersystemen (Batterien), um überschüssige Energie für den späteren Gebrauch zu speichern.
5. Nachhaltige Technologien:
Erwäge den Einsatz von energieeffizienten Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnologien, um den Energieverbrauch weiter zu senken.
Integriere smarte Technologien zur Überwachung und Steuerung des Energieverbrauchs im Haus.
6. Berücksichtigung der Umweltauswirkungen:
Achte auf die ökologischen Auswirkungen der Baustoffe und -methoden, um die Umweltbelastung zu minimieren.
Plane die Baustelle so, dass natürliche Lebensräume geschützt werden.
7. Finanzierung und Unterstützung:
Informiere dich über finanzielle Anreize, Steuervergünstigungen oder Förderprogramme für den Bau von energieeffizienten Häusern und erneuerbaren Energiesystemen.
8. Umweltauswirkungen und Lebenszyklus-Analyse:
Berücksichtige die Umweltauswirkungen über den gesamten Lebenszyklus des Hauses, von der Herstellung der Baumaterialien bis zur Entsorgung.
Plane für eine lange Nutzungsdauer und hohe Haltbarkeit des Gebäudes, um die Ressourceneffizienz zu maximieren.
Denke daran, dass ein solches Projekt sorgfältige Planung, Ressourcen und Fachkenntnisse erfordert. Am einfachsten gestaltet sich eine solche Zusammenarbeit bei der Auswahl von entsprechenden Holzhaus-Herstellern in Deutschland. Das Ratgeber-Portal Holzbauwelt.de ist hierbei beim Holzhaus bauen eine große Hilfe.
Die Kombination von Solarstrom und einer Wärmepumpe für ein neues Eigenheim in Holzbauweise ist eine ausgezeichnete Wahl, um die Energieeffizienz und Nachhaltigkeit des Gebäudes zu maximieren. Hier sind einige Punkte, die Sie bei der Planung und Umsetzung dieser Kombination berücksichtigen sollten:
Solarenergieerzeugung: Installieren Sie Photovoltaik(PV)-Paneele auf dem Dach oder an einer geeigneten Stelle auf Ihrem Grundstück, um Solarstrom zu erzeugen. PV-Anlagen wandeln Sonnenlicht direkt in elektrische Energie um und sind eine saubere und erneuerbare Energiequelle.
Energiebedarf analysieren: Bevor Sie die Größe der Solaranlage und der Wärmepumpe festlegen, analysieren Sie den voraussichtlichen Energiebedarf Ihres Hauses. Dabei sollten Sie den Strombedarf für den Betrieb der Wärmepumpe und anderer elektrischer Geräte berücksichtigen.
Wärmepumpe: Wählen Sie eine geeignete Wärmepumpenart für Ihr Haus aus. Luft-Wasser-Wärmepumpen sind oft eine gute Wahl für Neubauten, da sie in der Regel einfacher zu installieren sind. Sie entziehen der Außenluft Wärme und geben diese in das Heizsystem des Hauses ab.
Speicherung von Überschussenergie: Da die Sonneneinstrahlung schwanken kann und Ihre PV-Anlage nicht immer den vollen Energiebedarf deckt, sollten Sie eine Möglichkeit zur Speicherung von überschüssigem Solarstrom in Betracht ziehen. Batteriespeichersysteme ermöglichen es Ihnen, den überschüssigen Strom zu speichern und ihn zu nutzen, wenn die PV-Anlage nicht genügend Energie erzeugt.
Intelligente Steuerung: Implementieren Sie eine intelligente Steuerung für das Zusammenspiel von Solaranlage, Wärmepumpe und eventuellen Batteriespeichern. So kann die Wärmepumpe bevorzugt dann laufen, wenn die PV-Anlage ausreichend Strom erzeugt und somit der Eigenverbrauch maximiert werden.
Effiziente Gebäudehülle: In einem energieeffizienten Haus ist eine gut isolierte Gebäudehülle entscheidend. Hochwertige Dämmmaterialien und Fenster mit niedrigem U-Wert reduzieren den Heizwärmebedarf und tragen dazu bei, dass die Wärmepumpe effizient arbeitet.
Nachhaltige Materialien: Achten Sie bei der Holzbauweise auf den Einsatz nachhaltiger und umweltfreundlicher Materialien, um die Gesamtbilanz des Gebäudes zu verbessern.
Fachkundige Beratung: Holen Sie sich für die Planung und Installation der Solaranlage und der Wärmepumpe fachkundige Unterstützung von Experten. Erfahrene Holzhaus-Hersteller von Plusenergiehäusern wie z.B. KAMPA GmbH oder Regnauer Hausbau beraten Sie gerne.
Die Kombination von Solarstrom und Wärmepumpe im Plusenergiehaus ist nicht nur umweltfreundlich, sondern kann auch langfristig zu erheblichen Energieeinsparungen führen. Es ist wichtig, dass Sie die Komponenten gut aufeinander abstimmen und sich von Fachleuten beraten lassen, um ein effizientes und nachhaltiges Energiekonzept für Ihr neues Eigenheim zu entwickeln. Klimafreundliche Holzhäuser bzw. Holzfertighäuser mit Solarstrom und Wärmepumpe decken in hohem Maße die benötigte Energie eines neuen Hauses.
Die Nachfrage nach der eigenen Solaranlage auf dem Dach ist in Deutschland sprunghaft gestiegen. Im ersten Quartal 2023 wurden deutschlandweit 159.000 Photovoltaik-Anlagen für Privathäuser in Betrieb genommen, im Vergleich zum Vorjahr ein Zuwachs von 146 Prozent. Das teilte der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) kürzlich mit.
Der BSW geht davon aus, dass die Nachfrage nach Solaranlagen in Deutschland in diesem Jahr zum siebten Mal in Folge prozentual zweistellig wächst. Das beinhaltet neben den privaten Hausbesitzern auch sonstige Investoren – darunter Bauern, die Solaranlagen auf landwirtschaftlichem Grund errichten lassen.
Solaranlagen, Photovoltaik und intelligente Stromspeicher für die Energiewende
Der sprunghafte Anstieg der Zahl der Solaranlagen auf deutschen Einfamilienhäusern im ersten Quartal 2023, um 146 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, ist in der Tat bemerkenswert. Es gibt mehrere Gründe für diesen Solar-Boom in Deutschland:
Fördermaßnahmen: Deutschland bietet verschiedene Anreize und finanzielle Unterstützung für den Ausbau erneuerbarer Energien, einschließlich Solarstrom. Diese Förderprogramme können den finanziellen Anreiz für Hausbesitzer erhöhen, Solaranlagen zu installieren.
Sinkende Kosten: Die Kosten für Solarmodule und die Installation von Solaranlagen sind in den letzten Jahren deutlich gesunken. Dies macht Solarenergie zu einer attraktiveren Option für Hausbesitzer, die ihre Energiekosten senken und gleichzeitig umweltfreundlicher werden möchten.
Klimabewusstsein: Das wachsende Bewusstsein für den Klimawandel und die Notwendigkeit, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren, hat das Interesse an erneuerbaren Energien, einschließlich Solarenergie, verstärkt. Immer mehr Menschen erkennen die Vorteile sauberer Energiequellen und wollen ihren eigenen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Unabhängigkeit von Stromversorgern: Durch die Installation von Solaranlagen können Hausbesitzer ihren eigenen Strom produzieren und teilweise oder vollständig unabhängig von Stromversorgern werden. Dies bietet eine gewisse Sicherheit vor steigenden Strompreisen und ermöglicht eine größere Kontrolle über den eigenen Energieverbrauch.
Der sprunghafte Anstieg der Solaranlagen auf deutschen Einfamilienhäusern ist ein positives Zeichen für den Ausbau erneuerbarer Energien und die Energiewende in Deutschland. Durch die verstärkte Nutzung von Solarenergie können Treibhausgasemissionen reduziert und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert werden.
Die Bundesregierung will den Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Heizen einleiten und damit den Klimaschutz und die Energieunabhängigkeit in Deutschland voranbringen. Dafür soll unter anderem das Gebäudeenergiegesetz (GEG) überarbeitet werden. Das Bundeskabinett hat die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes am 19. April 2023 beschlossen. Es folgt jetzt das parlamentarische Verfahren im Bundestag und Bundesrat.
Dekarbonisierung des Wärmebereichs durch das Gebäudeenergiegesetz
Mit dem Gebäudeenergiegesetz wird die Dekarbonisierung des Wärmebereichs eingeleitet und schrittweise umgesetzt. Ab 2024 muss beim Einbau neuer Heizungen konsequent auf Erneuerbare Energie gesetzt werden. Das heißt konkret, dass ab dem 01.01.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Dieser Fokus auf neue Heizungen ist angesichts der langen Investitionszeiträume im Gebäudebereich entscheidend.
Wer heute eine neue Heizung einbaut, der nutzt diese 20-30 Jahre. Die richtige Weichenstellung beim neuen Einbau von Heizungen muss daher jetzt erfolgen. Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden. Kaputte Heizungen können repariert werden. Wenn eine bestehende Heizung nicht mehr zu reparieren ist und ausgetauscht werden muss, gelten Übergangsfristen.
Es gelten Übergangsfristen für das Heizen mit erneuerbaren Energien
Der Übergang auf Heizen mit Erneuerbaren wird in der Gesetzesnovelle wie von Anfang an vorgesehen pragmatisch gestaltet. Es gelten Übergangsfristen, verschiedene technologieoffene Erfüllungsoptionen und Befreiungsmöglichkeiten in besonderen Situationen. Um das Gesetz noch verbraucherfreundlicher zu gestalten, wurden die Übergangsfristen und Erfüllungsoptionen – vor allem für den Neubau – nochmal erweitert, zum Beispiel um Solarthermie. Auch sind „H2-Ready“ Gasheizungen eine weitere Option, also Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind. Diese dürfen dann eingebaut werden, wenn es einen verbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze gibt und diese Heizungen ab 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan oder anderen grünen Gasen und spätestens ab 2035 mit mindestens 65 Prozent grünen oder blauem Wasserstoff betrieben werden.
Kurzüberblick über die GEG-Novelle:
Grundsätzlich muss ab dem 1.1.2024 jede neu eingebaute Heizung (in Neubau und Bestandsgebäuden, Wohn- und Nichtwohngebäude) mindestens 65% erneuerbare Energie nutzen. Bestehende Heizungensind nicht betroffen und können weiter genutzt werden. Auch Reparaturen sind weiter möglich. Enddatum für die Nutzung fossiler Brennstoffe in Heizungen ist der 31.12.2044
Die Regelung ist technologieoffen: Um die Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 erneuerbarer Energien in neu eingebauten Heizungen zu erfüllen, können die Eigentümer entweder eine individuelle Lösung umsetzen und den Erneuerbaren-Anteil (mind. 65) rechnerisch nachweisen oder zwischen verschiedenen gesetzlich vorgesehenen pauschalen Erfüllungsoptionen frei wählen: Anschluss an ein Wärmenetz, elektrische Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel), Heizung auf der Basis von Solarthermie. Außerdem gibt es die Möglichkeit von „H2-Ready“-Gasheizungen, also Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind, aber nur, wenn es einen rechtsverbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze gibt und diese Heizungen ab 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan oder anderen grünen Gasen und spätestens ab 2035 mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff betrieben werden. Für bestehende Gebäude sind weitere Optionen vorgesehen: Biomasseheizung, Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt (mindestens zu 65% Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff).
Es gibt ausreichende Übergangsfristen und Ausnahmen: Ist die Heizung kaputt und kann nicht mehr repariert werden – so genannte Heizungshavarie – greifen Übergangsfristen (3 Jahre; bei Gasetagen bis zu 13 Jahre). Vorübergehend kann eine ( gebrauchte) fossil betriebene Heizung eingebaut werden. Soweit ein Anschluss an ein Wärmenetz absehbar ist, gelten Übergangsfristen von bis zu 10 Jahren.
Aufgenommen wurde auch eine Befreiung von der Heizen-mit- Erneuerbaren-Vorgabe für hochbetagte Gebäudeeigentümer. Für Eigentümer, die das 80. Lebensjahr vollendet haben und die ein Gebäude mit bis zu sechs Wohnungen selbst bewohnen, soll im Havariefall die Pflicht zur Umstellung auf Erneuerbares Heizen entfallen. Gleiches gilt beim Austausch für Etagenheizungen für Wohnungseigentümer, die 80 Jahre und älter sind und die Wohnung selbst bewohnen.
Das Gebäudeenergiegesetz enthält eine allgemeine Härtefallregelung, die Ausnahmen von der Pflicht ermöglicht. Im Einzelfall wird dabei berücksichtigt, ob die notwendigen Investitionen in einem angemessenen Verhältnis zum Ertrag oder in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Gebäudes stehen. Auch Fördermöglichkeiten und Preisentwicklungen fließen hier ein.
Für den Umstieg aufs Heizen mit Erneuerbaren gibt es finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, Krediten oder den bereits vorhanden Möglichkeiten für Steuergutschriften. Ein Förderkonzept erneuerbares Heizen wurde in der Bundesregierung geeint und passt die Förderung auf das neue Gebäudeenergiegesetz an. Das Heizen mit erneuerbaren Energien wird sich durch die Kombination aus Förderung und perspektivisch günstigen Betriebskosten für Verbraucherinnen und Verbraucher rechnen. In den entsprechenden Berechnungen des ist ein Nutzungszeitraum von 18 Jahren zugrunde gelegt.
Das Gebäudeenergiegesetz wird nun dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet. Den Regierungsentwurf finden Sie hier.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Energiewechsel.de
Einzelne Bundesländer haben schon eine Solarpflicht für Wohnhäuser – geht es nach der Ampel-Koalition, soll sie in Deutschland für Neubauten „die Regel werden“. Ob und in welcher Form, ist noch unklar. Baden-Württemberg ist Vorreiter und zeigt, wie es geht.
Die Ampel-Regierung hat eine bundesweite Solarpflicht im Koalitionsvertrag wie folgt festgelegt: „Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden.“ Steuerliche und bürokratische Hürden für den Betrieb von Photovoltaikanlagen unter anderem auf Privathäusern will die Bundesregierung abbauen.
Photovoltaikanlagen auf dem Hausdach sind unter bestimmten Bedingungen jetzt schon Pflicht. Dies bedeutet für Hausbesitzer zusätzliche Kosten. Allerdings helfen die Behörden auch mit Förderprogrammen. Es ist empfehlenswert, Informationen zu den Förderprogrammen der verschiedenen Bundesländer oder der KfW einzuholen.
In diesen Bundesländern besteht Solarpflicht in 2023 und darüber hinaus
In Baden-Württemberg gilt für alle privaten Neubauten ab 1. Mai 2022 eine Photovoltaik-Pflicht für Eigentümer von neuen Wohngebäuden. Ab 1. Januar 2023 müssen die Eigentümer bei einer grundlegenden Dachsanierung eine Solarstromanlage errichten. Was als „grundlegend“ gilt, wurde im Zuge der Klimaschutzgesetz-Novelle in einer Änderungsverordnung definiert: „Grundlegende Dachsanierungen sind Baumaßnahmen, bei denen die Abdichtung oder die Eindeckung eines Daches vollständig erneuert wird. Gleiches gilt auch bei einer Wiederverwendung von Baustoffen. Ausgenommen sind Baumaßnahmen, die ausschließlich zur Behebung kurzfristig eingetretener Schäden vorgenommen werden.“
Wer künftig sein Dach grundlegend saniert, muss mindestens 60 Prozent der für Solarenergie geeigneten Dachfläche mit Photovoltaikmodulen ausstatten. Allerdings gibt es auch hier zahlreiche Ausnahmen. Alle wichtigen Fragen und Antworten zur Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg finden Sie unter dem Link.
In Bayern gilt die Solardachpflicht für neue Gewerbe- und Industriegebäude, deren Bauantrag oder vollständige Bauvorlagen ab dem 1. März 2023 bei der zuständigen Behörde eingehen. Ab dem 1. Juli 2023 wird diese Regelung auf alle sonstigen Nicht-Wohngebäude ausgeweitet. Hierunter fallen ab diesem Datum beispielsweise auch landwirtschaftliche Neubauten wie Maschinenhallen und Ställe. Bei einer umfassenden Dachsanierung greift die Vorschrift zudem ab dem 1. Januar 2025 auch für Bestandsgebäude.
In Hessen gilt die ab dem 01. Januar 2023 bestehende Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern betrifft Gewerbeneubauten mit mehr als 100 qm Nutzfläche und neu zu errichtende Überdachungen von gewerbezugehörigen Parkplätzen ab 50 Stellplätzen. Private Neubauten und kleinere Gewerbeneubauten sind also ausgenommen.
In Rheinland-Pfalz gilt sei 01.01.2023 bei Gewerbebauten mit einer Dachfläche von min. 100 m² eine Solarpflicht. Ebenfalls sieht das neue Solargesetz aus Rheinland-Pfalz vor, dass auf Parkplätzen mit mehr als 50 Stellplätzen zudem Photovoltaikanalgen installiert werden müssen. Es ist nicht vorgeschrieben, diese Anlagen über den Stellplätzen oder auf den Gewerbebauten zu installieren. Die Errichtung einer Photovoltaikanlage oder Solarthermieanlage auf Außenflächen im direkten Umfeld wird ebenfalls angerechnet. Die Photovoltaikanlage sollte min. 60 % der geeigneten Dachfläche bedecken.
In Niedersachsen gilt seit dem 01.01.2023 für alle Gewerbeimmobilien die Solarpflicht. Die Regelungen gelten für Gewerbeimmobilien, die eine Dachfläche von min. 50 m² aufweisen. Nach aktuellem Stand müssen auf min. 50 % der Dachfläche eine Photovoltaikanlage installiert werden. Ab dem 01.01.2025 wird diese Pflicht auf neuerrichtete Wohngebäude erweitert. Die genannte Regelung gilt als erfüllt, wenn eine Solarthermie in der gleichen Größenordnung installiert wurde. Seit den 01.01.2023 muss bei einer Errichtung von Wohngebäuden, die mindestens eine Dachfläche von 50 m² aufweisen, die Tragkonstruktion des Gebäudes so bemessen werden, dass auf allen Dachflächen Photovoltaikanlagen errichtet werden können.
Bei Errichtung eines offenen Parkplatzes oder Parkdecks mit mehr als 50 Einstellplätzen für Kraftfahrzeuge ist über der für eine Solarnutzung geeigneten Einstellplatzfläche eine Photovoltaikanlage zu installieren. Ausgenommen von der Verpflichtung sind Parkplätze, die unmittelbar entlang der Fahrbahnen öffentlicher Straßen angeordnet sind und die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.
Im Stadtstaat Hamburg müssen ab 2023 bei Neubauten PV-Anlagen errichtet werden. Ab 2025 gilt die PV-Pflicht dann auch bei einer Dacherneuerung von bestehenden Gebäuden. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von neuen Gebäuden mit Baubeginn nach dem 1. Januar 2023 und alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Bestandsgebäuden, bei denen mit der vollständigen Erneuerung der Dachhaut nach dem 1. Januar 2025 begonnen wird. Dazu zählen Wohn- sowie Nichtwohngebäude. Weitere Infos zur Solarpflicht in Hamburg.
In Berlin gilt seit dem 01.01.2023 die Solarpflicht für Neubauten und Dachsanierungen. Demnach müssen bei Neubauten min. 30 % der Bruttodachfläche und bei Bestandsgebäuden min. 30 % der Nettodachfläche mit Photovoltaik belegt werden. Bei Wohngebäuden aus dem Bestand muss bei max. 2 Wohneinheiten (WE) eine Leistung von 2 kWp nicht überschritten werden. Für Wohngebäude mit min. 3 WE und max. 5 WE ist eine Leistung von 3 kWp festgesetzt. Eine Leistung von 6 kWp ist bei Wohngebäuden mit min. 6 WE und max. 10 WE vorgeschrieben. Sollte die Nutzfläche eines Gebäudes kleiner als 50 m² sein, so gilt die Solarpflicht nicht. Quelle: Solargesetz Berlin
In Bremen ist ein Gesetzentwurf in Vorbereitung, der voraussichtlich im Lauf des Jahres 2023 rechtskräftig wird. In Nordrhein-Westfalen soll die Solarpflicht für private Neubauten ab 2025 eingeführt werden. Brandenburg plant die Einführung einer Solardachpflicht für gewerbliche und öffentliche Gebäude ab 2024, hat diese aber noch nicht final durchgesetzt. Lediglich Sachsen-Anhalt, Thüringen, das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern haben bisher keine Solardachpflicht beschlossen.
Kosten, Förderungen und Vergünstigungen der Solarpflicht
Die Solarpflicht bedeutet eine nicht geringe Investition. Für Module mit circa 20 Quadratmetern sind mindestens rund 7000 Euro notwendig. Bei größeren Flächen oder leistungsstärkeren Modulen steigt der Preis schnell auf das Doppelte an.
Baden-Württemberg hilft Hausbesitzern mit einem zinsgünstigen Kredit über mindestens 5000 Euro, zusätzlich gibt es 1500 Euro direkten Zuschuss, wenn neben der PV-Anlage auch noch ein Elektroauto und eine Ladestation angeschafft werden. Letzteres Förderprogramm reicht aber nur für 4000 Anträge. Damit ist das Bundesland allein auf weiter Flur. Lediglich Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt fördern noch Dinge wie den Kauf von Stromspeichern oder kleine Balkon-Anlagen, aber nicht die Abdeckung eines Daches mit einer Photovoltaikanlage.
Für die Solarpflicht gibt es jedoch auch Vergünstigungen.So wurde die Mehrwertsteuer für die Anschaffung von Solaranlagen und Batteriespeichern Anfang des Jahres auf null Prozent gesenkt. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt zudem Kredite mit rund vier Prozent Zinsen für die Anschaffung und den Einbau von Photovoltaikanlagen. Zudem rechnet sich die Anlage über ihre Laufzeit. Entweder durch Nutzung des Eigenstroms für sich selbst, was je nach Art der Anlage und ihrer Nutzung mehrere Hundert Euro im Jahr sparen kann, oder durch Einspeisung ins Netz. Dafür zahlt der Staat zwischen 6,2 bis 13 Cent pro Kilowattstunde (KWh). Bei 10.000 KWh, die kleinere Anlagen pro Jahr maximal liefern können, wären das immerhin zwischen 620 bis 1300 Euro. Eine Anlage würde sich so nach rund zehn Jahren amortisieren.
Tipp:Es ist empfehlenswert, Informationen zu den Förderprogrammen der verschiedenen Bundesländer oder der KfW einzuholen. Beim Haus-Neubau empfehlen wir die Haus-Anbieter von klimafreundlichen Plus-Energie-Häusern in Holzfertigbauweise.
Ab 1. Mai 2022 gilt in Baden-Württemberg die Photovoltaik-Pflicht für neue Wohngebäude, ab Januar 2023 greift diese auch bei allen grundlegenden Dachsanierungen. Das Kabinett hat eine entsprechende Änderung der bestehenden Verordnung beschlossen.
Nächster Schritt der Solar-Offensive Baden-Württemberg: Ab 1. Mai 2022 gilt die Photovoltaik(PV)-Pflicht für neue Wohngebäude, ab Januar 2023 greift diese auch bei allen grundlegenden Dachsanierungen. Eine entsprechende Änderung der bestehenden Verordnung hat das Kabinett beschlossen.
Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker betont die Notwendigkeit der Photovoltaik-Pflicht: „Nur mit enormen und gemeinsamen Kraftanstrengungen wird es uns gelingen, die Klimakrise zu stoppen und uns aus der Abhängigkeit von Gas, Öl und Kohle zu lösen. Wie wichtig das ist, hat uns der brutale russische Angriff auf die Ukraine schmerzhaft vor Augen geführt. Unser vorrangiges Ziel muss der schnelle Ausstieg aus den fossilen Energieträgern und der massive Ausbau der Erneuerbaren Energien sein.“ Sonnenstrom nehme hierbei eine bedeutende Rolle ein, sagt die Ministerin.
PV-Anlagen als wichtiger Beitrag für eine nachhaltige Energieversorgung
Die PV-Pflicht ist beim Neubau von Wohngebäuden von allen Bauherrinnen und Bauherren zu berücksichtigen, deren Antrag auf Baugenehmigung beziehungsweise deren Bauvorlagen im Kenntnisgabeverfahren ab 1. Mai bei der jeweils zuständigen unteren Baurechtsbehörde eingeht. Im Falle grundlegender Dachsanierungen greift die Pflicht bei einem Baubeginn ab dem 1. Januar 2023. Seit dem 1. Januar 2022 gilt die PV-Pflicht bereits für den Neubau von Nichtwohngebäuden wie etwa Hallen oder Firmendächer sowie von offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen.
Mit dem Klimaschutzgesetz hat sich Baden-Württemberg das Ziel gesetzt, einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz durch Reduzieren der Treibhausgas-Emissionen zu leisten und zugleich zu einer nachhaltigen Energieversorgung beizutragen. Um die vorgegebene Klimaneutralität mit Netto-Null-Emissionen bis 2040 zu erreichen, ist die PV-Pflicht unabdingbar.
Zentrales Element der neuen Verordnung ist Definition einer grundlegenden Dachsanierung
Eine entsprechende Photovoltaik-Pflicht-Verordnung mit näheren Bestimmungen für den Neubau von Nichtwohngebäuden und Parkplätzen trat zu Beginn des Jahres in Kraft. Im Zuge der Klimaschutzgesetz-Novelle hat das Umweltministerium die Verordnung nun an die jetzt neu hinzukommenden PV-Pflichten angepasst.
Ein zentrales Element der Änderungsverordnung ist die genaue Definition einer grundlegenden Dachsanierung. Festgehalten werden in der Verordnung unter anderem auch der Umfang der Mindestnutzung eines Daches mit PV-Anlagen oder Regelungen für eine Befreiung von der PV-Pflicht, etwa wenn deren Erfüllung im Einzelfall wirtschaftlich unzumutbar ist.
80 Prozent der Dachflächen für Solarnutzung geeignet
Rund 50 Verbände, Behörden und weitere Institutionen konnten ihre Stellungnahmen zur Änderung der PV-Pflicht-Verordnung abgeben, unter anderem aus den Bereichen Umwelt, Wirtschaft, Handwerk, Kommunales, Verbraucherschutz, Sport und Kirche. Insgesamt gingen 27 Stellungnahmen ein.
Laut Statistischem Landesamt Baden-Württemberg wurden in den Jahren 2016 bis 2020 durchschnittlich 14.300 Wohngebäude jährlich neu errichtet. Es wird angenommen, dass grob geschätzt 80 Prozent der entstehenden Dachflächen grundsätzlich für eine Solarnutzung geeignet sind. Dies gilt auch für Dachflächen von Bestandsgebäuden.
Ministerin Walker sagt: „Sonnenstrom ist schon heute die Stütze der Energiewende in Baden-Württemberg und wir nehmen hier bereits heute bundesweit eine Spitzenposition ein.“ Das kleine Kraftwerk auf dem Dach helfe nicht nur dem Klima, sondern spare am Ende auch noch Geld.
Klimaneutralität bis 2040 für Baden-Württemberg
Baden-Württemberg hat sich mit dem novellierten Klimaschutzgesetz vom Sommer 2021 das ambitionierte Ziel gesetzt, bis spätestens 2040 klimaneutral zu sein. Bereits 2030 soll eine Treibhausgasreduktion um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 erfolgen.
Zum Erreichen dieses Ziels braucht es die Energiewende. Die Photovoltaik belegt mit einem Anteil von gut 14 Prozent den Spitzenplatz unter den Erneuerbaren in Baden-Württemberg. Für ihren Ausbau soll das bislang nur zu etwa 11 Prozent genutzte Potenzial auf Dächern weiter erschlossen werden.
Gerade in Zeiten hoher Energiekosten kann der Bau eines Eigenheims mit erneuerbaren Energien in der Tat eine gute Option sein, um langfristig niedrige Energiekosten zu haben. Wenn die Energiekosten und Stromkosten hoch sind und wahrscheinlich auch in Zukunft hoch bleiben werden, kann es sinnvoll sein, ein Eigenheim zu bauen, das auf erneuerbaren Energien basiert.
Mit Technologien wie Solaranlagen, Wärmepumpen, Phovoltaikanlagen und energieeffizientem Bauen können die Energiekosten eines Eigenheims erheblich reduziert werden. Durch die Nutzung erneuerbarer Energien kann auch die Umweltbelastung des Hauses reduziert werden, was langfristig zu Einsparungen bei den Energiekosten und anderen Ausgaben führen kann.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Bau eines Eigenheims eine große finanzielle Investition ist, die sorgfältig geplant werden muss. Daher ist es wichtig sich über Bauunternehmen aus dem Fertighausbereich darüber zu informieren. Am besten sogar mit Haus-Herstellern die sogenannte Plusenergiehäuser erstellen. Es ist wichtig, die Kosten und Nutzen des Baus eines energieeffizienten Hauses sorgfältig abzuwägen und sicherzustellen, dass die finanzielle Belastung langfristig tragbar ist.
Welche Wirkungsweise hat erneuerbare Energie und sogenannte Plusenergiehäuser
Plusenergiehäuser sind Gebäude, die mehr Energie produzieren, als sie verbrauchen. Sie sind so konzipiert, dass sie die Energieeffizienz maximieren und gleichzeitig erneuerbare Energiequellen wie Solarthermie, Geothermie und Photovoltaik nutzen, um überschüssige Energie zu erzeugen.
Das Ziel von Plusenergiehäusern ist es, soviel Energie zu bewirtschaften wie im Haus benötigt wird und andererseits Energieüberschüsse ins öffentliche Netz einzuspeisen oder in Batterien zu speichern. In der Regel werden Plusenergiehäuser mit einer Vielzahl von energieeffizienten Technologien ausgestattet, um den Energiebedarf so niedrig wie möglich zu halten. Dazu gehören unter anderem:
Wärmedämmung: Plusenergiehäuser in Holzbauweise haben eine besonders gute Wärmedämmung, um Wärmeverluste zu minimieren.
Energieeffizienz: Plusenergiehäuser nutzen in der Regel energieeffiziente Heiz- und Kühlsysteme, wie zum Beispiel Wärmepumpen oder Solarthermieanlagen.
Photovoltaik-Anlagen: Plusenergiehäuser haben in der Regel eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach, um Strom zu erzeugen.
Energiespeicher: Überschüssige Energie wird in Batterien oder anderen Speichersystemen gespeichert, um später genutzt zu werden.
Plusenergiehäuser von Fertighausherstellern haben den Vorteil, dass sie ihren Bewohnern eine hohe Energieunabhängigkeit bieten und gleichzeitig dazu beitragen, den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Sie können auch langfristig Kosten sparen, da sie weniger Energie verbrauchen und oft auch Energie ins Netz einspeisen können, wodurch Geld verdient werden kann.
Insgesamt kann der Bau eines Eigenheims mit erneuerbaren Energien eine gute Wahl sein, wenn Sie langfristig niedrigere Energiekosten wünschen und die Verfügbarkeit erneuerbarer Energien in Ihrer Region gegeben ist. Es ist jedoch wichtig, sorgfältig zu planen und die Kosten sowie den Nutzen abzuwägen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Beachten Sie auch die neue Förderung für das Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeit.
Das Volumen für die Neubauförderung liegt künftig bei 1,1 Milliarden Euro, verbunden mit hohen Standards für energieeffizientes Bauen. Davon sollen ab Juni 2023 für die Förderung klimafreundlicher Eigenheime 350 Millionen zur Verfügung stehen. 750 Millionen Euro sind für alle anderen Antragsteller gedacht, etwa für Wohnungskonzerne oder Genossenschaften. Diese Anträge sollen nun ab März 2023 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden können.
Förderung für das Effizienzhaus 40 NH bis Ende Februar 2023 Die Förderung im KfW-Programm „Wohngebäude – Kredit 261“ wird bis zum 28.2.2023 übergangsweise fortgeführt. Die Förderung für das Effizienzhaus 40 NH (NH=Nachhaltigkeit) kann also bis Ende Februar 2023 weiter beantragt werden. Erste Haushersteller bieten inzwischen passende Häuser mit dem QNG-Nachhaltigkeitssiegel an.
Neues KfW-Förderprogramm ab März 2023 für Neubauten
Die Bundesregierung fördert ab dem 1. März 2023 den Bau besonders klimafreundlicher Gebäude mit günstigeren Krediten. Standard dafür ist das Effizienzhaus 40. Eine nochmals höhere Förderung gibt es für Gebäude mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude Plus“. Die Neuregelung hilft dabei, den CO2-Ausstoß im Gebäudebereich zu verringern und die deutschen Klimaziele zu erreichen. Bei der Förderung wird erstmals der ganze Lebenszyklus von Gebäuden in den Blick genommen. Ziel ist es, vom Bau über den Betrieb bis zum potenziellen Rückbau Treibhausgasemissionen zu verringern.
„Klimagerechtes Bauen ist heute keine Kann-Entscheidung mehr, sondern ein Muss. Wer heute baut wie früher, um Geld zu sparen, schadet dem Klima und seinem Geldbeutel durch horrende Nebenkosten“, sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz zur neuen Förderrichtlinie. Mit einem Fördervolumen von 750 Millionen Euro jährlich werde ausschließlich der klimafreundliche Neubau gefördert. Sie stammen aus dem Klima- und Transformationsfonds, der auch weitere 350 Millionen Euro für die Wohnungseigentumsförderung für Familien bereithält. Hier der Download der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude unter dem Titel „KFN – Klimafreundlicher Neubau“.
Neubaustandards für das Effizienzhaus (EH)
Ein Effizienzhaus (EH) ist ein energetischer Standard für Wohngebäude. Zwei Kriterien sind für die entsprechende Zuordnung wichtig: der Gesamtenergiebedarf und die Wärmedämmung der Immobilie. Für energiesparende Gebäude ist die Effizienzhaus-Stufe ein Orientierungsmaßstab: Die Kennzahl einer Effizienzhaus-Stufe gibt an, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Gesetzlicher Neubaustandard nach dem Gebäudeenergiegesetz ist seit dem 1. Januar 2023 der EH-55-Standard. Damit hat die Bundesregierung die Anforderungen an den zulässigen Primärenergiebedarf von Neubauten erhöht. Bis zum 1. Januar 2025 will die Bundesregierung die gesetzlichen Neubauanforderungen an den EH40-Standard angleichen.
Photovoltaik-Anlagen werden seit Anfang 2023 beim Effizienzhaus nicht mehr mitgefördert – jedoch als Extra-Förderung sogar verbessert
Bisher konnten bei der Effizienzhaus-Förderung auch Photovoltaik-Anlagen mitgefördert werden. Im Gegenzug mussten Bauherren aber auf eine EEG-Vergütung (die sogenannte Einspeisevergütung für Solarstrom) verzichten. Diese Mitförderung wurde Anfang 2023 nun komplett gestrichen. Für Bauherren ist das nicht unbedingt eine schlechte Nachricht, denn mit dem EEG 2023 wird die Förderung von Photovoltaik-Anlagen entscheidend verbessert, so dass sich die Anschaffung auf jeden Fall lohnt. Finanziert werden können Solaranlage und Solarstromspeicher dennoch über die KfW – nämlich im Programm „Erneuerbare Energien – Standard 270“. Außerdem haben sich die Rahmenbedingungen für Photovoltaik-Anlagen durch steuerliche Erleichterungen 2023 entscheidend verbessert. Hier ein Link zu den FAQ „Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen.
Strengere Vorgaben für Heizsysteme im Effizienzhaus Auch die Anforderungen an die Heizung in geförderten Effizienzhäusern wurden zum Jahresbeginn 2023 verschärft. Mit den Änderungen werden ab 2023 nur noch effizientere Wärmepumpen und Biomasseheizungen mit besonders geringem Feinstaubausstoß gefördert. Jeglicher Einbau von gasverbrauchenden Anlagen wird seit August 2022 nicht mehr gefördert. Stattdessen wird es einen Heizungs-Tausch-Bonus für Gaskessel geben. So können Biomasseanlagen nur noch dann eingesetzt werden, wenn sie einen Feinstaubausstoß von 2,5 mg/ m³ nicht überschreiten. Hier ein Überblick über die Förderung bei Sanierungsmaßnahmen.
BEG-Förderung für Sanierung wurde überarbeitet Deutlich umfangreichere Änderungen wurden bei der BEG-Förderung für die Sanierung vorgenommen (Effizienzhaus-Förderung über die KfW, Zuschüsse für Einzelmaßnahmen über das BAFA). Sie betreffen vor allem Holzheizungen, Wärmepumpen und die Effizienzhaus-Sanierung. Wer eine Immobilie im Bestand kauft und diese dann saniert, findet hier die passenden Informationen.
Wohneigentums-Förderung 2023: Nachfolgeprogramm für das Baukindergeld Ein Nachfolgeprogramm in der gleichen Größenordnung wie das Baukindergeld wird es nicht geben. Dennoch hat das Bundesbauministerium eine neue Wohneigentumsförderung für Familien angekündigt. Das entsprechende KfW-Programm mit zinsgünstigen Krediten soll ab dem 1. Juni 2023 bereitliegen, kündigte Bauministerin Geywitz in der „Welt am Sonntag“ an. Dafür stünden 350 Millionen Euro pro Jahr bereit. Förderberechtigt sollen Familien mit einem Einkommen von bis zu 60.000 Euro pro Jahr sein, plus weitere 10.000 Euro für jedes Kind.
Förderung der Bundesländer nicht aus dem Blick verlieren – Förderrechner hilft Egal ob Neubau oder Immobilie im Bestand – Familien sollten immer auch die Förderung der Bundesländer im Blick behalten. Hier werden vor allem Haushalte mit geringerem Einkommen oder schwerbehinderten Haushaltsmitgliedern unterstützt. Teilweise ist eine Komplettfinanzierung möglich, andere Bundesländer bieten eine Schließung von Finanzierungslücken mit ergänzenden Darlehen an. Bauherren können sich bei den jeweiligen Landesbanken und bei den Wohnförderstellen der Kommunen vor Ort beraten lassen. Ein Förderrechner unterstützt hierzu ihre finanziellen Planungen
KfW-Förderung für Genossenschaftsanteile verbessert Nochmals verbessert wurde Mitte Januar 2023 die KfW-Förderung für den Kauf von Genossenschaftsanteilen. Hier die Informationen über die KfW-Förderung für den Kauf von Genossenschaftsanteilen. Im Förderprogramm „Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)“ wurden die Zinskonditionen weiter vergünstigt und liegen jetzt 2 Prozent unter dem Marktzins.
