Gebäudeenergiegesetz – Umstieg auf klimafreundliche Wärme ab 2024

Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz – GEG) leitet Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich ein, um den Klimaschutz zu stärken, die Abhängigkeit vom Import fossiler Energien zu verringern und Verbraucherinnen und Verbraucher vor Preissprüngen bei Öl und Gas zu schützen. Hier erfahren Sie mehr darüber, welche Regelungen ab 1. Januar 2024 gelten, und wie Sie beim Heizen auf Erneuerbare Energien umsteigen können.

Die Energiewende im Wärmebereich ist zentral, um die klimapolitischen Ziele zu erreichen und die Abhängigkeit von Importen fossiler Energie zu verringern. Mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs in Deutschland wird zum Heizen unserer Gebäude und zur Versorgung mit Warmwasser verbraucht. Dabei sind fossile Energien in den rund 41 Millionen Haushalten derzeit die Hauptwärmequelle: Knapp jeder Zweite heizt mit Erdgas, ein Viertel der Haushalte mit Heizöl. Ein schnelles Umsteuern auf Erneuerbare ist deshalb unverzichtbar.

Verpflichtung auf erneuerbare Energie für neue Heizungen ab 2024

Laut Gesetz für Erneuerbares Heizen wird ab 1. Januar 2024 der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Schrittweise wird damit eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil ist. Spätestens bis zum Jahr 2045 wird so die Nutzung von fossilen Energieträgern im Gebäudebereich beendet. Dann müssen alle Heizungen vollständig mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.

Gebäudeenergiegesetz
Bei neuen Gebäuden müssen ab 01.01.2024 erneuerbare Energien eingesetzt werden. Foto: stock@adobe.com

Ab 2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. In Neubaugebieten greift diese Regel direkt ab 1. Januar 2024. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es längere Übergangsfristen: In Großstädten (mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) werden klimafreundliche Energien beim Heizungswechsel spätestens nach dem 30. Juni 2026 Pflicht. In kleineren Städten ist der Stichtag der 30. Juni 2028. Gibt es in den Kommunen bereits vorab eine Entscheidung zur Gebietsausweisung für zum Beispiel ein Wärmenetz, die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt, können frühere Fristen greifen.

Funktionierende Öl- und Gasheizungen

Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Dies gilt auch, wenn eine Heizung kaputt geht, aber noch repariert werden kann. Muss eine Erdgas- oder Ölheizung komplett ausgetauscht werden, weil sie nicht mehr repariert werden kann oder über 30 Jahre alt ist (bei einem Konstanttemperatur-Kessel), gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen. In Härtefällen können Eigentümerinnen und Eigentümer von der Pflicht zum Erneuerbaren Heizen befreit werden.

Förderungen durch den Bund

Den Umstieg auf eine Heizung, die mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben wird, fördert der Bund mit verschiedenen Zuschüssen und zinsvergünstigten Krediten. So soll sichergestellt werden, dass sich insbesondere auch Bürgerinnen und Bürger mit unteren und mittleren Einkommen den Umstieg auf klimafreundliche und zukunftsfähige Heizungen leisten können.

Mehr zur Förderung gibt es hier auf dieser Seite unter „Möglichkeiten und Förderung”.

Schutz für Mieterinnen und Mieter

Mieterinnen und Mieter werden vor hohen Kosten geschützt: Vermietende dürfen zwar künftig bis zu zehn Prozent der Kosten umlegen, wenn sie in eine neue Heizungsanlage investieren beziehungsweise modernisieren. Die Umlage ist jedoch gedeckelt: Die monatliche Kaltmiete darf pro Quadratmeter und Monat um maximal 50 Cent steigen.

Wichtig: Wurde die Modernisierungsmaßnahme vom Bund gefördert, muss die Fördersumme von der gesamten Modernisierungssumme abgezogen werden, bevor die Kosten umgelegt werden.

Neue Plusenergiehäuser enthalten bereits erneuerbare Energien

Plusenergiehäuser, auch bekannt als Energieplushäuser oder Plusenergiegebäude, sind Gebäude, die mehr Energie erzeugen, als sie verbrauchen. Dies wird durch die Integration von erneuerbaren Energiesystemen und hocheffizienten Technologien erreicht. Eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Merkmale von Plusenergiehäusern:

 

Gebäudeenergiegesetz
Wärmepumpen können mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Foto: Bundesverband Wärmepumpe e.V.
  1. Erneuerbare Energiequellen: Plusenergiehäuser nutzen erneuerbare Energiequellen wie beispielsweise Photovoltaik, um Elektrizität zu erzeugen.
  2. Hohe Energieeffizienz: Diese Gebäude sind extrem energieeffizient und verbrauchen weniger Energie für Heizung, Kühlung, Beleuchtung und andere Zwecke durch eine effiziente Gebäudedämmung, Wärmerückgewinnungssysteme und energieeffiziente Geräte.
  3. Netto-Energiebilanz: Das Hauptziel eines Plusenergiehauses ist es, über das Jahr hinweg mehr Energie zu erzeugen, als es verbraucht. Überschüssige Energie wird oft ins Stromnetz eingespeist, wodurch die Eigentümer Einnahmen erzielen können.
  4. Nachhaltigkeit: Plusenergiehäuser tragen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes und somit zur Bekämpfung des Klimawandels bei.
  5. Komfort und Wohnqualität: Trotz des Fokus auf Energieeffizienz bieten Plusenergiehäuser einen hohen Wohnkomfort und eine gute Raumluftqualität.

