Mit dem Förderprodukt Erneuerbare Energien – Speicher fördern wir die Nutzung von stationären Batteriespeichersystemen in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen. Sie erzeugen damit umweltfreundlichen Strom aus Sonnenenergie, den Sie zum Teil selbst nutzen und zum Teil ins öffentliche Stromnetz einspeisen.
Mit dieser Förderung unterstützen wir die Markt- und Technologieentwicklung von Batteriespeichersystemen. Die geförderten Systeme tragen dazu bei, kleine bis mittelgroße Photovoltaik-Anlagen besser in das Stromnetz zu integrieren.
Ihre Förderung besteht aus 2 Teilen:
- einem zinsgünstigen Kredit der KfW
- einem Tilgungszuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Außerdem können Sie mit Hilfe des Förderprodukts einen stationären Batteriespeicher nachrüsten, wenn Sie Ihre Photovoltaik-Anlage nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen haben. Um für eine Nachrüstung den erhöhten Fördersatz in Anspruch nehmen zu können, muss zwischen der Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage und der Inbetriebnahme des Batteriespeichersystems ein Zeitraum von mindestens 6 Monaten liegen.
Die Anforderungen an Batteriespeicher und Photovoltaik-Anlage:
- Die Leistung der installierten Photovoltaik-Anlage, die mit dem Batteriespeichersystem verbunden wird, darf 30 kWp nicht überschreiten.
- Für eine Photovoltaik-Anlage kann jeweils nur ein Batteriespeichersystem gefördert werden.
- Ihr Batteriespeichersystem befindet sich in Deutschland und wird von Ihnen mindestens 5 Jahre betrieben.
Bitte beachten Sie: Den Kredit können Sie für die kombinierte Anlage beantragen. Der Tilgungszuschuss wird nur für das Batteriespeichersystem gewährt, nicht für die Photovoltaik-Anlage.