Bis zum Jahr 2030 sollen nach dem Willen des Parlaments erneuerbare Energien deutlich mehr genutzt und der Energieverbrauch stark reduziert werden. Mitte September 2022 stimmten die Abgeordneten dafür, den Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch der EU bis 2030 auf 45 % zu erhöhen. Dies sieht die Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie vor – ein Ziel, das auch von der Europäischen Kommission im Rahmen ihres „RepowerEU“-Pakets unterstützt wird.
Insbesondere wurden folgende Punkte von der EU in Brüssel verabschiedet:
Anteil der erneuerbaren Energien soll bis 2030 auf 45% erhöht werden
Energieeinsparziele auf 40% des Endenergieverbrauchs und 42,5% des Primärenergieverbrauchs erhöht
Überarbeitung von zwei Gesetzen wird zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Erhöhung der Energiesicherheit beitragen.
In den Rechtsvorschriften werden auch Unterziele für Branchen wie Verkehr, Gebäude sowie Fernwärme und -kälte festgelegt. Im Verkehrssektor soll der Einsatz erneuerbarer Energien zu einer 16-prozentigen Verringerung der Treibhausgasemissionen führen, und zwar durch einen höheren Anteil an fortschrittlichen Biokraftstoffen und eine ehrgeizigere Quote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs wie Wasserstoff. Die Industrie sollte ihre Nutzung erneuerbarer Energien um 1,9 Prozentpunkte pro Jahr steigern, die Fernwärmenetze um 2,3 Punkte.
Jeder Mitgliedsstaat muss zwei grenzüberschreitende Projekte zum Ausbau von Ökostrom entwickeln. Mitgliedstaaten mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 100 TWh müssen bis 2030 ein drittes Projekt entwickeln. Die Abgeordneten nahmen auch Änderungsanträge an, die eine schrittweise Senkung des Anteils von Primärholz als erneuerbare Energie fordern.
Energieeinsparungen – Überarbeitung der Energieeffizinez-Richtlinie
In einer weiteren Abstimmung am Mittwoch sprachen sich die Abgeordneten für die Überarbeitung der Energieeffizienz-Richtlinie aus, die Ziele für Energieeinsparungen sowohl beim Primär- als auch beim Endenergieverbrauch in der EU festlegt.
Die Abgeordneten erhöhten das EU-Ziel für die Senkung des End- und Primärenergieverbrauchs, so dass die Mitgliedstaaten gemeinsam sicherstellen müssen, dass der Endenergieverbrauch bis 2030 um mindestens 40 % und der Primärenergieverbrauch um 42,5 % im Vergleich zu den Prognosen von 2007 gesenkt wird. Dies entspricht 740 bzw. 960 Mio. t RÖE (Millionen Tonnen Rohöleinheiten) für den End- und Primärenergieverbrauch. Die Mitgliedstaaten sollten verbindliche nationale Beiträge zur Erreichung dieser Ziele festlegen.
Die Ziele sollen durch Maßnahmen auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene in verschiedenen Sektoren – z. B. öffentliche Verwaltung, Gebäude, Unternehmen, Datenzentren – erreicht werden. Für den Baubereich bedeutet das, dass Gebäude klimafreundlich gebaut werden sollen und diese zu einem bestimmten Grad mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Sogenannte Plusenergiehäuser in Holzrahmenbauweise erfüllen diese Vorgabe am besten.
In den kommenden Jahren muss der Zubau von Photovoltaik-Anlagen (PV) in Deutschland er-heblich gesteigert werden. Um das Ziel einer Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen, werden erheblich mehr Anwendungen elektrifiziert werden. Trotz Effizienzmaßnahmen wird die Stromnachfrage deshalb deutlich ansteigen.
Bei einer Untersuchung der Wirtschaftlichkeit von PV-Dachanlagen können zwei Fälle unter-schieden werden. Bei vielen Dachanlagen wird ein Teil des erzeugten Stroms selbst im Haus genutzt, sogenannte Eigenverbrauchsanlagen (EV-Anlagen). Bei einigen Häusern ist kein Eigenverbrauch möglich, da zum Beispiel keine oder wenige Stromverbraucher im Gebäude vorhanden sind. Diese PV-Anlagen speisen den kompletten erzeugten Strom in das Stromnetz ein (nachfolgend Volleinspeise-Anlagen). Für EV-Anlagen erhält man eine Vergütung für den eingespeisten Strom, durch den selbstverbrauchten Strom können die Strombezugskosten verringert werden. Die Wirtschaftlichkeit von Volleinspeise-Anlagen ergibt sich ausschließlich aus der Höhe der Einspeisevergütung. Durch die Nutzung von Batteriespeichern kann der Umfang des selbstverbrauchten Stroms erhöht werden.
Selbstversorger durch selbsterzeugten Photovoltaikstrom
Bei PV-Dachanlagen ist die Selbstversorgung mit dem erzeugten Solarstrom besonders attraktiv. Hintergrund sind die niedrigen Stromerzeugungskosten mit Photovoltaik gegenüber den höheren Strombezugskosten, welche zu einem großen Anteil aus Steuern, Abgaben und Umlagen bestehen. Diese Strombezugskosten können durch Selbstversorgung teilweise eingespart werden. Der Stromanteil, der direkt im Gebäude verbraucht werden kann, ist unter anderem von der Größe der Photovoltaikanlage und dem individuellen Stromverbrauch abhängig.
Mit einer Batterie kann der selbsterzeugte Photovoltaikstrom zwischengespeichert und zu Zeiten verbraucht werden, in denen die PV-Anlage keine (ausreichende) Leistung liefert. Der Eigenverbrauchsanteil kann so deutlich gesteigert werden. Allerdings sind demgegenüber die Kosten und die eingeschränkte Lebensdauer eines Stromspeichers zu sehen. Zukünftige Strompreissteigerungen, die die Differenz zwischen PV-Stromerzeugungskosten und Strombezugskosten vergrößern und so die Amortisationszeit eines Batteriespeichers verkürzen, müssen nicht unbedingt eintreten. Zudem geht mit der Herstellung eines Batteriespeichers ein Ressourcenaufwand einher, dem wenig zusätzlicher Nutzen für die Energiewende gegenübersteht – die eingespeicherte Strommenge wäre ansonsten eingespeist worden und hätte im Stromnetz andere (fossile) Energiequellen verdrängt. Der Einsatz es Batteriespeichers sollte vor diesen Hintergründen sorgsam abgewogen werden. Grundsätzlich sind Speicher auf Netzebene zu bevorzugen, die nicht in erster Linie den Eigenverbrauch des Anlagenbetreibers steigern, sondern zum Beispiel kurzfristige Strombedarfe im Netz ausgleichen können.
Was macht ein Batteriespeicher?
Mit einem Speichersystem für zu Hause können Sie tagsüber einen Teil Ihres selbst erzeugten Sonnenstroms zwischenspeichern, um ihn abends und in der Nacht bis zum nächsten Morgen zu verbrauchen. Erzeugt die Photovoltaikanlage mehr Strom als aktuell verbraucht wird, lädt der Speicher, anstatt den Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen. Besteht mehr Strombedarf als die PV-Anlage liefern kann – wie nachts oder in der Dämmerung – kann durch das Entladen des Speichers zeitversetzt der auf dem Dach erzeugte Strom genutzt werden.
Welche Arten von Batteriespeichern gibt es?
Auf dem Markt gibt es verschiedene technische Lösungen. Am bekanntesten sind Lithium-Ionen-Batterien. Die Vorteile der Lithiumbatterien sind vor allem der hohe Wirkungsgrad, die hohe Energiedichte und die vergleichsweise lange Lebensdauer auch bei intensiver Nutzung. Die Speicherkapazität kann im Dauerbetrieb fast vollständig genutzt werden, ohne dass die Batterie darunter leidet.
Die aktuelle Neubau-Förderung bezieht sich ausschließlich auf das Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeit (EH 40 NH). Seit dem 21. April 2022 und bis Ende 2022 werden über die „Bundesförderung Effiziente Gebäude“ (BEG) nur noch Neubauten gefördert, die erstens dem Effizienzhaus-Standard EH 40 entsprechen und zweitens eine sogenannte Nachhaltigkeitsklasse (NH) erreichen.
Förderung im Neubau nur noch mit Nachhaltigkeitsaspekt
Die bisherigen Effizienzhausstandards EH55, EH40 Plus und EH40 (ohne NH) werden bei Neubauten nicht mehr gefördert. Das heißt, wer neu baut und dies im Rahmen der BEG fördern lassen möchte, kommt inzwischen nicht mehr um das Thema Nachhaltigkeit herum.
Mit der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind erstmals auch Nachhaltigkeitsaspekte Gegenstand der Gebäudeförderung. Zunächst berechtigte eine QNG-Zertifizierung zu einem Bonus bei der Förderung von Wohngebäuden. Seit April 2022 ist der Erhalt des QNG für die gesamte Neubauförderung verpflichtend.
• Aktuelle Regelungen seit 28.07.2022:Neubauförderung nur noch für Standard Effizienzhaus/-gebäude 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse).
Umstellung auf zinsverbilligte Kredite mit Tilgungszuschuss:
Max. Kreditbetrag Wohngebäude: 120.000 € je Wohneinheit, davon 5%, also maximal 6.000 € als (Tilgungs-)Zuschuss.
Max. Kreditbetrag Nichtwohngebäude: 2.000 €je m² Nettogrundfläche, max. 10 Mio. €, davon 5%, also maximal 500.000 € als (Tilgungs-)Zuschuss.
Für Kommunen alternativ auch direkt ausgezahlter Zuschuss.
Durch die Neuausrichtung der Förderung für den Neubau von Effizienzhäusern ab dem 21.04.2022 wird der ökologische Fußabdruck, der bei der Herstellung der Baumaterialien, einer etwaigen Entsorgung und durch den Nutzerstrom entsteht, berücksichtigt. Beim EH 40 NH wird ein umfassenderer Rahmen, nämlich der Lebenszyklus des Gebäudes, betrachtet.
Wie ist die Beantragung des QNG-Siegels „Nachhaltiges Gebäude“ geregelt?
Förderinteressierte mit Fragen zum Förderverfahren (z.B. zur Antragstellung, Fördervoraussetzungen, Förderhöhen etc.) können die hierfür zuständige KfW unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9007 kontaktierenoder finden Informationen auf der Internetseite der KfW.
Welche Anforderungen gelten für die Effizienzhaus-Förderung?
Die Förderung für ein EH 40 NH muss vor Vorhabensbeginn mit einem Energieberater bei der KfW beantragt werden. Ein Auditor – das kann der Energieberater, ein Architekt oder auch ein Haushersteller sein – begleitet den Prozess dann wahrend der Planungs- und Bauphase. Das Nachhaltigkeitssiegel erhält das Haus nach Fertigstellung.
Für die Beantragung des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) für die Förderung eines Effizienzhauses 40 Nachhaltigkeit gelten 17 verschiedene Punkte.
Bei der Erfüllung der besonderen Anforderungen wird zwischen den Anforderungsniveaus QNG-PLUS (Erfüllung überdurchschnittlicher Anforderungen) und QNG-PREMIUM (Erfüllung deutlich überdurchschnittlicher Anforderungen) unterschieden:
Besondere und somit verpflichtende Anforderungen:
Ressourceninanspruchnahme und Wirkungen auf die globale Umwelt:Schonung natürlicher Ressourcen und Begrenzung negativer Wirkungen auf die Umwelt. Im Lebenszyklus des Hauses dürfen die Treibhausgasemissionen maximal 28 kg CO2 pro Quadratmeter im Jahr betragen. Und der Primärenergiebedarf aus nicht erneuerbaren Energien darf maximal 96 kWh pro Quadratmeter im Jahr ausmachen.
Nachhaltige Beschaffung: Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards in den Lieferketten, Einhaltung von Menschenrechten, des Arbeits- und Umweltschutzes sowie Schonung natürlicher Ressourcen. Mindestens 50 Prozent der verbauten Hölzer, Holzprodukte und Holzwerkstoffe müssen nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen.
Risiken für Gesundheit und Umwelt: Ausschließen oder Begrenzen von schadstoffhaltigen Baumaterialien. Der Bauherr muss die bauausführenden Firmen vertraglich dazu verpflichten.
Allgemeine Anforderungen:
Barrierefreiheit: Gewährleistung einer unabhängigen Lebensführung und der vollen Teilhabe in allen Lebensbereichen für Menschen mit Einschränkungen
Erfüllung von Nutzeranforderungen: Sicherstellung einer hohen Nutzerzufriedenheit
Thermischer Komfort: Schutz vor Hitze im Sommer
Visueller Komfort: Versorgung mit Tages- und Kunstlicht sowie Sichtbeziehungen nach außen
Schallschutz: Schutz vor Schall, Sicherung von Gesundheit, Leistungsfähigkeit, Privatheit und Vertraulichkeit
Flächeninanspruchnahme: Reduzierung des Flächenverbrauchs, Vermeidung der Zersiedelung der Landschaft, Geringhaltung zusätzlicher Bodenversiegelung
Trinkwasserbedarf in der Nutzungsphase: Schonung natürlicher Ressourcen
Rückbau- und Recyclingfreundlichkeit: langlebiges und anpassbares Bauwerk
Flexibilität und Anpassungsfähigkeit: Anpassbarkeit an sich ändernde Nutzerbedürfnisse und Nutzungsbedingungen, Vermiet- oder Vermarktbarkeit soll aufrechterhalten werden
Schaffung von Voraussetzungen für Bewirtschaftung: optimale Nutzung und Bewirtschaftung, etwa mithilfe eines Wartungs- und Instandhaltungsplans
Flächeneffizienz: Bewertung der Qualität der Grundrisslösung, effiziente Nutzung bebauter Flächen
Lebenszykluskosten: Wirtschaftlicher Umgang mit finanziellen Ressourcen
Qualität der Projektvorbereitung: Ermittlung der Bedürfnisse von Bauherren und Nutzern
Qualitätskontrolle der Bauausführung: Erreichen von Planungszielen und Feststellung der Mangelfreiheit des Gebäudes
Wer überwacht die Nachhaltigkeits-Kriterien?
Ist es nicht aufwendig für angehende Bauherren/Baufrauen alle 17 Kriterien im Blick zu behalten? Nein, überhaupt nicht, da in der Regel sich der Holzfertighaushersteller / Holzhaushersteller um diese Kriterien kümmert. Auch Energieberater und Auditoren können Nachhaltigkeits-Kriterien prüfen und genehmigen. Hier gibt es eine Übersicht über Siegelvarianten, registrierte Bewertungssystem und akkreditierte Zertifizierungsstellen für das QNG beim Portal Nachhaltiges Bauen.
Die allermeisten Punkte aus dem Kriterienkatalog für das Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeit erfüllen heute Holzfertighäuser / Holzhäuser, die mit einem sehr guten Wärmedämmstandard, erneuerbarer Energie und Eigenstrom / Stromspeicherung ausgerüstet sind. Zudem sind Häuser mit einer Holzbau-Konstruktion (meist Holzrahmenbau) klimafreundlich, weil im Holz das CO2 gespeichert ist und später das Holz recycelbar ist.
Förderprogramm „Klimafreundliches Bauen“ ab 2023
Für 2023 plant die derzeitige Ampel-Koalition das neue Förderprogramm „Klimafreundliches Bauen“ im Sinne des Klimaschutzes. Ziel beim Neubau wird sein, dass der ökologische Fußabdruck möglichst gering bleibt, um die ambitionierten Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen. Daher ist es zwingend notwendig, den gesamten Lebenszyklus beim Neubau zu betrachten. Wo kommt das Baumaterial her, welche Emissionen werden damit verursacht, ist das Baumaterial später recycelbar?
Geplante Fördertöpfe zum klimaneutralen Bauen in 2023
Die Bundesbauministerin traf folgende Aussagen gegenüber dem Handelsblatt auf der Münchner Immobilienmesse Expo Real Anfang Oktober 2022 zur geplanten Neustrukturierung der Wohnbauförderung ab 2023 hinsichtlich der Fördertöpfe: „Der eine ist für die Wohneigentumsförderung von Familien mit kleinen und mittleren Einkommen gedacht, der andere für die Förderung von Neubauten, zum Beispiel mehrgeschossigen Mietwohnungsbauten.
Beide Töpfe sind auf das energetisch hochwertige Bauen ausgerichtet. Zudem werden beide Förderlinien konsequent auf den Lebenszyklusansatz ausgerichtet. Die Förderrichtlinien sind noch in der Entwicklung. Das Konzept geht dieser Tage an den Bundestag (im Oktober 2022).
Ausblick auf Förderung in 2023
Das Qualitätssiegel für Nachhaltiges Bauen soll weiterentwickelt und die Treibhaus-Emissionen im Lebenszyklus von Gebäuden noch stärker in den Fokus gestellt werden. Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/neubaufoerderung-eh40-2023780
Aktueller Stand Ende Oktober 2022:→Regelungen zur Neubau-Förderung durch das Bundesbauministerium (BMWSB) angekündigt.
Start ab März 2023 →NH-Klasse (mit Gebäudezertifizierung) voraussichtlich nicht mehr der einzige förderfähige Standard.
Der Neubau mit erneuerbaren Energien lohnt sich mehr denn je. Der Traum vom Eigenheim mit Garten ist bei den meisten Deutschen vorhanden, vor allem bei jungen Familien. Immer mehr Bauherren/Baufrauen planen beim Neubau ihres Eigenheimes eine Photovoltaikanlage auf der Dachfläche ein. Aktuell besitzen bereits rund 1,2 Millionen Hausbesitzer eine Solaranlage – Tendenz steigend.
Bei der Planung eines Neubaus ist man deshalb gut beraten, von Anfang an eine Solaranlage und den eigenen Fotovoltaikstrom zu denken. So macht sich der/die künftige Hausbesitzer:in unabhängig von steigenden Energiepreisen bei der ohnehin bestehenden Ressourcenverknappung von fossilen Energieträgern. Um die inzwischen deutlich gesteigerten Klimaziele erreichen zu können, sind größere Anstrengungen bei der Energieeffizienz von Gebäuden erforderlich.
Für welche Gebäude gilt das Gebäudeenergiegesetz?
DasGebäudeenergiegesetz (GEG) trat am 1. November 2020 in Kraft. Es gilt für alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Seine Vorgaben beziehen sich vorwiegend auf die Heizungstechnik und den Wärmedämmstandard des Gebäudes, also auch für den Neubau.
Mit dem Gebäudeenergiegesetz hat die Bundesregierung im November 2020 ein Gesetz verabschiedet, das u.a. die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie aus dem Jahr 2010 erfüllen soll. Das im November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) abgelöst.
Welche energetischen Anforderungen gelten für den Neubau?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten. Neubauten dürfen einen bestimmten Wert für den Jahres-Primärenergiebedarf und den Wärmeverlust der Gebäudehülle nicht überschreiten. Der Jahres-Primärenergiebedarf sagt aus, wie viel Energie im Zeitraum eines Jahres für das Heizen, Lüften, Kühlen und die Warmwasserbereitung benötigt wird.
Darüber hinaus zielt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf eine energieeffiziente Anlagentechnik für das Heizen, Lüften, Kühlen und die Warmwasserbereitung ab, wenn diese erstmals in ein Gebäude eingebaut oder in bestehenden Gebäuden ersetzt wird.
Die Anforderungen an Neubauten sind nahezu unverändert aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) übernommen worden. Da das Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Jahr 2023 überprüft wird, kann der Bund die Anforderungen weiter anheben. Gleiches gilt für die Berücksichtigung von sogenannter Grauer Energie, also des Energieaufwands, der etwa für Abbau, Herstellung, Transport oder Entsorgung von Materialien benötigt wird.
Das Wichtigste in Kürze:
Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist festgelegt, welche energetischen Anforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude erfüllen müssen.
Das Gesetz enthält Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard und Hitzeschutz von Gebäuden.
Die energetischen Mindestanforderungen an Neubauten sind etwas geringer als in der zuvor geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV).
Beim Neubau gibt das GEG bestimmte Anteile an regenerativen Energien vor, die das Gebäude zum Heizen oder auch Kühlen verwenden muss.
Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) ist ein Instrument zur Planung und Bewertung nachhaltiger und in der Regel öffentlicher Bauvorhaben. Es ergänzt den Leitfaden Nachhaltiges Bauen des Bundesbauministeriums als ganzheitliche Bewertungsmethodik für Gebäude und ihr Umfeld.
Das Portal des Bundes zum Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) stellt alle Kriteriensteckbriefe sowie Arbeitshilfen für Gebäudezertifizierungen bereit und informiert über die Anwendungsmöglichkeiten der Module. Ergänzt wird dies durch Beispiele von zertifizierten Gebäuden.
Warum ist nachhaltiges Bauen notwendig?
National wie international stellt das Thema Nachhaltigkeit eines der wichtigsten Leitbilder für die Zukunft dar. Bauwerke sind dabei wegen ihrer langen Nutzungsdauer und des hohen Energie- und Ressourcenverbrauchs ein besonders wichtiger Bereich.
Nachhaltiges Handeln bedeutet, ökologische, ökonomische und soziokulturelle Gesichtspunkte gleichberechtigt zu berücksichtigen, um nachfolgenden Generationen eine intakte Umwelt und gleiche Lebenschancen hinterlassen zu können.
Für die Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen beim Planen, Bauen, Sanieren und Betreiben von Gebäuden sind verschiedene Instrumente und Kenntnisse erforderlich, die besonders in der Planung eingesetzt werden.
Nachhaltigkeitsziele als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern
Die bereits vorhandene Zuständigkeit der Staatsministerin für die Bund-Länder-Beziehungen passt sehr gut zum Themenbereich einer nachhaltigen Entwicklung. Denn Nachhaltigkeit ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Bund, Länder und Kommunen stehen in einer besonderen Verantwortung, um die globalen Nachhaltigkeitsziele bis 2030 zu erreichen.
Bund und Länder haben deshalb das Gemeinschaftswerk Nachhaltigkeit ins Leben gerufen. Es ist eine gemeinsame Initiative und wird vom Rat für Nachhaltige Entwicklung koordiniert. Ziel ist es, dass alle gesellschaftlichen Gruppen und alle staatlichen Ebenen bei der Umsetzung der 17 Ziele mitmachen.
Ab Herbst 2022 können auf einer Web-Plattform alle Aktivitäten, die in Zusammenhang mit Generationengerechtigkeit sowie mit allen Facetten von Nachhaltigkeit stehen, gebündelt werden. Den Startschuss wird Bundeskanzler Scholz im Rahmen der Jahreskonferenz des Rates für Nachhaltige Entwicklung am 26. September 2022 in Berlin geben.
17 globale Nachhaltigkeitsziele sind Richtschnur der Politik
Im Beschluss des Koalitionsvertrages möchte die Bundesregierung zeigen, wie wichtig ihr das Thema Nachhaltigkeit ist. Der Koalitionsvertrag als „Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ (Titel des Koalitionsvertrages) hat die in der Agenda 2030 festgelegten 17 globalen Nachhaltigkeitsziele als Richtschnur der Politik der Bundesregierung betont.
Sigurd Maier, Inhaber des Portales Holzbauwelt.de: „Nachhaltiges Bauen ist schlichtweg die Maxime des heutigen Bauens. Mit dem Baustoff Holz beispielsweise entstehen klimaneutrale Gebäude, die als Niedrigstenergiehaus oder Plus-Energie-Haus in Holzfertigbauweise so wenig wie möglich Energie sowohl bei der Herstellung wie auch im Betrieb benötigen.“
Welcher Neubaustandard ist künftig sinnvoll und welche Fördermaßnahmen werden bevorzugt? Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) haben am 13. Juli 2022 in einer gemeinsamen Pressemitteilung ein Maßnahmenpaket vorgelegt, mit deren Hilfe die Klimaschutzziele im Gebäudesektor erreicht werden sollen.
Verschärfungen für die Gebäudehülle sind aber nicht vorgesehen. Allein der Primärenergiebedarf entscheidet künftig. Eines ist jedoch sich: Wer jetzt seine Gebäudehülle neu baut oder ertüchtigt, verbraucht in den kommenden Jahrzehnten weniger Energie.
Das Programm ist verabschiedet und wird nun dem Expertenrat für Klimafragen zur Stellungnahme zugeleitet. Anschließend berät die Bundesregierung über die zu ergreifenden Maßnahmen und beschließt diese schnellstmöglich. Die Maßnahmenvorschläge sollen aller Voraussicht nach in das umfassende Klimaschutz-Sofortprogramm der Bundesregierung integriert werden.
Neuausrichtung im Neubau und bei der Gebäudesanierung
Der Gebäudesektor hat bislang seine Zielvorgaben nach dem Klimaschutzgesetz verfehlt. „Die Erreichung der Klimaschutzziele ist insbesondere im Gebäudesektor von großer Relevanz. In Deutschland entfallen rund 35 Prozent des Energieverbrauchs und etwa 30 Prozent der Treibhausgase auf den Gebäude-Sektor. Die mittel- und langfristigen Klimaziele im Gebäudebereich können nur dann erreicht werden, wenn eine zügige und deutliche Steigerung der Sanierungsdynamik erzielt wird, die sowohl eine Erhöhung der Sanierungsrate als auch -tiefe umfasst und die Wärmeversorgung gleichzeitig dekarbonisiert wird“, so die Analyse der beiden Ministerien.
Sowohl für Bauherren/Baufrauen und Sanierungswillige ist es wichtig, sich auf Vorgaben und Förderbedingungen verlassen zu können. Ändern sich diese ständig, diese wurden in den letzten 3 Jahren 3 mal verändert, ist es zum einen eine Herausforderung, auf dem Laufenden zu bleiben und den Überblick zu behalten.
EH-55 Neubaustandard als Zwischenschritt zum EH-40-Standard
Die geplante Einführung des EH-55-Neubaustandards (maximal 55 Prozent Energieverbrauch eines Referenzgebäudes) zum 1. Januar 2023 als Zwischenschritt bis zur Einführung des EH-40 Standards im Jahr 2025 wird von Sachverständigen unterschiedlich bewertet.
An konkreten Schritten geht es um die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Der bislang vorgelegte Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz vernachlässigt aber, so zahlreiche Verbände, das Thema Effizienz der Hülle. Die vorgesehene Erhöhung der Standards für die Gebäudehülle wurde gestrichen. Als Neubaustandard wurde „Primärenergie-EH55“ festgelegt. Weitere Novellierungsschritte des GEG sollen folgen, unklar ist wann. Gemäß Koalitionsvertrag soll der Neubaustandard ab 2025 an den EH40-Standard angeglichen werden.
Am 1. Januar 2022 hat die Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg ihren Auftakt gehabt. Damit ist Baden-Württemberg Klimaschutzvorreiter und das erste Bundesland mit einer Photovoltaikpflicht. Photovoltaikanlagen werden künftig bei jedem Neubauvorhaben standardmäßig mitgedacht. Ab dem Jahr 2023 gilt die Photovoltaikpflicht auch für alle grundlegenden Dachsanierungen.
Bis zum Jahr 2040 will Baden-Württemberg klimaneutral sein, fünf Jahre früher als der Bund. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist hierfür ein zentraler Baustein. Mit der Photovoltaikpflicht befördert das Land den Ausbau, um Dachflächen für die Energiewende mehr zu nutzen.
Schon heute macht in Baden-Württemberg die ein Siebtel (14 Prozent) der aus. Die Solarenergie ist damit die wichtigste erneuerbare Energiequelle im Land. Doch erst etwa zehn Prozent aller Dachflächen in Baden-Württemberg sind bislang zur Solarenergieerzeugung erschlossen. Das soll die Photovoltaikpflicht nun ändern.
Schrittweise Einführung der Photovoltaikpflicht
Seit Jahresbeginn 2022, gilt die Photovoltaikpflicht für alle neu geplanten Nichtwohngebäude sowie Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen. Im zweiten Schritt, ab Mai 2022, müssen auch bei neu geplanten Wohngebäuden Solaranlagen installiert werden. Im dritten Schritt, ab 2023, greift die Photovoltaikpflicht auch bei grundlegenden Dachsanierungen.
Die Fristen der Photovoltaikpflicht in der Übersicht:
Ab 1. Januar 2022 beim Neubau von Nichtwohngebäuden und beim Neubau von Parkplätzen ab 35 Stellplätzen
Ab 1. Mai 2022 beim Neubau von Wohngebäuden
Ab 1. Januar 2023 bei grundlegenden Dachsanierungen
Ausschlaggebend für die Photovoltaikpflicht beim Neubau ist der Eingang des Bauantrags bei der zuständigen Behörde. Bei Dachsanierungen entscheidet der Beginn der Bauarbeiten.
Warum gibt es die Photovoltaikpflicht?
Mit der Photovoltaikpflicht soll ein wichtiger Beitrag für die Energiewende geleistet werden. Als Industriestandort mit großer Wirtschaftskraft und entsprechendem Stromverbrauch ist Baden-Württemberg auf ein breites Portfolio an Energiequellen angewiesen. Der Bedarf an erneuerbaren Energien soll daher zukünftig neben dem Ausbau von Windenergie und Freiflächenphotovoltaik vermehrt auch durch die dezentrale Erzeugung von Strom aus Sonnenenergie im Gebäudesektor gedeckt werden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat Mitte Mai einen „Arbeitsplan Energieeffizienz“ vorgelegt. Dieser definiert wichtige Schritte und Maßnahmen der Bundesregierung, wie sich mehr Energie einsparen lasse und die Energieeffizienz erhöht werden könne.
Laut der zugehörigen Pressemitteilung des Ministeriums seien Energieeinsparungen angesichts des völkerrechtswidrigen Krieges, den Russland gegen die Ukraine führe, dringlicher denn je. Der Arbeitsplan Energieeffizienz enthalte daher einen klaren Maßnahmenkatalog, darunter finanzielle Anreize, gezielte Förderung und Anpassungen des regulatorischen Rahmens. Die einzelnen Maßnahmen und Instrumente seien demnach mit Zeitplänen unterlegt.
Förderung und Anreize für mehr Energieeffizienz notwendig
Förderung und Anreize sind ein wesentlicher Schlüssel für mehr Energieeffizienz. Dazu muss aber das Richtige gefördert werden, das Falsche dagegen nicht mehr. In den vergangenen Jahren wurde zum Beispiel noch der Einbau von Gasheizungen gefördert. Dieser Anachronismus wird mit der BEG-Reform jetzt beendet, teils wurde dies schon umgesetzt (so bei der Förderung Effizienzhausstandard EH 40).
Ähnliche Fehlanreize gab es insgesamt bei der Neubauförderung: Hier wurde zu lange mit hohen Summen ein Gebäudestandard gefördert, der sich längst am Markt durchgesetzt hat, nämlich der KfW-Effizienzhausstandard 55 (EH 55). Dafür flossen 2021 ca. 6 Milliarden Euro Steuergelder, was rund einem Drittel der 2021 insgesamt für die Gebäudeeffizienzförderung verfügbaren Mittel entspricht. Auch diese Fehlanreize werden beendet. Es gilt, die Steuergelder gezielter dort einzusetzen, wo der Klimaschutzeffekt am höchsten ist.
Neuausrichtung der Bundesförderung für effiziente Gebäude
Wichtig ist es daher jetzt, die Förderangebote für Haushalte und Unternehmen, insbesondere die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), neu auszurichten. So wird der Hauptschwerpunkt der Gebäudeförderung über die KfW-Bank und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf der Sanierung bestehender Häuser und Wohnungen liegen.
Die Sanierungsförderung hat einen besonders hohen Klimaschutzeffekt und hilft, Geld zu sparen. Gerade alte Fenster, alte Außentüren oder alte Heizungsanlagen sind Energiefresser – und damit Kostenfaktoren. Von der Sanierungsförderung können zudem die allermeisten Wohngebäude profitieren. Das Interesse an ihr hat in diesem Jahr angesichts der hohen fossilen Energiepreise deutlich zugenommen. So hat sich die Nachfrage im ersten Quartal dieses Jahres beim BAFA im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nahezu verdoppelt (auf ca. 121 000). Diese Dynamik gilt es zu nutzen und zu unterstützen.
Neubauförderung orientiert sich an Klimaschutzkriterien
Die Neubauförderung im Rahmen des BEG wird zudem an klaren Klimaschutzkriterien ausgerichtet. Erste Zwischenschritte sind bereits gegangen. So greift aktuell die zweite Stufe der Neubauförderung – die sogenannte Förderung Effizienzhausstandard 40 Nachhaltigkeit (EH40-NH), die eine Förderung an das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG) knüpft.
Ab Januar 2023 folgt dann ein für Neubauten neues Programm „Klimafreundliches Bauen“, das zusammen mit dem Ministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) erarbeitet wird. Künftig soll es über eine Reform des BEG zudem verstärkte Anreize für den Wechsel von fossilen Energieträgern auf Erneuerbare geben (also etwa weg von der Gasheizung hin zur Wärmepumpe) sowie niedrigschwellige Angebote (etwa für die Optimierung bestehender Heizungsanlagen).
Um die Energieeffizienz im Gebäudebestand weiter zu erhöhen, sollen besonders die energetisch schlechtesten Gebäude adressiert werden, da dort das Einsparpotenzial für Energie und Treibhausgasemissionen am größten ist. Die entsprechenden Anpassungen werden mit der BEG-Reform bis zum Sommer umgesetzt.
Programme für Klimaschutzverträge (sog. Carbon Contracts for Difference) gestartet. Klimaschutzverträge sollen die Markteinführung klimafreundlicher Prozesse vor allem in den Grundstoffindustrien ermöglichen, indem Risiken vermindert und Betriebskostendifferenzen zwischen herkömmlichen und klimafreundlichen Verfahren ausgeglichen werden. Bis zum Sommer erarbeitet das BMWK eine Förderrichtlinie, die der Europäischen Kommission anschließend zur Genehmigung vorgelegt wird. Die Klimaschutzverträge sollen dann noch in diesem Jahr als Förderinstrument eingeführt werden. Den kompletten Arbeitsplan Energieeffizienz gibt es hier zum Download.
Mindesteffizienzhausstandard im Neubau ab 2023
Ab nächstem Jahr wird der gesetzliche Mindesteffizienzstandard im Neubau angehoben, und zwar auf die Effizienzklasse EH 55.
Ab dem 1. Januar 2025 wird der Standard noch mal auf EH 40 erhöht. Hierdurch wird der Wärme- und damit der Gasbedarf im Neubau erheblich reduziert. Eine entsprechende Formulierungshilfe für die Novelle des Gebäudeenergiegesetztes wurde in gemeinsamer Federführung vom Bundeswirtschafts- und Bundesbauministerium erarbeitet und am 11. Mai 2022 im Kabinett verabschiedet.
Ziel ist, dass Heizungen sehr rasch noch stärker auf Basis erneuerbarer Energien laufen. Deshalb gilt ab 2024, dass bei jeder neu eingebauten oder ausgetauschten Heizung, mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien zu nutzen sind. Das ist in den allermeisten Fällen durch den Einbau einer Wärmepumpe, von Solarthermie oder Holzpellets möglich. Damit wird der Abschied von der Gasheizung vorangetrieben. Die hierfür notwendige Novelle des Gebäudeenergiegesetzes soll im zweiten Halbjahr vorgelegt werden.
Solardächer sollen zum Standard werden, um die Stromerzeugung aus Sonne schnell zu erhöhen. Dies macht uns unabhängiger von Energieimporten und senkt angesichts der aktuell sehr hohen Börsenstrompreise die Stromkosten für alle. Die große Novelle des EEG führt bereits zu einer deutlichen Verbesserung der Einspeisevergütungen bei Dachanlagen. Auch hier muss eine gesetzliche Verankerung im Gebäudeenergiegesetz erfolgen; das ist für das zweite Halbjahr geplant.
Die aktuelle KfW-Neubau-Förderung startet ab dem 20.04.2022 und beinhaltet nur noch Fördermittel für das Effizienzhaus 40 EE, das Effizienzhaus 40 NH und das Effizienzhaus 40 plus. Wer in 2022 ein energiesparendes Haus bauen will, sollte sich ab dem 20. April 2022 sputen, um eine staatliche Hausbau-Förderung der KfW-Bank zu beantragen. Das Effizienzhaus 40 wird – so wie das Effizienzhaus 55 – nicht mehr gefördert.
Für die Neubauförderung steht ein Budget von einer Milliarde Euro zur Verfügung. Es gibt nur noch Kredite mit Tilgungszuschuss, Zuschüsse werden nicht mehr vergeben. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck gab bereits bei der Vorstellung des neuen Programms zu bedenken, dass die Mittel wohl schnell ausgeschöpft sein werden: „Um dennoch möglichst vielen Antragstellern eine Förderung zu ermöglichen, haben wir die Fördersätze reduziert.“
Fördervolumen im Neubau bis 31. Dezember 2022 begrenzt
Falls die eine Milliarde Euro noch dieses Jahr ausgeschöpft werden, soll nach Angaben des Ministeriums die Neubauförderung im Programm Effizienzhaus 40 NH (Nachhaltigkeitsklasse) nahtlos mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt werden. Das Programm soll dann eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen ermöglichen. Dieses Programm in der Stufe 2 soll bis zum 31. Dezember 2022 gelten.
Ab 2023 soll es dann ein neues umfassendes Programm „Klimafreundliches Bauen“ geben. Details dazu werden nach Angaben des Ministeriums noch erarbeitet. Allerdings ist schon bekannt geworden, dass vor allem die Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus von Gebäuden stärker in den Blick genommen werden sollen.
Hausbau-Fördersätze für Effizienzhaus 40 EE, NH und 40 plus
Die Bundesregierung hat die Fördersätze für einzelne Bauprojekte halbiert. Die Gebäudeklasse Effizienzhaus (EH) 40 wird mit zehn Prozent eines maximalen Kreditbetrags von 150.000 Euro bezuschusst. Man erhält also maximal bis zu 15.000 Euro. Für Häuser der EH-40-Nachhaltigkeitsklasse und EH-40 plus Häuser beträgt der neue Zuschuss maximal 12,5 Prozent eines Kreditbetrags von 150.000 Euro, also bis zu 18.750 Euro.
