Photovoltaik-Pflicht für Neubauten ab 1. Mai 2023 in Baden-Württemberg
Ab 1. Mai 2022 gilt in Baden-Württemberg die Photovoltaik-Pflicht für neue Wohngebäude, ab Januar 2023 greift diese auch bei allen grundlegenden Dachsanierungen. Das Kabinett hat eine entsprechende Änderung der bestehenden Verordnung beschlossen.
Nächster Schritt der Solar-Offensive Baden-Württemberg: Ab 1. Mai 2022 gilt die Photovoltaik(PV)-Pflicht für neue Wohngebäude, ab Januar 2023 greift diese auch bei allen grundlegenden Dachsanierungen. Eine entsprechende Änderung der bestehenden Verordnung hat das Kabinett beschlossen.
Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker betont die Notwendigkeit der Photovoltaik-Pflicht: „Nur mit enormen und gemeinsamen Kraftanstrengungen wird es uns gelingen, die Klimakrise zu stoppen und uns aus der Abhängigkeit von Gas, Öl und Kohle zu lösen. Wie wichtig das ist, hat uns der brutale russische Angriff auf die Ukraine schmerzhaft vor Augen geführt. Unser vorrangiges Ziel muss der schnelle Ausstieg aus den fossilen Energieträgern und der massive Ausbau der Erneuerbaren Energien sein.“ Sonnenstrom nehme hierbei eine bedeutende Rolle ein, sagt die Ministerin.
PV-Anlagen als wichtiger Beitrag für eine nachhaltige Energieversorgung
Die PV-Pflicht ist beim Neubau von Wohngebäuden von allen Bauherrinnen und Bauherren zu berücksichtigen, deren Antrag auf Baugenehmigung beziehungsweise deren Bauvorlagen im Kenntnisgabeverfahren ab 1. Mai bei der jeweils zuständigen unteren Baurechtsbehörde eingeht. Im Falle grundlegender Dachsanierungen greift die Pflicht bei einem Baubeginn ab dem 1. Januar 2023. Seit dem 1. Januar 2022 gilt die PV-Pflicht bereits für den Neubau von Nichtwohngebäuden wie etwa Hallen oder Firmendächer sowie von offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen.
Mit dem Klimaschutzgesetz hat sich Baden-Württemberg das Ziel gesetzt, einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz durch Reduzieren der Treibhausgas-Emissionen zu leisten und zugleich zu einer nachhaltigen Energieversorgung beizutragen. Um die vorgegebene Klimaneutralität mit Netto-Null-Emissionen bis 2040 zu erreichen, ist die PV-Pflicht unabdingbar.
Zentrales Element der neuen Verordnung ist Definition einer grundlegenden Dachsanierung
Eine entsprechende Photovoltaik-Pflicht-Verordnung mit näheren Bestimmungen für den Neubau von Nichtwohngebäuden und Parkplätzen trat zu Beginn des Jahres in Kraft. Im Zuge der Klimaschutzgesetz-Novelle hat das Umweltministerium die Verordnung nun an die jetzt neu hinzukommenden PV-Pflichten angepasst.
Ein zentrales Element der Änderungsverordnung ist die genaue Definition einer grundlegenden Dachsanierung. Festgehalten werden in der Verordnung unter anderem auch der Umfang der Mindestnutzung eines Daches mit PV-Anlagen oder Regelungen für eine Befreiung von der PV-Pflicht, etwa wenn deren Erfüllung im Einzelfall wirtschaftlich unzumutbar ist.

80 Prozent der Dachflächen für Solarnutzung geeignet
Rund 50 Verbände, Behörden und weitere Institutionen konnten ihre Stellungnahmen zur Änderung der PV-Pflicht-Verordnung abgeben, unter anderem aus den Bereichen Umwelt, Wirtschaft, Handwerk, Kommunales, Verbraucherschutz, Sport und Kirche. Insgesamt gingen 27 Stellungnahmen ein.
Laut Statistischem Landesamt Baden-Württemberg wurden in den Jahren 2016 bis 2020 durchschnittlich 14.300 Wohngebäude jährlich neu errichtet. Es wird angenommen, dass grob geschätzt 80 Prozent der entstehenden Dachflächen grundsätzlich für eine Solarnutzung geeignet sind. Dies gilt auch für Dachflächen von Bestandsgebäuden.
Ministerin Walker sagt: „Sonnenstrom ist schon heute die Stütze der Energiewende in Baden-Württemberg und wir nehmen hier bereits heute bundesweit eine Spitzenposition ein.“ Das kleine Kraftwerk auf dem Dach helfe nicht nur dem Klima, sondern spare am Ende auch noch Geld.
Klimaneutralität bis 2040 für Baden-Württemberg
Baden-Württemberg hat sich mit dem novellierten Klimaschutzgesetz vom Sommer 2021 das ambitionierte Ziel gesetzt, bis spätestens 2040 klimaneutral zu sein. Bereits 2030 soll eine Treibhausgasreduktion um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 erfolgen.
Zum Erreichen dieses Ziels braucht es die Energiewende. Die Photovoltaik belegt mit einem Anteil von gut 14 Prozent den Spitzenplatz unter den Erneuerbaren in Baden-Württemberg. Für ihren Ausbau soll das bislang nur zu etwa 11 Prozent genutzte Potenzial auf Dächern weiter erschlossen werden.