Insgesamt sind Plusenergiehäuser ein wichtiger Schritt in Richtung nachhaltiger und umweltfreundlicher Gebäude, die einen positiven Beitrag zur Energieversorgung und zum Klimaschutz leisten.

Quelle: energiewechsel.de, holzbauwelt.de

Hausbau mit einer eigenen Photovoltaikanlage

Es klingt nach einer großartigen Idee, den geplanten Hausbau mit Holz zu bauen und eine eigene Photovoltaikanlage zu installieren, um umweltfreundliche Energie zu erzeugen. Wer sich mit der Idee eines zukunftsfähigen eigenen Zuhauses auseinandersetzen möchte, wird sich dazu viele Fragen stellen wollen. Dieser Artikel gibt viele Hilfestellungen und Unterstützung zur Realisierung.

Ein klimafreundlicher Holzbau bietet eine nachhaltige Alternative zu traditionellen Baustoffen, da er den CO2-Fußabdruck reduziert, indem er Kohlenstoff im Holz speichert. Holz ist erneuerbar, leichter und benötigt weniger Energie bei der Verarbeitung. Die Installation einer eigenen Solarstromanlage ermöglicht die Nutzung sauberer, erneuerbarer Energie, reduziert den Bedarf an fossilen Brennstoffen, senkt die Energiekosten und trägt zur Verringerung der Umweltauswirkungen bei. Zusammen schaffen diese Maßnahmen ein umweltfreundliches Zuhause mit langfristigen ökologischen und wirtschaftlichen Vorteilen.

Hausbau Photovoltaikanlage
Ein gemütliches klimafreundliches Holzhaus mit einer eigenen Photovoltaikanlage bauen lassen. Foto: Regnauer Hausbau

Planung Hausbau eines klimafreundlichen Holzhauses mit Solarstrom

Hier sind einige Schritte und Überlegungen, die du bei der Planung und Umsetzung dieses Projekts berücksichtigen solltest:

1. Planung und Entwurf:

  • Arbeite mit einem Architekten oder einem erfahrenen Bauplaner zusammen, um sicherzustellen, dass das Haus den örtlichen Baubestimmungen und deinen persönlichen Bedürfnissen entspricht.
  • Wähle eine Hausgröße, Layout und Raumaufteilung, die zu deinem Lebensstil passt. Denke dabei auch an zukünftige Bedürfnisse.

2. Auswahl des Holzmaterials:

  • Entscheide dich für nachhaltig gewonnene Holzarten, die lokal verfügbar sind und Zertifizierungen wie FSC (Forest Stewardship Council) tragen.
  • Berücksichtige die Verwendung von Holz mit hoher Energieeffizienz und guten Dämmeigenschaften.

3. Energieeffizienz:

  • Integriere hocheffiziente Wärmedämmung, um den Energieverbrauch des Hauses zu minimieren. Dies ist besonders wichtig in kälteren Klimazonen.
  • Verwende energieeffiziente Fenster und Türen, um den Wärmeverlust zu reduzieren.

4. Photovoltaikanlage:

  • Ermittle den Energiebedarf deines Hauses, um die optimale Größe der Photovoltaikanlage zu bestimmen.
  • Arbeite mit Experten zusammen, um die richtige Positionierung der Solarpaneele zu gewährleisten, um maximale Sonneneinstrahlung zu erhalten.
  • Berücksichtige die Verwendung von Speichersystemen (Batterien), um überschüssige Energie für den späteren Gebrauch zu speichern.

5. Nachhaltige Technologien:

  • Erwäge den Einsatz von energieeffizienten Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnologien, um den Energieverbrauch weiter zu senken.
  • Integriere smarte Technologien zur Überwachung und Steuerung des Energieverbrauchs im Haus.

6. Berücksichtigung der Umweltauswirkungen:

  • Achte auf die ökologischen Auswirkungen der Baustoffe und -methoden, um die Umweltbelastung zu minimieren.
  • Plane die Baustelle so, dass natürliche Lebensräume geschützt werden.

7. Finanzierung und Unterstützung:

  • Informiere dich über finanzielle Anreize, Steuervergünstigungen oder Förderprogramme für den Bau von energieeffizienten Häusern und erneuerbaren Energiesystemen.