Beantragung Neubauförderung für Effizienzhaus 40 EE, 40 NH und 40 plus
Beantragt wird die Förderung für energieeffizientes Bauen immer vor dem eigentlichen Baubeginn. Um eine Förderung zu erhalten, muss der Neubau die Standards der Effizienzstufe Effizienzhaus 40 EE, 40 NH und 40 plus erreichen. „Dies kann über viele verschiedene Wege erreicht werden und hängt vom Baustil des jeweiligen Hauses ab“, erklärt eine Pressesprecherin der KfW auf Anfrage von tagesschau.de. Darum sei bei jedem Antrag auch die Beurteilung durch einen Energiesachverständigen nötig.
Um zu prüfen, welche Effizienzstufe das eigene Haus erreicht, müssen Bauherren mit einem zertifizierten Energiesachverständigen die einzelnen Daten des Hauses auf der Webseite der KfW eintragen: „Dort wird dann automatisch das Energielevel des Hauses berechnet, und mit einem entsprechenden Dokument erhält man dann die Förderung bei der Bank“, so die KfW-Sprecherin.
Der Neubau muss klimaneutral werden
Mehr als ein Drittel der gesamten Energie in Deutschland wird in Gebäuden verbraucht – vor allem für Heizung, Kühlung und Warmwasser. Das soll sich ändern. Bis 2045 sollen Häuser klimaneutral sein. Um das zu erreichen, unterstützt der Staat das energiesparende Bauen und Sanieren mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“.
Mittelfristig sollen die Anforderungen an die Energieeffizienz der geförderten Maßnahmen deutlich angehoben werden. Ziel der Regierung sei, die Neubauförderung „Zug um Zug auf immer mehr Nachhaltigkeit und Effizienz auszurichten“, so Wirtschaftsminister Habeck.
Eine nachhaltige Bauweise im Neubau und Fertighausbau ist die Holzbauweise, die im Gensatz zu Ziegel und Beton nur sehr wenig Emissionen verursacht. Hier gibt es eine Auswahl an individuellen Holzfertighäusern die mit dem klimaneutralen Baustoff Holz erstellt werden.
Die Neubauförderung musste am 24. Januar 2022 ausgesetzt werden. Grund für den Förderstopp war ein Ansturm auf die Effizienzhaus Neubauförderung KfW 55, die laut Beschluss der alten Bundesregierung Ende Januar 2022 auslaufen sollte. Alle bis dahin eingegangenen förderfähigen Anträge werden genehmigt. Die KfW Neubauförderung für das Effizienzhaus 55 wäre eigentlich Ende Januar 2022 ausgelaufen, wie von der Vorgängerregierung im November 2021 angekündigt. Dies hat zu einem solchen Ansturm auf die Förderung geführt, dass nicht mehr genügend Geld aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung stand, um die Förderung fortzusetzen.
Für Neubauwillige wird die anspruchsvollere Effizienzhausstufe KfW 40 mit geänderten Bedingungen und mit gedeckeltem Budget von 1 Milliarde Euro bis zum Jahresende 2022 fortgesetzt. Eine Folgelösung wird derzeit erarbeitet. Zu den Details des Förderprogramms laufen derzeit noch Gespräche in den beteiligten Ministerien.
Eines ist jedoch klar, dass der Klimaschutz und eine Vermeidung von CO2-Emissionen bei der Herstellung und dem Betrieb eines Gebäude bei der künftigen Neubauförderung ein bestimmende Voraussetzung sein wird. Dies begünstigt vor allem nachwachsende Baumaterialien und Bauweisen mit Holz, die im Vergleich zu Zement und Beton sehr wenig Emissionen verursachen. Spätestens ab 1. Januar 2023 ersetzt das Programm „Klimafreundliches Bauen“ dann die bisherige Neubauförderung. Auch die KfW Sanierungsförderung soll überarbeitet werden.
Anpassung des Mindeststandards im Neubau
Die Effizienzhausstufe KfW 55 hat sich längst als Standard auf dem Neubaumarkt durchgesetzt und bedarf laut Bündnis 90 / Die Grünen keiner zusätzlichen Förderung mehr. Demzufolge „gibt es viel bessere Effizienzklassen, deren Förderung laut Bündnis 90 / Die Grünen schneller auf den richtigen Klimapfad bringt. Die Vorgängerregierung hat mit der Effizienzhaus 55 Förderung viel zu lange mit vielen Milliarden auf einen Standard mit zu geringen ökologischen Effekten gesetzt. Energiepolitisch hätte sie schon länger abgeschafft werden müssen.“ Die neue Bundesregierung hat entschieden, dass das Effizienzhaus 55 rasch der gesetzliche Mindeststandard im Neubau werden soll. Schon zum 01. Januar 2023 soll er ins Gebäudeenergiegesetz eingeführt werden. Weiterhin ist im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Neubau-Standards ab 2025 an die Effizienzhausstufe KfW 40 angeglichen werden.
Neubauförderprogramm „Klimafreundliches Bauen“ ab 2023
Die Grünen im Bundestag sind überzeugt, dass eine Förderung zukünftig wirksamere Anreize für eine deutlich höhere CO2-Einsparung setzen. Daher wird von der Bundesregierung das Programm „Klimafreundliches Bauen“ als Nachfolge der KfW 55 und der KfW 40-Neubauförderung aufgelegt. Förderbeginn soll spätestens der 1. Januar 2023 sein. Diese zukünftige Förderung soll sich dann an den Treibhausgasemissionen pro m² Wohnfläche orientieren.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll außerdem im Laufe des Jahres 2022 im Hinblick auf die Sanierungsförderung überarbeitet werden, denn das größte CO2-Einsparpotential im Gebäudebereich liegt bei der Sanierung der bestehenden Gebäude. Darüber hinaus wird für den sozialen Wohnungsbau gemeinsam mit den Ländern ein Programm außerhalb der KfW-Förderung aufgelegt, damit auch Menschen mit niedrigen Einkommen in klimafreundlichen Gebäuden leben können.
KAMPA Fertighaus ist bekannt für seine Plusenergiehäuser und für sein Sponsering-Engagement im Leistungssport. Thomas Röhler ist Leichtathlet und Olympiasieger und Europameister im Speerwerfen. Und er hat mit KAMPA gebaut. Vor zwei Jahren ist Thomas Röhler mit seiner Frau und seinem kleinen Sohn eingezogen. Ein sehr zufriedener und auch stolzer Bauherr in seinen neuem KAMPA-Plusenergiehaus.
Thomas Röhler ist naturbegeistert. Ihn und seine kleine Familie zog es aufs Land in ein Dorf mit gewachsenem Kern. „KAMPA hat mit diesem Haus eine perfekte Verbindung zwischen dörflichem Leben, Nachhaltigkeit und modernem Komfort geschaffen. Unser kleiner Bauerngarten macht uns beim Obst und Gemüse zu Selbstversorgern. Und auch unsere Energie produzieren wir größtenteils selbst dank photovoltaischer Stromversorgung und digitalem Energiemanagement“, schwärmt der Bauherr. Mit seinen knappen 30 Jahren gehört der Bauherr zu der digitalen Generation und ist begeistert, dass er sein Haus digital verfolgen kann – egal ob er zu Hause oder im Trainingslager ist. Stundenaktuell kann er via Smartphone sehen, wie viel Strom sein Haus gerade erzeugt. „Das gibt ein gutes Gefühl. Weil wir unabhängig sind und gleichzeitig die Umwelt schonen“.
Neben zukunftssicherer und energieeffizienter Technik war den Röhlers Nachhaltigkeit und Wohngesundheit bei der Auswahl des Baupartners besonders wichtig. „KAMPA bringt das mit seinen serienmäßigen Plus-Energiehäusern in Holzständerbauweise alles mit!“ Das beste Baumaterial kommt aus der Natur, darum baut KAMPA mit Holz – weil es nachwächst und CO2 bindet sowie die Basis für eine hohe Energieeffizienz darstellt. „Bereits in 23 Sekunden wächst das Holz in der Region nach, welches für den Bau eines KAMPA Hauses benötigt wird“, erinnert sich Thomas Röhler.
Ein Haus voller guter Ideen
Das ist natürlich besonders wichtig, da die schicke weiße Inselküche mit 90-Zentimeter-Kochfeld und der sich offen daran anschließende große Wohn- und Essbereich Zentrum des Röhlerschen Familienlebens ist. „Hier ist ein kommunikativer Bereich entstanden, wo Begegnungen passieren, wo gekocht, geredet und ausgeruht wird, während der Kleine gleich daneben auf dem Teppich spielt. Unser Haus schafft den Freiraum dafür“, schwärmt der Bauherr. Dem kommt auch der praktische Hauswirtschaftsraum entgegen, der sich gleich hinter einem unauffälligen Wanddurchbruch gleich neben der Küchenzeile anschließt. So gibt’s auch bei größeren Gästerunden kein Problem mit Küchenchaos. Die geräumige Diele, ein etwa gleich großes Homeoffice und das Gäste-WC vervollständigen das Raumprogramm im Erdgeschoss.
Das Dachgeschoss verfügt dank seines Kniestocks von 160 Zentimetern über gut möblierbare, vollwertige Räume. Die bieten darüber hinaus firsthoch ausgebaut – wichtig bei einem Bauherrn von stattlichen 1,91 Metern Körpergröße – eine geradezu luxuriöse Kopffreiheit. Dem Elternbereich mit offener Ankleide und den beiden Kinderzimmern sind praktischerweise zwei getrennte Trakte zugewiesen. Diese verbindet das geschickt in Funktionszonen aufgeteilte Familienbad.
Spannende Bauphase
„Schon die Bemusterung hat richtig Spaß gemacht“, erinnert sich Thomas Röhler. „Wir haben im Haus nicht nur viele eigene Ideen verwirklichen können. Die kreative Beratung von KAMPA hat auch zu Lösungen geführt, auf die wir selbst nie gekommen wären“, lobt der Bauherr.„Superspannend war natürlich der Aufbau selbst: wo vorher nur eine tiefe Baugrube war, stand nach nur drei Tagen plötzlich unser Haus. Aber auch danach waren wir so oft wie möglich auf der Baustelle. Wir haben uns wirklich gut aufgehoben gefühlt als Bauherren. Auf alle Fragen gab es kompetente Antworten. Und Vertrauen ist schließlich das Wichtigste beim Bauen.“
Heute sind die Röhlers überglücklich und zufrieden. Bauherr Thomas Röhler: „Was hier entstanden ist, ist viel mehr als nur ein Haus. Es ist unser gemeinsamer Rückzugsort. Es fühlt sich gut an, mit KAMPA gebaut zu haben. Wer energieeffizient und nachhaltig bauen will, der sollte einfach zu KAMPA gehen!“
Die Plus-Energiehäuser von KAMPA
Tatsächlich verbindet sich im Haus der Röhlers wie in allen KAMPA Häusern traditionelles Handwerk mit innovativer Technik. Der mehrschalige, optimal aufeinander abgestimmte Wandaufbau steht für höchste Energieeffizienz. Er setzt konsequent auf ökologische Baustoffe. Sämtliche KAMPA Häuser werden als Effizienzhaus-40-Plus Häuser geplant und gebaut. Sie verbrauchen also weniger Energie für Heizung, Lüftung, Warmwasser, Haushaltsgeräte und Beleuchtung, als die Photovoltaikanlage pro Jahr regenerativ und nachhaltig erzeugt. Und sie optimieren den Eigenverbrauchsanteil des selbst produzierten Stroms mit einem Lithium-Ionen-Akku. Das ist nicht nur ein wichtiger Faktor bei den monatlichen Kosten, sondern ein entscheidendes Kriterium in der aktuellen Klimasituation. Außerdem sichert dieser Baustandard jedem KAMPA-Haus die maximale staatliche Förderung. Weitere Haustypen von KAMPA Fertighaus finden Sie hier.
Das Thema Klimaschutz ist beim Erhalt und der Nutzung von Gebäuden in besonderer verbunden. Auf der einen Seite bieten Gebäude die materielle Grundlage für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung von uns Menschen. Aauf der anderen Seite steht der dafür notwendige Aufwand der Ressourceninanspruchnahme und der Erzeugung von klimaschädlichen CO2-Emissionen bei der Herstellung von Baustoffen.
Gerade die Ressourcenverwendung von Beton/Stahlbeton/Ziegel beim Bauen hat Auswirkungen auf die lokale und globale Umwelt hinsichtlich der erzeugten Treibhausgasemissionen bei deren Produktion, die zur globalen Erwärmung beitragen. Gleichzeitig sind die Gebäude und baulichen Anlagen sowie insbesondere ihre Besitzer und Nutzer mit den Folgen und Risiken des bereits einsetzenden Klimawandels konfrontiert.
Vermeidung von Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich ist Klimaschutz
Wissenschaft und Politik haben in diesem Zusammenhang den Bau- und Gebäudebereich als ein Handlungsfeld identifiziert, das zur Emissionsminderung beitragen kann. Dieses Handlungsfeld kann daher aus den Perspektiven der Verursachung von Treibhausgasemission im Lebenszyklus, der Betroffenheit von Folgen des Klimawandels und der Lösungsbeiträge zum Klimaschutz gesehen werden.
Gerade der öffentlichen Hand fällt hier eine besondere Vorbildrolle und Verantwortung zu – als Bauherr, Nutzer oder Förderer bzw. Gesetzgeber. Die Diskussion zu Fragen des Klimaschutzes im Bau- und Gebäudebereich hat sich noch einmal beschleunigt und intensiviert. Das Ziel, in Deutschland im Jahr 2045 die Klimaneutralität zu erreichen, stellt die am Bau direkt und indirekt Beteiligten vor die Aufgabe, ihre Anstrengungen zu verstärken und angedachte Lösungen vorzuziehen.
Die Landesregierung von Baden-Württemberg will mehr Holzbau bei öffentlichen Bauten einplanen und startete mit der Holzbau-Offensive. Der Berliner Senat bekannte sich zum Baustoff Holz als klimaneutralen Baustoff zur Entwicklung des früheren Flughafengeländes Berlin-Tegel zu einem Vorzeigeprojekt für nachhaltige Stadtentwicklung.
Neubau von Gebäuden muss jetzt schon klimaneutral sein
Neubauvorhaben, die sich aktuell in Planung und Realisierung befinden, werden 2045 nahezu unverändert Teile des Gebäudebestands bilden. Dies muss bei aktuellen Anforderungen an Neubauaufgaben berücksichtigt werden.
Das Erreichen von Klimaneutralität ist jedoch nicht die Frage des Zeitpunkts, sondern des noch verbleibenden Budgets an Treibhausgasemissionen. Wird dieses schneller aufgebraucht muss das Ziel der Vermeidung bzw. des Ausgleichs von Treibhausgasemission auch im Bau-und Gebäudebereich noch schneller als bisher angedacht, erreicht werden.
Treibhausgasemissionen, die aktuell bei der Herstellung von Bauprodukten und bei Transport- und Bauprozessen entstehen, gehen sofort zu Lasten des noch verbleibenden Budgets für noch mögliche Emissionen, das sich an der Begrenzung der globalen Erwärmung und damit an den planetaren Grenzen orientiert. Aktuelle Planungs- und Investitionsentscheidungen stellen zugleich die Weichen für die Treibhausgasemissionen in Folge Betrieb und Nutzung, Erhalt sowie Rückbau, Aufbereitung und Entsorgung und damit für die kommenden Jahre und Jahrzehnte.
Lösungsansätze bietet der Baustoff Holz zur Klimaneutralität
Die wesentlichen Elemente eines energieeffizienten Gebäudes sind Dämmung, Fenster, Heizung und Lüftung. Wenn diese vier Komponenten professionell eingebaut und aufeinander abgestimmt sind, ist das Gebäude energieeffizient. Ein Lösungsansatz zur Erfüllung des Klimaschutzes und der Erreichung von Klimaneutralität ist die Realisierung von Gebäuden, die keine negativen Auswirkungen auf das Klima verursachen.
Jeder Kubikmeter verbautes Holz bindet langfristig 1 Tonne CO2. Dazu kommt, dass Holz andere Baustoffe wie Ziegel, Beton oder Stahl ersetzt. Diese sind im Gegensatz zu Holz in der Herstellung CO2-intensiv.
Der moderne Holzbau leistet bereits heute seinen Beitrag zum Klimaschutz, da der Rohstoff Holz nachwachsend ist, wenig sogenannte „graue Energie“ bei der Herstellung verbraucht und für die Ziele der Klimaneutralität der ideale Baustoff ist. Wer ein Haus in Holzbauweise baut, trägt also positiv zur CO2-Bilanz bei. mehr zum Thema ökologisches Holzhaus bauen gibt es mit dem Link.
Das Effizienzhaus 40 (EE/NH/Plus) ist der neue Energiestandard beim Neubau von Wohngebäuden, der eine Förderung durch die KfW-Bank erfährt. Ab Februar 2022 erhalten überraschend Neubauten mit KfW-55-Standard keine Förderung mehr. Dies gilt gleichermaßen für Wohn- und Nichtwohngebäude. Gefördert werden nur noch Gebäude ab dem KfW 40-Standard.
Der KfW-Effizienzhausstandard dient als Orientierungsmaßstab für die Energieffizienz von Gebäuden. Für den höchsten Standard (KfW 40 PLUS) können bis zu 37.500 € Förderung pro Wohneinheit in Anspruch genommen werden. Dies sind knapp 20.000 € mehr im Vergleich zum KfW 55-Standard. Dieser Förderung stehen jedoch höhere Investitionen für Wärmedämmung, Lüftung, PV-Erzeugung und Speicherung gegenüber.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Neubau Wohngebäude
Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) übernimmt die KfW die Finanzierung besonders effizienter Neubauten oder der energetischen Sanierung von Wohngebäuden als Effizienzhaus zur Verbesserung der Energieeffizienz inklusive einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung. Gültig ab 21.10.2021(Antragseingang bei der KfW)
Antragsteller(vergleiche Ziffer 6 „Förderempfänger“ in der Richtlinie BEG WG) für die KfW-Förderung sind:
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften•Freiberuflich Tätige
Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
Sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.
Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie Contractoren.
Förderfähige Maßnahmen (vergleiche Ziffer 5 „Gegenstand der Förderung“ in der Richtlinie BEG WG) sind:
Förderfähig sind ausschließlich Wohngebäude, die nach Fertigstellung beziehungsweise Umsetzung aller Maßnahmen unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen. Für die Förderung sind die Anforderungen des geltenden GEG einzuhalten, solange in der Richtlinie und deren technischen Mindestanforderungen (TMA) nichts anderes geregelt ist. Die Förderung erfolgt gemäß der Richtlinie und deren TMA.
Energieeffizienzhaus-Stufen und KfW-Förderung ab 01.02.2022
Die bisherige KfW 55-Förderung entfällt zum 31. Januar 2022. Dagegen gilt ab 1. Februar 2022 ausschließlich das Effizienzhaus 40 (EE/NH/Plus) als förderwürdig im Sinne der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (GEG).
Energiestandards Neubau im Vergleich
GEG
EH 70
EH 55
EH 40
EH 40 EE
EH 40 NH
Primärenergiebedarf (kWh/m²)
44
41
32,2
23,4
23,4
23,4
spezifischer Transmissionsverlust (W/m²K)
0,44
0,37
0,31
0,24
0,24
0,24
Erneuerbarer Anteil
Heizenergie %
0
0
0
0
55
55
BEG-Förderung Neubau Euro / WE
0
0
18.000 *
24.000
33.750
37.500
Legende: WE = Wohneinheit, EH = Effizienzhaus, * = EH 55 Förderung Neubau nur bis 31.01.2022.
Die Effizienzhaus–Stufen 40 Plus, 40 und 55: Die unterschiedlichen Zahlenwerte geben an, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher die Energieeffizienz und umso höher die Förderung.
Zusammenfassung der KfW-Förderung beim Neubau für ein Effizienzhaus
Als investive Maßnahmen werden die Errichtung (Neubau) und der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Wohngebäude gefördert, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses für Neubauten erreichen.
Effizienzhaus 40, 40 EE (Erneuerbare Energien) oder 40 NH (Nachhaltigkeit), KfW-Förderung ab 01.02.2022
Effizienzhaus 40 Plus, KfW-Förderung ab 01.02.2022
Eine „Effizienzhaus EE“-Klasse wird erreicht, wenn erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme einen Anteil von mindestens 55 Prozent des für die Wärme-und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen. Voraussetzung ist, dass der auf erneuerbaren Energien basierende Wärme-oder Kälteerzeuger bzw. das Wärme-oder Gebäudenetz als Bestandteil des geförderten Neubaus zur Effizienzhaus-EE-Klasse erstmals eingebaut bzw. erstmals angeschlossen wird und bei An-und Ausbauten zuvor kein solcher Wärmeerzeuger im Gebäude vorhanden war.
Eine „Effizienzhaus NH“-Klasse wird erreicht, wenn für ein Effizienzhaus ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude“ bestätigt. Eine Kombination von EE-Klasse und NH-Klasse ist nicht möglich.
Eine „Effizienzhaus 40 Plus“-Stufe wird erreicht, wenn gemäß den Technischen Mindestanforderungen gebäudenahe Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien installiert werden. Diese müssen nicht Bestandteil der BEG-Förderung sein.
Wer ab 1. Februar 2022 bauen möchte, erhält für den Hausbau nur noch die erhöhte Förderung für das Effizienzhaus KfW 40 (EE/NH/plus). Die bisherige Effizienzhaus 55 Förderung der KfW (KfW Bankengruppe) läuft zum 31.01.2022 ab. Die gute Botschaft vorneweg: Die Neubauförderung der KfW (KfW Bankengruppe) wird fortgesetzt mit der höheren Effizienklasse im Neubau dem Effizienzhaus 40 (EE/NH/plus).
Die beschlossenen Maßnahmen der Bundesregierung für den Gebäudesektor beinhalten sowohl eine Erhöhung der Fördermittel für die BEG (Bundesförderung für Effiziente Gebäude) als auch ein Anheben der Neubaustandards in 2022.
Die Gebäudeförderung in 2021 liegt auf einem Rekordniveau. Von Januar bis Ende September 2021 sind 12 Milliarden Euro von BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und KfW (KfW Bankengruppe) bewilligt worden, davon rund 5,8 Milliarden Euro für den Neubau und 6,2 Milliarden Euro für Sanierungen.
Die Bundesregierung hat angesichts der hohen Nachfrage, und um bei der Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich weiter voranzukommen, am 22.09.2021 im Sofortprogramm 2022 die für die Gebäudeförderung zur Verfügung stehenden Mittel nochmal um 11,5 Milliarden Euro erhöht. Bis Ende 2021 können daher Mittel in Höhe von 18 Milliarden Euro bewilligt werden. Auch das ist ein Rekordwert.
Fördermitteleinsatz für mehr Klimaschutz im Neubau und bei der Gebäudesanierung
Gleichzeitig hat sich die Bundesregierung im Sofortprogramm 2022 dafür ausgesprochen, die bestehende Fördersystematik der BEG mit Blick auf die Fördereffizienz hin zu überprüfen und anzupassen. Dies bedeutet, dass vorhandene Fördermittel noch stärker dort eingesetzt werden sollen, wo die Treibhausgas-Minderungen zur Erreichung der Sektorziele und der Beitrag zur Emissionsminderung am höchsten ist. Das ist vor allem im Bereich der Gebäudesanierungen der Fall. Hier besteht der größte Nachholbedarf und das größte Einsparpotenzial. Auch die Neubauförderung wird konsequent fortgesetzt, denn hier wird nur ein Baustein der Neubauförderung eingestellt, nämlich die Förderung für das Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55.
KfW-Förderung für das Effizienzhaus 40 (EE/NH/plus) im Neubau ab 1. Februar 2022
Das Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 im Neubau ist von der Förderanpassung nicht betroffen und wird weiterhin unverändert fortgesetzt. Hiermit soll zugleich ein Anreiz gesetzt werden, im Neubau höhere Effizienzstandards umzusetzen und damit wiederum einen höheren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele zu leisten.
Das Ziel der BEG ist es, Anreize für Investitionen in höhere Effizienz und CO2-Einsparungen zu setzen, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Dies gilt auch für die Schaffung neuen Wohnraumes.
Die Entwicklung der Förderzahlen und des Marktes zeigen, dass sich das Effizienzhaus / Effizienzgebäude 55 – auch dank der umfassenden Förderung – als Effizienzstandard weitgehend durchgesetzt hat. Die nächsthöhere Effizienzhaus/Effizienzgebäude-Stufe im Neubau (Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40) als anreizstarke Förderung mit bis zu 25 Prozent (Tilgungs-) Zuschussförderung ist von der Förderanpassung nicht betroffen.
Voraussetzungen für das KfW 40 EE / NH / plus Effizienzhaus
Bei allen Gebäuden wird der Einsatz von erneuerbaren Energien (EE-Klasse) sowie die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten (NH-Klasse) prämiert. Die neue EE-Klasse wird erreicht, wenn mindestens 55 Prozent der Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes aus erneuerbaren Energien stammt. Gebäude mit einem Nachhaltigkeitszertifikat werden in die NH-Klasse eingeordnet. Wird die EE– oder NH-Klasse bei einem Neubau erreicht, erhöht sich die Förderung um 2,5 Prozent.
Eine Kombination von EE– und NH-Klasse ist nicht möglich. Die Effizienzhaus 40 Plus-Stufe bei Neubauten wird erreicht, wenn gebäudenahe Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien installiert werden.
Die Höhe der förderfähigen Kosten beträgt bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit. Für das Effizienzhaus 40 Plus sowie für alle Effizienzhäuser mit EE– oder NH-Klasse beträgt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Die Laufzeit des Kredits beträgt bis zu 30 Jahre, der maximale Tilgungszuschuss beläuft sich auf 50 Prozent der Kreditsumme (max. 75.000 Euro). Auch Umfeldmaßnahmen, wie zum Beispiel das Freiräumen des Grundstücks, werden mitgefördert.
Übersicht KfW-Förderung und Effizienzhaus-Stufen beim Neubau von Wohngebäuden
KfW-Förderung Neubau Wohngebäude
Effizienzhaus-Stufe
Fördersatz Tilgungs- / Investitionszuschuss
Max. Zuschussbetrag
Max. Kredithöhe
Effizienzhaus 40 Plus
25 %
37.000 Euro
150.000 Euro
Effizienzhaus 40
20 %
24.000 Euro
120.000 Euro
Effizienzhaus 40 EE oder 40 NH
22,5 %
33.750 Euro
150.000 Euro
Effizienzhaus 55 (bis 31.01.2022)
15 %
18.000 Euro
120.000 Euro
Effizienzhaus 55 EE oder 55 NH (bis 31.01.2022)
17,5 %
26.250 Euro
150.000 Euro
Antragsfrist für Effizienzhaus-55-Förderung endet am 31. Januar 2022
Für das Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55 werden bestehende Anträge natürlich weiterhin bewilligt. Zudem gilt eine Übergangsfrist, vollständige Anträge für das Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55 im Neubau können noch bis zum 31.01.2022 gestellt werden. Maßgeblich hierfür ist das Datum der Antragstellung. Zinsreservierungen stellen keinen Antrag dar.
Solarpflicht beim Neubau für alle? Im Sondierungspapier des künftigen Regierungsbündnisses zwischen SPD, Grünen und FDP steht: „Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden.“ Einige Bundesländer haben bereits in ihren Klimaschutzgesetzen verbindliche Regelungen für die Solarpflicht getroffen.
Das globale Klimaschutz-Abkommen von Paris aus dem Jahre 2015 gibt den Rahmen zur Bekämpfung des Klimawandels vor: Die Erderwärmung soll deutlich unter 2°C gehalten werden; der Temperaturanstieg soll durch weitere Maßnahmen auf 1,5°C begrenzt werden. Außerdem sollen die Länder bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels unterstützt werden. Das Sondierungspapier weist laut den Grünen konkrete Maßnahmen für den Windausbau aus (2 % der Fläche), Solaranlagen auf Gebäuden werden zur Pflicht und der Ausstieg aus dem fossilen Verbrenner kommt verbindlich.
Studie: Solaranlagen könnten den globalen Strombedarf decken
Solarzellen auf Dachflächen könnten einer Studie zufolge den jährlichen globalen Elektrizitätsbedarf decken. Ein Forschungsteam berichtet nach einer Untersuchung zum Potential von Solarzellen auf Dächern im Fachjournal „Nature Communications“. Demnach bedecken die Dachflächen aller Kontinente etwa 200.000 Quadratkilometer, im Vergleich zu etwa 150 Millionen Quadratkilometern Landfläche.
Solarmodule auf Dächern machten 2018 weltweit rund ein Viertel des Kapazitätszuwachses von erneuerbaren Energien aus – in jenem Jahr betrug die Kapazität den Forscherinnen und Forschern zufolge 213 Gigawatt (Milliarden Watt).
Solarpflicht für denHausbau ab Mai 2022 in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg ist das erste Flächenland, dass eine umfassende Solarpflicht beschlossen hat.Für Nicht-Wohngebäude (Büro- und Verwaltungsgebäude, Fabrikgebäude, Hotels, Krankenhäuser)ist die verbindliche Solarpflicht vom 1. Januar 2022 an gesetzlich festgeschrieben. Die Novelle des Klimaschutzgesetzes für Baden-Württemberg vom 06.10.2021 sieht vor, dass eine Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlage) auf Dächern nun auch für Wohngebäude (Neubau von Wohnhäusern)gilt. Für Neubauten gilt die Solarpflicht schon ab 1. Mai 2022 in Baden-Württemberg. Hausbesitzer, die eine grundlegende Dachsanierung vornehmen, müssen vom 1. Januar 2023 an eine Photovoltaikanlage einbauen lassen.
Das Umweltministerium von Baden-Württemberg schätzt die Kosten für eine durchschnittliche Solaranlage auf knapp 10.000 Euro und argumentiert, dass sich die Investition langfristig lohne, weil Hauseigentümer den erzeugten Strom entweder einspeisen oder selbst verbrauchen könnten.
Solarpflicht für den Hausbau ab Januar 2023 in Berlin
In Berlin verpflichtet das sogenannte Solargesetz private Eigentümer von Neubauten zur Solarpflicht und bei Bestandsgebäude im Falle einer grundlegenden Dachsanierung zur Installation und zum Betrieb einer Fotovoltaik-Anlage auf ihrem Gebäudedach ab dem 01.01.2023. Alternativ kann die Anlage nach Angaben der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe auch an der Gebäudefassade oder eine Solarthermieanlage installiert werden.
Solarpflicht für den Hausbau ab Januar 2023 in Hamburg
Eine Solarpflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen zur Strom- und Warmwassergewinnung gilt laut dem Klimaschutzgesetz in Hamburg ab dem 01.01.2023 für alle privaten wie auch öffentlichen Neubauten. Für Bestandsgebäude, bei denen das Dach vollständig erneuert wird, greift die Solarpflicht frühestens ab dem 01.01.2025.
Diese Bundesländer planen eine mögliche Solarpflicht
Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Bremen, Bayern und Sachsen haben entsprechende Pläne oder Gesetzesentwürfe für eine mögliche Solarpflicht für Neubauten. Diese sind jedoch noch nicht verbindlich bzw. rechtskräftig entschieden.
Nordrhein-Westfalensetzt dagegen mit einer Reform des Landesbauordnung bei Parkflächen an. Ab dem Jahr 2022 sollen geeignete neue Parkflächen mit mehr als 35 Stellplätzen überdacht und mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden müssen. Diese Solarpflicht gilt nur für Flächen, die zu Nichtwohngebäuden gehören. Das Gesetz trat bereits im Juli 2021 in Kraft.
Tipp: Sogenannte Plus-Energie-Häuser enthalten als Grundausstattung ohnehin schon eine Photovoltaik-Anlage und entsprechen damit der vorgegebenen Solarpflicht der genannten Bundesländer beim Neubau.
Eine Solarpflicht besteht in Baden–Württemberg bereits für Nicht-Wohngebäude, zum Beispiel für Schulen und Gewerbebauten vom 1. Januar 2022 an, die gesetzlich festgeschrieben ist. Diese Pflicht soll nun generell für den Neubau von Wohngebäuden gelten, und zwar schon vom 1. Mai 2022 an – und später dann auch bei grundlegenden Dachsanierungen von Altbauten.
Baden-Württemberg hat mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes, das in vielen Fällen auch in der Sanierung von Gebäuden den Umstieg auf erneuerbare Energien vorschreibt, seit vielen Jahren eine Sonderrolle in der Bundesrepublik. Der Südweststaat ist nach wie vor das einzige Bundesland, das mit diesem Instrument die Sanierungsquote voranbringen will.
Nutzung solarer Energiegewinnung über Dächer wird zur Pflicht
Für angehende Baufamilien, Baufrauen und Bauherren, die sich bereits heute mit der Planung ihres künftigen Eigenheimes in Baden-Württemberg beschäftigen, ist diese eine wichtige Information. Die CO2-neutrale Stromproduktion rückt daher verstärkt in den Fokus, für die brachliegende Potenziale genutzt werden sollen. Allein beim Neubau von Wohngebäuden erhofft sich die Regierung eine zusätzliche Leistung von 70 bis 140 Megawatt pro Jahr. Die Neuregelung umfasst daher Fotovoltaik-, aber auch solarthermische Anlagen für Warmwasser und Heizung.
Zeitplan für die Solarpflicht beim Neubau in Baden-Württemberg
Ab Januar 2022 gilt die Solarpflicht für „Nichtwohngebäude“, also etwa Gewerbebauten oder Schulen. Außerdem für Parkplätze ab 35 Stellplätzen, um mehr Lademöglichkeiten für Elektromobilität zu schaffen.
Ab 1. Mai 2022 soll sie auch für den Neubau von Wohngebäuden gelten. Derzeit läuft das Gesetzgebungsverfahren im Stuttgarter Landtag, im Herbst 2021 soll das Gesetz verabschiedet werden.
Ab Januar 2023 gilt sie für Dachsanierungen von Bestandsbauten.
Mit dem Klimaschutzgesetz, das die neue baden-württembergische Umweltministerin Thekla Walker vorgelegt hat, geht das Land weiter voran und weitet die Pflicht zur Nutzung solarer Energiegewinnung über Dächer aus. Diese gibt es bislang in einigen Kommunen, nicht nur in Baden-Württemberg, aber nicht landesweit (siehe auch GEB 6/2021). Mit der Solarpflicht im Ländle ist zudem ausdrücklich nicht nur Photovoltaik, sondern auch der Einsatz von Solarthermie gemeint. Sie soll zunächst für alle Neubauten, später auch bei größeren Dachsanierungen kommen.
Damit setzt die Ministerin einen Teil des Koalitionsvertrags der grün-schwarzen Koalition um. Beim Ausbau der erneuerbaren Energien will sie insgesamt bei Wind und Photovoltaik deutlich schneller vorankommen, hält aber einen starken Fokus auf den Gebäudebereich für wichtig: „Im Gebäudesektor muss sich dringend etwas tun. Da ist die Fotovoltaik-Pflicht für Dächer nur ein Schritt, aber ein wichtiger, der besonders prominent ist und jetzt sehr schnell kommen wird.“
Anmerkung: Hersteller und Anbieter von Plusenergiehäuser erfüllen bereits heute diese Anforderungen zur kommenden Solarpflicht beim Hausbau in Baden-Württemberg.
Das Familienunternehmen Regnauer aus dem oberbayerischen Seebruck setzt mit der Eröffnung des neuen Musterhauses „Klara“ in Fellbach, Baden-Württemberg den Erfolgsweg seiner regionstypischen Vitalhäuser fort. Das bundesweit positive Echo gerade auch von Bauherrenseite her hat die Experten für Holzfertighäuser vom Chiemsee auch bei dem neuen Projekt angespornt.
„Die Verbindung von regionaltypischem Architekturstil mit modernem Design sowie zahlreichen Wohlfühlelementen, Energieeffizienz und innovativer Haustechnik kommt sehr gut an“, resümiert Geschäftsführer Michael Regnauer. Zusammen mit seiner Frau Silvia, Tochter Klara, die als Namenspatin fungierte, und Verkaufsleiter Gerd Holzschuh weihte er im Beisein beteiligter Partnerunternehmen das neue Musterhaus „Klara“ im Musterhauspark Fellbach bei Stuttgart ein.
Regionaltypische Architektursprache von Regnauer für Baden-Württemberg
Im Unterschied zum oberbayerisch geprägten Musterhaus „Liesl“ bindet „Klara“ die Architektursprache der Weinregionen in Baden-Württemberg mit ein. Die Größe ist auf 170 Quadratmeter ausgelegt. In dem markanten Baukörper mit puristischem Architekturstil interpretierten die Holzbauspezialisten das Thema Satteldachhaus neu.
Der Minimalismus außen sorgt für Klarheit und ein Gefühl von Ruhe und Kontemplation. Die Wände mit der räumlich zurücktretenden Giebelfassade signalisieren Bodenständigkeit und Standfestigkeit. Zugleich entstehen so auf intelligente Weise geschützte Bereiche für Terrasse und Balkon. Für Licht und Transparenz sorgt die bis zum Boden reichende Glasfront samt aufgeglastem Giebel. Beides öffnet den Innenraum für einen befreiten Blick in die Natur. So entsteht Wohnatmosphäre.
Zu Weingenuss und Gemütlichkeit lädt wiederum eine überdachte Nebenterrasse bzw. Pergola mit Laubencharakter und Holzverschalung ein. Der wachsenden Vorliebe für den Baustoff Holz trägt Regnauer auch mit strukturierten Elementen aus sibirischer Lärche Rechnung: Diese prägen die markante Eingangsfront und die Nordseite des neuen Musterhauses. Spannende Designnoten setzen wiederum die Fenster- und Rollladenkästen in tiefschwarz.
Neues Wohngefühl für eine nachhaltige Zukunft im Holzfertighaus von Regnauer
Gibt sich „Klara“ nach außen hin eher schlicht, so stehen im Innenraum emotionale Wohnerlebnisse, ein individueller „Bohemian“-Stil sowie Wohngesundheit und hoher Wohnkomfort mit überraschenden Noten im Vordergrund. Der Mix aus edlen Holzelementen, Glas, schwarzem Stahl und dunklen, haptischen Oberflächen setzt im Ausstattungs-Design klassisch-moderne Akzente. Ein „Solarium“-Sitzfenster und der Kaminofen mit Holzlege sorgen im Wohnzimmer für kuschlige Atmosphäre und entspannte Abende.