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Fragen und Antworten zur Photovoltaikpflicht
Quelle: baden-wuerttemberg.de
Eigenheimbau mit erneuerbarer Energie spart Energiekosten
Gerade in Zeiten hoher Energiekosten kann der Bau eines Eigenheims mit erneuerbaren Energien in der Tat eine gute Option sein, um langfristig niedrige Energiekosten zu haben. Wenn die Energiekosten und Stromkosten hoch sind und wahrscheinlich auch in Zukunft hoch bleiben werden, kann es sinnvoll sein, ein Eigenheim zu bauen, das auf erneuerbaren Energien basiert.
Mit Technologien wie Solaranlagen, Wärmepumpen, Phovoltaikanlagen und energieeffizientem Bauen können die Energiekosten eines Eigenheims erheblich reduziert werden. Durch die Nutzung erneuerbarer Energien kann auch die Umweltbelastung des Hauses reduziert werden, was langfristig zu Einsparungen bei den Energiekosten und anderen Ausgaben führen kann.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Bau eines Eigenheims eine große finanzielle Investition ist, die sorgfältig geplant werden muss. Daher ist es wichtig sich über Bauunternehmen aus dem Fertighausbereich darüber zu informieren. Am besten sogar mit Haus-Herstellern die sogenannte Plusenergiehäuser erstellen. Es ist wichtig, die Kosten und Nutzen des Baus eines energieeffizienten Hauses sorgfältig abzuwägen und sicherzustellen, dass die finanzielle Belastung langfristig tragbar ist.

Welche Wirkungsweise hat erneuerbare Energie und sogenannte Plusenergiehäuser
Plusenergiehäuser sind Gebäude, die mehr Energie produzieren, als sie verbrauchen. Sie sind so konzipiert, dass sie die Energieeffizienz maximieren und gleichzeitig erneuerbare Energiequellen wie Solarthermie, Geothermie und Photovoltaik nutzen, um überschüssige Energie zu erzeugen.
Das Ziel von Plusenergiehäusern ist es, soviel Energie zu bewirtschaften wie im Haus benötigt wird und andererseits Energieüberschüsse ins öffentliche Netz einzuspeisen oder in Batterien zu speichern. In der Regel werden Plusenergiehäuser mit einer Vielzahl von energieeffizienten Technologien ausgestattet, um den Energiebedarf so niedrig wie möglich zu halten. Dazu gehören unter anderem:
- Wärmedämmung: Plusenergiehäuser in Holzbauweise haben eine besonders gute Wärmedämmung, um Wärmeverluste zu minimieren.
- Energieeffizienz: Plusenergiehäuser nutzen in der Regel energieeffiziente Heiz- und Kühlsysteme, wie zum Beispiel Wärmepumpen oder Solarthermieanlagen.
- Photovoltaik-Anlagen: Plusenergiehäuser haben in der Regel eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach, um Strom zu erzeugen.
- Energiespeicher: Überschüssige Energie wird in Batterien oder anderen Speichersystemen gespeichert, um später genutzt zu werden.
Plusenergiehäuser von Fertighausherstellern haben den Vorteil, dass sie ihren Bewohnern eine hohe Energieunabhängigkeit bieten und gleichzeitig dazu beitragen, den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Sie können auch langfristig Kosten sparen, da sie weniger Energie verbrauchen und oft auch Energie ins Netz einspeisen können, wodurch Geld verdient werden kann.
Insgesamt kann der Bau eines Eigenheims mit erneuerbaren Energien eine gute Wahl sein, wenn Sie langfristig niedrigere Energiekosten wünschen und die Verfügbarkeit erneuerbarer Energien in Ihrer Region gegeben ist. Es ist jedoch wichtig, sorgfältig zu planen und die Kosten sowie den Nutzen abzuwägen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Beachten Sie auch die neue Förderung für das Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeit.
KfW-Förderung klimafreundlicher Neubau ab März 2023
Das Volumen für die Neubauförderung liegt künftig bei 1,1 Milliarden Euro, verbunden mit hohen Standards für energieeffizientes Bauen. Davon sollen ab Juni 2023 für die Förderung klimafreundlicher Eigenheime 350 Millionen zur Verfügung stehen. 750 Millionen Euro sind für alle anderen Antragsteller gedacht, etwa für Wohnungskonzerne oder Genossenschaften. Diese Anträge sollen nun ab März 2023 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden können.
Förderung für das Effizienzhaus 40 NH bis Ende Februar 2023
Die Förderung im KfW-Programm „Wohngebäude – Kredit 261“ wird bis zum 28.2.2023 übergangsweise fortgeführt. Die Förderung für das Effizienzhaus 40 NH (NH=Nachhaltigkeit) kann also bis Ende Februar 2023 weiter beantragt werden. Erste Haushersteller bieten inzwischen passende Häuser mit dem QNG-Nachhaltigkeitssiegel an.

Neues KfW-Förderprogramm ab März 2023 für Neubauten
Die Bundesregierung fördert ab dem 1. März 2023 den Bau besonders klimafreundlicher Gebäude mit günstigeren Krediten. Standard dafür ist das Effizienzhaus 40. Eine nochmals höhere Förderung gibt es für Gebäude mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude Plus“. Die Neuregelung hilft dabei, den CO2-Ausstoß im Gebäudebereich zu verringern und die deutschen Klimaziele zu erreichen. Bei der Förderung wird erstmals der ganze Lebenszyklus von Gebäuden in den Blick genommen. Ziel ist es, vom Bau über den Betrieb bis zum potenziellen Rückbau Treibhausgasemissionen zu verringern.