8. Umweltauswirkungen und Lebenszyklus-Analyse:

  • Berücksichtige die Umweltauswirkungen über den gesamten Lebenszyklus des Hauses, von der Herstellung der Baumaterialien bis zur Entsorgung.
  • Plane für eine lange Nutzungsdauer und hohe Haltbarkeit des Gebäudes, um die Ressourceneffizienz zu maximieren.

Denke daran, dass ein solches Projekt sorgfältige Planung, Ressourcen und Fachkenntnisse erfordert. Am einfachsten gestaltet sich eine solche Zusammenarbeit bei der Auswahl von entsprechenden Holzhaus-Herstellern in Deutschland. Das Ratgeber-Portal Holzbauwelt.de ist hierbei beim Holzhaus bauen eine große Hilfe.

Solarstrom und Wärmepumpe kombinieren

Die Kombination von Solarstrom und einer Wärmepumpe für ein neues Eigenheim in Holzbauweise ist eine ausgezeichnete Wahl, um die Energieeffizienz und Nachhaltigkeit des Gebäudes zu maximieren. Hier sind einige Punkte, die Sie bei der Planung und Umsetzung dieser Kombination berücksichtigen sollten:

  1. Solarenergieerzeugung: Installieren Sie Photovoltaik(PV)-Paneele auf dem Dach oder an einer geeigneten Stelle auf Ihrem Grundstück, um Solarstrom zu erzeugen. PV-Anlagen wandeln Sonnenlicht direkt in elektrische Energie um und sind eine saubere und erneuerbare Energiequelle.
  2. Energiebedarf analysieren: Bevor Sie die Größe der Solaranlage und der Wärmepumpe festlegen, analysieren Sie den voraussichtlichen Energiebedarf Ihres Hauses. Dabei sollten Sie den Strombedarf für den Betrieb der Wärmepumpe und anderer elektrischer Geräte berücksichtigen.
  3. Wärmepumpe: Wählen Sie eine geeignete Wärmepumpenart für Ihr Haus aus. Luft-Wasser-Wärmepumpen sind oft eine gute Wahl für Neubauten, da sie in der Regel einfacher zu installieren sind. Sie entziehen der Außenluft Wärme und geben diese in das Heizsystem des Hauses ab.
  4. Speicherung von Überschussenergie: Da die Sonneneinstrahlung schwanken kann und Ihre PV-Anlage nicht immer den vollen Energiebedarf deckt, sollten Sie eine Möglichkeit zur Speicherung von überschüssigem Solarstrom in Betracht ziehen. Batteriespeichersysteme ermöglichen es Ihnen, den überschüssigen Strom zu speichern und ihn zu nutzen, wenn die PV-Anlage nicht genügend Energie erzeugt.
  5. Intelligente Steuerung: Implementieren Sie eine intelligente Steuerung für das Zusammenspiel von Solaranlage, Wärmepumpe und eventuellen Batteriespeichern. So kann die Wärmepumpe bevorzugt dann laufen, wenn die PV-Anlage ausreichend Strom erzeugt und somit der Eigenverbrauch maximiert werden.
  6. Effiziente Gebäudehülle: In einem energieeffizienten Haus ist eine gut isolierte Gebäudehülle entscheidend. Hochwertige Dämmmaterialien und Fenster mit niedrigem U-Wert reduzieren den Heizwärmebedarf und tragen dazu bei, dass die Wärmepumpe effizient arbeitet.
  7. Nachhaltige Materialien: Achten Sie bei der Holzbauweise auf den Einsatz nachhaltiger und umweltfreundlicher Materialien, um die Gesamtbilanz des Gebäudes zu verbessern.
  8. Fachkundige Beratung: Holen Sie sich für die Planung und Installation der Solaranlage und der Wärmepumpe fachkundige Unterstützung von Experten. Erfahrene Holzhaus-Hersteller von Plusenergiehäusern wie z.B. KAMPA GmbH oder Regnauer Hausbau beraten Sie gerne.
Solarstrom Wärmepumpe
Die Kombination für umweltfreundliche Holzhäuser mit eigenem Solarstrom und Wärmepumpe.

 

Die Kombination von Solarstrom und Wärmepumpe im Plusenergiehaus ist nicht nur umweltfreundlich, sondern kann auch langfristig zu erheblichen Energieeinsparungen führen. Es ist wichtig, dass Sie die Komponenten gut aufeinander abstimmen und sich von Fachleuten beraten lassen, um ein effizientes und nachhaltiges Energiekonzept für Ihr neues Eigenheim zu entwickeln. Klimafreundliche Holzhäuser bzw. Holzfertighäuser mit Solarstrom und Wärmepumpe decken in hohem Maße die benötigte Energie eines neuen Hauses.

Solaranlagen-Nachfrage in Deutschland boomt!