Geselligkeit ist in der geräumigen und offenen Wohnküche mitsamt der angegliederten Speis angesagt. Als Hingucker sorgt der unter der geradläufigen Treppe in Eiche-Stahl-Optik integrierte „Weinkeller“ für Gesprächsstoff. Glasabtrennung und Lichtspots setzen ein optisches Highlight.
Im Obergeschoß lässt die durchgängig verbundene Privatzone der Eltern mit Schlafen, Ankleide und Wellness-Bad samt integrierter Holzsauna ein pfiffiges Raumwunder voll Wohnatmosphäre entstehen. In den Kinderzimmern unterstreichen unkonventionelle Ideen für Bett, Schrank und Schreibtisch ein altersgemäßes Wohngefühl. Nicht fehlen darf natürlich ein helles, großzügig abgeschlossenes Büro als Homeoffice für die „neue Zeit“.
Als „State of the Art“ erweist sich das Musterhaus „Klara“ auch in punkto Haustechnik, Klimaschutz, Wohngesundheit und Nachhaltigkeit. Als erster Hersteller bietet Regnauer Hausbau mit der Kombination von Proxon-Frischluftwärmetechnik und rahmenlosen Infrarot-Wandheizkörpern eine zukunftsweisende Technik an. Letztere sorgen für eine punktuell angenehm Strahlungswärme auf der Haut. Die Frischluftwärmetechnik beinhaltet auch eine Kühl- und Entfeuchtungsfunktion sowie CO2-Regelung.
Zu Weingenuss und Gemütlichkeit lädt wiederum eine überdachte Nebenterrasse bzw. Pergola mit Laubencharakter und Holzverschalung ein. Der wachsenden Vorliebe für den Baustoff Holz trägt Regnauer auch mit strukturierten Elementen aus sibirischer Lärche Rechnung: Diese prägen die markante Eingangsfront und die Nordseite des neuen Musterhauses. Spannende Designnoten setzen wiederum die Fenster- und Rollladenkästen in tiefschwarz.
Höchste Energieeffizienz mit KfW-40-plus sorgt für ein unbeschwertes Wohnen
Zusammen mit selbstproduziertem Photovoltaikstrom zeigt Regnauer besonders mit dem umweltfreundlichen und wartungsfreien Salzwasser-Batteriespeicher innovative Wege zu ökologischem und energieeffizientem Wohnkomfort auf. So kommt der Batteriespeicher ganz ohne den Einsatz problematischer Stoffe und seltener Metalle aus. Passend dazu erfüllt „Klara“ zusammen mit der neuen Vitalwand die Anforderungen an ein KfW 40plus-Haus. In der Kombination von klimaoptimierter, holzfasergedämmter Fassade als Hitzeschutz und Frischluftwärmetechnik mit Kühlfunktion geht Regnauer auch mit Blick auf künftige Klimaherausforderungen innovative Wege.
Komfort und Sicherheit verbindet ergänzend die anwenderfreundliche Smart-Home-Steuerung per App. Mit ihr lassen sich Rollläden, Alarmsysteme, Licht, Musik, Wärme und viele weitere Anwendungen zentral steuern. Mit dem neuen Musterhaus „Klara“ präsentiert sich Regnauer Hausbau als innovationsfreudiges Unternehmen und setzt erneut einen Meilenstein im Bereich regionstypischer Ökohäuser aus Holz. Es kombiniert auf intelligente Weise klare Architektursprache, ein Maximum an Wohnkomfort und Wohngesundheit, höchste Energieeffizienz und innovative Haustechnik in der KfW-40-plus Effizienzhaus-Stufe.
Regnauer Hausbau aus Seebruck am Chiemsee hat sich mit Vitalhäusern einen Namen gemacht. „Häuser, die gut tun“ lautet folgerichtig auch die Botschaft des oberbayerischen Holzhausherstellers. Die Leidenschaft für wohngesundes Bauen stellt jedes neue Haus, das Seebruck verlässt, erneut unter Beweis. Unternehmenschef Michael Regnauer betont, dass „moderne Häuser als Kraft- und Energiequelle im anstrengenden Alltag dienen und sich aufgrund des ökologischen Baustoffes Holz und der leistungsstarken Vitalwände als Gesundbrunnen erweisen.“ Das Familienunternehmen, das vor über 90 Jahren gegründet wurde; baut schlüsselfertige Häuser aus einer Hand. Musterhaus Klara von Regnauer überzeugt mit der höchsten Effizienzhaus-Stufe mit höchster KfW-Förderung.
Mit der Holzrahmenbauweise beim Hausbau lässt es sich klimaneutral bauen. Der beliebte Werkstoff Holz ist der einzige klimafreundliche Kohlenstoffspeicher unter den Baustoffen. In Zeiten des Klimaschutzes ein gewichtiges Argument. Wer mit Holz baut schützt das Klima, weil er nachwachsende Rohstoffe beim Bauen verwendet. Und angehende Bauherren und Baufamilien schwärmen vom einzigartigen Holzhausklima.
Verfügt das Holzbauunternehmen oder der Fertighaushersteller über eine eigene Abbundhalle und Werkshalle, hat das den großen Vorteil, dass ganze Hausteile (Decken und Wände) wetterunabhängig vorgefertigt werden können. Sehr viele Fertighaushersteller zählen auch zu den Holzbaubetrieben. Immerhin werden die meisten Fertighäuser in Deutschland in der Holzrahmenbauweise hergestellt.
Holzrahmenbauweise der Holz-Fertighaushersteller überzeugt auf ganzer Linie
Die Hersteller von Holzfertighäusern haben sich meistens auf eine bestimmte Holzbauweise, wie zum Beispiel den Holztafelbau, den Holzrahmenbau oder dem massiven Blockhausbau spezialisiert. Die Holzrahmenbauweise oder auch Holzständerbauweise punktet vor allem bei der Präzision, einer kurzen Bauzeit, der trockenen Bauweise sowie Termin- und Kostensicherheit.
Die Holzrahmenbauweise ist weder bedeutend kostengünstiger noch bedeutend teurer als die Massivbauweise. Ein leichter Kostenvorteil ergibt sich dadurch, dass bei Häusern in Holzrahmenbauweise geringfügig mehr Eigenleistungen möglich sind als bei Häusern, die in Massivbauweise errichtet werden.
Die Vorteile der modernen Holzrahmenbauweise im Überblick:
Werksüberwachte Fertigung im Holzbauunternehmen
Holzfertighaushersteller verfügen über modernste präzise Fertigungsmethoden
Holzfertighaushersteller verfügen über gut ausgebildetes und routinierte Mitarbeiter (Zimmerer, Zimmerermeister, Holzbauingenieure, Holztechniker, Architekten)
Trockene Bauweise in der Werkhalle durch hohe Vorfertigung
Optimale Dämmung in Wand- und Deckenelementen
Abgesprochene Eigenleistungen bei Holzrahmenbauweise möglich
Termingenaue Anlieferung des bestellten Holzfertighauses.
Durch die energieeffiziente Holzrahmenbauweise sichern sich die Bauherren und Baufamilien Zuschüsse und Kredite von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) für die Eigenheimfinanzierung. Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihren Hausbau-Planungen über die neue KfW-Förderung, die seit 01. Juli 2021 Gültigkeit hat. Hier ein weiterer Link zur Übersicht der KfW-Förderung für den Neubau von Holzfertighäusern.
Eine gute Übersicht über Holzbauunternehmen und Holzfertighäuser bietet das Ratgeber-Portal für Holzhäuser und den Holzbau mit der treffenden Bezeichnung Holzbauwelt.de. Hier können Sie sich über Hausbeispiele informieren und sehr gerne weitere Informationen von Holzfertighaus-Herstellern anfordern.
Der Traum vom eigenen Haus lebt, auch wenn die Kosten für Baumaterialien gestiegen sind. Die neue KfW-Förderung für den Neubau eines Effizienzhauses, die zum 01.07.2021 erhöht wird, wiegt diesen Umstand wieder auf. Wer energieeffizient mit dem Baustoff Holz baut, erhält über die Effizienzhausstufen KfW 55, KfW 40 oder KfW 40 plus mehr Geld als Kredit oder Zuschuss als bisher.
Das Effizienzhaus KfW 40 plus als Plusenergiehaus ist eine Weiterentwicklung des Niedrigenergiehauses. Das Effizienzhaus KfW 40 plus weist die höchste Energiestufe beim Hausbau aus. Durch den Einsatz erneuerbaren Energien wird es zum Energie-Kraftwerk. Übersteigt die eigene Stromproduktion des Effizienzhauses den momentan Verbrauch wird dadurch der Solarstromspeicher aufgeladen. Ist der Speicher voll und produziert die Photovoltaikanlage noch immer mehr Strom als im Haushalt gebraucht wird, dann wird der überschüssige Strom ins Netz eingespeist.
Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 entwickelt die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiter. Die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ startet bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zum 01.07.2021. Künftige Häuslebauer und Investoren, die sich für den nachwachsenden, ökologischen Baustoff Holz interessieren, profitieren von der neuen KfW-Förderung.
Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude, abgekürzt BEG, gilt insbesondere:
für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentumswwohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime
für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser.
Ab dem 01.07.2021 können Sie die neuen Förderkredite und Zuschüsse der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen – für einen Neubau oder für die Sanierung zum Effizienzhaus sowie einzelne energetische Maßnahmen. Die Förderung für Baubegleitung beantragen Sie direkt zusammen mit Ihrem Kredit oder Zuschuss. Wichtig zu wissen: Grundsätzlich gilt: Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben erst nach Beantragung starten!
Energieeffiziente Holzhäuser als Plusenergiehaus erhalten höhere KfW-Förderung
Wenn Sie ein neues Effizienzhaus bauen oder kaufen, fördert Sie die KfW wahlweise mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkt ausgezahlten Zuschuss – Sie haben die Wahl.
Effizienzhaus
(Tilgungs-)zuschuss in % je Wohneinheit
Betrag je Wohneinheit
Effizienzhaus 40 Plus
25 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten
bis zu 37.500 Euro
Effizienzhaus 40
20 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten
bis zu 24.000 Euro
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse
22,5 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten
bis zu 33.750 Euro
Effizienzhaus 55
15 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten
bis zu 18.000 Euro
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse
17,5 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten
bis zu 26.250 Euro
Darüber hinaus erhalten Sie eine Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung sowie eine Nachhaltigkeitszertifizierung. Details dazu finden Sie im Abschnitt Baubegleitung.
Wahlweise Kredit oder Zuschuss für den Neubau eines Effizienzhauses.
Wohngebäude-Kredit beim Neubau eines Effizienzhauses
Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus
Bis zu 60.000 Euro Kredit je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen
Weniger zurückzahlen: zwischen 15 % und 50 % Tilgungszuschuss
Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung
Möchten Sie Ihr Vorhaben lieber mit einem Zuschuss finanzieren? Dann können Sie für ein Effizienzhaus alternativ den Zuschuss Wohngebäude (461) wählen.
Wohngebäude-Zuschuss beim Neubau eines Effizienzhauses
Für Komplettsanierung, Bau und Kauf eines Effizienzhauses
Sanierungszuschuss bis zu 75.000 Euro je Wohneinheit
Bauzuschuss bis zu 37.500 Euro je Wohneinheit
Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung
Eine Auswahl energieeffizienter Holzhäuser finden Sie auf dem Ratgeber-Portal Holzbauwelt.de. Über unser Portal können Sie weitere Informationen über bevorzugte Haustypen über den jeweiligen Anfrage-Button generell anfordern.
Viele Deutsche träumen nach wie vor vom Einfamilienhaus als eigenes Zuhause im Grünen, wie eine Studie der Bausparkasse Schwäbisch Hall mit dem Marktforschungsinstitut infas ergab. Mehr als die Hälfte der Immobilieninteressenten die aktuell eine Immobilie kaufen oder bauen wollen, denken bei ihren Planungen an ein Einfamilienhaus. Die anhaltende Diskussion um den Bau von Einfamilienhäusern wegen des Flächenverbrauchs verunsichert jedoch Bauwillige.
Das Einfamilienhaus als ganz persönlicher Ort
Das Einfamilienhaus ist aber längst nicht mehr unumstritten, schließlich verbraucht es verhältnismäßig viel Fläche, Baustoffe und Energie. Ist diese Wohnform mit Blick auf den Klimawandel noch zeitgemäß? Doch warum ist das Einfamilienhaus als Eigenheim eigentlich so attraktiv? „Die niedrigen Zinsen und verschiedene staatliche Förderungen machen das eigene Haus auch wirtschaftlich lukrativ “, erklärt Schwäbisch Hall-Immobilienexperte Oliver Adler. „Hinzu kommt die Sicherheit vor Mieterhöhungen oder Kündigungen, gerade im Alter.“
Der größte Vorteil der eigenen vier Wände ist, dass Sie darin mietfrei wohnen können. Denn: Im Gegensatz zu Mietzahlungen fließen die Kreditraten für Ihr Haus in den eigenen Vermögensaufbau und damit auch in Ihre Altersvorsorge, so der Heimatexperte. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes beträgt die durchschnittliche Mietersparnis für Rentner-Haushalte fast 700 Euro im Monat. Durch diese finanzielle Entlastung schützen Sie sich vor Altersarmut.
Das Einfamilienhaus ist gerade für junge Familien attraktiv
Paare mit Kindern haben ihr Leben vor sich. Nach der Familiengründung und einem guten Beruf interessieren sich viele junge Familien nach einem eigenen Zuhause. Hier können die Wohnwünsche individuell im eigenen Haus verwirklicht werden. Deshalb ist das Einfamilienhaus nach wie vor so attraktiv für junge Familien mit Kindern. Selbst wenn die Kinder später mal ausgezogen sind, können die Eltern das Haus altersgerechtumbauen. Zum Beispiel in mehrere Wohneinheiten aufteilen, verkaufen oder vererben. Auch solche Zukunftspläne sollten Sie als angehender Immobilienbesitzer in Ihre Entscheidung einfließen lassen.
Das Einfamilienhaus als Vorsorge für die Zukunft
Einfamilienhäuser lassen sich heute flächen- und ressourcenschonend bauen, zum Beispiel als Doppelhäuser oder Reihenhäuser. Das Einfamilienhaus in effizienter Holzständer- oder Holzrahmenbauweise sorgt für eine klimafreundliche Bauweise durch den nachwachsenden Rohstoff Holz. Holzhäuser haben eine hohen Wohnwert und eine lange Lebensdauer. Wohnlösungen können im späteren Alter angepasst werden. Auch wenn ein Haus im Schnitt einen größeren Flächenverbrauch hat als eine Wohnung ist der ökologische Mehrwert eines durchschnittlichen Hausgartens bei der Artenvielfalt gegenüber einer Ackerfläche mit Monokultur unbestritten.
Fazit: Ökologisches Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen verringert den persönlichen CO2-Fußabdruck. Durch die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab 01.07.2021 gibt es höhere Zuschüsse von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für energieeffiziente Bauweisen mit erneuerbaren Energien. Lassen Sie sich von den mittelständischen Holzfertighaus-Herstellern informieren.
Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung in Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 neu aufgestellt und weiterentwickelt. Mit der BEG werden künftig noch stärkere Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien gesetzt werden. Die neue Bundesförderung BEG ist ein entscheidender Beitrag zur Erreichung der Energie- und Klimaziele bis 2030 im Gebäudesektor.
Die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien wird mit der BEG erstmals unter einem Dach zusammengeführt. Mit der BEG ersetzt ein einziges Förderprogramm vier bisher bestehende Förderprogramme:
1. CO2-Gebäudesanierungsprogramm (bisher KfW-Förderprogramm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“). 2. Das Marktanreizprogramm (bisher BAFA-Förderprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“). 3. Das Anreizprogramm „Energieeffizienz“. 4. Das Heizungsoptimierungsprogramm.
Bei Neubauten und Komplettsanierungen wird der Einsatz erneuerbarer Energien zukünftig noch stärker prämiert. Gleichzeitig wird es neue, attraktive Förderangebote für ambitionierte Sanierungen und Neubauten geben. Vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMI) anerkannte Nachhaltigkeitszertifikate werden künftig in der Förderung erstmals berücksichtigt.
Für Bürgerinnen und Bürger bietet die BEG zukünftig mehr Flexibilität. Fördertatbestände werden sowohl als Zuschuss- als auch als Kreditförderung angeboten, um den jeweiligen individuellen Bedürfnissen bestmöglich zu entsprechen. Zugleich wird mit der BEG die Förderung übersichtlicher und einfacher zu beantragen (direkt bei der KfW oder mittelbar über die Hausbank).
Die BEG enthält folgende Neuerungen beim Hausbau von Häusern
Vereinfachte Beantragung sämtliche Förderangebote (Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Fachplanung und Baubegleitung) mit einem einzigen Antrag für die BEG. Förderbedingungen für Wohn- und Nichtwohngebäude werden angeglichen. Jeder Fördertatbestand wird sowohl als Zuschuss- wie auch als Kreditförderung angeboten (bislang teilweise Zuschuss oder teilweise Kreditförderung).
Integration von Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz beim Neubau von Gebäuden. Im Neubau werden sogenannte EE-Klassen, zum Beispiel „Effizienzhaus 55 EE“ für den Einsatz von erneuerbaren Energien beim Hausbau eingeführt und die Förderquote angehoben. Eine „Effizienzhaus EE“-Klasse kann beim Neubau als auch bei einer Altbausanierung erreicht werden, wenn erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 55 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen (z. B. Solarthermie oder Erdwärme).
Digitalisierung und Zukunftstechnologien zur Verbrauchsoptimierung (z. B. Efficiency Smart Home) werden erstmals eigenständig förderfähig. Damit wird die Betriebsphase von Gebäuden stärker berücksichtigt.
Nachhaltiges Bauen bei Neubauten mit einer Nachhaltigkeitszertifizierung (Zertifikat mit Qualitätssiegel „Nachhaltig Bauen“ des BMI) erhalten als sogenanne NH-Klassen (z. B. „Effizienzhaus 55 NH“) eine erhöhte Förderung. Entsprechend der EE-Klassen (NH- und EE-Klassen sind aber nicht kombinierbar); wird der Lebenszyklusansatz des Nachhaltigen Bauens stärker berücksichtigt.
Auskunft über die neuen EE-Klassen als förderfähige Energiestandards beim Hausbau geben sowohl die Energieberater als auch die Holzhaus-Hersteller auf Holzbauwelt.de. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird Details und Förderbestimmungen im April 2021 dazu veröffentlichen und zwar auf folgender KfW-Seite. Starttermin für das BEG ist der 01.07.2021. Beim Hausbau gilt derzeit noch die bisherige KfW-Förderung.
Wann muss der Antrag bei der KfW für einen Neubau nach der BEG gestellt werden?
Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet zum 01.07.2021. Den Förderkredit „Energieeffizient Bauen (153)“ können Sie noch bis zum 30.06.2021 bei der KfW beantragen. Ab dem 01.07.2021 können Sie einen Antrag auf die neuen Förderkredite und Zuschüsse der BEG stellen. Die KfW setzt auf die Energieeffizienz von Häuser.
Plusenergiehäuser für den Neubau plus eine weitere Zusammenfassung für die Bundesförderung für effiziente Gebäude finden sie auf dem Portal Holzbauwelt.de.
Energieeffizienz ist das Schlagwort beim Hausbau. Wer ein Haus bauen will, wird mit vielen Begriffen konfrontiert. Was ist ein Effizienzhaus? Ist es besser als ein Nullenergiehaus? Wieviel Energie verbraucht ein Passivhaus? Gibt es bereits energieautarke Häuser? Und welche Vorteile bietet ein Plusenergiehaus? Ein Überblick der aktuellen Baustandards in Sachen Energieeffizienz.
Das Nullenergiehaus produziert so viel Energie, wie es selbst verbraucht. Möglich ist das zum Beispiel durch eine eigene Photovoltaik- oder Solarthermieanlage. „Entscheidend dabei ist die Jahresbilanz, nicht jeder einzelne Tag“, erklärt der Experte Christian Stolte von der Deutschen Energie-Agentur (dena). Daher sind Nullenergiehäuser an das Stromnetz angeschlossen, denn sie brauchen darüber hinaus noch Energie in schlechten Zeiten, in denen die Produktion aus der eigenen Photovoltaikanlage nicht ausreicht.
Die Energieeffizienz eines Plusenergiehauses
Ein Plusenergiehaus produziert über das Jahr gesehen mehr Energie, als seine Bewohner benötigen. „Entscheidend ist eine sehr gut gedämmte Gebäudehülle“, erklärt Stolte. Damit lassen sich Wärmeverluste reduzieren. In einem Plusenergiehaus wird der Energiebedarf komplett aus regenerativen Energien gedeckt. „Plusenergiehäuser sind unterschiedlich effizient, es gibt keinen einheitlichen Standard. Energieautark sind sie nicht automatisch“, betont Stolte. Auch diese Gebäude brauchen in schlechten Zeiten noch Energie aus dem Netz.
Die Energieeffizienz von Passivhäusern
Das Passivhaus hat mit 15 Kilowattstunden pro Quadratmeter den niedrigsten Heizwärmebedarf aller Haustypen. „Hier liegt der Fokus auf dem sehr sparsamen Verbrauch“, erläutert Georg Dasch, Vorsitzender des Sonnenhaus-Instituts in Straubing. Passivhäuser nutzen nicht die klassische Heizung, sondern passive Wärmequellen wie die Sonneneinstrahlung und die Körperwärme von Personen. Bei höherem Energiebedarf in der kalten Jahreszeit müssen auch Passivhäuser zusätzliche Energie von außen beziehen.
Das energieautarke Haus sorgt für höchste Energieeffizienz
„Energieautark ist ein Haus, wenn es wirklich mit der Energie auskommt, die es selbst erzeugt, und zwar an jedem Tag des Jahres“, erklärt Dasch. Hier liegt der Fokus auf einem geringen Verbrauch und einer effizienten Energieerzeugung, so dass möglichst keine oder nur wenig Energie von außen bezogen werden muss. Kernstück dabei ist die Verknüpfung von Solarthermie und Photovoltaik. Die vollständige Unabhängigkeit von externen Energiequellen ist aber nicht für jeden Bauherren machbar. Oft geben die Lage der Immobilie, Dachneigung und Sonneneinstrahlung das einfach nicht her. Mit dem überschüssigen Strom, den das Gebäude erwirtschaftet, kann ein Elektro-Auto geladen werden und durch vorhandene Energiespeicher im Gebäude der Stromüberschuss eingelagert werden. Die neue Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) startet zum 01.07.2021.
Deutschland soll nach Verabschiedung des Klimschutzgesetzes bis 2050 klimaneutral werden. Die von Prognos, Öko-Institut und Wuppertal Institut erstellte Studie „Klimaneutrales Deutschland“ zeigt erstmals, wie Deutschland dieses Ziel erreichen kann. Klimaneutral bedeutet dabei, dass die Treibhausgasemissionen in allen Bereichen vollständig oder fast vollständig vermieden werden.
Eine Reduktion der Treibhausgase in Deutschland bis zum Jahr 2030 um 65 Prozent und Klimaneutralität bis 2050 sind machbar und technisch umsetzbar. Dies zeigt die Studie „Klimaneutrales Deutschland“ auf, deren Ergebnisse jetzt vorgestellt wurden. Darin haben Prognos, Öko-Institut und Wuppertal Institut im Auftrag von Agora Energiewende und Agora Verkehrswende sowie der Stiftung Klimaneutralität in verschiedenen Szenarien untersucht, mit welchen konkreten Maßnahmen Deutschland bis zum Jahr 2050 seine Treibhausgasemissionen auf null senken kann.
Gebäudesektor soll bis 2050 klimaneutral werden
Im Gebäudesektor entstehen die Emissionen hauptsächlich bei der Erzeugung von Raumwärme und Warmwasser. In den betrachteten Szenarien steigt die jährliche Sanierungsrate im Vergleich zu heute um etwa 50 Prozent auf rund 1,6 Prozent. Gleichzeitig wird die Qualität (Sanierungstiefe) der eingesetzten Bauteile gesteigert. Der Verbrauch für Raumwärme und Warmwasser verringert sich im Szenario bis 2050 um 36 Prozent gegenüber 2018. Die verbleibende Wärme wird weitestgehend CO2-neutral erzeugt. Die Zahl der Wärmepumpen erhöht sich von aktuell rund einer Million auf sechs Millionen in 2030 und auf 14 Millionen im Jahr 2050. In urbanen Gebieten steigt die Bedeutung der Wärmenetze stark an; die Nachfrage nach Fernwärme verdoppelt sich im Zeitraum 2018 bis 2050.
Der Neubau von Gebäuden muss klimaneutral werden
Bei den Förderanträgen von Neubauvorhaben von KfW-Effizienzhäusern wird in allen Effizienzklassen eine starke Zunahme verzeichnet. Der größte prozentuale Anstieg liegt bei dem KfW-Effizienzhaus 40 Plus, wo hingegen die mit Abstand höchste Anzahl an Förderanträgen bei den KfW-Effizienzhäusern 55 erreicht wird. Die Kluft ist besonders groß bei der Förderung im Neubau: Dort entsprechen 74 Prozent der geförderten Maßnahmen dem Effizienzhausstandard KfW-55. Zur Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestands muss der Wärmebedarf aber deutlich stärker sinken. Beispielsweise zeigt das im Jahr 2020 veröffentlichte Szenario „Klimaneutrales Deutschland, dass der Heizwärmebedarf sowohl bei Ein- oder Zweifamilienhäuser als auch beim Mehrfamilienhaus bei Neubauten auf rund 25 Kilowattstunden Energie pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a) sinken muss, was im Mittel in etwa dem KfW-Effizienzhaus-Standard 40 oder besser ein Plus-Energie-Haus KfW 40 plus im Neubau entspricht. Zur Erklärung: Je kleiner der Wert des KfW-Effizienzhauses ist, desto geringer ist der Energiebedarf der Immobilie.
Quellen: Prognos, Öko-Institut, Wuppertal Institut, Studie „klimaneutrales Deutschland“.
Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 entwickelt die Bundesregierung die Förderung für effiziente Gebäude weiter. Die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ startet bei der KfW zum 01.07.2021. Details und Förderbestimmungen wird die KfW im April 2021 veröffentlichen und zwar auf folgender KfW-Seite.
Die neue Förderung für energieeffiziente Gebäude gilt für:
für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime
für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser.
Ab 01.07.2021 wird die Förderung von Effizienzhäusern umgestellt und es gilt dann die BEG für Wohngebäude (BEG WG) und für Nichtwohngebäude (BEG NWG). 2023 wird dann nochmals umstrukturiert und das BAFA übernimmt sämtliche Zuschuss-Varianten der KfW.
KfW-Förderung wird zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die KfW-Förderung im Bereich Sanierung/Neubau wird jetzt unter einem Dach zusammengefasst – als „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“. Die neue Förderung soll dazu beitragen, durch eine Kombination aus Energieeeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien den Primärenergieebedarf von Gebäuden bis 2050 um rund 80 Prozent gegenüber 2008 zu senken.
Ab dem 01.07.2021 können Sie die neuen Förderkredite und Zuschüsse der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen – für einen Neubau oder für die Sanierung zum Effizienzhaus sowie einzelne energetische Maßnahmen. Die Förderung für Baubegleitung beantragen Sie direkt zusammen mit Ihrem Kredit oder Zuschuss.
Höhere Förderung für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit beim Bauen ab 01.07.2021
Mit der Einführung des BEG ist auch eine Erhöhung der Förderungen vorgesehen. Sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für Komplettsanierungen und Neubauten nach Effizienzhaus-Standard wird die Förderung für besonders nachhaltige oder energieeffiziente Gebäude bzw. Technologien steigen. In diesem Zusammenhang ist auch von EE-Klassen und NH-Klassifizierung die Rede. Gemeint sind damit neu geschaffenen Effizienzhaus-Klassen bzw. Gebäude mit Nachhaltigkeitszertifikat.
Energieeffiziente Holzfertighäuser, die bisher von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nach den bisher gültigen Energiestandards KfW 55, 40, 40 plus gefördert werden, finden Sie auf dem Ratgeber-Portal Holzbauwelt.de. Die dort abgebildeten wohngesunden Holzhäuser als Einfamilienhäuser in Fertigbauweise entsprechen auch der neuen BEG-Förderung.
Nachhaltiges Bauen beginnt mit einem Holzhaus und erneuerbarer Energie für Strom und Wärme im Haus. Die Vorteile beim Holzhaus liegen eindeutig auf dem zu verbauenden Material Holz, weil nachwachsend. Und die Sonne deckt den Wärmebedarf eines Hauses mit erneuerbarer Energie.
Seit dem 1. Januar 2009 gilt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in Deutschland. Zuletzt ist es mit Wirkung zum 1. Mai 2011 novelliert worden. Es schreibt bundesweit eine Pflicht zur Verwendung von erneuerbarer Energie beim Neubau von Gebäuden vor.
Erneuerbare Energie ist Vorschrift beim Hausbau in Deutschland
Mit dem EEWärme-Gesetz will die Bundesregierung den Anteil erneuerbarer Energie für Heizung, Warmwasserbereitung und zur Erzeugung von Kühl- und Prozesswärme in Deutschland bis zum Jahr 2020 auf 14% erhöhen.
Die wichtigsten Fakten zu erneuerbarer Energie auf einem Blick:
Erneuerbare Energien sorgen für ein Drittel des Stroms in Deutschland
Anteil insgesamt (Strom, Wärme und Verkehr) bei rund 15 Prozent
Ausbau erneuerbarer Energien vor allem seit Jahr 2000 durch Förderung
für die Zukunft Erneuerbarer Energie entscheidend: Speicher, Netze und Digitalisierung.
Wieviel erneuerbare Energie muss beim Hausbau verwendet werden?
Generell gilt: Wer neu baut, muss sein Haus anteilig mit Solarwärme, Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz oder Umweltwärme (Wärmepumpe) heizen und / oder kühlen.
Jeder Gebäudeeigentümer muss nur anteilig erneuerbare Energie nutzen. Diese Mindestanteile richten sich nach der eingesetzten Energiequelle:
solare Strahlungsenergie 15%
Solarkollektorfläche bei Einfamilienhäusern 0,04 m²
Geothermie 50%
Umweltwärme 50%
feste Biomasse 50%
gasförmige Biomasse 30%
flüssige Biomasse (Bioöl) 50%
Ersatzmaßnahmen für den Einsatz erneuerbarer Energie sind:
Die Nutzungspflicht der Wärme/Kälte aus erneuerbaren Energien kann durch Ersatzmaßnahmen erfüllt werden:
Abwärme zu 50% (z.B. aus Abluft oder Abwasser)
Wärme aus hocheffizienten Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen zu mindestens 50%
Dämmmaßnahmen, um mehr als 15% als nach den jeweils gültigen Anforderungen der EnEV
Anschluss an Wärmenetze, die mindestens 50% der Wärme aus KWK-Anlagen beziehen.
Fertighaus in Holzbauweise mit erneuerbarer Energie. Foto: KAMPA
Plusenergiehäuser in Holzfertigbauweise, die die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit Zuschüssen, das sogenannte KfW Effizienzhaus 40 plus fördert, werden aus dem nachwachsenden Rohstoff Holz gebaut, weil Sie damit hoch wärmedämmend sind. Mit einer Fotovoltaikanlage oder Wärmepumpe werden diese Häuser energieautark. Das heißt, sie produzieren mehr Energie als verbraucht wird.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt, dass Gebäude nur als Niedrigstenergiegebäude errichtet werden dürfen. Das GEG ist ein Instrument für den Klimaschutz und zum Energiesparen. Niedrigstenergiegebäude müssen also eine sehr gute Gesamtenergieeffizienz beim Neubau aufweisen.
Entscheidend ist, dass die zu bauenden Niedrigstenergiegebäude einen sehr geringen Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung aufweisen. Der Gesamtenergiebedarf muss außerdem zu einem wesentlichen Anteil mit erneuerbaren Energien gedeckt werden. Gut gedämmte Holzfertighäuser mit erneuerbarer Energie für den Strom- und Wärmebedarf erfüllen den Baustandard für ein Niedrigstenergiegebäude am einfachsten.
Erneuerbare Energien sorgen beim Hausbau für ein Niedrigstenergiegebäude
Erneuerbare Energien, häufig auch als regenerative oder alternative Energien bezeichnet, sind Energieträger, die nahezu unendlich verfügbar sind oder sich in vergleichsweise kurzer Zeit erneuern. Im Gegensatz dazu gibt es die fossilen Energieträger, wie Erdöl, Erdgas oder Kohle, die nicht erneuerbar sind und die Klimabilanz belasten. Damit ist die Verwendung regenerativer Energien sowohl ein Weg, der zunehmenden Verknappung der fossilen Energien zu begegnen, als auch eine Alternative zur Atomenergie und der klimaschädlichen Verbrennung von Kohle.
Das GEG ist die rechtliche Grundlage zur Erlangung der Energieeffizienz von Gebäuden. Allerdings wurden die Anforderungen aus der Energieeinsparverordnung (EnEV 2016) lediglich übernommen ohne auf die vielfältigen Forderungen nach einem verstärkten Klimaschutz beim Hausneubau einzugehen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zum Beispiel bemängelt, dass die Anforderungen des GEG nicht ausreichen, um bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Dafür sei es nötig, dass der gesamte Gebäudebestand nach Sanierungen durchschnittlich einem KfW-Effizienzhaus 55 entspricht. Der Primärenergiebedarf dürfte also nur 55 Prozent der Anforderungen des GEG betragen. Neubauten müssten laut DUH sogar mindestens den Standard für ein KfW Effizienzhaus 40 erfüllen.
Sie möchten ein Niedrigstenergiegebäude als Holzfertighaus bauen lassen?
Das KfW-Programm 153 Energieeffizient Bauen unterstützt Sie beim Ersterwerb oder Neubau eines KfW-Effizienzhauses 55, 40 oder 40 plus. Beim Neubau sind die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten) sowie die Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung förderfähig. Beim Kauf wird der Kaufpreis für das Wohngebäude (ohne Grundstückskosten) gefördert. Der Kredit übernimmt 100 Prozent der Baukosten, jedoch maximal bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit.
Bei Nachweis des erreichten Effizienzhaus-Niveaus wird zusätzlich ein Tilgungszuschuss gewährt. Beim Effizienzhaus 40 Plus beträgt dieser 25 Prozent der Darlehenssumme (also maximal bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit). Für ein Effizienzhaus 40 sind es 20 Prozent (bis zu 24.000 Euro pro Wohneinheit). Und für ein Effizienzhaus 55 beträgt der Tilgungszuschuss 15 Prozent (bis zu 18.000 Euro pro Wohneinheit). Das Programm 153 unterstützt Sie auch bei der Umwidmung unbeheizter Nicht-Wohngebäude, zum Beispiel Scheunen, zu einem Wohngebäude. Eine Übersicht der Hersteller für energieeffiziente Holzfertighäuser gibt es auf dem Ratgeber-Portal Holzbauwelt.de.
Ein Plusenergiehaus mit KfW-Förderung bauen und von Zuschüssen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für eine private Ladestation für ein Elektroauto profitieren? Diese Kombination ist ab dem 24. November 2020 möglich. Energieautark Wohnen in einem Selbstversorger-Haus und das Elektroauto mit Eigenstrom betanken.
Private Ladestationen für Elektroautos werden ab dem 24.11.2020 mit einem Zuschuss von 900 Euro gefördert, wenn sie erneuerbare Energien nutzen. Besonders attraktiv ist die Förderung deshalb für alle, die eine eigene Photovoltaik-Anlage auf dem Dach haben. Wichtig: der Antrag für die KfW-Förderung als Zuschuss ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen!
eine Anlage zur Stromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien,
einen Batteriestromspeicher
eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
ein Benutzerinterface zur Visualisierung des Stromverbrauchs
Voraussetzung für KfW-Förderung einer privaten Elektroauto-Ladestation
Voraussetzung für die Förderung der Ladestation ist, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt. Möglich ist sowohl der Einsatz selbst erzeugten Stroms wie Strom aus der eigenen Fotovoltaik-Anlage als auch der Bezug von Ökostrom über einen entsprechenden Stromliefervertrag.
Förderfähig sind Ladestationen, die an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen eines Wohngebäudes errichtet werden und ausschließlich zum Aufladen von eigenen beziehungsweise selbstgenutzten Elektrofahrzeugen genutzt werden.
Die Ladestation sollte einen oder mehrere Ladepunkte mit einer Ladeleistung von genau 11 Kilowatt pro Ladepunkt aufweisen.
Die Ladestation wird von einem Fachbetrieb installiert.
Wer also den Hausbau mit einem KfW-Energiestandard von 55, 40 oder 40 plus plant oder bereits Hauseigentümer ist, erhält für den Erwerb und die Errichtung neuer Ladestationen für ein Elektroauto einschließlich des Anschlusses an das Stromnetz einen Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohneigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger. Die KfW-Förderung muss vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal beantragt werden und wird nach Abschluss der Maßnahmen gegen Vorlage der von den durchführenden Fachbetrieben erstellten Rechnungen ausgezahlt.
Plusenergiehäuser erfüllen in hohem Maße die Vorgaben durch das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien (EE) im Wärmebereich. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) das am 01.01.2009 in Kraft getreten ist, fordert den anteiligen Einbau erneuerbarer Energien beim Hausbau.
Zweck des EEWärmeG ist es, im Interesse des Klimaschutzes, der Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten eine nachhaltige Entwicklung der Wärme- und Kälteversorgung zu ermöglichen. Sowie die Weiterentwicklung der Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern.
Das Gesetz soll außerdem dazu beitragen, den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent zu steigern. Zu diesem Zweck verpflichtet das EEWärmeG in § 3, den Wärmebedarf für neu zu errichtende Gebäude anteilig mit erneuerbaren Energien zu decken. Die Pflicht besteht ab einer Nutzfläche von mehr als 50 Quadratmetern beim Hausbau.