„Klimagerechtes Bauen ist heute keine Kann-Entscheidung mehr, sondern ein Muss. Wer heute baut wie früher, um Geld zu sparen, schadet dem Klima und seinem Geldbeutel durch horrende Nebenkosten“, sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz zur neuen Förderrichtlinie. Mit einem Fördervolumen von 750 Millionen Euro jährlich werde ausschließlich der klimafreundliche Neubau gefördert. Sie stammen aus dem Klima- und Transformationsfonds, der auch weitere 350 Millionen Euro für die Wohnungseigentumsförderung für Familien bereithält. Hier der Download der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude unter dem Titel „KFN – Klimafreundlicher Neubau“.
Neubaustandards für das Effizienzhaus (EH)
Ein Effizienzhaus (EH) ist ein energetischer Standard für Wohngebäude. Zwei Kriterien sind für die entsprechende Zuordnung wichtig: der Gesamtenergiebedarf und die Wärmedämmung der Immobilie. Für energiesparende Gebäude ist die Effizienzhaus-Stufe ein Orientierungsmaßstab: Die Kennzahl einer Effizienzhaus-Stufe gibt an, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Gesetzlicher Neubaustandard nach dem Gebäudeenergiegesetz ist seit dem 1. Januar 2023 der EH-55-Standard. Damit hat die Bundesregierung die Anforderungen an den zulässigen Primärenergiebedarf von Neubauten erhöht. Bis zum 1. Januar 2025 will die Bundesregierung die gesetzlichen Neubauanforderungen an den EH40-Standard angleichen.

Photovoltaik-Anlagen werden seit Anfang 2023 beim Effizienzhaus nicht mehr mitgefördert – jedoch als Extra-Förderung sogar verbessert
Bisher konnten bei der Effizienzhaus-Förderung auch Photovoltaik-Anlagen mitgefördert werden. Im Gegenzug mussten Bauherren aber auf eine EEG-Vergütung (die sogenannte Einspeisevergütung für Solarstrom) verzichten. Diese Mitförderung wurde Anfang 2023 nun komplett gestrichen. Für Bauherren ist das nicht unbedingt eine schlechte Nachricht, denn mit dem EEG 2023 wird die Förderung von Photovoltaik-Anlagen entscheidend verbessert, so dass sich die Anschaffung auf jeden Fall lohnt. Finanziert werden können Solaranlage und Solarstromspeicher dennoch über die KfW – nämlich im Programm „Erneuerbare Energien – Standard 270“. Außerdem haben sich die Rahmenbedingungen für Photovoltaik-Anlagen durch steuerliche Erleichterungen 2023 entscheidend verbessert. Hier ein Link zu den FAQ „Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen.
Strengere Vorgaben für Heizsysteme im Effizienzhaus
Auch die Anforderungen an die Heizung in geförderten Effizienzhäusern wurden zum Jahresbeginn 2023 verschärft. Mit den Änderungen werden ab 2023 nur noch effizientere Wärmepumpen und Biomasseheizungen mit besonders geringem Feinstaubausstoß gefördert. Jeglicher Einbau von gasverbrauchenden Anlagen wird seit August 2022 nicht mehr gefördert. Stattdessen wird es einen Heizungs-Tausch-Bonus für Gaskessel geben. So können Biomasseanlagen nur noch dann eingesetzt werden, wenn sie einen Feinstaubausstoß von 2,5 mg/ m³ nicht überschreiten. Hier ein Überblick über die Förderung bei Sanierungsmaßnahmen.
BEG-Förderung für Sanierung wurde überarbeitet
Deutlich umfangreichere Änderungen wurden bei der BEG-Förderung für die Sanierung vorgenommen (Effizienzhaus-Förderung über die KfW, Zuschüsse für Einzelmaßnahmen über das BAFA). Sie betreffen vor allem Holzheizungen, Wärmepumpen und die Effizienzhaus-Sanierung. Wer eine Immobilie im Bestand kauft und diese dann saniert, findet hier die passenden Informationen.
Wohneigentums-Förderung 2023: Nachfolgeprogramm für das Baukindergeld
Ein Nachfolgeprogramm in der gleichen Größenordnung wie das Baukindergeld wird es nicht geben. Dennoch hat das Bundesbauministerium eine neue Wohneigentumsförderung für Familien angekündigt. Das entsprechende KfW-Programm mit zinsgünstigen Krediten soll ab dem 1. Juni 2023 bereitliegen, kündigte Bauministerin Geywitz in der „Welt am Sonntag“ an. Dafür stünden 350 Millionen Euro pro Jahr bereit. Förderberechtigt sollen Familien mit einem Einkommen von bis zu 60.000 Euro pro Jahr sein, plus weitere 10.000 Euro für jedes Kind.