Die Nachfrage nach der eigenen Solaranlage auf dem Dach ist in Deutschland sprunghaft gestiegen. Im ersten Quartal 2023 wurden deutschlandweit 159.000 Photovoltaik-Anlagen für Privathäuser in Betrieb genommen, im Vergleich zum Vorjahr ein Zuwachs von 146 Prozent. Das teilte der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) kürzlich mit.

Der BSW geht davon aus, dass die Nachfrage nach Solaranlagen in Deutschland in diesem Jahr zum siebten Mal in Folge prozentual zweistellig wächst. Das beinhaltet neben den privaten Hausbesitzern auch sonstige Investoren – darunter Bauern, die Solaranlagen auf landwirtschaftlichem Grund errichten lassen.

Solaranlagen, Photovoltaik und intelligente Stromspeicher für die Energiewende

Der sprunghafte Anstieg der Zahl der Solaranlagen auf deutschen Einfamilienhäusern im ersten Quartal 2023, um 146 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, ist in der Tat bemerkenswert. Es gibt mehrere Gründe für diesen Solar-Boom in Deutschland:

  1. Fördermaßnahmen: Deutschland bietet verschiedene Anreize und finanzielle Unterstützung für den Ausbau erneuerbarer Energien, einschließlich Solarstrom. Diese Förderprogramme können den finanziellen Anreiz für Hausbesitzer erhöhen, Solaranlagen zu installieren.
  2. Sinkende Kosten: Die Kosten für Solarmodule und die Installation von Solaranlagen sind in den letzten Jahren deutlich gesunken. Dies macht Solarenergie zu einer attraktiveren Option für Hausbesitzer, die ihre Energiekosten senken und gleichzeitig umweltfreundlicher werden möchten.
  3. Klimabewusstsein: Das wachsende Bewusstsein für den Klimawandel und die Notwendigkeit, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren, hat das Interesse an erneuerbaren Energien, einschließlich Solarenergie, verstärkt. Immer mehr Menschen erkennen die Vorteile sauberer Energiequellen und wollen ihren eigenen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
  4. Unabhängigkeit von Stromversorgern: Durch die Installation von Solaranlagen können Hausbesitzer ihren eigenen Strom produzieren und teilweise oder vollständig unabhängig von Stromversorgern werden. Dies bietet eine gewisse Sicherheit vor steigenden Strompreisen und ermöglicht eine größere Kontrolle über den eigenen Energieverbrauch.
Solaranlagen
Die Nachfrage nach Solaranlagen in Deutschland ist in 2023 sprunghaft angestiegen. Dadurch verringert sich die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen (Öl und Gas). Foto: stock@adobe.com

Der sprunghafte Anstieg der Solaranlagen auf deutschen Einfamilienhäusern ist ein positives Zeichen für den Ausbau erneuerbarer Energien und die Energiewende in Deutschland. Durch die verstärkte Nutzung von Solarenergie können Treibhausgasemissionen reduziert und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert werden.

Förderprogramme zum Familienhausbau seit Juni 2023 und die Solarpflicht in diversen Bundesländern zum klimafreundlichen Hausbau begünstigen die Entwicklung für sogenannte Plusenergiehäuser sowie für klimafreundliche Holzhäuser und Holzfertighäuser im Neubaubereich.

Umstieg auf erneuerbares Heizen – Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2023

Die Bundesregierung will den Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Heizen einleiten und damit den Klimaschutz und die Energieunabhängigkeit in Deutschland voranbringen. Dafür soll unter anderem das Gebäudeenergiegesetz (GEG) überarbeitet werden. Das Bundeskabinett hat die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes am 19. April 2023 beschlossen. Es folgt jetzt das parlamentarische Verfahren im Bundestag und Bundesrat.

Dekarbonisierung des Wärmebereichs durch das Gebäudeenergiegesetz

Mit dem Gebäudeenergiegesetz wird die Dekarbonisierung des Wärmebereichs eingeleitet und schrittweise umgesetzt. Ab 2024 muss beim Einbau neuer Heizungen konsequent auf Erneuerbare Energie gesetzt werden. Das heißt konkret, dass ab dem 01.01.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Dieser Fokus auf neue Heizungen ist angesichts der langen Investitionszeiträume im Gebäudebereich entscheidend.

Wer heute eine neue Heizung einbaut, der nutzt diese 20-30 Jahre. Die richtige Weichenstellung beim neuen Einbau von Heizungen muss daher jetzt erfolgen. Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden. Kaputte Heizungen können repariert werden. Wenn eine bestehende Heizung nicht mehr zu reparieren ist und ausgetauscht werden muss, gelten Übergangsfristen.