Im Hausbau werden Plusenergiehäuser mit erneuerbaren Energien energieautark
Adressaten dieser Pflicht sind alle Eigentümer neu errichteter Gebäude, gleichgültig, ob es sich um öffentliche oder private Bauherren handelt. Welche Form von erneuerbaren Energien genutzt werden soll, kann der Eigentümer entscheiden. Dabei sind einige Mindestanforderungen zu beachten. So muss ein bestimmter Mindestanteil des gesamten Wärme- und/oder Kältebedarfs mit erneuerbaren Energien im Hausbau erzeugt werden.
Der Anteil ist abhängig davon, welche erneuerbaren Energien eingesetzt werden. Bei der Nutzung thermischer solarer Strahlungsenergie müssen derzeit mindestens 15 Prozent des Wärme- und Kälteenergiebedarfs des Gebäudes durch eine solarthermische Anlage gedeckt werden, bei der Nutzung von fester oder flüssiger Biomasse sind es 50 Prozent, beim Einsatz von Geothermie sind ebenfalls 50 Prozent. Hintergrund der unterschiedlichen Quoten sind unterschiedliche Investitions- und Brennstoffkosten.
Wer keine erneuerbaren Energien nutzen möchte, kann aus verschiedenen, so genannten Ersatzmaßnahmen wählen. So gilt die Nutzungspflicht als erfüllt, wenn der Wärme- und Kälteenergiebedarf zu mindestens 50 Prozent aus Abwärme oder aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) gedeckt wird. Ebenso können Ersatzmaßnahmen durch konventionell erzeugte Fernwärme oder Fernkälte sowie durch eine verbesserte Energieeinsparung beim Gebäude erzielt werden (§ 7 Abs. 2 und 3 EEWärmeG).
Bei der Ausgestaltung des Gesetzes wurde darauf geachtet, dass es jedem Gebäudeeigentümer möglich ist, individuelle, maßgeschneiderte und kostengünstige Lösungen zu finden. Daher sind verschiedene Kombinationen erneuerbarer und anderer Energieträger zulässig.
Sie interessieren sich für den Bau eines neuen Hauses? Wenn Sie jetzt bauen, können Sie mit KfW-Fördermitteln rechnen. Besonders attraktiv: die hohen Tilgungszuschüsse für energieeffziente Neubauten und das Baukindergeld. Häuser werden heute so gebaut, dass sie ein Minimum an Energie verbrauchen.
Das lohnt sich aus vielen Gründen: Als Bauherr und Eigentümer sparen Sie Kosten für Heizung und Strom, Sie entlasten das Klima und Sie erhalten eine besonders hohe KfW-Förderung.
Für energiesparende Gebäude gibt es einen Orientierungsmaßstab: den KfW-Effizienzhaus-Standard. Je höher und somit besser dieser Standard ist, umso weniger Energie brauchen Sie und umso höher ist der Wert Ihres Hauses.
Energieeffizienz bei Neubauten ist ein wichtiger Bestandteil der Energiewende und wird deshalb staatlich gefördert. Wie hoch Ihre finanzielle Unterstützung ist, hängt davon ab, wie hoch der KfW-Effizienzhaus-Standard des Neubaus ist.
Was ist der KfW-Effizienzhaus-Standard und wie bemisst er sich?
Der KfW-Effizienzhaus-Standard setzt sich aus 2 Kriterien zusammen: Wie hoch ist der Gesamtenergiebedarf der Immobilie? Und wie gut ist die Wärmedämmung der Gebäudehülle? Das wird mit den Werten Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust angegeben.
Die Werte 40, 40 plus und 55 definieren die unterschiedlichen KfW-Effizienzhaus-Standards. Je kleiner der Wert ist, desto geringer ist der Energiebedarf der Immobilie und desto mehr Förderung erhalten Sie. Als Referenz dient ein KfW-Effizienzhaus 100, das den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) entspricht.
Zusätzliche Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 40 Plus
Ein KfW-Effizienzhaus 40 Plus erhält die höchste KfW-Förderung, wenn es diese Anforderungen über folgendes Plus Paket mit diesen technologischen Anforderungen verfügt:
Installation einer stromerzeugenden Anlage auf Basis erneuerbarer Energien
Installation eines stationären Batteriespeichersystems (Stromspeicher)
Installation einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
Visualisierung von Stromerzeugung und Stromverbrauch über ein entsprechendes Benutzerinterface in jeder Wohneinheit.
Zulässige Stromerzeugungsanlagen sind:
Photovoltaikanlagen
kleine Windkraftanlagen (Wind-Energie-Anlagen nach DIN V 18599 – 9)
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die zu 100% mit erneuerbaren Energien betrieben werden
oder eine Kombination der vorgenannten Technologien
Anforderung an den jährlich zu erzeugenden Stromertrag und die nutzbare Speicherkapazität:
Mindestanforderung an den jährlich zu erzeugenden Stromertrag:
500 kWh/a je Wohneinheit zuzüglich 10 kWh/a je Quadratmeter Gebäudenutzfläche A N
Mindestanforderung an die nutzbare Speicherkapazität:
500 Wh je Wohneinheit zuzüglich 10 Wh je Quadratmeter Gebäudenutzfläche AN
bei Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und kleinen Windkraftanlagen: elektrische Leistung der Kraft-Wärme-Kopplungsanlage beziehungsweise derWindkraftanlage multipliziert mit einer Stunde („einfache Stundenleistung“).
Holzfertighaus-Anbieter für ein Plus-Energie-Haus nach KfW 40 plus ist die Kampa GmbH (große Auswahl) und Regnauer Hausbau. Weitere Informationen zur KfW Förderung Hausbau erhalten Sie auf der KfW-Webseite.
Mit einem Plusenergiehaus von KAMPA werden Sie zum Selbstversorger. Wer die von der Bundesregierung angestrebte Energiewende ernst nimmt, geht selbst voran. KAMPA setzte als erster Fertighaushersteller mit dem Effizienzhaus 40 Plus konsequent auf Plusenergie und höchste Energieeffizienz. In der Sprache von KAMPA: „Echte Plusenergie mit Selbstversorgerkonzept“.
KAMPA Häuser verursachen so gut wie keine schädlichen Treibhausemissionen, sondern binden viele Tonnen CO2. Deshalb setzt KAMPA auf Architektur in Holz. Aus Wäldern, die kontinuierlich nachwachsen und nachhaltig bewirtschaftet werden. Und mit dem Bewusstsein, so wenig wie möglich Energie zu verbrauchen – schon bei der Herstellung. Das ist aktiver Klimaschutz. Dazu Josef Haas, geschäftsführender Gesellschafter von KAMPA: „Bisheriges Bauen und Wohnen verursacht einen enormen Energie- und Ressourcenverbrauch. Das belastet unsere Umwelt erheblich. Wir alle tragen die Verantwortung dafür, dass die Natur und damit unsere Lebensgrundlage erhalten bleibt. Deshalb ist es nicht erst jetzt an der Zeit, für unsere Zukunft etwas zu tun. Heute. Nicht morgen. Deshalb bauen wir mit Holz. Darüber hinaus ist Holz sehr langlebig. Mein Elternhaus beispielsweise stammt aus dem Jahr 1785. Ein klarer Beweis für die Langlebigkeit.“
Der renommierte und europaweit tätige Fertighaushersteller aus Aalen/Waldhausen setzt konsequent auf sein Plusenergiekonzept für Selbstversorger-Häuser. Das beginnt bereits bei der Gebäudehülle. Ein optimierter Wandaufbau in Holzfertigbauweise sorgt dafür, dass die erzeugt Wärme im Haus verbleibt. Effiziente Heizungs- und Lüftungstechnik von Viessmann sorgen dafür dass das Selbstversorger Haus von KAMPA zum KfW-Effizienzhaus 40 plus wird.
Die Vorteile eines KAMPA Plusenergiehauses für Selbstversorger:
– Energietisch optimierte Gebäudehülle in Passivhausqualität
– Passsivhausfenster, Thermodach, Thermokeller und Thermofundamentplatte
– effiziente Heizungs- und Lüftungstechnik von Viessmann
– Photovoltaikanlage auf dem Dach für Stromerzeugung Hausgeräte und Licht
– integrierte einfache und komfortable Bedienung der Energiesteuerung
– ein vorhandenes Elektromobil kann mit Eigenstrom betankt werden
Mit der zukunftsweisenden KAMPA Fertighaus-Bauweise kommen Sie in den Genuss der höchsten KfW-Förderung. Zu vorteilhaften Bedingungen und mit Tilgungszuschuss. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) belohnt gutes Bauen mit 30.000 € Tilgungszuschuss. Bei einem Hauskauf bei KAMPA bedeutet das 60.000 € bei einem Haus mit Einliegerwohnung plus Selbstversorgerddarlehen von 0,5 % Zinsvorteil. Hier sehen Sie eine Auswahl an Selbstversorger Häuser von KAMPA.
KfW 40 plus – Häuser bleiben das Maß aller Dinge hinsichtlich der Energieeffizienz. Durch das neue Gebäudeenergiegesetz erfährt der Neubau leider keine klimarelevanten Impulse. Der KfW 70 Standard für Neubauten wurde im Mai 2020 vom Bundestag für den Neubau von Gebäuden verabschiedet. Das Gesetz muss nun noch den Bundesrat passieren und wäre dann voraussichtlich ab Oktober 2020 verbindlich.
Formal erfüllt dieser Wert den Niedrigstenergiestandard, der aufgrund der EU- Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden schon seit längerem von der Gesetzgebung festzulegen war. Dass der KfW 70 Standard für den Neubaubereich kein großer Wurf ist, wird nun leider Realität. Obschon die Vorgabe der EU-Gebäuderichtlinie zur Festlegung des Niedrigstenergiestandards war, den Umfang der CO2-Emissionen in den Mitgliedsstaaten maßgeblich zu senken.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat bereits seit Jahren erkannt, energieeffiziente Bauweisen privater Bauherren und Baufamilien zu fördern. Dies spiegelt sich in den geförderten Energiestandards der KfW im Neubau wieder. KfW 55, KfW 40 und KfW 40 plus sind Energiestandards, die alle über dem nun geforderten Mindest-Standard von KfW 70 für Neubauten liegen.
Das KfW 40 plus Haus ist der Energiestandard mit der höchsten KfW-Förderung
Private Hausbauer tun gut daran, bei der Planung und Realisierung ihres Traumhauses die Energieeffizienz ihres zukünftigen Eigenheimes voranzustellen. Steigen dann in Zukunft die Energiekosten weiter an, so sind sie bei einem von der KfW geförderten Energiestandard (KfW 55, KfW 40 / 40 plus) besser vor zunehmenden Betriebskosten geschützt.
Energietypische Hausbezeichnungen die dem Hausbau-Interessenten bei der Suche und der Auswahl energieeffizienter Fertighäuser / Holzfertighäuser begegnen, ist das Niedrigenergiehaus, Passivhaus, Nullenergiehaus oder Plusenergiehaus.
Das Plusenergiehaus das dem KfW 40 plus-Energiestandard entspricht, erhält von der KfW die höchste Förderung beim Neubau eines Holzfertighauses. Das Plusenergiehaus ist ein Haus, das mehr Energie erzeugt als es verbraucht. Eigentümer eines Plusenergiehauses sind damit energieautark. Die KfW macht für die geförderten KfW-Effizienzhäuser eine klare Ansage: “ Der energetische Standard eines KfW-Effizienzhauses wird durch bauliche und anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie die Einbindung erneuerbarer Energien erreicht.“
Mit dem Programm „Energieeffizient Bauen (153“) fördert die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) den Bau von neuen Häusern. Voraussetzung ist, dass das Haus den KfW-Effizienzhaus-Standard 55, 40 oder 40 plus erreicht. Im Januar 2020 hat Vater Staat die Zuschüsse bei Krediten für besonders energieeffiziente Eigenheime kräftig erhöht.
Die Bauherren und Baufamilien dürfen sich freuen. Jetzt können sie sich sparsame Zukunftstechnik noch besser leisten. Das KfW-Förderprogramm beinhaltet Kredite bis 120.000 Euro je Wohneinheit und einen Tilgungszuschuss bis 30.000 Euro für Bauherren eines Holzfertighauses. Durch die neue KfW Förderung profitieren am meisten die Bauherren, die sich ein KfW 40 oder KfW 40 plus bauen lassen.
Wichtige Voraussetzung ist, dass sie für Planung und Baubegleitung einen Energieberater hinzuziehen. Holzhaus- und Holzfertighaus-Anbieter verfügen über diese Experten, so dass sie dort das Haus ihrer Wahl planen und bauen lassen können.
Der bundesweite Fertighausanbieter KAMPA war der erste in der Hausbaubranche, der konsequent echte Plusenergiehäuser in den Serienstandard erhoben hat. Dabei vertraut das in Aalen/Waldhausen ansässige Unternehmen bei allen Häusern dem ökologischen Baustoff Holz. Ein klares Bekenntnis zum energieeffizienten Holzfertighausbau.
Grundvoraussetzung für ein sogenanntes Plus-Energie-Haus im KfW 40 plus-Energiestandard ist die perfekt gedämmte Gebäudehülle. die Wärmeverluste und damit den Heizenergiebedarf auf ein Minimum reduziert. Der verbleibende, geringe Energiebedarf wird aus Sonnenenergie selbst erzeugt. So wird ein Plusenergiehaus zum energieautarken Haus oder mit KAMPA-Worten: „Mit der echten KAMPA Plusenergie sind Sie weitgehend unabhängig von Energiepreisen. Eben ein Selbstversorger.“
Heizen, Lüften, Warmwasser und Photovoltaik-Stromerzeugung sowie Stromspeicherung versteht der Fertighaushersteller KAMPA als ein Gesamtsystem. VIESSMANN ist ganzheitlicher Systempartner für KAMPA Häuser. Alle Komponenten aus einer Hand: Energieerzeugung, Energiespeicherung und Energieverwendung als ein integriertes Gesamtsystem. Ausgestattet mit einem intelligenten Energiemanagement.
Bis 2050 strebt die Bundesregierung einen komplett klimaneutralen Gebäudebestand an. Neue Umwelttechnik hat damit Vorfahrt. Heizkörper war gestern, die Luft-Wasser-Wärmepumpe liefert umweltgerecht die Restenergie für‘s Haus. Mit einem KAMPA Plusenergiehaus der dem heutigen KfW 40 plus-Energiestandard erfüllt, erfüllen Sie dieses Niveau bereits heute.
Die staatliche KfW-Förderbank mit Sitz in Frankfurt am Main fördert in Deutschland den energieeffizienten Hausbau mit Darlehen und Zuschüssen. Bauherren und Baufamilien profitieren am meisten bei der KfW-Förderung beim sogenannten KfW-Effizienzhaus 40 plus. Dieser Energiestandard beim Bauen entspricht dem sogenannten Plus-Energie-Haus, ein Haus das mehr Energie erwirtschaftet als es verbraucht. Der Fertighaushersteller KAMPA aus Aalen/Waldhausen bietet seinen Kunden das gewünschte Fertighaus in der höchsten Energieeffizienzstufe KfW 40 plus serienmäßig an.
Die ohnehin schon energiesparsamen Fertighäuser mit dem klimaneutralen Baustoff Holz werden als Plus-Energie-Haus zum eigenen Kraftwerk. Mit einem KfW 40 plus – Haus / Plusenergiehaus werden Sie zu einem energieautarken Hausbesitzer. Nicht nur bei Sparkassen, Volksbanken und anderen Kreditanstalten können Kredite beantragt werden, auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz: KfW) vergibt Darlehen. Anders als die zahlreichen Direkt- und Filialbanken handelt es sich bei der KfW jedoch um eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Die KfW-Darlehen sind stets zweckgebunden, so wie beim Bau eines energieeffizienten Holzfertighauses.
Die KfW-Bank fördert im Rahmen des Förderprogrammes Energieeffizient Bauen (153) den Neubau oder Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 55, 40 oder 40 Plus, und zwar
beim Neubau: die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten) sowie die Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung
beim Kauf: den Kaufpreis für das Wohngebäude (ohne Grundstückskosten).
Finanzieren Sie jetzt Ihr neues energieeffizientes Zuhause mit dem KfW-Kredit mit einem Tilgungszuschuss. Dieser reduziert Ihre Kreditschuld und die Laufzeit verkürzt sich. Sie zahlen somit viel weniger zurück, als Sie aufgenommen haben.
Das zahlt sich aus: Ihr KfW-Finanzierungsvorteil
bis zu 30.000 Euro Tilgungszuschuss
bis zu 120.000 Euro Förderkredit
0,75 % Sollzins p. a. für Laufzeiten bis 10 Jahre
0,95 % Sollzins p. a. für Laufzeiten von 11 bis 30 Jahre
Zuschüsse zum Förderprogramm energieeffizient Bauen (153)
KfW-Effizienzhaus-Standard
Ihr Zuschuss
KfW-Effizienzhaus 40 Plus
bis zu 30.000 Euro für jede Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 40
bis zu 24.000 Euro für jede Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 55
bis zu 18.000 Euro für jede Wohneinheit
Eine Beispielberechnung des Immobilienfinanzieres Interhyp für das Programm 153 KfW-Energieeffizienzhaus 40 Plus zeigt den Vorteil.
Angenommen, Sie bauen ein Effizienzhaus nach höchstem Standard oder kaufen es als Neubau. Die Kosten für das Haus betragen 250.000 Euro, dazu kommen die Kosten für den Kaufpreis für das Grundstück in Höhe von 70.000 Euro. Da die Grunderwerbsteuer nur auf das Grundstück zu entrichten ist, schlagen die Nebenkosten nur mit 7.000 Euro zu Buche. Die KfW fördert nur die Kosten für das Effizienzhaus. Das bedeutet, dass Sie einen Förder-Kredit in Höhe von 120.000 Euro beantragen können. Der KfW-Kredit-Zinssatz beträgt in diesem Fall 0,75 Prozent. Zusätzlich verfügen Sie über 100.000 Euro Eigenkapital, das bedeutet, Sie benötigen für 107.000 Euro ein klassisches Darlehen.
Die Besonderheit der Förderung liegt darin, dass Sie von der Förderbank einen Tilgungszuschuss in Höhe von 25 Prozent des Kreditbetrags erhalten. In diesem Fall sind das 30.000 Euro. Zusätzlich gewährt Ihnen die Bank das erste Jahr nach der Auszahlung der Darlehenssumme als tilgungsfreie Zeit. Die Zinsfestschreibung beträgt 10 Jahre, die Gesamtlaufzeit 20 Jahre. In Zahlen ausgedrückt werden die Vorteile des Förderdarlehens deutlich:
Im ersten Jahr bedienen Sie lediglich den KfW-Kredit Zinssatz, das sind gerade mal 75 Euro pro Monat. Sie können sich ganz auf die Tilgung des klassischen Kredits konzentrieren.
Innerhalb des ersten Jahres erhalten Sie den Tilgungszuschuss von 30.000 Euro. Damit sinkt die Darlehenssumme auf 90.000 Euro.
Ab dem zweiten Jahr beginnen Sie mit der Tilgung des KfW-Kredits, bei einer anfänglichen Tilgung von zum Beispiel 6,0 Prozent beläuft sich die monatliche Rate auf 506,25 Euro.
Durch die Förderung müssen Sie lediglich 90.000 Euro tilgen, die Zinsen während der ersten Zinsbindung betragen rund 5.300 Euro. Nach zehn Jahren bleibt eine Restschuld von knapp 40.000 Euro.
Selbst wenn Sie diese Restschuld des Förderdarlehens mit einem angenommenen Sollzinssatz von 5,0 % für die zweiten zehn Jahre finanzieren, zahlen Sie insgesamt deutlich weniger an die KfW zurück, als Sie an Förderkredit bekommen haben.
Energieeffiziente Fertighäuser vom Fertighaushersteller KAMPA im KfW 40 plus – Energiestandard (bitte anklicken) finden Sie auf dem Ratgeber-Portal Holzbauwelt.de. Hier können Sie einzelne Haustypen auswählen und direkt anfragen.
Statt weiter mit Stahl und Beton zu bauen, führt der Rohstoff Holz das Bauen zur CO2-Senke. Ausgewiesene Experten haben in einer interessanten Studie aufgezeigt, dass mit dem Baustoff Holz die Klimaziele weitaus besser erreicht werden. Dazu muss in hohem Maße Beton und Stahl beim Bauen durch Holz als CO2-Speicher ersetzt werden, um die CO2-Emissionen drastisch zu verringern. Die CO2-Speicherfähigkeit von Holz zeichnet den ohnehin konstruktiven Baustoff noch besonders aus.
Die Wissenschaftler führen in ihrer Studie aus, dass der Trend zum Wohnen in der Großstadt und das weltweite Bevölkerungswachstum eine enorme Nachfrage nach dem Bau neuer Gebäude für Wohnen und Gewerbe schaffen werden. Die Produktion von Zement und Stahl würde eine Hauptquelle von Treibhausgasen bleiben, wenn wir nicht handeln“, sagt die Hauptautorin der Studie, Galina Churkina, die sowohl der Yale School of Forestry and Environmental Studies in den USA als auch dem Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung in Deutschland (PIK) angehört.
„Diese Risiken für das globale Klimasystem können aber in ein wirksames Mittel zur Eindämmung des Klimawandels verwandelt werden, wenn wir den Einsatz von technisch verarbeitetem Holz – engineered wood – im weltweiten Bausektor stark steigern. Unsere Analyse zeigt, dass dieses Potenzial unter zwei Bedingungen realisiert werden kann. Erstens: Die geernteten Wälder werden nachhaltig bewirtschaftet. Zweitens: Das Holz aus dem Abriss von Gebäuden wird weiterverwendet.“
Wenn im Städtebau / Einfamilienhausbau Zement und Stahl durch Holz ersetzt werden, dann entsteht gleich doppelter Nutzen für die Klimastabilisierung. Das zeigt jetzt die Studie eines internationalen Teams von Wissenschaftlern:
1. Dadurch werden Treibhausgasemissionen aus der Zement- und Stahlproduktion vermeiden.
2. Holz kann Gebäude in eine Kohlenstoffsenke / CO2-Senke verwandeln, da im Bauholz das von den Bäumen zuvor aus der Luft aufgenommene und in ihren Stämmen eingelagerte CO2 gespeichert wird.
Beste Kohlenstoffspeicherung durch Holz als CO2-Senke
„Bäume bieten uns eine Technologie von beispielloser Perfektion“, sagt Hans Joachim Schellnhuber, Ko-Autor der Studie und emeritierter Direktor des PIK. „Sie entziehen unserer Atmosphäre CO2 und wandeln es in Sauerstoff zum Atmen und in Kohlenstoff im Baumstamm um, den wir nutzen können. Ich kann mir keine sicherere Art der Kohlenstoffspeicherung vorstellen.
Die Menschheit hat Holz für viele Jahrhunderte für Bauwerke genutzt, doch jetzt geht es angesichts der Herausforderung der Klimastabilisierung um eine völlig neue Größenordnung. Wenn wir das Holz zu modernen Baumaterialien verarbeiten und die Ernte und das Bauen klug managen, können wir Menschen uns ein sicheres Zuhause auf der Erde bauen.“
Für den Energiebaustandard KfW-Effizienzhaus im Neubau erhöht sich der Tilgungszuschuss ab dem 24. Januar 2020 deutlich. So ist bei einem KfW-Effizienzhaus 40 Plus ein Tilgungszuschuss von bis zu 30.000 Euro möglich. Damit hat sich die Förderung verdoppelt.
Energieeffizientes Bauen steht bei Bauherren und Baufamilien gleichermaßen hoch im Kurs, will man sich doch von hohen Energiekosten für alle Zeit verabschieden, so Sigurd Maier, Bauexperte des Ratgeber-Portales Holzbauwelt.de. So interessieren sich auch immer mehr Bauherren für eine Photovoltaik-Anlage und ein Speichersystem, um so ein noch energiesparenderes Eigenheim zu erhalten.
Das Klimakabinett der Bundesregierung hat im September 2019 gesetzlich verbindliche Klimaziele auf den Weg gebracht. Daher sind im Januar 2020 zahlreiche Konditionen- und Produktänderungen im Bereich Energieeffizient Bauen und Sanieren in Kraft getreten.
So profitieren Sie zum Beispiel ab dem 24.01.2020 in vielen Produkten von höheren Tilgungs- und Investitionszuschüssen sowie Kreditbeträgen.
Energieeffizient Bauen – Kredit (153) – Förderung der KfW für Neubau / Kauf
Für den Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses erhöht sich der Tilgungszuschuss um 10 %. Der maximale Kreditbetrag steigt um 20.000 Euro auf insgesamt 120.000 Euro.
KfW-Effizienzhaus 40 Plus: 25 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag, bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 40: 20 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag, bis zu 24.000 Euro je Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 55: 15 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag, bis zu 18.000 Euro je Wohneinheit
Unterschiede KfW-Effizienzhaus 40 Plus / 40 / 55
Für Käufer und Bauherren eines Neubaus ist die Energieeffizienz immer ein Thema. Im ersten Moment fragen Sie sich vielleicht: Welches KfW-Effizienzhaus kommt für mich infrage, welche Unterschiede gibt es und welche Kriterien sollte ich in meine Entscheidung mit einbeziehen?
Diesen Fragen wollen wir hier auf den Grund gehen. Dazu stellen wir Ihnen zunächst einmal die drei verschiedenen Effizienzhaus-Klassen vor, welche die KfW für Neubauten festgelegt hat, und zeigen ihre wichtigsten Unterschiede. Folgende Effizienzhaus-Standards kommen infrage:
KfW-Effizienzhaus 40 plus
KfW-Effizienzhaus 40
KfW-Effizienzhaus 55
Der größte Unterschied liegt in ihrer Energieeffizienz. Die Ziffer kennzeichnet den Jahres-Primärenergiebedarf (QP). Je niedriger sie ausfällt, desto energieeffizienter ist die Immobilie. Um sich KfW 40 / KfW 40 Plus oder KfW 55-Haus nennen zu dürfen, darf sie aber gleichzeitig im Bereich des Transmissionsverlustes (H’T) bestimmte Werte nicht übersteigen.
Definition der KfW: „Der energetische Standard eines KfW-Effizienzhauses wird durch bauliche und anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie die Einbindung erneuerbarer Energien erreicht.“ Weiter: „In einem KfW-Effizienzhaus darf generell kein Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl (z. B. Öl-Brennwertkessel) eingesetzt werden.“
Die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit energieoptimierter Gebäude hängt stark von der eingenommenen Perspektive, der Betrachtungsweise und der Berechnungsmethode ab.
Besondere Bedeutung beim Bauen hat das Wirtschaftlichkeitsgebot nach dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG). Es ist eine Rechtsgrundlage für die Energieeinsparverordnung (EnEV). Die Wirtschaftlichkeit bzw. die ökonomische Vorteilhaftigkeit kann nicht beurteilt werden kann, ohne dass Aufwand und Nutzen genau erfasst und Einzahlungen sowie Auszahlungen im Lebenszyklus des Gebäudes betrachtet werden.
Ausgaben- und Einnahmenseite bei Plusenergiegebäuden?
Die Lebenszykluskostenrechnung im engeren Sinne konzentriert sich auf die Erfassung aller Kosten (Auszahlungen) im Lebenszyklus eines Gebäudes. Dabei wird die Perspektive eines Planers oder eines selbstnutzenden Eigentümers eingenommen. Für beide Perspektiven sollen die Kosten im Lebenszyklus minimiert werden. Hierfür werden die Wechselwirkungen zwischen Bau- und Nutzungkosten analysiert und für die Optimierung des Entwurfs berücksichtigt.
Die Lebenszykluskostenrechnung im weiteren Sinne (engl. Whole life costing, WLC) berücksichtigt neben allen Kosten (Auszahlungen) auch sämtliche Einnahmen (Einzahlungen). Finanzieller Aufwand (Auszahlungen) und Nutzen (Einzahlungen) können einander gegenübergestellt werden.
Erst mit einer Erfassung der wesentlichen Zahlungsflüsse über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes lässt sich beurteilen, welche Maßnahmen am besten zu den Zielen und wirtschaftlichen Interessen der Entscheider passen.
Amortisation der Kosten bei Plusenergiegebäuden?
Bei der Amortisationsrechnung wird die Zeitdauer (Amortisationszeit) ermittelt, innerhalb derer sich die energiebedingten Investitionen zurückzahlen (amortisieren). Der Amortisationszeitpunkt beschreibt dabei den Moment, ab dem die Kosten (energiebedingte Mehrkosten) durch die bis dahin eintretenden Energiekosteneinsparungen gerade gedeckt werden.
Die Amortisationszeit kann sowohl statisch als auch dynamisch berechnet werden. Für die statische Berechnung werden neben den energiebedingten Mehrkosten und den jährlichen Energieeinsparungen noch Angaben zu den aktuellen Energiepreisen benötigt. Die so ermittelte (statische) Amortisationszeit kann mit der üblichen Lebens- oder Nutzungsdauer der untersuchten Maßnahmen verglichen werden und sollte kleiner als diese sein.
Amortisationszeiten von 20–30 Jahren sind damit je nach Maßnahme noch hinnehmbar. Für die dynamische Berechnung sind zusätzlich noch der Kalkulationszins und die zukünftige Energiepreissteigerung festzulegen.
Der Ausbau von erneuerbaren Energien hat 2019 in Deutschland seinen Aufwärtstrend fortgesetzt. Insgesamt wird die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Jahr 2019 erstmals die Stromerzeugung aus fossilen Stein- und Braunkohlekraftwerken übertreffen. Darüber hinaus könnte die Windenergie an Land und auf See die Braunkohle von Platz Eins der Energieträger verdrängen.
Stromerzeugung durch erneuerbare Energien in 2019
aus erneuerbaren Energieträgern stieg in den ersten neun Monaten des Jahres auf insgesamt 183 Milliarden Kilowattstunden (Mrd. Kwh). Dies waren etwa 9 Prozent mehr als im Vorjahr (167,5 Mrd. Kwh). Besonders bemerkenswert waren die Rekordwindstromerzeugung im Monat März(mit fast 16 Mrd. kWh wurde der bisherige Höchstwert – 15,1 Mrd. Kwh aus dem Dezember 2017- deutlich übertroffen) sowie der sonnige Juni, in welchem mit über sieben Mrd. kWh ein neuer Rekordwert für die Stromerzeugung aus PV-Anlagen erreicht wurde.
Auch die Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen wuchs im Vergleich zu den ersten drei Quartalen des Vorjahres nochmals an. Insgesamt wurde eine Strommenge von 41,9 Mrd. kWh und damit etwa zwei Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum erzeugt. Die Gründe sind neben dem sehr sonnigen Juni auch der Anlagenzubau im Vorjahr sowie zu Beginn des aktuellen Jahres. In den letzten drei Monaten des Jahres 2019 wird witterungsbedingt nur wenig PV-Strom erzeugt, so dass der gegenwärtig erreichte Zuwachs bereits ein guter Indikator für das Gesamtjahresergebnis ist.
Entwicklung im Wärmebereich durch erneuerbare Energien in 2019
Die Entwicklung im Wärmebereich kann mangels belastbarer unterjähriger Daten zum jetzigen Zeitpunkt nur eingeschränkt beurteilt werden. Der weitere Ausbau von Solarthermie- und Wärmepumpenanlagen kann jedoch auf der Grundlage der Antragszahlen des Marktanreizprogramms (MAP) und Verbandsinformationen abgeschätzt werden. Hier kam es zu einem weiteren Bestandszuwachs von Wärmepumpenanlagen, während der Zubau an Solarthermieanlagen rückläufig ist und die insgesamt installierte Kollektorfläche kaum noch zunimmt.
Am 23. Okt. 2019 hat das Bundeskabinett den Entwurf für das GebäudeEnergieGesetz GEG beschlossen. Der Bundesrat soll sich in 1. Lesung am 20. Dezember 2019 und der Bundestag am 30. Januar 2020 in 1. Lesung damit befassen. Inkrafttreten könnte es dann voraussichtlich zum 01.07.2020.
Das GebäudeEnergieGesetz schafft ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden.
An Gebäuden geht derzeit sehr viel Energie unnötigerweise verloren und das, obwohl die energetischen Anforderungen an Gebäude in den letzten Jahren immer mehr verschärft wurden – zuletzt zum 1. Januar 2016 für Neubauten durch Festlegungen in der Energieeinsparverordnung (EnEV). Seitdem müssen neue Wohngebäude einen um 25 Prozent niedrigeren Primärenergiebedarf pro Jahr aufweisen als bisher.
Nach dem jetzigen Entwurf für das GebäudeEnergieGesetz GEG bleibt es bei den Vorgaben für Neubauten und den Gebäudebestand. Zum Neubau ist damit auch das Niedrigstenergiegebäude mit den Anforderungen, die seit 2016 in der EnEV festgeschrieben sind, definiert.
Bis 2050 soll der Gebäudebestand in Deutschland klimaneutral sein und der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte soll bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent steigen.
Was steckt hinter dem Begriff „Niedrigstenergiegebäude“?
Passivhaus, Nullenergiehaus oder Plusenergiehaus: Der Begriff Niedrigstenergiegebäude kann angesichts der vielen verschiedenen Bezeichnungen, die in den letzten Jahren für besonders energieeffiziente Gebäude verwendet werden, verwirren.
Anders als die anderen ist der Begriff Niedrigstenergiegebäude jedoch politisch festgeschrieben und im Rahmen der EU-Gebäuderichtlinie als Standard vorgegeben für Neubauten im öffentlichen Bereich ab 2019 und für alle anderen Neubauten ab 2021. Die EU-Mitgliedsländer sind am Zug, die Standards jeweils mit konkreten Werten bzw. Effizienzzielen zu füllen. Die EU-Gebäuderichtlinie benennt die Niedrigstenergiegebäude nur sehr allgemein als Gebäude mit einer „sehr hohen Gesamtenergieeffizienz“.
Fazit: Das aktuelle, bereits sehr anspruchsvolle Anforderungsniveau für Neubauten und Sanierung wird nicht weiter verschärft. Ab 2021 greift die EU-Gebäuderichtlinie für alle Gebäude – also auch für jedes privat gebaute, neue Wohnhaus. Das neue GebäudeEnergieGesetz setzt die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vollständig um und integriert die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht. Demnach gilt die bereits vorhandene EnEV 2016 weiterhin für den Neubau von Fertighäusern, Holzfertighäusern oder Massiv-Holzhäusern. In der EnEV 2016 sind die von der KfW geförderten Effizienzhäuser festgeschrieben: KfW-Haus 55, KfW 40 Haus und das KfW 40 plus Haus, als sogenanntes Plus-Energie-Haus.
Hessen hat sich vorgenommen, seinen Energiebedarf im Jahr 2050 ausschließlich aus erneuerbaren Quellen zu decken. Dies kann jedoch nur gelingen, wenn mit Strom und Wärme deutlich effizienter umgegangen wird als bisher. Rund ein Drittel, in Privathaushalten sogar die Hälfte unseres Energiebedarfs verwenden wir heute für Heizung und Warmwassererzeugung.
Vieles davon lässt sich – ohne an Komfort einzubüßen – einsparen. Mehr noch: Heute ist es technisch möglich, dass Gebäude Energie produzieren und als Plus-Energie-Häuser zum smarten Kleinstkraftwerk werden.
Im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung sind viele Themen gebündelt, die bei der Planung und Realisierung von Plus-Energie-Siedlungen ineinandergreifen: Das reicht vom Ausbau der erneuerbaren Energien über die Energieeffizienz bis zur nachhaltigen Mobilität. Denn auch die Art der Verkehrserschließung hat maßgeblichen Einfluss darauf, wie klimagerecht ein Siedlungsvorhaben ist.
Noch ist die Plus-Energie-Siedlung nicht „von der Stange“ zu haben. Hier sind die Kommunen als Träger der Bauleitplanung gefragt, mit Pilotprojekten voranzugehen. Dieser Leitfaden weist den Weg, wie Kommunen dabei Vorreiter werden können.
Zum Erreichen der Klimaziele benötigen wir Plus-Energie-Siedlungen
Wenn Bund und Länder ihre Kimaschutzziele erreichen wollen und gleichzeitig in begrenztem Umfang Neubaugebiete ausgewiesen werden, führt kein Weg an der Plus-Energie-Siedlung vorbei.
In der Plus-Energie-Siedlung wird die Energie ausschließlich erneuerbar erzeugt. Der vorliegende Leitfaden wendet sich daher in erster Linie an Kommunen im ländlichen Raum und im Umland der Städte, die den Bau von Ein- und Mehrfamilienhausgebieten planen.
Diese Siedlungsstrukturen bieten große Dach- und Freiflächen, so dass der Plus-Energie-Standard wirtschaftlich und technisch gut machbar ist. Die Zielgruppe des Leitfadens sind kommunale Entscheidungsträger, Planer, Energieversorger, Netzbetreiber, Bauherren, zukünftige Bewohner und lokale Handwerker.
Wichtig sind Pilotprojekte, auf deren Erfahrungen die Kommunen zurückgreifen können. Ziel des Leitfadens ist es, solche Pilotprojekte anzustoßen, denn bis die Plus-Energie-Siedlung zum Standard wird, ist noch viel Entwicklungs- und Überzeugungsarbeit zu leisten. Der Leitfaden Baulandentwicklung Wege zum Plus Energie Standard – eine Orientierungshilfe für Kommunen ist hier einsehbar.
Regnauer Hausbau gewinnt Deutschen Musterhauspreis 2019 mit Haus Liesl im traditionellen oberbayerischen Stil
Am Unternehmensstandort Seebruck / Chiemsee sind bei Regnauer Hausbau zwei prämierte Trendsetter der Fertighausbranche: Das im März 2019 eröffnete Musterhaus Liesl ging jüngst als Sieger des Deutschen Musterhauspreises 2019 in der Kategorie Newcomer hervor. Das Musterhaus Ambienti+, ebenfalls ein Plusenergiehaus, sicherte sich 2012 den Oskar der Branche sowie den Gesamtsieg im Golden Cube.
Das Seebrucker Familienunternehmen präsentiert Bauinteressenten nicht nur die Musterhäuser am Firmensitz, sondern lädt parallel zur Werksbesichtigung und zu spannenden Gesprächen ein. Als besonderes Highlight fand die Preisübergabe des Deutschen Musterhauspreises 2019 durch den Markenbotschafter und TV-Bauexperten John Kosmalla statt – mit anschließender Zeit für Selfies und Autogramme.