Förderung der Bundesländer nicht aus dem Blick verlieren – Förderrechner hilft
Egal ob Neubau oder Immobilie im Bestand – Familien sollten immer auch die Förderung der Bundesländer im Blick behalten. Hier werden vor allem Haushalte mit geringerem Einkommen oder schwerbehinderten Haushaltsmitgliedern unterstützt. Teilweise ist eine Komplettfinanzierung möglich, andere Bundesländer bieten eine Schließung von Finanzierungslücken mit ergänzenden Darlehen an. Bauherren können sich bei den jeweiligen Landesbanken und bei den Wohnförderstellen der Kommunen vor Ort beraten lassen. Ein Förderrechner unterstützt hierzu ihre finanziellen Planungen
KfW-Förderung für Genossenschaftsanteile verbessert
Nochmals verbessert wurde Mitte Januar 2023 die KfW-Förderung für den Kauf von Genossenschaftsanteilen. Hier die Informationen über die KfW-Förderung für den Kauf von Genossenschaftsanteilen. Im Förderprogramm „Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)“ wurden die Zinskonditionen weiter vergünstigt und liegen jetzt 2 Prozent unter dem Marktzins.
Quelle: Kfw.de, Bundesregierung.de, bmwsb.bund.de
Ausbau der erneuerbaren Energien bis 2030 auf 45 %
Bis zum Jahr 2030 sollen nach dem Willen des Parlaments erneuerbare Energien deutlich mehr genutzt und der Energieverbrauch stark reduziert werden. Mitte September 2022 stimmten die Abgeordneten dafür, den Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch der EU bis 2030 auf 45 % zu erhöhen. Dies sieht die Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie vor – ein Ziel, das auch von der Europäischen Kommission im Rahmen ihres „RepowerEU“-Pakets unterstützt wird.
Insbesondere wurden folgende Punkte von der EU in Brüssel verabschiedet:
- Anteil der erneuerbaren Energien soll bis 2030 auf 45% erhöht werden
- Energieeinsparziele auf 40% des Endenergieverbrauchs und 42,5% des Primärenergieverbrauchs erhöht
- Überarbeitung von zwei Gesetzen wird zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Erhöhung der Energiesicherheit beitragen.
In den Rechtsvorschriften werden auch Unterziele für Branchen wie Verkehr, Gebäude sowie Fernwärme und -kälte festgelegt. Im Verkehrssektor soll der Einsatz erneuerbarer Energien zu einer 16-prozentigen Verringerung der Treibhausgasemissionen führen, und zwar durch einen höheren Anteil an fortschrittlichen Biokraftstoffen und eine ehrgeizigere Quote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs wie Wasserstoff. Die Industrie sollte ihre Nutzung erneuerbarer Energien um 1,9 Prozentpunkte pro Jahr steigern, die Fernwärmenetze um 2,3 Punkte.
Jeder Mitgliedsstaat muss zwei grenzüberschreitende Projekte zum Ausbau von Ökostrom entwickeln. Mitgliedstaaten mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 100 TWh müssen bis 2030 ein drittes Projekt entwickeln. Die Abgeordneten nahmen auch Änderungsanträge an, die eine schrittweise Senkung des Anteils von Primärholz als erneuerbare Energie fordern.

Energieeinsparungen – Überarbeitung der Energieeffizinez-Richtlinie
In einer weiteren Abstimmung am Mittwoch sprachen sich die Abgeordneten für die Überarbeitung der Energieeffizienz-Richtlinie aus, die Ziele für Energieeinsparungen sowohl beim Primär- als auch beim Endenergieverbrauch in der EU festlegt.
Die Abgeordneten erhöhten das EU-Ziel für die Senkung des End- und Primärenergieverbrauchs, so dass die Mitgliedstaaten gemeinsam sicherstellen müssen, dass der Endenergieverbrauch bis 2030 um mindestens 40 % und der Primärenergieverbrauch um 42,5 % im Vergleich zu den Prognosen von 2007 gesenkt wird. Dies entspricht 740 bzw. 960 Mio. t RÖE (Millionen Tonnen Rohöleinheiten) für den End- und Primärenergieverbrauch. Die Mitgliedstaaten sollten verbindliche nationale Beiträge zur Erreichung dieser Ziele festlegen.
Die Ziele sollen durch Maßnahmen auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene in verschiedenen Sektoren – z. B. öffentliche Verwaltung, Gebäude, Unternehmen, Datenzentren – erreicht werden. Für den Baubereich bedeutet das, dass Gebäude klimafreundlich gebaut werden sollen und diese zu einem bestimmten Grad mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Sogenannte Plusenergiehäuser in Holzrahmenbauweise erfüllen diese Vorgabe am besten.
Photovoltaik-Anlagen, Eigenverbrauch und Batteriespeicher
In den kommenden Jahren muss der Zubau von Photovoltaik-Anlagen (PV) in Deutschland er-heblich gesteigert werden. Um das Ziel einer Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen, werden erheblich mehr Anwendungen elektrifiziert werden. Trotz Effizienzmaßnahmen wird die Stromnachfrage deshalb deutlich ansteigen.