Gebäudeenergiegesetz
Novelle des Gebäudeenergiegesetzes gestaltet den Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien. Foto: Sigurd Maier

Es gelten Übergangsfristen für das Heizen mit erneuerbaren Energien

Der Übergang auf Heizen mit Erneuerbaren wird in der Gesetzesnovelle wie von Anfang an vorgesehen pragmatisch gestaltet. Es gelten Übergangsfristen, verschiedene technologieoffene Erfüllungsoptionen und Befreiungsmöglichkeiten in besonderen Situationen. Um das Gesetz noch verbraucherfreundlicher zu gestalten, wurden die Übergangsfristen und Erfüllungsoptionen – vor allem für den Neubau – nochmal erweitert, zum Beispiel um Solarthermie. Auch sind „H2-Ready“ Gasheizungen eine weitere Option, also Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind. Diese dürfen dann eingebaut werden, wenn es einen verbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze gibt und diese Heizungen ab 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan oder anderen grünen Gasen und spätestens ab 2035 mit mindestens 65 Prozent grünen oder blauem Wasserstoff betrieben werden.

Kurzüberblick über die GEG-Novelle:

  1. Grundsätzlich muss ab dem 1.1.2024 jede neu eingebaute Heizung (in Neubau und Bestandsgebäuden, Wohn- und Nichtwohngebäude) mindestens 65% erneuerbare Energie nutzen. Bestehende Heizungen sind nicht betroffen und können weiter genutzt werden. Auch Reparaturen sind weiter möglich. Enddatum für die Nutzung fossiler Brennstoffe in Heizungen ist der 31.12.2044
  2. Die Regelung ist technologieoffen: Um die Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 erneuerbarer Energien in neu eingebauten Heizungen zu erfüllen, können die Eigentümer entweder eine individuelle Lösung umsetzen und den Erneuerbaren-Anteil (mind. 65) rechnerisch nachweisen oder zwischen verschiedenen gesetzlich vorgesehenen pauschalen Erfüllungsoptionen frei wählen: Anschluss an ein Wärmenetz, elektrische Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel), Heizung auf der Basis von Solarthermie. Außerdem gibt es die Möglichkeit von „H2-Ready“-Gasheizungen, also Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind, aber nur, wenn es einen rechtsverbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze gibt und diese Heizungen ab 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan oder anderen grünen Gasen und spätestens ab 2035 mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff betrieben werden. Für bestehende Gebäude sind weitere Optionen vorgesehen: Biomasseheizung, Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt (mindestens zu 65% Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff).
  3. Es gibt ausreichende Übergangsfristen und Ausnahmen: Ist die Heizung kaputt und kann nicht mehr repariert werden – so genannte Heizungshavarie – greifen Übergangsfristen (3 Jahre; bei Gasetagen bis zu 13 Jahre). Vorübergehend kann eine ( gebrauchte) fossil betriebene Heizung eingebaut werden. Soweit ein Anschluss an ein Wärmenetz absehbar ist, gelten Übergangsfristen von bis zu 10 Jahren.
  4. Aufgenommen wurde auch eine Befreiung von der Heizen-mit- Erneuerbaren-Vorgabe für hochbetagte Gebäudeeigentümer. Für Eigentümer, die das 80. Lebensjahr vollendet haben und die ein Gebäude mit bis zu sechs Wohnungen selbst bewohnen, soll im Havariefall die Pflicht zur Umstellung auf Erneuerbares Heizen entfallen. Gleiches gilt beim Austausch für Etagenheizungen für Wohnungseigentümer, die 80 Jahre und älter sind und die Wohnung selbst bewohnen.
  5. Das Gebäudeenergiegesetz enthält eine allgemeine Härtefallregelung, die Ausnahmen von der Pflicht ermöglicht. Im Einzelfall wird dabei berücksichtigt, ob die notwendigen Investitionen in einem angemessenen Verhältnis zum Ertrag oder in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Gebäudes stehen. Auch Fördermöglichkeiten und Preisentwicklungen fließen hier ein.
  6. Für den Umstieg aufs Heizen mit Erneuerbaren gibt es finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, Krediten oder den bereits vorhanden Möglichkeiten für Steuergutschriften. Ein Förderkonzept erneuerbares Heizen wurde in der Bundesregierung geeint und passt die Förderung auf das neue Gebäudeenergiegesetz an. Das Heizen mit erneuerbaren Energien wird sich durch die Kombination aus Förderung und perspektivisch günstigen Betriebskosten für Verbraucherinnen und Verbraucher rechnen. In den entsprechenden Berechnungen des ist ein Nutzungszeitraum von 18 Jahren zugrunde gelegt.

Das Gebäudeenergiegesetz wird nun dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet. Den Regierungsentwurf finden Sie hier.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Energiewechsel.de

Für welche Bundesländer gilt die Solarpflicht?

Einzelne Bundesländer haben schon eine Solarpflicht für Wohnhäuser – geht es nach der Ampel-Koalition, soll sie in Deutschland für Neubauten „die Regel werden“. Ob und in welcher Form, ist noch unklar. Baden-Württemberg ist Vorreiter und zeigt, wie es geht.