Die Vergabe des Deutschen Musterhauspreises ist eine bundesweite Aktion, bei der Hausbegeisterte in einer unabhängigen Publikumswahl die schönsten unter den rund 1.000 Musterhäusern hierzulande auswählen. In diesem Jahr wurden 45 Ausstellungshäuser in drei Kategorien eingereicht und insgesamt mehr als 151.000 Stimmen abgegeben. Damit wurde im Vergleich zum Vorjahr (122.000 Stimmen) ein neuer Teilnahmerekord erzielt – bei dem sich das Regnauer Haus Liesl an die Spitze setzen konnte.
Am Tag der Musterhäuser bietet sich für Interessenten die Gelegenheit, Haus Liesl und Haus Ambienti+ im Bauherrenzentrum von Regnauer in Seebruck zu besichtigen.
Auch die Werkstore werden geöffnet, sodass die Besucher sich ein genaues Bild über die computergesteuerte und handwerklich erstklassige Fertigungstechnik des Unternehmens machen können. Zahlreiche Fachleute führen parallel in Vorträgen und Führungen in die Hintergründe des Hausbaus ein und stehen bei Fragen Rede und Antwort.
Von der Planung eines Hauses über individuelle Gestaltungsmöglichkeiten bis hin zu den einzelnen Arbeitsschritten in der Fertigung zeigen die Seebrucker so ihren Gästen alles Wissenswerte rund um das individuelle Regnauer Vitalhaus. Ein attraktives Kinderprogramm garantiert darüber hinaus, dass sich auch der Nachwuchs nicht langweilt.
Adresse des oberbayerischen Holzhaus-Herstellers:
Regnauer Hausbau GmbH & Co.KG, Pullacher Str. 11 83358 Seebruck
Weitere Haustypen von Regnauer Hausbau finden sie auf dem Ratgeber-Portal für Holzhäuser und den Holzbau: Holzbauwelt.de.
Energieeffizient bauen mit einem Plus-Energie-Haus und sich vom Energielieferanten unabhängig machen, ist das erstrebenswerte Ziel vieler Bauherren und Baufamilien. Ein Eigenheim das langfristig Energie spart und somit den Geldbeutel schont.
Das Plus-Energie-Haus von Regnauer Hausbau ist so ein Haustyp, der übers Jahr gerechnet mehr Energie selbst erzeugt als verbraucht wird. Der Plusenergiestandard hat den Vorteil, möglichst viel der selbst erzeugten Energie auch selbst zu verbrauchen, um sich unabhängiger zu unaufhaltsam steigenden Kosten für Strom, Gas und Öl zu machen.
Je höher der Selbstversorgungsgrad an Energie im Haus ist, um so gefeiter ist der Hauseigentümer vor Entwicklungen am Energiemarkt.
Voraussetzung und Konstruktion für ein Plus-Energie-Haus
Voraussetzung für den Bau eines Plusenergiehauses ist die perfekt gedämmte, luftdichte Gebäudehülle. Denn natürlich ist die Wärme am billigsten, die gar nicht erst verloren geht. Holzhaushersteller wie zum Beispiel der oberbayerische Holzfertighaus-Spezialist Regnauer Hausbau verfügen über ein spezielles Wand- und Deckensystem das hoch wärmedämmend und luftdicht ist.
Besondere Sorgfalt ist geboten bei den Konstruktionen von Balkons, Rollladenkästen, Wandanschlüssen, Fensterrahmen und -stürzen, Deckenanschlüssen und Hausecken. Hier spielt natürlich besonders der Holzfertigbau mit seinem hohem Grad an präziser industrieller Vorfertigung seine Vorteile aus.
Solare Wärmegewinne durch die Ausrichtung des Hause nach Süden oder Südwesten ist ebenfalls beim energieeffizienten Bauen eine wichtige Voraussetzung. Große Fensterflächen lassen die Sonnenstrahlen bis ins Haus hinein. Mit digitaler Haussteuerung (Smart Home) lassen sich im Hochsommer unabhängig die Verschattungsanlagen steuern und regulieren.
Primärenergiebedarf und KfW-Förderung beim Plus-Energie-Haus
Universitäts-Prof. Dr. -Ing. Norbert M. Fisch von der TU Braunschweig, international ausgewiesener Energie- und Solarexperte antortet auf die Frage: „Wofür genau wird denn nun einem Gebäude nach Ihren Maßstäben der Energieplus-Standard bescheinigt? Seine Antwort: „ Der Standard eines Netto-Energie Plus-Gebäudes wird erreicht, sofern die über ein Kalenderjahr durch erneuerbare Energien bereitgestellte Primärenergie größer ist als der gesamte Primärenergiebedarf und der Überschuss über die Bilanzgrenze abgegeben wird. “
Entscheidend ist also der Primärenergiebedarf eines Gebäudes, der durch die Art der Energiegewinnung erreicht wird. Erneuerbare Energien schneiden dadurch erheblich günstiger dabei ab als etwa Atomstrom oder Kohle. Alles eine Frage der Nachhaltigkeit.
Je nach Einsatz der Heiz- und Lüftungstechnik beim Hausbau werden Effizienzhäuser von der KfW bezuschusst als KfW 55 / KfW 40 oder KfW 40 plus Haus. Das KfW 40 plus Haus entspricht dabei dem Plus-Energie-Haus.
Energieeffizient bauen und sich vom Energielieferanten unabhängig machen, ist das erstrebenswerte Ziel vieler Bauherren und Baufamilien. Ein Eigenheim das langfristig Energie spart und somit den Geldbeutel schont. Eigenen Strom erzeugen und verbrauchen für Haus und Elektromobilität.
Das Plus-Energie-Haus von Regnauer Hausbau ist so ein Haustyp, der übers Jahr gerechnet mehr Energie selbst erzeugt als verbraucht wird. Der Plusenergiestandard hat den Vorteil, möglichst viel der selbst erzeugten Energie auch selbst zu verbrauchen, um sich unabhängiger zu unaufhaltsam steigenden Kosten für Strom, Gas und Öl zu machen.
Je höher der Selbstversorgungsgrad an Energie im Haus ist, um so gefeiter ist der Hauseigentümer vor Entwicklungen am Energiemarkt.
Voraussetzung und Konstruktion für ein Plus-Energie-Haus
Voraussetzung für den Bau eines Plusenergiehauses ist die perfekt gedämmte, luftdichte Gebäudehülle. Denn natürlich ist die Wärme am billigsten, die gar nicht erst verloren geht. Holzhaushersteller wie zum Beispiel der oberbayerische Holzfertighaus-Speziallist Regnauer Hausbau verfügen über ein spezielles Wand- und Deckensystem das hoch wärmedämmend und luftdicht ist.
Besondere Sorgfalt ist geboten bei den Konstruktionen von Balkons, Rollladenkästen, Wandanschlüssen, Fensterrahmen und -stürzen, Deckenanschlüssen und Hausecken. Hier spielt natürlich besonders der Holzfertigbau mit seinem hohem Grad an präziser industrieller Vorfertigung seine Vorteile aus.
Solare Wärmegewinne durch die Ausrichtung des Hause nach Süden oder Südwesten ist ebenfalls beim energieeffizienten Bauen eine wichtige Voraussetzung. Große Fensterflächen lassen die Sonnenstrahlen bis ins Haus hinein. Mit digitaler Haussteuerung (Smart Home) lassen sich im Hochsommer unabhängig die Verschattungsanlagen steuern und regulieren.
Primärenergiebedarf und KfW-Förderung beim Plus-Energie-Haus
Universitäts-Prof. Dr. -Ing. Norbert M. Fisch von der TU Braunschweig, international ausgewiesener Energie- und Solarexperte Experte antwortet auf die Frage: „Wofür genau, Herr Professor, wird denn nun einem Gebäude nach Ihren Maßstäben der Energieplus-Standard bescheinigt? Seine Antwort: „ Der Standard eines Netto-Energie Plus-Gebäudes wird erreicht, sofern die über ein Kalenderjahr durch erneuerbare Energien bereitgestellte Primärenergie größer ist als der gesamte Primärenergiebedarf und der Überschuss über die Bilanzgrenze abgegeben wird. “
Entscheidend ist also der Primärenergiebedarf eines Gebäudes, der durch die Art der Energiegewinnung erreicht wird. Erneuerbare Energien schneiden dadurch erheblich günstiger dabei ab als etwa Atomstrom oder Kohle. Alles eine Frage der Nachhaltigkeit.
Je nach Einsatz der Heiz- und Lüftungstechnik beim Hausbau werden Effizienzhäuser von der KfW bezuschusst als KfW 55 / KfW 40 oder KfW 40 plus Haus. Das KfW 40 plus Haus entspricht dabei dem Plus-Energie-Haus. Energieeffiziente KfW-Häuser sparen dauerhaft Energiekosten.
In nahezu jedem zweiten neu gebauten Haus wird eine Wärmepumpe als Heizsystem verwendet. Im Jahr 2018 wurden insgesamt 117.869 Wohngebäude genehmigt. Davon werden 51.527 Gebäude mit einer Wärmepumpe ausgestattet, dies entspricht einem Anteil von 43,7 Prozent.
Die Wärmepumpe verteidigt 2018 ihre Spitzenposition im Neubau. Nach den neusten Zahlen des Statistischen Bundesamtes baute die Wärmepumpe ihren Vorsprung vor dem fossilen Energieträger Gas bei den genehmigten Wohngebäuden mit einem Anteil von rund 44 Prozent weiter aus. Anders als im Jahr 2017 erreicht die Wärmepumpe diesmal auch den ersten Platz bei der Betrachtung aller genehmigten Gebäude.
8.839 Gebäude (7,5 Prozent) nutzen dabei Erdwärme, während 42.668 Gebäude (36,2 Prozent) andere Umweltwärme, aus Wasser und vor allem Luft zum Heizen nutzbar machen. Wie schon im Vorjahr ist die Wärmepumpe damit das beliebteste Heizsystem im Neubau und lässt Gasheizungen (48.311 Gebäude) hinter sich.
Wärmepumpe wird zum Standardheizsystem im Neubau
„Im Neubau, der nach aktuellen energetischen Standards errichtet wird, verlieren fossile Energieträger stetig an Bedeutung – deshalb war diese Entwicklung absehbar und wird sich auch zukünftig weiter fortsetzen“, ist Dr. Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe überzeugt. „Damit die Klimaziele im Gebäudebereich eingehalten werden können, muss sich die Bundesregierung zu einem ambitionierten Gebäudeenergiegesetz durchringen. Wir brauchen einen Technologiewechsel und eine echte Energiewende im Heizungskeller“, so Sabel weiter.
Anders als im Jahr 2017 erreicht die Wärmepumpe diesmal auch den ersten Platz bei der Betrachtung aller genehmigten Gebäude. Von den 2018 genehmigten 145.016 Wohn- und Nichtwohngebäuden werden 54.538 mit Wärmepumpen beheizt, dies entspricht einem Anteil von 37,6 Prozent. Zum Vergleich: 54.273 Gebäude nutzen Gasheizungen (37,4 Prozent). Somit kann die Wärmepumpe auch in der Gesamtbetrachtung die Position des Spitzenreiters einnehmen.
Die Wärmepumpe ist eine Schüsseltechnologie – in Neubau und Bestand
Die eigentliche Herausforderung für die Wärmewende liegt allerdings im Gebäudebestand, deshalb ist es wichtig, den Anteil an Wärmepumpen auch in diesem Bereich auszubauen. Die technischen Lösungen sind grundsätzlich vorhanden, allerdings verhindert das derzeitige Energiepreisgefüge den dringend notwendigen verstärkten Einsatz von Wärmpumpen in Bestandsgebäuden. „Eine Reform der Entgelt- und Abgabensystematik ist überfällig. Die Wärmepumpe als Schlüsseltechnologie der Sektorkopplung leidet unter der zu hohen Belastung des Strompreises, insbesondere im Verhältnis zu Erdgas und Heizöl “, erklärt Sabel.
Energieeffizienz durch KfW-Häuser beim Hausbau lohnt sich doppelt. Durch den geringen Energieverbrauch wird die Umwelt entlastet und zudem wird der Geldbeutel dauerhaft geschont. Es lohnt sich also die Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in die Baufinanzierung mit einzubeziehen.
Steigende Energiepreise, steigendes Umweltbewusstsein und die Auswirkungen der Klimaveränderung führen dazu, das Thema Energieeffizienz beim Hausbau konkret anzugehen. Die Holzfertighaus-Hersteller verfügen mit Holz über einen nachwachsenden Baustoff, der als einziger CO2-neutral wirkt.
Holz beim Bauen zu verwenden bedeutet, der Atmosphäre das klimaschädliche CO2 zu entziehen und den Kohlenstoff unschädlich im Holz zu lagern. Eine Familie, die sich zum Bau eines Holzhauses entscheidet, holt ca. 20.000 Kilogramm Kohlenstoff aus der Luft.
Holzfertigbauweise bietet Holzhäuser für alle Energiestandards
Das Ratgeber Portal Holzbauwelt.de verfügt mit seinen Baupartnern über eine große Auswahl an energieeffizienten KfW-Häusern in Holzfertigbauweise. Die allermeisten Holzhäuser sind frei geplant, sogenannten Architektenhäuser. Bauherren haben die Wahl zwischen KfW-55, KfW-40, KfW-40plus sowie KfW-Passivhäuser.
Die Holzhaus-Hersteller auf Holzbauwelt.de sorgen dafür, dass die Vorgaben der KfW Bank beim Hausbau planerisch umgesetzt werden. Sie sorgen auch dafür, dass die Vorgaben der Energie-Einsparverordnung (EnEV) eingehalten werden und schaffen somit für den Bauherren den Anforderungsrahmen für die Beantragung eines KfW-Darlehens.
Damit die Bauherren über ein energiesparendes Haus verfügen, bauen die Holzhaus-Hersteller Häuser, in denen ausschließlich ausgereifte und hochwertige Technik zum Einsatz kommt. Eine ideale Kombination aus moderner Haustechnik, Dreifachverglasung der Fenster sowie einer effizienten Wärmedämmung sorgt dafür, dass der Bauherr Energie und Kosten spart und gleichzeitig noch die Umwelt schont.
Neben den vorgenannten Aspekten sind auch Themen wie Be- und Entlüftungsanlagen, Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen von großer Bedeutung. Voraussetzung für eine energieeffiziente Nutzung dieser Anlagen ist eine korrekte und durchdachte Planung. Bereits bei der Planung wird ein Energie- bzw. Haustechnikkonzept entwickelt, welches genau zu den Bedürfnissen der Hausbewohner passt.
Das jüngste Musterhaus von Regnauer Hausbau „Liesl“ verkörpert alle Eigenschaften, die den Erfolg des Familienbetriebs ausmachen. Die im Gebäude verbaute und von Regnauer in diesem Jahr eingeführte extra stark gedämmte Thermo-Vitalwand mit Holzfaserdämmung. Die Innen- und Außendämmung erfüllt schon heute die energetischen Anforderungen der Zukunft. Anläßlich des 90jährigen Bestehens der Regnauer Gruppe im März 2019 wurde das Musterhaus unter zahlreich erschienenen Gästen und vielen Bauinteressenten eingeweiht.
Das neue Musterhaus “Liesl” von Regnauer Hausbau entstand in Zusammenarbeit mit dem Sentinel Haus Institut. Mit „Liesl“ will der Fertighaushersteller eine neue Hauslinie einführen, die traditionelles Bauen mit modernen Elementen verbindet. Das Sentinel Haus Institut berät das Unternehmen bei der Materialauswahl, schult die Akteure und wird die Raumluftqualität anhand einer abschließenden Raumluftmessung bewerten und auszeichnen.
Mit seinem weit auskragenden Dach, dem breiten Flur, dem sogenannten Flez, der Wohnküche auf der einen Seite und der gemütlichen Stube mit Kaminofen auf der anderen paart das Musterhaus zudem Tradition mit Innovation und heimatverbundener Gemütlichkeit mit zeitgemäßer Umsetzung und moderner Technik. Damit überzeugte der errichtete Neubau bei der Einweihungsfeier die bauinteressierten Gäste auf der ganzen Linie.
Im Musterhaus Liesl ist man „dahoam“. Tradition ist wieder modern, Heimat ist angesagt, alpenländischer Chic sorgt für Gemütlichkeit. Ein Rückzugsbereich, der Sicherheit, Geborgenheit und Gemütlichkeit bietet – mit regionalem Bezug. Denn Musterhaus Liesl zeigt seine bayerische Verbundenheit.
Bautafel von Musterhaus „Liesl“ von Regnauer Hausbau
Wohnfläche: EG 85 m2, OG 85 m2
Außenmaße: 12,20 m x 9,30 m
Bauweise: Massivholz-Riegel-Konstruktion, Dämmung: Holzfaser, mittl. U-Wert der 310 bis 350 mm dicken Außenwand: 0,15 bis 0,17 W/(m2K)
Regnauer Hausbau aus Seebruck am Chiemsee hat sich mit Vitalhäusern einen Namen gemacht. „Häuser, die gut tun“ lautet folgerichtig auch die Botschaft des oberbayerischen Holzhaus-Herstellers. Die Leidenschaft für wohngesundes Bauen stellt jedes neue Haus, das Seebruck verlässt, erneut unter Beweis.
Unternehmenschef Michael Regnauer betont, dass „moderne Häuser als Kraft- und Energiequelle im anstrengenden Alltag dienen und sich aufgrund des ökologischen Baustoffes Holz und der leistungsstarken Vitalwände als Gesundbrunnen erweisen.“ Das Familienunternehmen, das vor 90 Jahren gegründet wurde, baut schlüsselfertige Häuser aus einer Hand.
Steigende Energiepreise, steigendes Umweltbewusstsein – mit den Jahren ist das Thema Energieeffizienz beim Hausbau immer wichtiger geworden. Energieeffiziente KfW-Häuser schonen nicht nur die Umwelt, sondern nebenbei auch den eigenen Geldbeutel. Denn wer energieeffizient bauen will, kann unter verschiedenen Energiestandards auswählen.
Viele Fertighaus- und Holzhaus-Hersteller fertigen sogenannte freigeplante Architektenhäuser als energieeffiziente KfW-Häuser. Bauherren haben die Wahl zwischen einem, KfW-55-Effizienzhaus, KfW-40-Effizienzhaus, einem KfW-40-Plus-Effizienzhaus, das einem Plus-Energie-Haus entspricht oder einem Passivhaus, das ebenfalls von der KfW gefördert wird. Um ein solches Haus nach den Vorgaben der KfW Bank in punkto Energieeffizienz zu planen und um die Förderung zu erhalten, verfügen die Fertighaushersteller wie zum Beispiel Regnauer Hausbau über energieeffizeinte KfW-Häuser in ihrem Produktportfolio.
Energieeffiziente KfW-Häuser bauen und KfW-Fördergelder beanspruchen
Jeder Bauherr oder Baufamilie hat andere Wünsche zum Bauen und Wohnen. Individuelle Holzfertighäuser sind eine Domäne der Holzfertighaus-Hersteller. Wand- und Dachsysteme sind meist in der Holzrahmenbauweise oder auch Holztafelbauweise gefertigt, dies garantiert eine hohe Vorfertigung im Werk des Holzhaus-Herstellers. Der Haushersteller sorgt dafür, dass die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) eingehalten werden. Sie schaffen somit für den Bauherren den Anforderungsrahmen für die Beantragung eines KfW-Zuschusses.
Eine ausgereifte und hochwertige Energiespartechnik, die auf den Haustyp abgestimmt ist, spart dauerhaft Energiekosten ein, da die energieeffizienten Holzfertighäuser nur noch wenig Energie verbrauchen. Das spart dauerhaft an den Energiekosten. Eine ideale Kombination aus moderner Haustechnik, Dreifachverglasung der Fenster sowie einer effizienten Wärmedämmung durch Holzweichfaser-Dämmstoffe sorgt dafür, dass der Bauherr Energie und Kosten spart und gleichzeitig noch die Umwelt schont.
Neben den vorgenannten Aspekten sind auch Themen wie Be- und Entlüftungsanlagen, Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen von großer Bedeutung. Voraussetzung für eine energieeffiziente Nutzung dieser Anlagen ist eine korrekte und durchdachte Planung. Die Holzfertighaus-Hersteller überlassen nichts dem Zufall. Bereits bei der Planung wird ein Energie- bzw. Haustechnikkonzept entwickelt, welches genau zu den Bedürfnissen der Hausbewohner passt. Lassen Sie sich von den Holzfertighaus-Herstellern beraten oder fordern sie weitere Informationen bei ausgewählten Haus-Herstellern auf dem Ratgeber-Portal Holzbauwelt.de an.
Energiespeicher werden zunehmend lukrativer. Der rapide Preisverfall von Solarmodulen und Solarstromanlagen und die Tatsache, dass heute die Stromerzeugungskosten durch Photovoltaikanlagen in der Regel unter dem Strompreis der Versorger liegen, führen zu einem verstärkten Einsatz von Batteriespeichern. Denn die Kosteneinsparungen schaffen neue Spielräume für die Investition in ergänzende Speicherlösungen.
Eine attraktive Option, da die Einspeisevergütung für Solarstrom kontinuierlich sinkt und auf diese Weise der Eigenverbrauch lukrativ weiter erhöht werden kann. Aktuelle Beispiele der Kombination PV und Energiespeicher sind 2019 ein starker Schwerpunkt der ees Europe, Europas größter und besucherstärkster Fachmesse für Batterien und Energiespeichersysteme, die vom 15. bis 17. Mai 2019 in München im Rahmen der Innovationsplattform The smarter E Europe stattfindet.
Sinkende Einspeisevergütungen für Solarstrom werfen für viele Betreiber von PV-Anlagen die Frage auf, wie sie ihren selbst erzeugten Strom künftig am besten nutzen sollen. Das gilt für kleinere Anlagen, wie sie meist auf Eigenheimen zu finden sind, genauso wie für größere Anlagen, die vor allem in Gewerbebetrieben oder in der Landwirtschaft eingesetzt werden.
Energiespeicher werden nach Wegfall der Einspeisevergütung besonders attraktiv
Die Frage nach der lukrativsten Lösung ist vielleicht schon bald sehr einfach zu beantworten. Besonders relevant ist die Fragestellung für die Betreiber, deren Anlagen ab 2021 keine Einspeisevergütung nach dem EEG mehr erhalten. Zunächst trifft dies nur auf wenige Pioniere zu, die früh in PV investiert haben. Spätestens ab 2025 ist dann aber eine große Zahl von Anlagen betroffen. Nach der aktuellen Analyse von PricewaterhouseCoopers (PwC) „Energyfacts: Alte Photovoltaik-Anlagen – Ende der Förderung in Sicht“ können Eigentümer von durchschnittlich großen Dachanlagen auf Einfamilienhäusern mit etwa 6 kW Leistung und 935 Volllaststunden/Jahr ab 2021 mit dem Stromverkauf an der Börse nur noch rund 163 Euro pro Jahr erlösen.
Gleichzeitig könnten sie aber 533 Euro pro Jahr sparen, wenn sie den Strom selbst nutzen. Der finanzielle Vorteil fällt noch deutlicher aus, wenn die PV-Anlage mit einem Speicher kombiniert wird. Vorausschauende Anlagenbetreiber sollten sich deshalb jetzt Gedanken machen, wie sie nach Auslaufen ihrer Einspeisevergütung ihren kostenlos erzeugten PV Strom nutzen wollen.
Energiespeicher senken den Strompreis erheblich
„Ein PV-Speicher wirkt wie eine eigene Strompreisbremse“, sagt Dietmar Geckeler, Inhaber und Geschäftsführer von denersol. Der Autor eines Ende 2018 zusammen mit DGS Franken veröffentlichten Leitfadens „Batteriespeicher – Der Leitfaden für Industrie- und Gewerbeanwendungen“ erläutert: „Alle Rahmenbedingungen entwickeln sich zu Gunsten von PV-Speichern, auch im gewerblichen Bereich. Ab 2025 fallen zudem jedes Jahr Tausende gewerbliche PV-Anlagen aus der EEG-Vergütung. Die Entwicklung von PV-Speichern und den entsprechenden Systemen steht erst am Anfang und wird zukünftig auch in der Breite für einen Einsatz von Batteriespeichern sorgen.“ Energiespeicher fördern die Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle.
Auch Dr. Alexander Hirnet, Technischer Leiter Varta Storage Deutschland, ist vom Einsatz der Energiespeicher überzeugt: „Energiespeicher und ihre vielfältigen Anwendungsfelder befördern die Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle. Anbieter von Lösungen „neuer“ Energien kombinieren beispielsweise Blockheizkraftwerke und PV-Anlagen mit dezentralisierten Speichersystemen, um Kunden umweltfreundliche Energie zu liefern. In anderen Fällen speisen private Bürger mit eigenen Stromerzeugungsanlagen überschüssige Energie auf ein Konto ein und rufen sie bei Bedarf ab. Spannend sind auch Geschäftsideen, in denen Betreiber digital einzelne Batteriespeichereinheiten vernetzen und so dezentralisierte Großspeicheranlagen erschaffen.“
Deutschland gilt als Vorreiter beim Bau von Passivhäuser. Die größte Passivhaus-Siedlung der Welt liegt in der sogenannten Bahnstadt in Heidelberg. Sie verfügt sogar über Passivhaus-Supermärkte und das einzige Passivhaus-Kino der Welt. Wissenschaftler versuchen ständig, Passivhäuser zu verbessern und arbeiten dabei vor allem an drei Dingen: an den Fenstern und Fassaden, an der Belüftung, die es so nur in einem Passivhaus gibt und den massiv eingesetzten Dämmstoffen.
Beim energieeffizienten Bauen geht es in ersten Linie darum, die Kosten für Heizenergie zu senken. Passivhäuser brauchen auch weniger Heizenergie, weil sie gezielt die Sonneneinstrahlung nutzen. Besonders gut gedämmte Häuser kommen sogar ganz ohne normale Heizung aus, denn sie nutzen Sonnenstrahlung, Körperwärme und gespeicherte Energie.
Das Prinzip eines Passivhauses ist einfach: Möglichst wenig Wärme soll raus, möglichst viel Wärme rein. Das bedeutet zunächst mehr Dämmung. Benötigen Altbauten oft deutlich über 100 Kilowattstunden Heizwärme pro Quadratmeter im Jahr und Neubauten immer noch die Hälfte, so kommen Passivhäuser mit 10 bis 15 kwh aus – nur noch 10% der bisherigen Häuser.
Belüftungsanlage (kontrollierte Be- und Endlüftung)
energieeffiziente Planung
Der Holzbau überzeugt bei Passivhäuser durch die natürliche Dämmung
Passivhäuser werden von spezialisierten Holzfertigbau-Unternehmen meist als Holzrahmenbau und Holzständerbauweise realisiert. Beim Holzständerbau können in die Gefache zwischen den Balken natürliche Dämmstoffe eingebracht werden. Die Holzwand inclusive von Holzfaserdämmstoffen verfügt somit über eine ausreichende wärmedämmende Wandstärke von ca. 40cm. Mit Wärmedämmziegeln im Vergleich wird die Außenwand dicker als 50cm. Hier hat der Holzbau klare Dämmvorteile, weil aufgrund der geringeren Wandstärke bei gleicher Dämmwirkung dadurch mehr Platz im Haus vorhanden ist. Dies kann bis zu 8 m² Raumgewinn pro Haus bedeuten.
Bewohner von Passivhäuser schätzen die geringen Energiekosten des Hauses. Eher gewöhnungsbedürftig ist die kontrollierte Be- und Endlüftung des Gebäudes, denn ein zusätzliches Lüften der Räume ist in Passivhäusern nicht vorgesehen. Die dichte Gebäudehülle wie im Passivhaus erfordert generell eine Belüftungsanlage. Auswirkungen auf das Raumklima und die Balance zwischen trockener Luft und wohltemperierten Feuchteempfinden in den Räumen erfordern das richtige Zusammenspiel von Mensch und Stoffen im Gebäude sowie dem Umgebungsverhalten.
Förderung Passivhäuser durch die KfW ist gewährleistet
Der Passivhausstandard ist wirtschaftlich betrachtet durch die hohe Energieeinsparung langfristig günstiger als eine herkömmliche Bauweise. Am Anfang müssen jedoch höhere Investitionskosten aufgebracht werden, um das Bauvorhaben umsetzen zu können. Die Mehrkosten für die verbesserten Fenster, eine Lüftungsanlage und dickere Dämmung können zu einem großen Teil durch Fördermittel aufgefangen werden. Der Passivhaus-Standard entspricht weitgehend einem KfW-Effizienzhaus 55. Weitere Informationen: Energieeffizient bauen mit KfW-Förderung.
Informationen rund um das Passivhaus bauen:
Passivhäuser können sowohl als Fertighaus, Holzhaus oder Holzfertighaus errichtet werden. Eine Auswahl an Passivhäusern finden Sie auf dem Ratgeber-Portal Holzbauwelt.de
„Bauen mit Holz kann helfen, klimaschädliche Treibhausgase zu minimieren. Bei einem Mehrfamilienhaus aus Holz können fast 50 Prozent CO2 Emissionen eingespart werden“, sagte Bundesministerin Klöckner auf der Veranstaltung „Charta für Holz 2.0“ in Berlin.
Steigender Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum, an öffentlichen Gebäuden, wie Schulen und Kindergärten, oder bei Industrie- und Gewerbebauten stellen Politik und Entscheider vor unterschiedlichste Aufgaben. Während die zunehmende Bautätigkeit einerseits begrüßenswert ist, muss vorausschauend darüber nachgedacht werden, wie die Beteiligten diese Entwicklungen nachhaltig gestalten können, damit sie nicht zu Lasten des Klimaschutzes und nachfolgender Generationen gehen.
Bauen mit Holz hat großes Potenzial im Wohnbau
Gerade im mehrgeschossigen Bauen mit Holz stehe Deutschland erst am Anfang einer Entwicklung, so die Ministerin weiter. „Ich begrüße es, dass sich in den Bundesländern mehr und mehr die Erkenntnis durchsetzt, Hemmnisse bei den rechtlichen Rahmenbedingungen aufzuheben und diese an den Stand der Technik des Holzbaus anzupassen. Mein Ministerium fördert daher entsprechende Forschung im Brandschutz, um ungerechtfertigte Hemmnisse aufzulösen.“
Andererseits dokumentieren eindrucksvolle Holzbauprojekte in Großstädten wie auch im ländlichen Raum das zunehmende Interesse von Entscheidern und Planern an einer nachhaltigen, auf nachwachsenden und regional verfügbaren Rohstoffen basierenden Bauweise. Dennoch besteht vielerorts Skepsis verbunden mit Fragen und Informationsbedarf über Potenziale, Möglichkeiten, aber auch Hürden bei der Verwendung von Holz im Bauwesen oder grundsätzlichen Fragen der Verfügbarkeit von Holz.
Charta Holz 2.0 steht für Bauen mit Holz
Unter dem Motto „Mensch, Stadt, Land, Ressourcen: Wie wollen wir in Zukunft leben?“ kommen in Berlin Experten aus den Bereichen Bauen und Umwelt sowie Forst und Holz zur Auftaktveranstaltung der Reihe „Charta für Holz 2.0 im Dialog“ zusammen. Diskutiert werden Lösungsansätze für die dringenden Fragen des zukunftsfähigen Bauens. Die Veranstaltung findet parallel zur 24. Klimaschutzkonferenz der Vereinten Nationen im polnischen Kattowitz statt.
Im Fokus der „Charta Holz 2.0“ steht der Beitrag von Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft zur Unterstützung internationaler, europäischer und nationaler politischer Strategien und Programme in den Bereichen Klimaschutz, Stärkung der ländlichen Räume sowie Ressourcenschutz. Bei der Dialogreihe sollen Lösungsansätze für ein „ zukunftsfähiges Bauen“ diskutiert werden. Sie findet in Kooperation mit den kommunalen Spitzenverbänden Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag (DLT) und Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) statt.
Angebote über hochwertige Holzhäuser finden Sie auf dem Portal Holzbauwelt.de, zum Beispiel von Regnauer Hausbau.
Holz ist nicht nur Baustoff sondern ein beliebtes Material im Innenbereich des Hauses. Echte Holzfußböden sind ästhetisch, warm, behaglich, nachhaltig und werthaltig – das sind die überzeugenden Attribute. Ob hell oder dunkel, hart oder weich, modern oder rustikal – die Hölzer unserer heimischen Wälder befriedigen jeden Geschmack.
Holz und natürliches Design mit Massivholzdielen
Massivholzdielen sind der Klassiker unter den Holzfußböden. Sie sind extrem langlebig und mehrfach abschleifbar – ein kaum schlagbares Preis-Leistungs-Verhältnis.
Holz als Massivholz-Parkett
Massivholz-Parkett wird in mehreren Ausführungen und Stärken (z.B. Stab-, Mosaik-, Dünnparkett, Holzpflaster) angeboten. Die Parkettstäbe mit Nut und Feder können in verschiedenen Mustern geklebt, geschraubt oder genagelt werden. Eine Sonderform ist das Klammerparkett mit Metallbügeln, das schwimmend auf elastischen Unterlagen (Kork, Filz, Holzweichfaserplatten) verlegt wird. Der Vorteil liegt im relativ flachen Fußbodenaufbau, der sich gut im Altbau einsetzen lässt. Außerdem können diese Parkettstäbe bei einem Umzug leicht mitgenommen werden.
Holz Fertigparkett
Es wird aus zwei oder drei Holzlagen hergestellt, die kreuzweise miteinander verleimt sind. Die Deckschicht besteht aus 2 bis 5mm dicken Furnieren. Für Mehrstabelemente ist die Bezeichnung „Schiffsboden“ gebräuchlich, Einstabelemente werden auch als „Landhausdielen“ bezeichnet. Oberflächlich lässt sich das Fertigparkett nicht von einem Vollholzboden unterscheiden. Nachteilig ist aber, dass durch die dünne Nutzschicht ein mehrfaches Aufarbeiten wie bei Massivparkett kaum durchgeführt werden kann. Das dünne Zweischichtparkett muss außerdem fest mit dem Untergrund verklebt werden. Bei der Verklebung von Parkett auf den Untergründen ist immer mit Emissionen zu rechnen.
Fertigparkett wird überwiegend mit herstellerseitig aufgebrachter Versiegelung geliefert. Eventuelle Beschädigungen der Oberfläche lassen sich hierbei nur durch vollständiges Abschleifen und Neubeschichten reparieren. Bevorzugen Sie unbedingt eine geölte und gewachste Oberfläche, die auch hohen Beanspruchungen standhält, bei Bedarf ansatzlos repariert werden kann und vor allem die natürlichen Holzeigenschaften bewahrt.
Werkstoffplatten aus Holz
Bei geringen Ansprüchen an die Optik können auch Holzwerkstoffplatten als Bodenbelag dienen. Spanplatten oder OSB-Platten halten allerdings keine hohe Beanspruchung aus. Als Übergangslösung vor dem Einbau eines echten Holzbodens kann empfohlen werden, emissionsarme Platten (erkennbar am „Blauen Engel“ nach RAL UZ 38 oder am Natureplus-Label) auf eine geeignete Unterkonstruktion oder Trittschallplatte zu bringen. Dann können Sie später ohne großen Aufwand Parkett oder Dielen direkt auf diesen Platten verlegen. Sogenannte OSB-Platten finden oft Verwendung beim Wandaufbau für Holzhäuser der Holzfertighaus-Hersteller.
Welche Familie wollte nicht in einem energieeffizienten Fertighaus wohnen das wenig Energie zum Heizen und für Warmwasser benötigt. Fertighaus-Hersteller bauen alle Energiestandards vom Effizienzhaus bis zum Plusenergiehaus, das sogar Energieüberschüsse produziert. Und der Bund gibt den Bauherren noch Zuschüsse aus dem Förderprogramm – energieeffizient Bauen – durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau, besser bekannt als KfW, hinzu. Deshalb ist es für künftige Baufamilien wichtig, welche Förderungen es zum Hausbau gibt.
Förderprogramm der KfW – energieeffizient bauen – im Überblick
Energieeffiziente Gebäude sind ein wichtiger Bestandteil der Energiewende und werden deshalb staatlich gefördert. Als Grundsatz gilt: Je effizienter das Haus, desto höher die Förderung. Gradmesser sind die Effizienzhaus-Standards der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Die wichtigsten Effizienzhäuser sind KfW 40, KfW 40 plus, KfW 55. Das KfW-Effizienzhaus ist ein technischer Standard den die KfW als Maßstab zur Energieeffizienz und zur Förderung nutzt. Als Grundsatz gilt: Je effizienter das Haus, desto höher die Förderung. Gradmesser sind die Effizienzhaus-Standards der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Hier einige Auszüge aus der Förderung zum Neubau eines Hauses. Vor allem was wird gefördert?
Die KfW fördert den Neubau oder Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 55, 40 oder 40 Plus, und zwar
beim Neubau: die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten) sowie die Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung
beim Kauf: den Kaufpreis für das Wohngebäude (ohne Grundstückskosten).
diese Förderung greift jedoch nicht bei der Finanzierung beim Bau von Ferienhäuser und Ferienwohnungen
Energieeffizient bauen mit einem KfW-Effizienzhaus?
Nach dem Grundsatz: Je effizienter das Haus, desto höher die Förderung steht das KfW-Effizienzhaus 40 plus an erster Stelle:
Das KfW-Effizienzhaus 40 Plus benötigt 40 % der Energie, die ein vergleichbares Referenzgebäude laut Energieeinsparverordnung höchstens verbrauchen sollte. Zusätzlich verfügt es über folgendes Plus Paket:
eine stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energien
ein stationäres Batteriespeichersystem (Stromspeicher)
eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
eine Visualisierung von Stromerzeugung und Stromverbrauch über ein entsprechendes Benutzerinterface
Das KfW-Effizienzhaus 40 benötigt 40 % der Energie, die ein vergleichbares Referenzgebäude laut Energieeinsparverordnung höchstens verbrauchen sollte. Gemessen werden Jahresprimärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust.
Das KfW-Effizienzhaus 55 benötigt 55 % der Energie, die ein vergleichbares Referenzgebäude laut Energieeinsparverordnung höchstens verbrauchen sollte. Gemessen werden Jahresprimärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust.