Bei einer Untersuchung der Wirtschaftlichkeit von PV-Dachanlagen können zwei Fälle unter-schieden werden. Bei vielen Dachanlagen wird ein Teil des erzeugten Stroms selbst im Haus genutzt, sogenannte Eigenverbrauchsanlagen (EV-Anlagen). Bei einigen Häusern ist kein Eigenverbrauch möglich, da zum Beispiel keine oder wenige Stromverbraucher im Gebäude vorhanden sind. Diese PV-Anlagen speisen den kompletten erzeugten Strom in das Stromnetz ein (nachfolgend Volleinspeise-Anlagen). Für EV-Anlagen erhält man eine Vergütung für den eingespeisten Strom, durch den selbstverbrauchten Strom können die Strombezugskosten verringert werden. Die Wirtschaftlichkeit von Volleinspeise-Anlagen ergibt sich ausschließlich aus der Höhe der Einspeisevergütung. Durch die Nutzung von Batteriespeichern kann der Umfang des selbstverbrauchten Stroms erhöht werden.
Selbstversorger durch selbsterzeugten Photovoltaikstrom
Bei PV-Dachanlagen ist die Selbstversorgung mit dem erzeugten Solarstrom besonders attraktiv. Hintergrund sind die niedrigen Stromerzeugungskosten mit Photovoltaik gegenüber den höheren Strombezugskosten, welche zu einem großen Anteil aus Steuern, Abgaben und Umlagen bestehen. Diese Strombezugskosten können durch Selbstversorgung teilweise eingespart werden. Der Stromanteil, der direkt im Gebäude verbraucht werden kann, ist unter anderem von der Größe der Photovoltaikanlage und dem individuellen Stromverbrauch abhängig.

Mit einer Batterie kann der selbsterzeugte Photovoltaikstrom zwischengespeichert und zu Zeiten verbraucht werden, in denen die PV-Anlage keine (ausreichende) Leistung liefert. Der Eigenverbrauchsanteil kann so deutlich gesteigert werden. Allerdings sind demgegenüber die Kosten und die eingeschränkte Lebensdauer eines Stromspeichers zu sehen. Zukünftige Strompreissteigerungen, die die Differenz zwischen PV-Stromerzeugungskosten und Strombezugskosten vergrößern und so die Amortisationszeit eines Batteriespeichers verkürzen, müssen nicht unbedingt eintreten. Zudem geht mit der Herstellung eines Batteriespeichers ein Ressourcenaufwand einher, dem wenig zusätzlicher Nutzen für die Energiewende gegenübersteht – die eingespeicherte Strommenge wäre ansonsten eingespeist worden und hätte im Stromnetz andere (fossile) Energiequellen verdrängt. Der Einsatz es Batteriespeichers sollte vor diesen Hintergründen sorgsam abgewogen werden. Grundsätzlich sind Speicher auf Netzebene zu bevorzugen, die nicht in erster Linie den Eigenverbrauch des Anlagenbetreibers steigern, sondern zum Beispiel kurzfristige Strombedarfe im Netz ausgleichen können.
Was macht ein Batteriespeicher?
Mit einem Speichersystem für zu Hause können Sie tagsüber einen Teil Ihres selbst erzeugten Sonnenstroms zwischenspeichern, um ihn abends und in der Nacht bis zum nächsten Morgen zu verbrauchen. Erzeugt die Photovoltaikanlage mehr Strom als aktuell verbraucht wird, lädt der Speicher, anstatt den Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen. Besteht mehr Strombedarf als die PV-Anlage liefern kann – wie nachts oder in der Dämmerung – kann durch das Entladen des Speichers zeitversetzt der auf dem Dach erzeugte Strom genutzt werden.
Welche Arten von Batteriespeichern gibt es?
Auf dem Markt gibt es verschiedene technische Lösungen. Am bekanntesten sind Lithium-Ionen-Batterien. Die Vorteile der Lithiumbatterien sind vor allem der hohe Wirkungsgrad, die hohe Energiedichte und die vergleichsweise lange Lebensdauer auch bei intensiver Nutzung. Die Speicherkapazität kann im Dauerbetrieb fast vollständig genutzt werden, ohne dass die Batterie darunter leidet.
Photovoltaik-Förderung: Diese Zuschüsse gibt es für Anlage und Stromspeicher
Quellen: Umweltbundesamt, Verbraucherzentrale NRW, KfW, EnBW
Neubau-Förderung für Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeit
Die aktuelle Neubau-Förderung bezieht sich ausschließlich auf das Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeit (EH 40 NH). Seit dem 21. April 2022 und bis Ende 2022 werden über die „Bundesförderung Effiziente Gebäude“ (BEG) nur noch Neubauten gefördert, die erstens dem Effizienzhaus-Standard EH 40 entsprechen und zweitens eine sogenannte Nachhaltigkeitsklasse (NH) erreichen.
Förderung im Neubau nur noch mit Nachhaltigkeitsaspekt
Die bisherigen Effizienzhausstandards EH55, EH40 Plus und EH40 (ohne NH) werden bei Neubauten nicht mehr gefördert. Das heißt, wer neu baut und dies im Rahmen der BEG fördern lassen möchte, kommt inzwischen nicht mehr um das Thema Nachhaltigkeit herum.
Mit der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind erstmals auch Nachhaltigkeitsaspekte Gegenstand der Gebäudeförderung. Zunächst berechtigte eine QNG-Zertifizierung zu einem Bonus bei der Förderung von Wohngebäuden. Seit April 2022 ist der Erhalt des QNG für die gesamte Neubauförderung verpflichtend.

Überblick Neubau-Förderung QNG „Nachhaltiges Gebäude“
• Aktuelle Regelungen seit 28.07.2022:Neubauförderung nur noch für Standard Effizienzhaus/-gebäude 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse).