Die Ampel-Regierung hat eine bundesweite Solarpflicht im Koalitionsvertrag wie folgt festgelegt: „Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden.“ Steuerliche und bürokratische Hürden für den Betrieb von Photovoltaikanlagen unter anderem auf Privathäusern will die Bundesregierung abbauen.

Photovoltaikanlagen auf dem Hausdach sind unter bestimmten Bedingungen jetzt schon Pflicht. Dies bedeutet für Hausbesitzer zusätzliche Kosten. Allerdings helfen die Behörden auch mit Förderprogrammen. Es ist empfehlenswert, Informationen zu den Förderprogrammen der verschiedenen Bundesländer oder der KfW einzuholen.

Solarpflicht
Die Ampel-Regierung plant die Einführung der Solarpflicht für ganz Deutschland. Foto: stock.adobe.com

In diesen Bundesländern besteht Solarpflicht in 2023 und darüber hinaus

In Baden-Württemberg gilt für alle privaten Neubauten ab 1. Mai 2022 eine Photovoltaik-Pflicht für Eigentümer von neuen Wohngebäuden. Ab 1. Januar 2023 müssen die Eigentümer bei einer grundlegenden Dachsanierung eine Solarstromanlage errichten. Was als „grundlegend“ gilt, wurde im Zuge der Klimaschutzgesetz-Novelle in einer Änderungsverordnung definiert: „Grundlegende Dachsanierungen sind Baumaßnahmen, bei denen die Abdichtung oder die Eindeckung eines Daches vollständig erneuert wird. Gleiches gilt auch bei einer Wiederverwendung von Baustoffen. Ausgenommen sind Baumaßnahmen, die ausschließlich zur Behebung kurzfristig eingetretener Schäden vorgenommen werden.“

Wer künftig sein Dach grundlegend saniert, muss mindestens 60 Prozent der für Solarenergie geeigneten Dachfläche mit Photovoltaikmodulen ausstatten. Allerdings gibt es auch hier zahlreiche Ausnahmen. Alle wichtigen Fragen und Antworten zur Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg finden Sie unter dem Link.

In Bayern gilt die Solardachpflicht für neue Gewerbe- und Industriegebäude, deren Bauantrag oder vollständige Bauvorlagen ab dem 1. März 2023 bei der zuständigen Behörde eingehen. Ab dem 1. Juli 2023 wird diese Regelung auf alle sonstigen Nicht-Wohngebäude ausgeweitet. Hierunter fallen ab diesem Datum beispielsweise auch landwirtschaftliche Neubauten wie Maschinenhallen und Ställe. Bei einer umfassenden Dachsanierung greift die Vorschrift zudem ab dem 1. Januar 2025 auch für Bestandsgebäude.

In Hessen gilt die ab dem 01. Januar 2023 bestehende Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern betrifft Gewerbeneubauten mit mehr als 100 qm Nutzfläche und neu zu errichtende Überdachungen von gewerbezugehörigen Parkplätzen ab 50 Stellplätzen. Private Neubauten und kleinere Gewerbeneubauten sind also ausgenommen.

In Rheinland-Pfalz gilt sei 01.01.2023 bei Gewerbebauten mit einer Dachfläche von min. 100 m² eine Solarpflicht. Ebenfalls sieht das neue Solargesetz aus Rheinland-Pfalz vor, dass auf Parkplätzen mit mehr als 50 Stellplätzen zudem Photovoltaikanalgen installiert werden müssen. Es ist nicht vorgeschrieben, diese Anlagen über den Stellplätzen oder auf den Gewerbebauten zu installieren. Die Errichtung einer Photovoltaikanlage oder Solarthermieanlage auf Außenflächen im direkten Umfeld wird ebenfalls angerechnet. Die Photovoltaikanlage sollte min. 60 % der geeigneten Dachfläche bedecken.

In Niedersachsen gilt seit dem 01.01.2023 für alle Gewerbeimmobilien die Solarpflicht. Die Regelungen gelten für Gewerbeimmobilien, die eine Dachfläche von min. 50 m² aufweisen. Nach aktuellem Stand müssen auf min. 50 % der Dachfläche eine Photovoltaikanlage installiert werden. Ab dem 01.01.2025 wird diese Pflicht auf neuerrichtete Wohngebäude erweitert. Die genannte Regelung gilt als erfüllt, wenn eine Solarthermie in der gleichen Größenordnung installiert wurde. Seit den 01.01.2023 muss bei einer Errichtung von Wohngebäuden, die mindestens eine Dachfläche von 50 m² aufweisen, die Tragkonstruktion des Gebäudes so bemessen werden, dass auf allen Dachflächen Photovoltaikanlagen errichtet werden können.

Bei Errichtung eines offenen Parkplatzes oder Parkdecks mit mehr als 50 Einstellplätzen für Kraftfahrzeuge ist über der für eine Solarnutzung geeigneten Einstellplatzfläche eine Photovoltaikanlage zu installieren. Ausgenommen von der Verpflichtung sind Parkplätze, die unmittelbar entlang der Fahrbahnen öffentlicher Straßen angeordnet sind und die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.