Die Solarstromanlage auf dem eigenen Dach kann sich für viele Hausbesitzer wieder lohnen. Laut der Zeitschrift „Finanztest“ sind jährliche Renditen bis zu acht Prozent möglich – wenn man es richtig angeht. Die Förderung gekappt, die Batterien zu teuer – eine Solarstromanlage auf dem Dach galt in den vergangenen Jahren nicht gerade als gute Geldanlage. Das hat sich laut der Zeitschrift „Finanztest“ mittlerweile wieder deutlich geändert. Je nachdem, wie ein Hausbesitzer die Anlage betreibt, lassen sich damit durchaus ordentliche Renditen erwirtschaften.
Die Experten von „Finanztest“ machen dazu Beispielrechnungen auf: Am ehesten lohnt sich nach ihren Angaben eine Anlage mit Eigenverbrauch und ohne Batteriespeicher. Wer einen üblichen Preis für die Anlage bezahle – für eine Sechs-Kilowatt-Anlage rechnen die Experten mit 7800 Euro – und 25 Prozent des Stroms selbst nutze, erwirtschafte je nach Sonnenausbeute eine Rendite von 5,6 bis 8,0 Prozent Prozent pro Jahr. Unter optimalen Bedingungen könne die Rendite sogar zweistellig ausfallen.
Solarstromanlage mit Batteriespeicher ist wirtschaftlich
Auch Anlagen mit ergänzendem Batteriespeicher können demnach wieder wirtschaftlich sein. Das liege vor allem daran, dass sich die Preise für die Speicher seit Mitte 2013 halbiert haben. Dennoch sind die Anlagen in der Anschaffung teurer. Für eine Sechs-Kilowatt-Anlage rechnen die Experten mit 13.300 Euro. Dafür kann man mehr Strom selbst verbrauchen – auch in Zeiten, in denen die Sonne nicht scheint. Bei einem Eigenverbrauch von 50 Prozent ist laut „Finanztest“ eine Rendite von 1,8 bis 3,9 Prozent drin.
Am wenigsten Rendite bringt laut der Untersuchung das vollständige Einspeisen des Solarstroms ohne Eigenverbrauch. Hier kam „Finanztest“ bei den derzeitigen Kosten auf 1,0 bis 3,3 Prozent. Bei ihren Beispielrechnungen gehen die Experten davon aus, dass eine Anlage auf dem Dach eines Einfamilienhauses 850 bis 1000 Kilowattstunden Ertrag pro Jahr bringt. Ein Vier-Personen-Haushalt verbraucht pro Jahr 4500 Kilowattstunden Strom.
So speichern sie Strom – Preisgünstige Akkus für den Keller
Strom speichern und und sich von Stromkonzernen unabhängig machen. Wer sich eine neue Anlage zulegen will, sollte auch auf den Platz achten. Für ein Kilowatt Leistung benötigt man etwa sieben bis zehn Quadratmeter Fläche. Für moderne Einfamilienhäuser sind drei bis zehn Kilowatt normal.
Laut den Experten wird schon jetzt jede zweite neue Photovoltaik-Anlage zusammen mit einem Speicher verkauft. Nur etwa zehn Prozent davon werden in bestehenden Anlagen installiert. Damit sich auch das Nachrüsten rechnet, müssten die Preise für Speicher noch einmal um die Hälfte fallen. „Finanztest“ rät den potenziellen Käufern, neue Photovoltaik-Anlagen erst Anfang 2019 in Betrieb zu nehmen, statt Ende 2018. So sichere man sich die Einspeisevergütung fast ein volles Jahr länger
Die Mittel zur Förderung der Wärmepumpe mit dem Marktanreizprogramm des BAFA und in den Programmen der KfW sind im Entwurf des Bundeshaushalts für 2019 vorgesehen. Dieser wurde vom Bundeskabinett beschlossen. Im Haushaltsentwurf sind die entsprechenden Mittel vorgesehen.
Das BAFA-Marktanreizprogramm zur Förderung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien mit dem Schwerpunkt im Wärmemarkt sowie der Energiegewinnung aus Geothermie und Biomasse verfügt 2019 über Mittel in Höhe von insgesamt rund 226 Millionen Euro. Ergänzende Mittel sind im Energie- und Klimafonds (EKF) vorgesehen.
Das Marktanreizprogramm stieß auch im ersten Halbjahr 2018 auf großes Interesse: So verzeichneten die Anträge auf Förderung einer effizienten Wärmepumpe ein Plus von rund 22% gegenüber dem Vorjahr.
Energieeffiziente Wärmepumpe ist in KfW-Förderung enthalten
Auch die Finanzierung der KfW-Programme „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“ ist Teil des Haushaltsentwurfs. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm ist ein wichtiges Instrument der Bundesregierung zur Umsetzung der klima- und energiepolitischen Ziele im Gebäudebereich. Neuzusagen in diesen Förderprogrammen werden seit 2012 über Mittel des EKF finanziert, der für 2019 Gesamtausgaben in Höhe von ca. 4,6 Miliarden Euro vorsieht.
Die Zahlen des BAFA belegen zudem einen allgemeinen Aufschwung in den Anträgen auf Förderung erneuerbarer Wärme: Insgesamt wurden für Wärmepumpen, Biomasse und Solarenergie bereits zur Jahreshälfte 16.319 Anträge mehr gestellt als zum gleichen Zeitpunkt im Vorjahr. Bei der Verteilung der Förderanträge gingen Stand Mai 2018 vornehmlich Anträge zur Förderung von erdwärmegekoppelten Wärmepumpen ein. Das belegt das aktuelle MAP-O-Meter des BWP.
Was ist eine Wärmepumpe und wie funktioniert sie?
Ganz einfach: Eine Wärmepumpe pumpt Wärme aus der Umwelt ins Haus, hebt sie auf ein höheres Temperaturniveau und macht sie so für die Heizung nutzbar. Das Prinzip der Wärmepumpe funktioniert wie ein umgekehrter Kühlschrank und ist unabhängig von den verschiedenen Varianten immer gleich:
Im Verdampfer befindet sich ein flüssiges Kältemittel, welches bereits bei relativ niedrigen Temperaturen verdampft. Dafür genügt beispielsweise schon die Wärme aus dem Erdboden, die vom Kältemittel aufgenommen wird.
Das gasförmige Kältemittel wird im Kompressor verdichtet. Dies erhöht den Druck und damit die Temperatur des Kältemittels.
Das erwärmte Kältemittel gelangt nun in den Kondensator (Verflüssiger), gibt dort seine Wärme an das Heizungssystem für das Gebäude ab und wird wieder flüssig.
Das noch unter Druck stehende Kältemittel gelangt durch das sogenannte Expansions- oder Entspannungsventil wieder auf das ursprüngliche niedrige Druckniveau und dann weiter zum Verdampfer, wo der Prozess neu beginnt.
Wer sich für ein KfW Effizienzhaus 40 plus oder Passivhaus Plus entscheidet, der besitzt einen zeitgemäßen und zukunftsfähigen Effizienzstandard. Zudem sichert er sich einen möglichst hohen Grad an energetischer Unabhängigkeit. Aus KfW-Mitteln kann er dabei für das KfW-Effizienzhaus 40 plus von einem Tilgungszuschuss von 15 % zuzüglich eines zinsvergünstigten Darlehen profitieren.
Der Passivhausstandard ist wirtschaftlich betrachtet durch die hohe Energieeinsparung langfristig günstiger als eine herkömmliche Bauweise. Am Anfang müssen jedoch höhere Investitionskosten aufgebracht werden, um das Bauvorhaben umsetzen zu können. Die Mehrkosten für die verbesserten Fenster, eine Lüftungsanlage und dickere Dämmung können zu einem großen Teil durch Fördermittel aufgefangen werden.
Wer seine eigene Energiewende beim Bauen einleiten möchte, der verfügt mit dem Passivhaus über ein Wohngebäude, das seinen äußerst geringen Energiebedarf nahezu aus regionalen Energiequellen decken kann. Die Versorgungsstruktur entwickelt sich von fossilen Energieträgern hin zu Erneuerbaren erfreulich rasch
KfW Effizienzhaus 40 plus oder Passivhaus Plus Haus bauen?
Das Passivhaus Institut hat mit dem System der „Erneuerbaren Primärenergie“ (PER / Primary Energy Renewable) ein neues, zukunftsfähiges Bewertungssystem entwickelt, das auch eine korrekte und faire Bewertung der Energieerzeugung am Gebäude leistet. Auf diesem Bewertungssystem aufbauend, gibt es künftig drei
Das Passivhaus Classic, das dem bisherigen Passivhaus entspricht.
Das Passivhaus Plus, das beispielsweise über Photovoltaik zusätzlich Energie erzeugt. Bezogen auf ein Einfamilienhaus hat es etwa eine „ausgeglichene“ Energiebilanz: In der – freilich irreführenden – „bilanziellen Betrachtung“ über das ganze Jahr, ist die Summe der erzeugten Energie etwa gleich der Summe der benötigten Energie.
In einem Passivhaus Premium wird deutlich mehr Energie erzeugt, als benötigt wird. Es ist damit ein „Bonbon“ für besonders Ambitionierte – für Bauherren und Planer, die mehr tun möchten, als das, was ökonomische und ökologische Erwägungen ohnehin nahelegen. Das Passivhaus Institut setzt darauf, die Attraktivität des Passivhaus-Standards für diese Avantgarde weiter zu steigern.
Energieeffizient bauen: das KfW-Effizienzhaus
Sie planen ein neues Haus zu bauen oder zu kaufen – ein KfW Effizienzhaus 40 plus oder Passivhaus plus? Oder eine neue Eigentumswohnung? Dafür können Sie Fördergelder vom Staat erhalten – als zinsgünstigen Kredit der KfW, verbunden mit einem Tilgungszuschuss. Die Voraussetzung: Ihre Immobilie erreicht den Standard eines KfW-Effizienzhauses – oder eines vergleichbaren Passivhauses. Je höher der energetische Standard ist, umso höher fällt die Förderung aus. Denn dann steigt der Tilgungszuschuss und Sie müssen weniger zurückzahlen. Das passende Förderprodukt dafür ist der Kredit Energieeffizient Bauen (153) .
Das KfW-Effizienzhaus
Beim Bau oder Kauf lohnt es sich, auf den KfW-Effizienzhaus-Standard zu achten. Damit können Sie
Energiekosten sparen
den Wert Ihrer Immobilie steigern
den Wohnkomfort erhöhen
von Fördergeldern profitieren
Für das KfW-Effizienzhaus gibt es verschiedene Stufen, angegeben durch Kennzahlen. Je kleiner die Kennzahl, desto geringer der Energiebedarf und desto höher die Förderung.
Das geplante Gebäudeenergiegesetz (GEG) sollte eigentlich schon im Februar 2017 vom Bundeskabinett abgesegnet werden. Doch daraus wurde nichts. Durch die Initiative der Zusammenlegung der Gesetze und in diesem Zusammenhang formulierte zusätzliche Verschärfungen der energetischen Vorgaben, könnte Bauen in Deutschland nach damaliger Meinung noch teurer werden. Diese Befürchtungen hielt die Bundestags-Union weiter aufrecht. Neue Abstimmungen sind nun nötig, damit das GEG eine neue Chance für ein Inkrafttreten Ende 2018 hat.
Verzögerungen beim Thema „Energieeffizientes Bauen“ gibt es derzeit in Deutschland allerdings nicht nur beim geplanten Gebäudeenergiegesetz, sondern schon in den Einzelverordnungen. So hat die Bundesregierung bislang noch keine eigenen konkreten Vorgaben definiert für sogenannte Niedrigstenergiegebäude, die ab 2021 für private Gebäude als Standard gelten sollen. Das schreibt die EU-Gebäuderichtlinie vor.
Bereits ab 2019 soll er für öffentliche Gebäude gelten und hierbei beruft sich die Bundesregierung auf das Niveau eines KfW-Effizienzhaus 55 als Vorgabe. Der seit 1. Januar 2016 einzuhaltende Jahres-Primärenergiebedarf soll dafür um 26 Prozent unterschritten werden, die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz um zwölf Prozent.
Gebäudeenergiegesetz: Die geplanten Neuerungen
Der Referentenentwurf zum Gebäudeenergiegesetz stammt vom 23. Januar 2017 und sieht neben der eigentlichen Zusammenlegung der drei Regelwerke und einer noch zu konkretisierenden Definition von Niedrigstenergiegebäuden nach Angaben des Ökozentrums NRW vor:
dass das in der EnEV festgelegte Referenzgebäude mit allen energetischen Vorgaben zwar weitestgehend erhalten bleibt – nur der Öl-Brennwertkessel wird durch einen Gas-Brennwertkessel ersetzt,
dass die DIN V 18599 von Oktober 2016 für die energetische Bilanzierung aller Gebäude eine Neufassung erhält und das alte Bewertungsverfahren für Wohngebäude nach DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10 nach einer Übergangsfrist bis Ende 2018 abgeschafft wird,
dass die Möglichkeiten zur Anrechnung von gebäudenah erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien ausgeweitet werden,
dass eine „Neujustierung“ der Primärenergiefaktoren unter Berücksichtigung der Klimawirkung (CO2-Emissionen) und weiterer Nachhaltigkeitskriterien auf eine später zu erlassende Verordnung ausgelagert wird,
dass ein „Erfüllungsnachweis“ für Neubauten zur Verbesserung des Vollzugs der Anforderungen gelten soll,
dass Energieausweise in Zukunft verpflichtend auch CO2-Kennwerte enthalten sollen. Die Effizienzklassen orientieren sich dann nicht mehr an der Endenergie, sondern an der Primärenergie. Die Ausstellungsberechtigung für Nichtwohngebäude soll auf alle Berufsgruppen des bisherigen §21 EnEV erweitert werden.
Nun startet eine neue Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz und es bleibt abzuwarten, ob es einen komplett neuen Gesetzesentwurf gibt oder nicht und ob es wirklich in diesem Jahr noch zur Verabschiedung der Pläne kommt.
Das Land Baden-Württemberg hat am 1. März 2018 ein Förderprogramm für Solarstromspeicher aufgelegt. Wer im Südwesten künftig eine Photovoltaikanlage mit einem netzdienlichen Speicher errichtet, erhält für die Batterie einen Zuschuss von bis zu 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten.
Darauf weist das Solar Cluster Baden-Württemberg hin. Die Förderhöhe für Heimspeicher an kleineren und mittleren Anlagen beträgt 300 Euro pro Kilowattstunde (kWh) nutzbarer Batteriekapazität. „Pro Vorhaben sind 7.500 Euro Förderung möglich, mindestens jedoch 600 Euro“, sagt Franz Pöter, Geschäftsführer des Solar Clusters. Landesweit stehen rund 2 Millionen Euro zur Verfügung. Das Programm in Anspruch nehmen können sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen – für Gewerbespeicher an Großanlagen gibt es einen Zuschlag. Der ab 2019 sinkende Landeszuschuss kann mit der Bundesförderung kumuliert werden – eine höhere Förderung ist damit möglich.
Förderung Solarstromspeicher des Landes bei neuer 10-KWp-Solaranlage liegt bei bis zu 2.500 Euro
Die Installation einer Photovoltaikanlage lohnt sich immer – für den Geldbeutel und das Klima. Wer mit einer neuen Anlage einen möglichst hohen Anteil seines Stromverbrauchs durch eigenen Solarstrom decken möchte, kann dies nun durch einen Zuschuss auf den Batteriespeicher günstiger tun. Bei einer typischen Hausdach-Photovoltaikanlage mit einer installierten Leistung von 10 Kilowatt gibt es vom Land nun einen Investitionszuschuss für einen Solarstromspeicher mit einer nutzbaren Kapazität von bis zu 8,3 kWh. Der Zuschuss beträgt hier 2.500 Euro für die Solarbatterien. Das Verhältnis von Solaranlage zu Solarspeicher muss laut Verwaltungsvorschrift mindestens 1,2:1 betragen. Das verhindert zu große und daher unwirtschaftliche Speicher und passt zu den Empfehlungen von Experten, dass die installierte Leistung der Solaranlage (kWp) zwischen 20 und 50 Prozent größer sein sollte als die Speicherkapazität (kWh).
BW-Förderung mit Bundesförderung kompatibel – aber nur noch bis Ende 2018
Zu beachten ist, dass der Landeszuschuss mit der bundesweiten KfW-Förderung kompatibel ist. Prinzipiell gibt es daher für die Speicherkäufer neben dem Landesgeld noch einen Kredit-Tilgungszuschuss von bis zu 2.000 Euro für die Solarbatterie hinzu. Da jedoch bei der Kumulierung die Landesförderung nicht höher liegen darf als die Bundesförderung, lohnt sich das nicht in allen Fällen. „Es kann attraktiver sein, nur die Landesförderung in Anspruch zu nehmen. Käufer von einem Solarstromspeicher sollten eine mögliche Kumulierung daher genau prüfen“, gibt Pöter zu bedenken.
Wichtig ist auch: Es stehen bei beiden Programmen, der Landes- und Bundesförderung, nur begrenzt Mittel zur Verfügung. Das KfW-Programm des Bundes endet zudem Ende 2018. „Interessenten sollten sich daher beeilen, wenn sie Geld aus den Fördertöpfen erhalten wollen“, so Pöter. Stromspeicher sind ein unverzichtbares Element der Energiewende.
Zusammenfassung: Neue Landesförderung für Solarbatteriesysteme
Das Land Baden-Württemberg fördert Solarbatteriesysteme mit einem Zuschuss von bis zu 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten. Das Programm endet am 31. Dezember 2019. Die Antragstellung erfolgt bei der L-Bank. Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen des Landes ist nicht zulässig, wohl aber mit der Bundesförderung. Bundesförderung: KfW-Programm „Erneuerbare Energien – Speicher (275)„
Immer mehr Haushalte und Gewerbebetriebe speichern selbst erzeugten Solarstrom, um ihn rund um die Uhr nutzen zu können. Bereits 80.000 Speicher sind in deutschen Haushalten installiert. Allein im vergangenen Jahr wurden in Deutschland mehr als 30.000 neue Solarstromspeicher installiert. Der Bundesverband Solarwirtschaft erwartet auch in 2018 ein zweistelliges Marktwachstum. Damit hat sich das Marktvolumen in den letzten drei Jahren verdreifacht.
Solarstromspeicher für günstigen Solarstrom
„Wir gehen davon aus, dass der Markt für Solarstromspeicher auch dieses Jahr im zweistelligen Bereich wachsen wird“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar). Der BSW zeigt sich zuversichtlich, dass die neue Bundesregierung Speicher als ein unverzichtbares Element der Energiewende weiter unterstützen wird. Der Koalitionsvertrag enthält entsprechende Festlegungen. Die Kosten für Solarstromspeicher haben sich in den vergangenen vier Jahren halbiert. Inzwischen wird jede zweite neue Solarstromanlage im Eigenheimbereich mit einem Speicher kombiniert. Körnig erwartet, dass die Nachfrage weiter steigen wird: „Um den preiswerten Solarstrom für möglichst viele Anwendungen nutzen zu können, werden immer mehr Verbraucher und Gewerbebetriebe Solaranlagen, Photovoltaikanlagen, Speicher und Ladestation für Elektromobile miteinander verknüpfen. Die Technologien ergänzen und beflügeln einander ideal.“
Anbieter zur Speicherung von Solarstrom auf der „Intersolar Europe“ Messe
Als Vertretung führender Solarspeicheranbieter und Exklusivpartner wird der BSW auf Europas größter Fachmesse für Batterien und Energiespeichersysteme mit einem umfangreichen Programm präsent sein. Die EES-Europe findet parallel zur Intersolar Europe und den beiden neuen Fachmessen Power2Drive Europe und EM-Power vom 20. bis 22. Juni 2018 auf der Messe München statt. Weitere Informationen unter www.ees-europe.com und a href=“http://www.die-sonne-speichern.de“>www.die-sonne-speichern.de. Der weltweite Solarmarkt boomt. Marktforscher prognostizieren für 2018 einen Photovoltaik (PV)-Zubau von 110 Gigawatt (GW). Die wettbewerbesfähige PV-Produktion facht diese Dynamik weiter an. Innovative und kosteneffiziente Produktionstechnologien, eine hohe Innovationsgeschwindigkeit sowie Qualität und Zuverlässigkeit garantieren heute hocheffiziente PV-Module und Systeme zu immer niedrigeren Kosten.
Fazit: Die Stromerzeugungskosten für erneuerbare Energien sinken massiv. Die Internationale Agentur für Erneuerbare Energien (IRENA) rechnet damit, dass bis 2020 der Erzeugungspreis solarer Großkraftwerke in vielen Regionen der Welt auf rund drei US-Cent sinken könnte. Solarenergie tritt damit zunehmend in den direkten Wettbewerb mit fossilen Brennstoffen ein. Der Hausbau von energieeffizienten Häusern wird durch den Programmteil „Energieeffizientes Bauen“ von der KfW gefördert.
Ein KfW-Effizienzhaus ist ein gut gedämmtes Haus. Je Besser ein Haus gedämmt ist, desto leichter kann es einen großen Teil seines Energiebedarfs mit regenerativen Heizsystemen abdecken. Die Investitionskosten amortisieren sich im Lauf der Jahre schneller, allerdings abhängig vom jeweiligen zum Haus passenden Energiesparsystem.
Energiesparende Holzhäuser sind hochwärmegedämmt und erfüllen die Vorschriften zur Energieeffizienz von neu gebauten Häusern, der Enenergieeinsparverordnung (EnEV) sehr gut.
Das KfW-Effizienzhaus im Überblick beim Jahres-Primärenergiebedarf
KfW-Effizienzhaus 40 Plus KfW-Effizienzhäuser 40 Plus dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 40 % und den Transmissionswärmeverlust (H‘T) von 55 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV nicht überschreiten. Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV zulässig.
Zusätzlich zu den oben genannten Anforderungen verfügt ein KfW-Effizienzhaus 40 Plus über folgendes Plus Paket:
Eine stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energien
Ein stationäres Batteriespeichersystem (Stromspeicher)
Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
Eine Visualisierung von Stromerzeugung und Stromverbrauch über ein entsprechendes Benutzerinterface
Der in der Bilanz anrechenbare Strom aus erneuerbaren Energien muss auf dem Grundstück im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem Gebäude oder dessen Nebenbauwerken erzeugt werden. Der am Gebäude oder dessen Nebengebäuden erzeugte Strom sollte überwiegend im Gebäude selbst genutzt werden. Die Eigennutzung von Strom muss durch eine Vorrangschaltung gewährleistet sein.
KfW-Effizienzhaus 40 KfW-Effizienzhäuser 40 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 40 % und den Transmissionswärmeverlust (H‘T) von 55 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV nicht überschreiten. Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV zulässig.
KfW-Effizienzhaus 55 KfW-Effizienzhäuser 55 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 55 % und den Transmissionswärmeverlust (H‘T) von 70 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV nicht überschreiten. Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV zulässig.
Alternativ kann der Nachweis eines KfW-Effizienzhaus 55 auch nach baulichen und anlagentechnischen Anforderungen (Referenzwerte) erfolgen. Diese sind in der Anlage „Technische Mindestanforderungen“ beschrieben.
Passivhaus
Für ein Passivhaus ist der Nachweis gemäß den Bilanzierungsvorschriften für KfW-Effizienzhäuser zu führen. Das heißt, dass der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) und der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene Transmissionswärmeverlust (H‘T) des Neubauobjekts auf Grundlage der Bilanzierungsvorschriften für ein KfW-Effizienzhaus 40 Plus, 40 oder 55 zu ermitteln sind. Alternativ können Passivhäuser auch nach Referenzwerten eines KfW-Effizienzhaus 55 nachgewiesen werden.
Solarstrom für die Wärmepumpe und für das Elektroauto vom eigenen Sonnenkraftwerk auf dem Dach – eine Photovoltaikanlage macht’s möglich. Die elektrischen Verbraucher im Haus werden dann automatisch mit Strom versorgt, wenn ausreichend davon verfügbar ist. Wird mehr Strom produziert als verbraucht, fungiert eine leistungsfähige Batterie im Keller als Zwischenspeicher.
Die Wärmepumpenheizung versorgt die Heizkörper mit Wärme aus der unmittelbaren Umgebung, beispielsweise dem Erdbogen, der Luft oder dem Grundwasser. Diese Wärme wird auf ein höheres Wärmeniveau „gepumpt“ und an das Heizungs- oder Warmwassersystem im Gebäude weitergeleitet.
Wärmepumpe für überdurchschnittlich gut gedämmte Gebäude
Die grundlegende Voraussetzung für den Einbau einer Wärmepumpe ist ein überdurchschnittlich gut gedämmtes Gebäude. Je weniger Heizenergie das Haus benötigt, desto effizienter kann die Wärmepumpe die erforderliche Heizwärme bereitstellen. Hoch wärmegedämmte Holzhäuser in Holzrahmenbauweise, Holzständerbauweise oder Holztafelbauweise erfüllen die höchsten Energiestandards, die heute in der Energieeinsparverordnung vorgegeben werden. Sogenannte KfW-Effizienzhäuser (KfW 55, KfW 40, KfW 40 plus) werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) bezuschusst.
Der Grund ist einfach und hängt mit der Funktionsweise von Wärmepumpen zusammen. Wie gut generell eingebaute Wärmepumpen arbeiten, hängt ganz entscheidend vom Temperaturniveau ab, auf das sie das Heizwasser von der Temperatur des genutzten Umweltmediums (z. B. +8 °C) „hinaufheizen“ muss. Je kleiner der Unterschied, desto besser ist der Wirkungsgrad. Deshalb schafft ein Neubau beste Voraussetzungen, um eine Wärmepumpe einzubauen. Gut gedämmte Häuser, wie beispielsweise Holzfertighäuser, Passivhäuser, kann man mit 20 bis 40 °C warmem Heizwasser behaglich heizen. Es ist dagegen unsinnig, in ungedämmte Altbauten ohne Fußbodenheizung Wärmepumpen einzubauen – ihre Jahresarbeitszahl wäre zu schlecht.
Jahresarbeitszahl als Effizienzgröße einer Wärmepumpe
Unabhängig von der gewählten Wärmequelle gibt die Jahresarbeitszahl (JAZ) der Wärmepumpe Auskunft über deren Effizienz. Die Jahresarbeitszahl beschreibt das Verhältnis zwischen der jährlich bereitgestellten Wärmemenge und der jährlich eingesetzten Strommenge.
Die Berechnung ist sehr einfach: Sie dividieren die Heizwärmeabgabe (in kWh) durch den Stromeinsatz (in kWh) für die Heizung. Neben dem Strom für Wärmepumpen muss auch der Strom für die Heizungspumpe berücksichtigt werden. Die benötigten Daten für diese Berechnung liefern Ihnen Wärmemengenzähler und Stromzähler an den richtigen Stellen in der Heizungsanlage.
Das neue Bauvertragsrecht bietet seit 01. Januar 2018 mehr Rechte für private Bauherren und Baufamilien. Verständliche Baubeschreibungen, eigene Pläne und Berechnungen und ein konkretes Datum zur Fertigstellung der Immobilie – auf all das haben private Bauherren ab Januar Anspruch.
Denn ab dann gilt ein reformiertes Gesetz: Das Bauvertragsrecht ist nun erstmals im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Bisher galt das allgemeine Werkvertragsrecht.
Bauherren, die ihr Vorhaben noch in diesem Jahr anfangen wollen, sollten darauf bestehen, dass die neuen Regeln auch schon jetzt gelten, rät der Verband Privater Bauherren (VPB). Lässt sich die Firma nicht darauf ein, raten die Experten, lieber zu warten oder sich eine andere Firma suchen. Was sich für Bauherren ab 2018 konkret ändert:
Inhalte des neuen Bauvertragsrecht im BGB geregelt
– Widerrufsrecht: Das neue Bauvertragsrecht räumt privaten Bauherren zum ersten Mal ein Widerrufsrecht ein. Künftig können sie entsprechende Bauverträge 14 Tage nach Abschluss widerrufen. Der Unternehmer muss die Kunden darüber auch belehren. Fehlt die Klausel im Vertrag, ist ein Widerruf bis zu zwölf Monate nach Vertragsschluss möglich.
Für den Bauherren-Schutzbund (BSB) ist das eine sehr wichtige Verbesserung: „Die neue Regelung bedeutet einen Meilenstein für den Verbraucherschutz“, erklärt BSB-Geschäftsführer Florian Becker. „Der private Bauherr wird so vor fragwürdigen Rabattangeboten mit begrenzter Laufzeit und vor eigenen übereilten Entscheidungen geschützt.“
– Präzise Baubeschreibung: Was wird wie gebaut? Das war in der Vergangenheit nicht immer klar geregelt. Künftig gilt: Die Baufirmen müssen ihren Kunden frühzeitig vor der Unterschrift unter dem Vertrag eine Baubeschreibung zur Verfügung stellen. Bauherren sollen Zeit haben, das Angebot prüfen und vergleichen zu können.
In der Baubeschreibung müssen sich unter anderem Angaben zu Art und Umfang der angebotenen Leistungen, Gebäudedaten, Pläne mit Raum- und Flächenangaben, Grundrisse sowie Angaben zur Beschreibung der Baukonstruktion aller wesentlichen Gewerke finden. Und: Das Niveau der in der Baubeschreibung erwähnten Leistungen ist auch für die nicht oder nur unklar beschriebene Leistung maßgeblich.
– Festlegung der Bauzeit: Wenn in Bauverträgen bisher eine Bauzeit benannt wurde, war dies eine freiwillige Angabe, wie der BSB erklärt. Das ändert sich: Ab Januar muss die Baufirma verbindlich sagen, wann der Bau fertig ist. Steht der Termin noch nicht fest, muss sie die Dauer der Baumaßnahme nennen. Wichtig ist diese Angabe, damit Bauherren ihre Finanzierung, die Wohnungskündigung und den Umzug planen können.
Halten die Baufirmen sich nicht an den festgelegten Termin, müssten sie Schadenersatz leisten. Das heißt: Können Bauherren erst später als geplant einziehen und entstehen ihnen dadurch weitere Kosten, können sie diese künftig an den Bauunternehmer weiterreichen.
– Abschlagszahlungen: Firmen dürfen künftig maximal 90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung als Abschlagszahlung fordern. Der Rest wird nach der Abnahme fällig. Das mindert nach Ansicht des Bauherren-Schutzbundes das Überzahlungsrisiko.
Aber: Bauherren können Abschlagszahlungen bei wesentlichen Mängeln an der Leistung, für die der Abschlag verlangt wird, nicht mehr komplett verweigern, erklärt der VPB. „Allen Bauherren mutet der Reformgesetzgeber zu, für eine deutlich nicht vertragsgemäße Teilleistung grundsätzlich Abschläge zahlen zu müssen“, erklären die Experten. Der Abschlag richtet sich nach der Höhe des Wertes, den die Teilleistung hat. Bei Mangelhaftigkeit kann der Bauherr einen angemessenen Teil der Abschläge einbehalten.
– Unterlagen: Baufirmen müssen künftig Unterlagen zum Nachweis der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften übergeben. Dazu zählen etwa Genehmigungsplanungen oder Nachweise zur Energieeinsparverordnung (EnEV).
„Die neue Regelung schließt eine Gesetzeslücke“, erklärt BSB-Geschäftsführer Becker. „Bis heute bestand häufig Uneinigkeit darüber, ob beziehungsweise welche Planungsunterlagen, bautechnischen Nachweise und Unternehmererklärungen dem Verbraucher ausgehändigt werden müssen.“Durch die neue Regelung haben Bauherren die Möglichkeit, die Unterlagen von einem Sachverständigen prüfen zu lassen.
Passivhäuser sind besondere Effizienzhäuser und Thema bei jeder Diskussion um Energieeffizienz. Was dieser Gebäudestandard konkret bedeutet, das können Bauinteressenten bei den verschiedenen Holzhaus-Herstellern auf der Webseite Holzbauwelt.de erkunden. Ausgewählte mittelständische Holzbau-Unternehmen präsentieren hier ihre Effizienzhäuser.
Passivhäuser verbrauchen verschwindend geringe Heizkosten. Kennzeichen des Passivhaus-Standards sind unter anderem eine sehr gute Dämmung, dreifach verglaste Fenster sowie eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Durch diese Komponenten können Bauherren auch in mitteleuropäischen Breitengraden auf eine klassische Heizungsanlage verzichten. Passivhäuser verfügen damit über eine äußerst energieeffizienten Gebäudestandard – auch für die Zukunft. Das Passivhaus ist kein vorgegebener Energiestandard sondern ein ausgeklügeltes Baukonzept.
Passivhäuser – schon heute zukunftsweisend bauen
In einem Passivhaus zahlen die Bewohner nur einen Bruchteil der sonst üblichen Heizkosten. Durch den geringen Energiebedarf lassen sich Passivhäuser zudem sehr gut mit der Erzeugung erneuerbarer Energie verbinden. Bauherren erfüllen mit dem Passivhaus-Standard schon heute die Vorgaben der Europäischen Gebäuderichtlinie. Diese schreibt ab 2020 für alle neuen Gebäude verbindlich den Niedrigstenergiestandard vor.
Zusammengefasst die Vorteile der Passivhäuser:
sehr gute Bauqualität in Holzbauweise
hohe Behaglichkeit beim Wohnen
Zukunftssicherheit als Effizienzhaus
äußerst niedriger dauerhafter Heizwärmebedarf
Förderung für energieeffizienten Hausbau auch für den Bau von Passivhäusern
Passivhäuser in verschiedenen Energiestandards
Um die selbstgesteckten Klimaziele zu erreichen, hat die Bundesregierung in der EnEV (Energieeinsparverordnung) Energiestandards festgelegt. Diese Anforderungen an Wärmedämmung und Anlagentechnik sind für alle beheizten oder klimatisierten Gebäude verbindlich.
Ein solches Gebäude wird Passivhaus genannt, weil es fast ohne aktive Heizsysteme auskommt und den überwiegenden Teil seines Heizwärmebedarfs aus „passiven“ Quellen deckt. Dazu gehören die Sonneneinstrahlung, die Abwärme der Bewohner und der elektrischen Geräte und die Wärmerückgewinnung der Lüftungsanlage. Eine einfache Zusatzheizung deckt den Spitzenbedarf an den kältesten Tagen. Die Passivhausstandards im Einzelnen:
Das Passivhaus Classic, das dem bisherigen bekannten Passivhaus-Standard entspricht.
Das Passivhaus Plus, das beispielsweise über Photovoltaik zusätzlich Energie erzeugt. Bezogen auf ein Einfamilienhaus hat es etwa eine „ausgeglichene“ Energiebilanz: In der – freilich irreführenden – „bilanziellen Betrachtung“ über das ganze Jahr, ist die Summe der erzeugten Energie etwa gleich der Summe der benötigten Energie.
In einem Passivhaus Premium wird deutlich mehr Energie erzeugt, als benötigt wird. Es ist damit ein „Bonbon“ für besonders Ambitionierte – für Bauherren und Planer, die mehr tun möchten, als das, was ökonomische und ökologische Erwägungen ohnehin nahelegen. Das Passivhaus Institut setzt darauf, die Attraktivität des Passivhaus-Standards für diese Avantgarde weiter zu steigern.
Photovoltaik- und Solarthermieanlagen erzeugen auf umweltschonende Weise Strom und Wärme für das Eigenheim. Die Kraft der Sonne durch solare Energie effizient nutzen um Heiz- und Stromkosten einzusparen. Die Sonne ist ein riesiger Energiespender: die tägliche Strahlungsleistung die die Erde erreicht, ist 10.000 mal höher als weltweit benötigt wird.
Der Freiburger Sonnenphysiker Professor Wolfgang Maftig vermittelt mit seinen Berechnungen eine Ahnung von der Kraft der Sonne: „Etwa 10 Quadratmeter Sonnenoberfläche emittieren soviel Energie wie ein mittleres Kraftwerk erzeugt. Diese Zahl gibt annähernd ein Gefühl dafür, welches enorme Kraftwerk die Sonne darstellt.“
Photovoltaik- und Solarthermieanlagen gewinnen solare Energie
Photovoltaikanlagen gewinnen und erzeugen Strom aus der Sonnenenergie. Die in den Solarmodulen befindlichen hoch empfindlichen Solarzellen wandeln die Sonneneinstrahlung in elektrische Energie um. Daraus resultiert der gewünschte Solarstrom. Dieser kann jedoch noch nicht ins Stromnetz eingespeist bzw. verwendet werden, da die Solarzellen nur Gleichstrom produzieren können. Der Gleichstrom wird deshalb zu einem sogenannten Wechselrichter weitergeleitet, der den Gleichstrom in den netzüblichen Wechselstrom umwandelt. Von der KfW geförderte Photovoltaik-Speichersysteme puffern den Solarstrom für den Fall, dass Energie benötigt wird und die Sonne nicht scheint.
Effektiver Nutzen von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen
Solarstrom kann grundsätzlich auf zwei Arten genutzt werden. Für den Eigenverbrauch und zur Einspeisung ins öffentliche Stromnetz. Da für den Eigenverbrauch nicht der volle Solarstromanteil benötigt wird, kann der restliche Anteil eingespeist werden. Noch vor Jahren war der Anreiz groß durch die Einspeisevergütung. Im Moment ist es attraktiver den Solarstrom als Eigenstrum zu nutzen. Die Solarthermieanlage sorgt für die Wärmegewinnung im Haus.
Ziele des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG)
Das EEG ist und bleibt das zentrale Steuerungsinstrument für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Ziel des EEG ist es die Energieversorgung umzubauen und den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis 2050 auf mindestens 80 Prozent zu steigern. Der Ausbau der erneuerbaren Energien erfolgt insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes zur Entwicklung einer nachhaltigen Energieversorgung.
Erneuerbare Energie ist auf dem Vormarsch. Die Gesamtleistung der in Deutschland installierten Photovoltaik-Anlagen hat inzwischen die Marke von 40 Gigawatt überschritten. Die daraus produzierte Solarenergie deckt rechnerisch den Jahresstromverbrauch von über 10 Mio. Dreipersonenhaushalten – das meldet der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar). Der Photovoltaik-Weltmarkt dürfte nach Erwartungen des Branchenverbandes stark wachsen.