Umstellung auf zinsverbilligte Kredite mit Tilgungszuschuss:
Max. Kreditbetrag Wohngebäude: 120.000 € je Wohneinheit, davon 5%, also maximal 6.000 € als (Tilgungs-)Zuschuss.
Max. Kreditbetrag Nichtwohngebäude: 2.000 €je m² Nettogrundfläche, max. 10 Mio. €, davon 5%, also maximal 500.000 € als (Tilgungs-)Zuschuss.
Für Kommunen alternativ auch direkt ausgezahlter Zuschuss.
Durch die Neuausrichtung der Förderung für den Neubau von Effizienzhäusern ab dem 21.04.2022 wird der ökologische Fußabdruck, der bei der Herstellung der Baumaterialien, einer etwaigen Entsorgung und durch den Nutzerstrom entsteht, berücksichtigt. Beim EH 40 NH wird ein umfassenderer Rahmen, nämlich der Lebenszyklus des Gebäudes, betrachtet.
Wie ist die Beantragung des QNG-Siegels „Nachhaltiges Gebäude“ geregelt?
Förderinteressierte mit Fragen zum Förderverfahren (z.B. zur Antragstellung, Fördervoraussetzungen, Förderhöhen etc.) können die hierfür zuständige KfW unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9007 kontaktieren oder finden Informationen auf der Internetseite der KfW.
Welche Anforderungen gelten für die Effizienzhaus-Förderung?
Die Förderung für ein EH 40 NH muss vor Vorhabensbeginn mit einem Energieberater bei der KfW beantragt werden. Ein Auditor – das kann der Energieberater, ein Architekt oder auch ein Haushersteller sein – begleitet den Prozess dann wahrend der Planungs- und Bauphase. Das Nachhaltigkeitssiegel erhält das Haus nach Fertigstellung.
Für die Beantragung des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) für die Förderung eines Effizienzhauses 40 Nachhaltigkeit gelten 17 verschiedene Punkte.

Bei der Erfüllung der besonderen Anforderungen wird zwischen den Anforderungsniveaus QNG-PLUS (Erfüllung überdurchschnittlicher Anforderungen) und QNG-PREMIUM (Erfüllung deutlich überdurchschnittlicher Anforderungen) unterschieden:
Besondere und somit verpflichtende Anforderungen:
Ressourceninanspruchnahme und Wirkungen auf die globale Umwelt: Schonung natürlicher Ressourcen und Begrenzung negativer Wirkungen auf die Umwelt. Im Lebenszyklus des Hauses dürfen die Treibhausgasemissionen maximal 28 kg CO2 pro Quadratmeter im Jahr betragen. Und der Primärenergiebedarf aus nicht erneuerbaren Energien darf maximal 96 kWh pro Quadratmeter im Jahr ausmachen.
Nachhaltige Beschaffung: Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards in den Lieferketten, Einhaltung von Menschenrechten, des Arbeits- und Umweltschutzes sowie Schonung natürlicher Ressourcen. Mindestens 50 Prozent der verbauten Hölzer, Holzprodukte und Holzwerkstoffe müssen nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen.
Risiken für Gesundheit und Umwelt: Ausschließen oder Begrenzen von schadstoffhaltigen Baumaterialien. Der Bauherr muss die bauausführenden Firmen vertraglich dazu verpflichten.
Allgemeine Anforderungen:
Barrierefreiheit: Gewährleistung einer unabhängigen Lebensführung und der vollen Teilhabe in allen Lebensbereichen für Menschen mit Einschränkungen
Erfüllung von Nutzeranforderungen: Sicherstellung einer hohen Nutzerzufriedenheit
Thermischer Komfort: Schutz vor Hitze im Sommer
Visueller Komfort: Versorgung mit Tages- und Kunstlicht sowie Sichtbeziehungen nach außen
Schallschutz: Schutz vor Schall, Sicherung von Gesundheit, Leistungsfähigkeit, Privatheit und Vertraulichkeit
Flächeninanspruchnahme: Reduzierung des Flächenverbrauchs, Vermeidung der Zersiedelung der Landschaft, Geringhaltung zusätzlicher Bodenversiegelung
Trinkwasserbedarf in der Nutzungsphase: Schonung natürlicher Ressourcen
Rückbau- und Recyclingfreundlichkeit: langlebiges und anpassbares Bauwerk
Flexibilität und Anpassungsfähigkeit: Anpassbarkeit an sich ändernde Nutzerbedürfnisse und Nutzungsbedingungen, Vermiet- oder Vermarktbarkeit soll aufrechterhalten werden
Schaffung von Voraussetzungen für Bewirtschaftung: optimale Nutzung und Bewirtschaftung, etwa mithilfe eines Wartungs- und Instandhaltungsplans
Flächeneffizienz: Bewertung der Qualität der Grundrisslösung, effiziente Nutzung bebauter Flächen
Lebenszykluskosten: Wirtschaftlicher Umgang mit finanziellen Ressourcen
Qualität der Projektvorbereitung: Ermittlung der Bedürfnisse von Bauherren und Nutzern
Qualitätskontrolle der Bauausführung: Erreichen von Planungszielen und Feststellung der Mangelfreiheit des Gebäudes
Wer überwacht die Nachhaltigkeits-Kriterien?