Im Stadtstaat Hamburg müssen ab 2023 bei Neubauten PV-Anlagen errichtet werden. Ab 2025 gilt die PV-Pflicht dann auch bei einer Dacherneuerung von bestehenden Gebäuden. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von neuen Gebäuden mit Baubeginn nach dem 1. Januar 2023 und alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Bestandsgebäuden, bei denen mit der vollständigen Erneuerung der Dachhaut nach dem 1. Januar 2025 begonnen wird. Dazu zählen Wohn- sowie Nichtwohngebäude. Weitere Infos zur Solarpflicht in Hamburg.

In Berlin gilt seit dem 01.01.2023 die Solarpflicht für Neubauten und Dachsanierungen. Demnach müssen bei Neubauten min. 30 % der Bruttodachfläche und bei Bestandsgebäuden min. 30 % der Nettodachfläche mit Photovoltaik belegt werden. Bei Wohngebäuden aus dem Bestand muss bei max. 2 Wohneinheiten (WE) eine Leistung von 2 kWp nicht überschritten werden. Für Wohngebäude mit min. 3 WE und max. 5 WE ist eine Leistung von 3 kWp festgesetzt. Eine Leistung von 6 kWp ist bei Wohngebäuden mit min. 6 WE und max. 10 WE vorgeschrieben. Sollte die Nutzfläche eines Gebäudes kleiner als 50 m² sein, so gilt die Solarpflicht nicht. Quelle: Solargesetz Berlin

In Bremen ist ein Gesetzentwurf in Vorbereitung, der voraussichtlich im Lauf des Jahres 2023 rechtskräftig wird. In Nordrhein-Westfalen soll die Solarpflicht für private Neubauten ab 2025 eingeführt werden. Brandenburg plant die Einführung einer Solardachpflicht für gewerbliche und öffentliche Gebäude ab 2024, hat diese aber noch nicht final durchgesetzt. Lediglich Sachsen-Anhalt, Thüringen, das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern haben bisher keine Solardachpflicht beschlossen.

Solarpflicht Solarthermie
Laut einer Umfrage wollen sich 3 von 4 Hausbesitzern ein Solardach zulegen: Grafik: Solarwirtschaft.de

Kosten, Förderungen und Vergünstigungen der Solarpflicht

Die Solarpflicht bedeutet eine nicht geringe Investition. Für Module mit circa 20 Quadratmetern sind mindestens rund 7000 Euro notwendig. Bei größeren Flächen oder leistungsstärkeren Modulen steigt der Preis schnell auf das Doppelte an.

Baden-Württemberg hilft Hausbesitzern mit einem zinsgünstigen Kredit über mindestens 5000 Euro, zusätzlich gibt es 1500 Euro direkten Zuschuss, wenn neben der PV-Anlage auch noch ein Elektroauto und eine Ladestation angeschafft werden. Letzteres Förderprogramm reicht aber nur für 4000 Anträge. Damit ist das Bundesland allein auf weiter Flur. Lediglich Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt fördern noch Dinge wie den Kauf von Stromspeichern oder kleine Balkon-Anlagen, aber nicht die Abdeckung eines Daches mit einer Photovoltaikanlage.

Für die Solarpflicht gibt es jedoch auch Vergünstigungen. So wurde die Mehrwertsteuer für die Anschaffung von Solaranlagen und Batteriespeichern Anfang des Jahres auf null Prozent gesenkt. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt zudem Kredite mit rund vier Prozent Zinsen für die Anschaffung und den Einbau von Photovoltaikanlagen. Zudem rechnet sich die Anlage über ihre Laufzeit. Entweder durch Nutzung des Eigenstroms für sich selbst, was je nach Art der Anlage und ihrer Nutzung mehrere Hundert Euro im Jahr sparen kann, oder durch Einspeisung ins Netz. Dafür zahlt der Staat zwischen 6,2 bis 13 Cent pro Kilowattstunde (KWh). Bei 10.000 KWh, die kleinere Anlagen pro Jahr maximal liefern können, wären das immerhin zwischen 620 bis 1300 Euro. Eine Anlage würde sich so nach rund zehn Jahren amortisieren.

Tipp: Es ist empfehlenswert, Informationen zu den Förderprogrammen der verschiedenen Bundesländer oder der KfW einzuholen. Beim Haus-Neubau empfehlen wir die Haus-Anbieter von klimafreundlichen Plus-Energie-Häusern in Holzfertigbauweise.

 

Photovoltaik-Pflicht für Neubauten ab 1. Mai 2023 in Baden-Württemberg

Ab 1. Mai 2022 gilt in Baden-Württemberg die Photovoltaik-Pflicht für neue Wohngebäude, ab Januar 2023 greift diese auch bei allen grundlegenden Dachsanierungen. Das Kabinett hat eine entsprechende Änderung der bestehenden Verordnung beschlossen.