Erneuerbare Energie vor Gas und Öl
61,5% der 2015 fertiggestellten knapp 106.000 Wohngebäude werden laut Statistischem Bundesamt ganz oder teilweise mit erneuerbaren Energien beheizt. In 38,0% aller neuen Wohngebäude kommen demnach primär erneuerbare Energien zum Einsatz, in 51,5% wird vorrangig Gas verfeuert. Die übrigen Energiequellen (unter anderem Fernwärme, Öl und Strom) erreichen zusammen 10,5%.
Werden Wohnungsneubauten primär mit erneuerbaren Energien beheizt, so geschieht dies vor allem mit Wärmepumpen (63,9%), die der Luft oder dem Wasser Wärme entziehen (Umweltthermie), sowie Geothermieanlagen (18,6%).
Wurden Umweltthermie, Geothermie oder Gas als primäre Energiequelle gewählt, waren diese in mehr als 50% der neuen Wohngebäude jeweils der alleinige Energieträger. Waren sie nicht der ausschließliche Energieträger, wurden sie am häufigsten durch Holz ergänzt. Gasheizungen wurden bevorzugt mit Solarthermie kombiniert (26,8%).
Zu den erneuerbaren Energien zählen Umweltthermie (Luft- und Wasserwärmepumpen), Geothermie, Solarthermie, Holz, Biogas/Biomethan sowie sonstige Biomasse. Zu den konventionellen Energien zählen Öl, Gas und Strom. Fernwärme stellt eine weitere Energiequelle dar.
Solarwärmeanlage durch erneuerbare Energie
In Deutschland haben sich bereits über zwei Millionen Haushalte für die Errichtung einer Solarwärmeanlage entschieden und jedes Jahr kommen rund 100.000 Haushalte dazu. Sie heizen in der Regel preiswerter, unabhängiger und klimafreundlicher als Haushalte, die lediglich auf Öl oder Gas setzen. Der Einbau einer Solarheizung wird vom Staat mit mehreren tausend Euro gefördert. Was man beim Umstieg auf eine Sonnenheizung beachten sollte und welche Fragen dabei zu klären sind, hat der Bundesverband Solarwirtschaft in einem kostenlosen Merkblatt zusammengefasst.
„Sonnenheizungen beruhen auf einer ausgereiften und langlebigen Technik. Wer qualitativ hochwertige Komponenten verwendet, die dem Wärmebedarf und dem Gebäude entsprechend dimensioniert sind und fachgerecht installiert werden, kann viele Jahre mit der Kraft der Sonne heizen“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft. „Woran man gute Kollektoren erkennt und wie man den richtigen Fachbetrieb findet, zeigen wir in unserem kostenlosen Merkblatt.“
Photovoltaik-Anlagen und Solarstrom befinden sich wieder auf Wachstumskurs. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres wurden laut Bundesnetzagentur Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 900 Megawatt errichtet, rund 75 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum mit 515 Megawatt.
Rückläufige Anschaffungskosten führten laut Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) dazu, dass die Nachfrage nach PV-Anlagen insbesondere bei mittelständischen Unternehmen in den letzten Monaten stark zugenommen hat. Doch auch ein Drittel mehr Eigenheimbesitzer setzte im ersten Halbjahr neben den Solaranlagen auf die kostenlose Kraft der Sonne.
Forderungen an die nächste Bundesregierung
Gleichwohl ist nach Einschätzung von Wissenschaftlern das Photovoltaik-Ausbautempo weiterhin zu gering, um den wachsenden Ökoenergiebedarf im Strom-, Wärme- und Mobilitätssektor zu decken und die Klimaschutzziele zu erreichen. Der BSW-Solar fordert deshalb von der nächsten Bundesregierung, dass sie …
die PV-Ausbauziele deutlich heraufsetzt,
Investitionsbarrieren für die klimafreundliche Eigen- und Quartiersversorgung beseitigt und
die Ausschreibungsvolumina von Photovoltaikanlagen im Kraftwerksmaßstab kurzfristig mindestens verdreifacht.
„Bei Solarstrompreisen ab fünf Cent je Kilowattstunde gibt es keinen Grund mehr, Solarenergie weiterhin zu deckeln“, meint BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.
Photovoltaik-Anlagen liegen im Trend
Weltweit befindet sich die Photovoltaik längst auf dem Vormarsch. Zusätzlich zur Photovoltaik wird solare Wärme durch Solaranlagen erzeugt: Strom und Wärme aus Sonnenenergie. Nach BSW-Schätzungen werden dieses Jahr im Durchschnitt jede Minute 574 neue Solarmodule weltweit installiert. Diese Menge an Solarmodulen würde beispielsweise ausreichen, um auf zehn Mehrfamilienhäusern mit je 15 Wohneinheiten Photovoltaik-Anlagen zur Solarstromversorgung der Bewohner errichten.
Von Januar bis Juni 2017 produzierten die in Deutschland bereits installierten rund 1,6 Mio. Solarstromanlagen rund 21,8 Mrd. kWh Solarstrom, rund 13% mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Photovoltaik wird durch das EEG, das „Erneuerbare-Energien-Gesetz“, gefördert. Zum 01. August 2014 wurde das Gesetz letztmalig reformiert und die Solarenergie Förderung auf eine neue Grundlage gestellt. Im Kern bleibt die Einspeisevergütung erhalten (Strom der ins Netz eingespeist wird, erhält eine Vergütung vom Staat).
Energieeffizient bauen mit KfW 40 oder KfW 40 plus als Fertighaus oder Holzhaus . Beide von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) geförderten Energiestandards erzielen durch verbesserte Dämmwerte der Gebäudehülle und modernster Anlagentechnik eine erhebliche und dauerhafte Energieeinsparung.
KfW 40 Plus Anforderungen
Das KfW 40 Plus-Haus unterliegt gegenüber dem KfW 40 Haus weiteren Anforderungen und Verbesserungen, so dass daraus ein Plus-Energie-Haus wird. Das Plus-Paket beinhaltet folgende Merkmale:
einer stromerzeugenden Anlage, die auf erneuerbaren Energien basiert
einem Stromspeicher in Form eines stationären Batteriespeichersystems
einer speziellen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
einem Benutzer-Interface, das Stromerzeugung und Stromverbrauch dokumentiert und visualisiert
Durch den Einsatz erneuerbarer Energien in Form einer Photovoltaikanlage besteht die Möglichkeit durch ein stationäres Batterspeichersystem den Ökostrom zu speichern und zeitversetzt zu nutzen. Die Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und die steuerbaren Wärmepumpen sorgen in erster Linie für gute und gesunde Raumluft. Nebenbei werden Energiekosten eingespart und zudem Emissionen verringert.
KfW 40 plus-Haus mit höchster Förderung
Für den Bau oder Kauf eines neuen KfW-Effizienzhauses gewährt das KfW-Programm 153 (energieeffizent Bauen):
100.000 Euro Förderdarlehen für ein Einfamilienhaus
200.000 Euro Förderdarlehen für ein Haus mit Einliegerwohnung
Ca. 1 % Zinsvorteil (ausgehend vom Stand 01/2016)
15 % Tilgungszuschuss, das bedeutet: 15.000 Euro für ein Einfamilienhaus oder 30.000 Euro für ein Haus mit Einliegerwohnung
Das Förderprogramm dient der zinsgünstigen langfristigen Kreditfinanzierung der Errichtung oder des Ersterwerbs von KfW-Effizienzhäusern mit niedrigem Energieverbrauch und Kohlendioxid-Ausstoß. Es trägt dazu bei, die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand, bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Die Förderung soll darüber hinaus die finanzielle Belastung durch die Bau- und Heizkosten reduzieren und diese für den Nutzer langfristig kalkulierbarer machen.
Zinssatz wird wahlweise in den ersten 10 oder 20 Jahren der Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln verbilligt.
Bei Nachweis des Neubaus zum KfW-Effizienzhaus wird zusätzlich ein Teil der Darlehensschuld (Tilgungszuschuss) erlassen.
Wer kann Anträge zur KfW-Förderung stellen?
Alle Träger von Investitionsmaßnahmen an neu errichteten, selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen
Ersterwerber von neu errichteten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen
Für die Antragstellung ist ein sachverständiger Energieberater (im Folgenden: Sachverständiger) für Förderprogramme der KfW aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (im Folgenden: Expertenliste) unter www.energie-effizienz-experten.de einzubinden.
Solarstrom selbst preiswert produzieren. Wie ist das möglich? In den vergangenen Jahren ist die Nachfrage nach Stromspeichern für den privaten Gebrauch deutlich gestiegen, wie die Antragszahlen für das Speicherförderprogramm der KfW Bank zeigen. So wurden bis September 2015 bereits rund 14.000 Anträge genehmigt. Hauptgründe für diesen Trend sind der Wunsch nach niedrigeren Stromrechnungen und Unabhängigkeit sowie deutlich sinkende Preise.
Speicherförderung für Solarstrom im Überblick
Wenn sie Solarstrom selbst produzieren und diesen auch speichern wollen, dann können sie sich im Vorfeld des Speicherkaufs über die Fördermöglichkeiten informieren. Beispielweise gewährt die KfW Bank verschiedene Förderungen, über die ein Stromspeicher mit finanziert werden könnte.
Das bislang verfügbare Förderprogramm Erneuerbare Energien – Speicher (275) der KfW Bank ist zum 31.12.2015 ausgelaufen. Nach einer zweimonatigen Pause wird das Programm am 01.03.2016 mit verschärften Rahmenbedingungen weitergeführt. Die Neuauflage der Speicherförderung für Batteriespeicher bei Photovoltaikanlagen endet am 31.12.2018.
Zusätzlich haben Interessenten die Möglichkeit, einen Photovoltaik Speicher über die KfW Förderprogramme Erneuerbare Energien 270 und 274 sowie Energieeffizient Bauen 153 mitzufinanzieren. Die KfW informiert hierzu:
Mit dem Förderprodukt Erneuerbare Energien – Speicher fördern wir die Nutzung von stationären Batteriespeichersystemen in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen. Sie erzeugen damit umweltfreundlichen Strom aus Sonnenenergie, den Sie zum Teil selbst nutzen und zum Teil ins öffentliche Stromnetz einspeisen.
Mit dieser Förderung unterstützen wir die Markt- und Technologieentwicklung von Batteriespeichersystemen. Die geförderten Systeme tragen dazu bei, kleine bis mittelgroße Photovoltaik-Anlagen besser in das Stromnetz zu integrieren.
Ihre Förderung besteht aus 2 Teilen:
einem zinsgünstigen Kredit der KfW
einem Tilgungszuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Außerdem können Sie mit Hilfe des Förderprodukts einen stationären Batteriespeicher nachrüsten, wenn Sie Ihre Photovoltaik-Anlage nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen haben. Um für eine Nachrüstung den erhöhten Fördersatz in Anspruch nehmen zu können, muss zwischen der Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage und der Inbetriebnahme des Batteriespeichersystems ein Zeitraum von mindestens 6 Monaten liegen.
Die Anforderungen an Batteriespeicher und Photovoltaik-Anlage:
Die Leistung der installierten Photovoltaik-Anlage, die mit dem Batteriespeichersystem verbunden wird, darf 30 kWp nicht überschreiten.
Für eine Photovoltaik-Anlage kann jeweils nur ein Batteriespeichersystem gefördert werden.
Ihr Batteriespeichersystem befindet sich in Deutschland und wird von Ihnen mindestens 5 Jahre betrieben.
Bitte beachten Sie: Den Kredit können Sie für die kombinierte Anlage beantragen. Der Tilgungszuschuss wird nur für das Batteriespeichersystem gewährt, nicht für die Photovoltaik-Anlage.
Holzhaus bauen und Solarstrom speichern
Holzhäuser sind wohngesund, nachhaltig mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz gebaut. Ein natürliches Holzhaus mit Nutzung der solaren Wärmegewinnung und dem Speichern des eigenerzeugten Solarstromes ist heute bereits Realität. Ein hervoragendes Beispiel ist ein individuelles Holzhaus mit Solarfassade gebaut von Kinskofer Holzhaus:
Allein in 2016 wurden in Deutschland rund 100.000 Solarwärmeanlagen installiert. Insgesamt gibt es einen Bestand von 2,2 Mio. Anlagen. Über diese Entwicklung ist der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) und der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) sichtlich stolz. Ein Ausbau hinsichtlich der umzusetzenden Energiewende ist weiterhin aktuell.
„Die Energiewende im Heizungskeller geht voran – doch das Tempo ist ausbaufähig“, konstatiert BSW-Solar-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig anlässlich der aktuellen Zahlen – zumal die Absatzzahlen für Solarkollektoren um 8% unter dem Wert des Jahres 2015 lagen. Niedrige Öl- und Gaspreise hätten im letzten Jahr den Modernisierungsdruck niedrig gehalten. „Doch wer beim Thema Wärme auf dauerhaft billiges Öl und Gas setzt, liefert sich hohen Kostenrisiken aus. Solarkollektoren machen Heizungen bereits für kleines Geld zukunftstauglich“, so Körnig.
Was leisten Solarwärmeanlagen und wofür sind sie gut?
Solarthermie ist eine Methode zur Umwandlung von Sonnenstrahlen in Wärme, zum Beispiel zur Erwärmung von Trinkwasser in Sonnenkollektoren. Auch die Heizung kann mit dieser Wärme unterstützt werden.
In den meist flachen, auf der Sonnenseite des Daches montierten Kollektoren lässt eine Umwälzpumpe eine Wärmeträgerflüssigkeit durch Röhren strömen, meist ein Wasser-Propylenglykol-Gemisch. Es ist bis -23 Grad Celsius vor Frost geschützt und bewirkt darunter ein Gefrieren, ohne dass das Gemischvolumen zunimmt, also die Röhren gesprengt werden. Die Siedetemperatur dagegen kann bis zu 150 Grad betragen.
Diese Röhren geben die Wärme der Flüssigkeit an den Wärmetauscher eines gut isolierten Trinkwasser-Speichertanks ab. Die Umwälzpumpe wird von einem Temperatursensor gesteuert. Der setzt sie in Gang, sobald die Temperatur der Wärmeträger-Flüssigkeit einen bestimmten Grad überschreitet.
Zur Versorgung eines Vier-Personen-Haushalts sind bis zu sechs Quadratmeter Kollektorfläche nötig. Im Plusenergiehaus spielt Solarthermie kaum noch eine Rolle. Durch die Entwicklung der Photovoltaik ist es heute zunehmend wirtschaftlicher, Trink- und Heizwasser mit dem aus der Photovoltaik gewonnenen Strom zu erwärmen. Für den Ersterwerb und Neubau eines KfW-Effizienzhauses 55, 40 oder 40 plus gewährt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) weitere Zuschüsse.
Vom EnEV-Referenzhaus bis zum Plusenergiehaus reichen die verschiedenen Energiestandards sowohl beim Sanieren wie auch beim Haus Neubau. Durch die bevorstehende Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie und das künftige GebäudeEnergieGesetz (GEG) entstehen neue Energiestandards.
Hintergrund ist, dass die Emissionen von Treibhausgasen in Deutschland erheblich zu senken sind. Einiges wurde auch schon erreicht: Bis 2014 konnte Deutschland – auf dem Papier – seine Treibhausgas-Emissionen um knapp 28% gegenüber 1990 verringern, was allerdings dank der großen Hebelwirkung durch die Einbeziehung und Umrüstung der ehemaligen DDR-Gebiete auch vergleichsweise leicht war. Bis zum Jahr 2020 sollen es dann aber 40% weniger CO₂-Emissionen sein, bis 2050 sogar 80 bis 90%. Damit wäre der Gebäude-Bestand(!) annähernd klimaneutral.
Energiestandards für Neubauten
Passiv dämmen oder aktiv mit der Sonne heizen. Als das Haus der Zukunft gilt das verbrauchsarme Passivhaus mit einem Jahresheizwärmebedarf unter 15 kWh/(m²·a) laut Passivhaus-Institut Darmstadt, bzw. 10 kWh/m² (Österreichisches Institut für Bautechnik). In der Schweiz ist der Minergie-P-Standard mit dem Passivhaus vergleichbar.
Eine nochmalige Weiterentwicklung ist das Nullenergiehaus, das seinen Energiebedarf im Jahresmittel durch eigenen Energiegewinn decken soll. Beim Plusenergiehaus entsteht rechnerisch sogar ein Energieüberschuss, allerdings hilft es wenig, wenn die Jahresbilanz zwar positiv ist, sommerliche Überschüsse jedoch nicht mit in den Winter genommen werden können.
Während das Passivhauskonzept auf eine möglichst gute Dämmwirkung der Gebäudehülle setzt, möchte das Plusenergie-Haus den maximalen Ertrag aus der Sonnenenergie nutzen. Mindestziel ist ein solarer Deckungsgrad von 50 Prozent, d.h. die Hälfte der benötigten Heizenergie kann durch Solarthermie gedeckt werden. So mag das Sonnenhaus zwar einen höheren Heizenergiebedarf besitzen, aber der wird jedoch konsequent mit Sonnenwärme gedeckt – ohne fossile Brennstoffe.
Erst 2016 hat die Bundesregierung den Höchstwert für den jährlichen Primärenergiebedarf eines Neubaus um 25% gesenkt. Denn der Wohnungs- und Eigenheimsektor trägt einen Großteil zum Erreichen der Klimaschutzziele bei:
Rund ein Drittel der CO₂-Emissionen in Deutschland entfallen laut Umweltbundesamt auf Gebäude. Zudem ist der Gebäudesektor verantwortlich für etwa 40% des Energieverbrauchs. Immobilienbesitzer können durch energieeffiziente Maßnahmen also nicht nur das Klima, sondern auch den eigenen Geldbeutel schonen.
Energiesparendes Bauen ist in Deutschland längst Standard. Wer neu baut, muss sich an die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV) halten. Diese legt die energetischen Mindestanforderungen des Gebäudes fest, vor allem hinsichtlich …
der Wärmedämmung sowie
der Heizungs- und Klimatechnik.
Zudem sind Bauherren durch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) seit 2009 verpflichtet, den Wärmeenergiebedarf des Eigenheims anteilig mit erneuerbaren Energien wie Solarthermie oder Biomasse zu decken.
„Die gesetzlichen Standards werden immer höher angesetzt. Bereits ab dem Jahr 2021 sollen die europaweiten Neubaustandards weiter angehoben werden“, sagt Sabine Schmitt von der LBS. Passivhäuser benötigen kaum Energie zum Heizen (rund 15 kWh/m² pro Jahr). Die Energiestandards beim Bauen gehen in Zukunft dann noch weiter:
Nullenergiehäuser produzieren genauso viel Energie, wie sie verbrauchen.
Plusenergiehäuser sind stark im Kommen. Sie sind energieautark und erzeugen sogar mehr Energie als sie selbst benötigen. Kleine Kraftwerke als Plus Energie Holzhaus bauen.
Gebäude tragen heute mit ca. 40 % der weltweiten Kohlenstoffdioxidemissionen maßgeblich zur globalen Erwärmung bei. Getrieben durch die Klimaziele der Bundesregierung stehen Städteplaner, Architekten, Kommunen, aber auch private Bauherren vor neuen Herausforderungen. Für die Erreichung von Einsparungen in Höhe von 20 % im Gebäudebestand bis 2020 und einen nahezu klimaneutralen Bestand bis 2050 ist mindestens eine Verdoppelung der Sanierungsrate von einem auf zwei Prozent jährlich notwendig.
Die strukturelle Verdichtung von Stadtquartieren durch hocheffiziente Plusenergiehäuser stellt eine mögliche Lösung für die Erreichung der Klimaziele dar. Der Einsatz von Blockheizkraftwerken, Windenergieanlagen, Erdwärmesystemen, Solarthermie und Photovoltaik macht die Nachbarschaft von Morgen zu einem effizienten Energieverbund. Durch die Vernetzung der Gebäude untereinander entsteht ein neues Konzept der Energieversorgung.
Plus Energie Holzhaus gefördert durch die KfW
Durch den Einsatz erneuerbarer Energien sind bereits heute Plusenergiehäuser beispielsweise als Plus Energie Holzhaus realisierbar. Wichtigste Voraussetzung für die Planung und den Bau eines Plusenergiehauses ist eine hochwärmedämmende Gebäudehülle. Sie schützt die Bewohner vor Kälte und Wärme und reduziert bereits die Energiekosten erheblich. Im Vergleich zu einem normalen Niedrigenergiehaus, das heute den Mindest-Energiestandard im Neubau darstellt, benötigt der Passivhausstandard über keine zusätzliche Heizquelle.
Der Plusenergiestandard geht hier über den Passivhausstandard noch hinaus. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau kurz „KfW“ fördert in ihrem Programm das energieeffiziente Bauen. Dabei genießt ein Neubau für den KfW-40 plus Standard den höchsten Förderbeitrag. KfW 40 plus entspricht dem Plusenergiestandard.
Förderfähige Voraussetzungen für ein Plus Energie Holzhaus
Das Plus-Energie-Haus oft auch als „Aktivhaus“ oder „Effizienzhaus Plus“ bezeichnet, wird dann von der KfW gefördert, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. In der Anlage zum Merkblatt der KfW werden die technischen Anforderungen für das „plus“ beim neuen Effizienzhaus wie folgt beschrieben:
eine stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energien
ein stationäres Batteriespeichersystem (Stromspeicher)
eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
eine Visualisierungvon Stromerzeugung und Stromverbrauch über ein entsprechendes Benutzerinterface.
Das Thema Energieeffizienz in Gebäuden ist sehr komplex – nutzen Sie das Know-how eines Experten! Der Energieberater plant mit Ihnen gemeinsam Ihren Neubau und bestätigt die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen. Diese Bestätigung brauchen Sie für den Kreditantrag. Ihr Energieberater führt neben der energetischen Fachplanung auch die professionelle Baubegleitung durch.
KfW-geförderte Plus Energie Holzhäuser findet sie auf dem Ratgeber-Portal für Holzhäuser und den Holzbau auf www.holzbauwelt.de
Ein Nullheizenergiehaus bauen mit solarer Wärmeeinstrahlung macht energieautark. Das das Sonnenhaus-Projekt funktioniert, zeigt die bauausführende Experten-Firma Kinskofer Holzhaus.
Im Ortsteil Buch der Gemeinde Inning am Ammersee entstand ein zukunftsweisendes Kinskofer-Nullheizenergie-Sonnenhaus in Holz-Lehm-Bauweise nach KfW40-Standard. Hauptsächlich Sonnenenergie deckt den Jahresheizbedarf und die Warmwasseraufbereitung. Dieser zukunftssichere solare Deckungsgrad von 85% entsteht durch die die hervorragende Standardbauweise der Kinskofer-Holzhäuser in Kombination mit einer Solaranlage mit 63 qm Kollektorfläche und einem Warmwasser-Pufferspeicher mit einem Volumen von 14.000 Litern. In Spitzenzeiten trägt ein Holzofen mit Wassertasche zur Unterstützung bei. Der diffusionsoffene Wandaufbau „Natur-Massiv“ stellt sicher, dass das Kinskofer-Nullheizenergie-Sonnenhaus nur einen geringen Energiebedarf hat. Mit der im Pufferspeicher angesparten Wärme kann die Baufamilie somit langen Schlechtwetterperioden sorglos entgegenblicken.
Der steile Winkel der Kollektorfläche gewährleistet, dass jeder Sonnenstrahl auch im Winter optimal verwertet wird. Die Kombination von Lehm und Holz inklusive Lehmwandheizungen garantiert ein behagliches Raumklima. Den ganzen Tag über gesunde Frischluft liefert ein dezentrales Lüftungssystem.
Das Einfamilienhaus inklusive Einliegerwohnung verfügt über eine Wohnfläche von 185 qm. Zudem entsteht auf dem Grundstück eine geräumige Doppelgarage. Sollten auch Sie sich für ein Kinskofer-Nullheizenergie-Sonnenhaus interessieren, können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Nullheizenergiehaus bauen mit Zuschuß der KfW
Achten Sie beim Neubau auf den KfW-Effizienzhaus-Standard. Denn mit einem KfW-Effizienzhaus können Sie nicht nur Energiekosten sparen. Ein KfW-Effizienzhaus bedeutet auch Werterhalt und Wohnkomfort. Gleichzeitig profitieren Sie von attraktiven Förderungen – und zwar umso mehr, je besser der Effizienzhaus-Standard Ihrer Immobilie ist.
Gemessen wird die energetische Qualität des Neubaus anhand des Jahresprimärenergiebedarfes und des Transmissionswärmeverlustes. Für diese beiden Kennzahlen definiert die Energieeinsparverordnung (EnEV) Höchstwerte, die ein vergleichbares Referenzgebäude einhalten muss. Aus dem Vergleich erfolgt die Zuordnung in einen der Förderstandards. Ein KfW-Effizienzhaus 40 hat einen Jahresprimärenergiebedarf von nur 40 % eines vergleichbaren Referenzgebäudes nach der Energieeinsparverordnung. Die Energie-Experten der Holzhaushersteller sind ihnen gerne bei der Berechnung des KfW-Standards und des sich darauf resultierenden Zuschußes behilflich.
Weltweit steigt die Zahl der Nullenergiegebäude oder Plusenergiegebäude im Neubau. Es begann mit ersten Experimentalprojekten, die oft als kleine energieautarke Gebäude konzipiert waren, ohne Anschluss an irgendwelche Energienetze. Nullenergie- oder Plusenergiegebäude im Neubau haben ihre Geburtsstunde Anfang der frühen 1990er Jahre.
Ab etwa 2000 steigt die Zahl der realiserten Projekte kontinuierlich an. Es handelt sich inzwischen zumeist um Gebäude mit Passivhauskonzept oder wie in der Schweiz nach Minergiestandard. Unter Zuhilfenahme von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder Solarstromanlagen erreichen sie eine ausgeglichene oder positive Energiebilanz. Darunter sind auch größere Wohn-, Büro- und Industriegebäude. Ab etwa 2007 gibt es auch erste Projekte im Bereich Gebäudesanierung mit dem Ziel der ausgeglichenen Energiebilanz.
Plusenergiegebäude in Freiburg als Vorzeige- und Pionierprojekt
Die Solarsiedlung am Schlierberg in Freiburg ist eine der ersten Plusenergiesiedlungen weltweit. Die großflächigen Solarstromdächer fallen besonders ins Auge und sorgen für ein deutliches Plus in der Energiebilanz. Doch im Kern basiert der Erfolg auf einer konsequenten Passivhausbauweise. Hinzu kommt die Anbindung an ein holzbefeuertes Nahwärmenetz des benachbarten Vorzeigequartiers Vauban.
Architekt und Initiator Rolf Disch wollte mit diesem Projekt über die Möglichkeiten der damals bereits populären Passivhäuser hinausgehen. Die Siedlung sollte nicht nur energiesparend gebaut und mit regenerativer Energie versorgt werden. Ja, die Gebäude sollten sogar mehr Energie bereitstellen als sie und ihre Bewohner verbrauchen. Rolf Disch prägte dafür den Begriff »Plusenergiehaus«.
Das Finanzierungskonzept ist ein wichtiger Bestandteil der im Zeitraum 2000 bis 2006 realisierten Siedlung. Denn die häuserübergreifenden Solardächer sollten auch dann realisiert werden, wenn einer der Reihenhauskäufer nicht das notwendige Kapital dafür aufbringen kann. Mit mehreren Solarfonds, also spezielle, geschlossene Immobilienfonds, werden evtl. Finanzierungslücken gedeckt. Die unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse an Dach und Häusern werden über spezielle Vereinbarungen geklärt.
Siedlungskonzept mit Reihenhäusern gen Süden
Auf dem 11.000 m² großen Areal sind fünzig Reihenhäuser in zehn Hauszeilen unterschiedlicher Größe konsequent nach Süden orientiert angeordnet. Dabei wurden die Abstände der Häuserzeilen und die Gebäudehöhen so optimiert, dass die Sonne auch im Winter in die Wohnungen scheint und die Dachflächen weitgehend verschattungsfrei sind. Mit dieser Anordnungund der dichten Bebauung ergibt sich ein sehr einheitliches Gesamtbild. Die Homogenität des Ensembles wird aber durch die unterschiedlichen Farben der Gebäude und eine leichte Drehung einzelner Hauszeilen aufgelockert.
Architektur holt sich solare Wärmegewinne
Die Grundrisse der Reihenhäuser folgen dem klassischen Solarhauskonzept: Wohn- und Aufenthaltsräume liegen im Süden, die innere Erschließung ist mittig und die Servicezone, das heißt Küche, Bäder und Haustechnik, im Norden. Die Gebäude weisen eine sehr kompakte Kubatur auf, sind nach Passivhauskonzept konzipiert, einschließlich mechanischer Lüftung mit Wärmerückgewinnung sowie einer konsequenten Tageslichtoptimierung.
Günstige Energiebilanz dank Solarstrom und Blockheizkraftwerk
Eine Solarstromanlage mit einer Leistung von insgesamt 400 Kilowatt liefert genügend Strom, um in der Jahresbilanz den gesamten Bedarf der Siedlung zu decken und zudem überschüssigen Strom in das Stromnetz einzuspeisen. Die Siedlung ist zudem an ein Nahwärmenetz angeschlossen, das über ein Blockheizkraftwerk mit Wärme versorgt wird. Das kombinierte Strom- und Wärmeerzeugung erfolgt auf Basis von Holzhackschnitzel und Erdgas. So liegt der Primärenergiefaktor für die Wärme bei niedrigen 0,6 und der Primärenergiebedarf für Wärme kann durch den Solarstromüberschuss mehr als ausgeglichen werden. In der Jahresbilanz wird so eine deutlich positive Energiebilanz erreicht. Deshalb spricht man von einem Plusenergiegebäude.
Als Plusenergiestandard in Modulbauweise wurde das Schmuttertal-Gymnasium in Diedorf konzipiert. Das Gebäude hat das Ziel, eine Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen des pädagogischen Konzepts zu ermöglichen. Das Ensemble, bestehend aus vier Gebäuden, fügt sich in herausragender Weise in die Landschaft am Rand des Naturparks Augsburg ein.
Neben einer hochwertigen Architektur ist die Anpassungsfähigkeit des Gymnasiums ein wesentliches Kriterium für eine langfristige Nutzung. Der Holzbau nutzt eine durchgehende digitale Datenkette von der Planung über die Fertigung bis zur Montage vor Ort. Diese Entwurfs- und Herstellungsmethode bietet eine effiziente und rationale Fertigung mit sehr kurzer Bauzeit und kann beispielgebend für andere Bauprojekte werden. Durch die Holzkonstruktion kommt ein nachwachsender Baustoff zum Einsatz, der nur wenig graue Energie benötigt und eine gute CO₂-Bilanz ermöglicht.
Fertighäuser haben bisweilen keinen besonders guten Ruf. Durch den hohen Vorfertigungsgrad lasst sich die Qualität erheblich steigern. Deshalb gilt heute: Fertighäuser energieeffizient bauen mit dem gesunden und nachwachsenden Rohstoff Holz. Vom Einfamilienhaus bis zu mehrgeschos…
Energieeffizient bauen mit Hilfe des Staates? Wenn Sie beim Bau Ihres Hauses auf Energieeffizienz setzen, können Sie dies mit einem zinsgünstigen KfW-Kredit von bis zu 100.000 Euro finanzieren. Das Besondere: Sie erhalten zusätzlich einen sogenannten Tilgungszuschuss. Je nachdem,…
Ein wohngemütliches Einfamilienhaus bauen, das nur wenig Energie benötigt, ist der Traum und Wunsch vieler Bauherren. Ein energiesparendes Holzhaus in Holzrahmenbauweise oder in Blockbauweise bietet viele Vorteile beim Bauen und Wohnen.
Ökonomie und Ökologie für ein neues gesundes Bauen: Holz-Fertighäuser ökologisch bauen. Ökologisch betrachtet hat das Bauen mit Holz einige Vorteile. Als einziger nachwachsender Baustoff verfügt Holz über entscheidende Pluspunkte beim Umwelt- und Klimaschutz.
Stationäre Batteriespeichersysteme in Verbindung mit Photovoltaikanlagen werden seit 01.03.2016 neu gefördert. Durch Solarstromspeicher können Betreiber von Solarstrom-Anlagen den Anteil des selbst verbrauchten, eigenerzeugten Solarstroms mehr als verdoppeln. Solarstromspe…
Ein Nullenenergiehaus bauen oder kaufen wird eines Tages der Standard beim Bauen sein. Das Haus der Zukunft ist energieautark und erwirtschaftet die dafür benötigte Energie selbst. Zudem schafft es Unabhängigkeit bei der Energiekostenentwickung. Steigende Strompreise gehören für …
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KfW-Effizienzhaus 55, 40 und 40 plus bauen. Doch was bedeutet das? Die jeweilige Zahl bezieht sich auf den benötigten Jahresprimärenergiebedarf im Vergleich zu einem Neubau, der nach Mindeststandards der Energieeinsparverordnung (EnEV) errichtet wurde. Ein energieeffizientes Haus…
Zur Frage der Förderprogramme im Bereich der Plusenergiehäuser und zur Förderung Effizienzhaus Plus für 2016 teilt auf Anfrage des Portales Holzbauwelt.de das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) folgendes mit. […
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Energieeffizientes Bauen und Elektromobilität vereinen sich zu einem Energieplus-Haus. Plus-Energie-Häuser entstehen dann, wenn die Gebäudehülle effektiv gedämmt wird, die Haustechnik besonders verbrauchsarm ist. Zudem produziert eine Photovoltaik-Anlage den eigenen Öko-Strom. Plus-Energie-Häuser verbrauchen weniger Photovoltaik-Anlage zur StromgewinnungEnergie als durch deren Energiegewinnung entsteht.
Energie sparen und Energieeffizienz sind die Maßstäbe beim Haus bauen. Wollen Sie ein Passivhaus bauen oder ein anderes energieeffizientes Fertighaus? Verschiedene Standards beim Bauen führen zur Energieeffizienz im Hausbau. Egal ob sie sich nun ein Passivhaus oder ein sogenanntes förderungsfähiges Energieeffizienzhaus 70, 55, 40 bauen lassen.
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Laut pv magazine will das Bundeswirtschaftsministerium nun die Förderung für Batteriespeicher bei kleinen Photovoltaik-Anlagen zum 31.12.2015 beenden. Die KfW-Speicherförderung wird dennoch weiter ausgebaut. „Ziel des bisherigen Förderprogramms für Batteriespeicher war es: die Ma…
Wärmepumpe und Batteriespeicher zur Energiegewinnung und deren Speicherung. Zudem zeigen neueste Forschungsergebnisse der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) in Berlin, dass nahezu zu 70 Prozent eine Photovoltaikanlage den gesamten Energiebedarf eines Hauses decken kann. …
Das Land Bayern fördert energieeffiziente Neubauten. Einen sogenannten EnergieBonus Bayern gibt es im Programmteil EnergieSystemHaus. In der Information zur Förderung heißt es: „Wenn Sie als Eigentümer Ihr Haus aus energetischer Sicht fit für die Zukunft machen möchten, können Si…
Mit dem Förderprogramm Effizienzhaus Plus geht die Bundesregierung neue Wege. In Deutschland hat energiesparendes Bauen eine lange Tradition. Seit mehr als 30 Jahren wird am Gebäude der Zukunft geforscht, das klimaneutral bewohnt werden kann. Das Effizienzhaus Plus ist nicht an e…
Ab April 2016 gibt es einen neuen Standard: das KfW-Effizienzhaus 40 plus, den die KfW-Förderbank bezuschusst. Der bisherige Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit wird bei diesem Standard von 50.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben. Dieser notwendige und nachvollziehbare Schritt wurd…
Die Eröffnung der Weltmesse Intersolar Europe im Juni 2015 hat es gezeigt: In den letzten 12 Monaten sind die Preise für Eigenheim-Solarstromspeicher um mehr als ein Viertel gesunken. Die Zahl installierter Speicher hat sich verdoppelt. Derw eltweite Photovoltaik-Zubau erreicht neue Rekordmarke. Heizungs-Abwrackprämie und erhöhte Fördersätze machen auch Solarwärme noch attraktiver.
Dr. Franz Alt, Journalist, Fernsehmoderator und Buchautor ist ein renommierter Verfechter der Anwendung von Sonnenenergie. Der mehrfach ausgezeichnete Umweltapostel beschäftigt sich bereits seit Jahrzehnten mit den drei „großen E“: Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Energ…
Ein sogenanntes Energieplushaus leistet mehr Energie als Häuser, die ohne Solaranlage und Photovoltaikanlage gebaut wurden. Die Fertighaus-Hersteller und Holzfertigbau-Unternehmen bauen energiesparende und gut wärmegedämmte Holzfertighäuser.
Ein wohngesundes Eigenheim aus Holz, das mehr Energie erzeugt, als es verbraucht, ist heute Realität. Sonnleitner Holzbauwerke, ein bayerischer Holzhaus-Anbieter zeigt es am Beispiel seines Functionality-Hauses. Plusenerg…
Ein Plus-Energie-Haus lässt sich leider noch nicht aus dem 3-D-Drucker heraus drucken. Über die genaue Rezeptur streiten sich noch die Fertighaus-Hersteller. Jeder Haus-Anbieter „kocht seine eigene Rezeptur“.
Ein Plus-Energie-Haus kostet beim Bau ca. 25 % – 30 % mehr als ein herkömmliches Haus. Diese Kosten holt man aber schon in kurzer Zeit wieder rein. Oftmals werden die Mehrkosten von Interessenten höher geschätzt als sie wirklich sind. Denn z.B. Photovoltaikanlagen sind in den letzten Jahren stark im Preis gesunken. Auch bekommt man in einigen Regionen noch Förderungen bei der Anschaffung. Zudem kommt, dass einige Bestandteile eines Plus-Energie-Hauses, wie z.B. der Vollwärmeschutz, standardmäßig eingeplant sind.
Ein Plus-Energie-Haus produziert, wie der Name schon sagt, mehr Energie als es benötigt. Hierbei wird oft nur der Energiebedarf, der für Warmwasser und die Klimatisierung bzw. das Heizen des Hauses benötigt wird, gerechnet. In manchen Fällen zählt aber auch der Strombedarf hinzu. Da der Strombedarf aber schwer zu kalkulieren ist, wird er meistens nicht bei der Berechnung eines Plus-Energie-Hauses miteinbezogen.