Ist es nicht aufwendig für angehende Bauherren/Baufrauen alle 17 Kriterien im Blick zu behalten? Nein, überhaupt nicht, da in der Regel sich der Holzfertighaushersteller / Holzhaushersteller um diese Kriterien kümmert. Auch Energieberater und Auditoren können Nachhaltigkeits-Kriterien prüfen und genehmigen. Hier gibt es eine Übersicht über Siegelvarianten, registrierte Bewertungssystem und akkreditierte Zertifizierungsstellen für das QNG beim Portal Nachhaltiges Bauen.
Die allermeisten Punkte aus dem Kriterienkatalog für das Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeit erfüllen heute Holzfertighäuser / Holzhäuser, die mit einem sehr guten Wärmedämmstandard, erneuerbarer Energie und Eigenstrom / Stromspeicherung ausgerüstet sind. Zudem sind Häuser mit einer Holzbau-Konstruktion (meist Holzrahmenbau) klimafreundlich, weil im Holz das CO2 gespeichert ist und später das Holz recycelbar ist.
Förderprogramm „Klimafreundliches Bauen“ ab 2023
Für 2023 plant die derzeitige Ampel-Koalition das neue Förderprogramm „Klimafreundliches Bauen“ im Sinne des Klimaschutzes. Ziel beim Neubau wird sein, dass der ökologische Fußabdruck möglichst gering bleibt, um die ambitionierten Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen. Daher ist es zwingend notwendig, den gesamten Lebenszyklus beim Neubau zu betrachten. Wo kommt das Baumaterial her, welche Emissionen werden damit verursacht, ist das Baumaterial später recycelbar?
Eine Konstruktion aus Holz verursacht weit weniger Emissionen als ein Massivhaus. Holzhäuser punkten ohnehin, wenn es um die Berücksichtigung von schadstoffarmen Materialien geht. Holz ist ebenso im Vorteil gegenüber Ziegel und Beton, wenn es um die „graue Energie“ bei der Herstellung geht. Zudem kündigte die Bundesbauministeriun Klara Geywitz zusammen mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium eine Holzbauinitiative an.

Geplante Fördertöpfe zum klimaneutralen Bauen in 2023
Die Bundesbauministerin traf folgende Aussagen gegenüber dem Handelsblatt auf der Münchner Immobilienmesse Expo Real Anfang Oktober 2022 zur geplanten Neustrukturierung der Wohnbauförderung ab 2023 hinsichtlich der Fördertöpfe: „Der eine ist für die Wohneigentumsförderung von Familien mit kleinen und mittleren Einkommen gedacht, der andere für die Förderung von Neubauten, zum Beispiel mehrgeschossigen Mietwohnungsbauten.
Beide Töpfe sind auf das energetisch hochwertige Bauen ausgerichtet. Zudem werden beide Förderlinien konsequent auf den Lebenszyklusansatz ausgerichtet. Die Förderrichtlinien sind noch in der Entwicklung. Das Konzept geht dieser Tage an den Bundestag (im Oktober 2022).
Ausblick auf Förderung in 2023
Das Qualitätssiegel für Nachhaltiges Bauen soll weiterentwickelt und die Treibhaus-Emissionen im Lebenszyklus von Gebäuden noch stärker in den Fokus gestellt werden. Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/neubaufoerderung-eh40-2023780
Aktueller Stand Ende Oktober 2022:→Regelungen zur Neubau-Förderung durch das Bundesbauministerium (BMWSB) angekündigt.
Start ab März 2023 →NH-Klasse (mit Gebäudezertifizierung) voraussichtlich nicht mehr der einzige förderfähige Standard.
Im Neubau liegen energiesparende Holzhäuser voll im Trend
Der Neubau mit erneuerbaren Energien lohnt sich mehr denn je. Der Traum vom Eigenheim mit Garten ist bei den meisten Deutschen vorhanden, vor allem bei jungen Familien. Immer mehr Bauherren/Baufrauen planen beim Neubau ihres Eigenheimes eine Photovoltaikanlage auf der Dachfläche ein. Aktuell besitzen bereits rund 1,2 Millionen Hausbesitzer eine Solaranlage – Tendenz steigend.
Bei der Planung eines Neubaus ist man deshalb gut beraten, von Anfang an eine Solaranlage und den eigenen Fotovoltaikstrom zu denken. So macht sich der/die künftige Hausbesitzer:in unabhängig von steigenden Energiepreisen bei der ohnehin bestehenden Ressourcenverknappung von fossilen Energieträgern. Um die inzwischen deutlich gesteigerten Klimaziele erreichen zu können, sind größere Anstrengungen bei der Energieeffizienz von Gebäuden erforderlich.
Für welche Gebäude gilt das Gebäudeenergiegesetz?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) trat am 1. November 2020 in Kraft. Es gilt für alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Seine Vorgaben beziehen sich vorwiegend auf die Heizungstechnik und den Wärmedämmstandard des Gebäudes, also auch für den Neubau.
Mit dem Gebäudeenergiegesetz hat die Bundesregierung im November 2020 ein Gesetz verabschiedet, das u.a. die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie aus dem Jahr 2010 erfüllen soll. Das im November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) abgelöst.

Welche energetischen Anforderungen gelten für den Neubau?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten. Neubauten dürfen einen bestimmten Wert für den Jahres-Primärenergiebedarf und den Wärmeverlust der Gebäudehülle nicht überschreiten. Der Jahres-Primärenergiebedarf sagt aus, wie viel Energie im Zeitraum eines Jahres für das Heizen, Lüften, Kühlen und die Warmwasserbereitung benötigt wird.
Darüber hinaus zielt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf eine energieeffiziente Anlagentechnik für das Heizen, Lüften, Kühlen und die Warmwasserbereitung ab, wenn diese erstmals in ein Gebäude eingebaut oder in bestehenden Gebäuden ersetzt wird.
Die Anforderungen an Neubauten sind nahezu unverändert aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) übernommen worden. Da das Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Jahr 2023 überprüft wird, kann der Bund die Anforderungen weiter anheben. Gleiches gilt für die Berücksichtigung von sogenannter Grauer Energie, also des Energieaufwands, der etwa für Abbau, Herstellung, Transport oder Entsorgung von Materialien benötigt wird.
Das Wichtigste in Kürze:
Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist festgelegt, welche energetischen Anforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude erfüllen müssen.
Das Gesetz enthält Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard und Hitzeschutz von Gebäuden.
Die energetischen Mindestanforderungen an Neubauten sind etwas geringer als in der zuvor geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV).
Beim Neubau gibt das GEG bestimmte Anteile an regenerativen Energien vor, die das Gebäude zum Heizen oder auch Kühlen verwenden muss.
Klimafreundliche und energiesparende Holzfertighäuser finden Sie auf dem Portal Holzbauwelt.de.
Die momentan aktuelle Effizienzhaus-Förderung für den Neubau gibt’s hier.
Nachhaltigkeitsziele für nachhaltiges Bauen
Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) ist ein Instrument zur Planung und Bewertung nachhaltiger und in der Regel öffentlicher Bauvorhaben. Es ergänzt den Leitfaden Nachhaltiges Bauen des Bundesbauministeriums als ganzheitliche Bewertungsmethodik für Gebäude und ihr Umfeld.
Das Portal des Bundes zum Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) stellt alle Kriteriensteckbriefe sowie Arbeitshilfen für Gebäudezertifizierungen bereit und informiert über die Anwendungsmöglichkeiten der Module. Ergänzt wird dies durch Beispiele von zertifizierten Gebäuden.
Warum ist nachhaltiges Bauen notwendig?
National wie international stellt das Thema Nachhaltigkeit eines der wichtigsten Leitbilder für die Zukunft dar. Bauwerke sind dabei wegen ihrer langen Nutzungsdauer und des hohen Energie- und Ressourcenverbrauchs ein besonders wichtiger Bereich.
Nachhaltiges Handeln bedeutet, ökologische, ökonomische und soziokulturelle Gesichtspunkte gleichberechtigt zu berücksichtigen, um nachfolgenden Generationen eine intakte Umwelt und gleiche Lebenschancen hinterlassen zu können.
Für die Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen beim Planen, Bauen, Sanieren und Betreiben von Gebäuden sind verschiedene Instrumente und Kenntnisse erforderlich, die besonders in der Planung eingesetzt werden.

Nachhaltigkeitsziele als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern
Die bereits vorhandene Zuständigkeit der Staatsministerin für die Bund-Länder-Beziehungen passt sehr gut zum Themenbereich einer nachhaltigen Entwicklung. Denn Nachhaltigkeit ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Bund, Länder und Kommunen stehen in einer besonderen Verantwortung, um die globalen Nachhaltigkeitsziele bis 2030 zu erreichen.
Bund und Länder haben deshalb das Gemeinschaftswerk Nachhaltigkeit ins Leben gerufen. Es ist eine gemeinsame Initiative und wird vom Rat für Nachhaltige Entwicklung koordiniert. Ziel ist es, dass alle gesellschaftlichen Gruppen und alle staatlichen Ebenen bei der Umsetzung der 17 Ziele mitmachen.
Ab Herbst 2022 können auf einer Web-Plattform alle Aktivitäten, die in Zusammenhang mit Generationengerechtigkeit sowie mit allen Facetten von Nachhaltigkeit stehen, gebündelt werden. Den Startschuss wird Bundeskanzler Scholz im Rahmen der Jahreskonferenz des Rates für Nachhaltige Entwicklung am 26. September 2022 in Berlin geben.
17 globale Nachhaltigkeitsziele sind Richtschnur der Politik
Im Beschluss des Koalitionsvertrages möchte die Bundesregierung zeigen, wie wichtig ihr das Thema Nachhaltigkeit ist. Der Koalitionsvertrag als „Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ (Titel des Koalitionsvertrages) hat die in der Agenda 2030 festgelegten 17 globalen Nachhaltigkeitsziele als Richtschnur der Politik der Bundesregierung betont.
Sigurd Maier, Inhaber des Portales Holzbauwelt.de: „Nachhaltiges Bauen ist schlichtweg die Maxime des heutigen Bauens. Mit dem Baustoff Holz beispielsweise entstehen klimaneutrale Gebäude, die als Niedrigstenergiehaus oder Plus-Energie-Haus in Holzfertigbauweise so wenig wie möglich Energie sowohl bei der Herstellung wie auch im Betrieb benötigen.“
Quellen: nachhaltigesbauen.de, bundesregierung.de