Nächster Schritt der Solar-Offensive Baden-Württemberg: Ab 1. Mai 2022 gilt die Photovoltaik(PV)-Pflicht für neue Wohngebäude, ab Januar 2023 greift diese auch bei allen grundlegenden Dachsanierungen. Eine entsprechende Änderung der bestehenden Verordnung hat das Kabinett beschlossen.

Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker betont die Notwendigkeit der Photovoltaik-Pflicht: „Nur mit enormen und gemeinsamen Kraftanstrengungen wird es uns gelingen, die Klimakrise zu stoppen und uns aus der Abhängigkeit von Gas, Öl und Kohle zu lösen. Wie wichtig das ist, hat uns der brutale russische Angriff auf die Ukraine schmerzhaft vor Augen geführt. Unser vorrangiges Ziel muss der schnelle Ausstieg aus den fossilen Energieträgern und der massive Ausbau der Erneuerbaren Energien sein.“ Sonnenstrom nehme hierbei eine bedeutende Rolle ein, sagt die Ministerin.

PV-Anlagen als wichtiger Beitrag für eine nachhaltige Energieversorgung

Die PV-Pflicht ist beim Neubau von Wohngebäuden von allen Bauherrinnen und Bauherren zu berücksichtigen, deren Antrag auf Baugenehmigung beziehungsweise deren Bauvorlagen im Kenntnisgabeverfahren ab 1. Mai bei der jeweils zuständigen unteren Baurechtsbehörde eingeht. Im Falle grundlegender Dachsanierungen greift die Pflicht bei einem Baubeginn ab dem 1. Januar 2023. Seit dem 1. Januar 2022 gilt die PV-Pflicht bereits für den Neubau von Nichtwohngebäuden wie etwa Hallen oder Firmendächer sowie von offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen.

Mit dem Klimaschutzgesetz hat sich Baden-Württemberg das Ziel gesetzt, einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz durch Reduzieren der Treibhausgas-Emissionen zu leisten und zugleich zu einer nachhaltigen Energieversorgung beizutragen. Um die vorgegebene Klimaneutralität mit Netto-Null-Emissionen bis 2040 zu erreichen, ist die PV-Pflicht unabdingbar.

Zentrales Element der neuen Verordnung ist Definition einer grundlegenden Dachsanierung

Eine entsprechende Photovoltaik-Pflicht-Verordnung mit näheren Bestimmungen für den Neubau von Nichtwohngebäuden und Parkplätzen trat zu Beginn des Jahres in Kraft. Im Zuge der Klimaschutzgesetz-Novelle hat das Umweltministerium die Verordnung nun an die jetzt neu hinzukommenden PV-Pflichten angepasst.

Ein zentrales Element der Änderungsverordnung ist die genaue Definition einer grundlegenden Dachsanierung. Festgehalten werden in der Verordnung unter anderem auch der Umfang der Mindestnutzung eines Daches mit PV-Anlagen oder Regelungen für eine Befreiung von der PV-Pflicht, etwa wenn deren Erfüllung im Einzelfall wirtschaftlich unzumutbar ist.

Photovoltaikpflicht Neubau
In Baden-Württemberg gilt für alle neuen Wohngebäude ab 1. Mai 2023 die Photovoltaikpflicht. Foto: stock@adobe.com

80 Prozent der Dachflächen für Solarnutzung geeignet

Rund 50 Verbände, Behörden und weitere Institutionen konnten ihre Stellungnahmen zur Änderung der PV-Pflicht-Verordnung abgeben, unter anderem aus den Bereichen Umwelt, Wirtschaft, Handwerk, Kommunales, Verbraucherschutz, Sport und Kirche. Insgesamt gingen 27 Stellungnahmen ein.

Laut Statistischem Landesamt Baden-Württemberg wurden in den Jahren 2016 bis 2020 durchschnittlich 14.300 Wohngebäude jährlich neu errichtet. Es wird angenommen, dass grob geschätzt 80 Prozent der entstehenden Dachflächen grundsätzlich für eine Solarnutzung geeignet sind. Dies gilt auch für Dachflächen von Bestandsgebäuden.

Ministerin Walker sagt: „Sonnenstrom ist schon heute die Stütze der Energiewende in Baden-Württemberg und wir nehmen hier bereits heute bundesweit eine Spitzenposition ein.“ Das kleine Kraftwerk auf dem Dach helfe nicht nur dem Klima, sondern spare am Ende auch noch Geld.

Klimaneutralität bis 2040 für Baden-Württemberg

Baden-Württemberg hat sich mit dem novellierten Klimaschutzgesetz vom Sommer 2021 das ambitionierte Ziel gesetzt, bis spätestens 2040 klimaneutral zu sein. Bereits 2030 soll eine Treibhausgasreduktion um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 erfolgen.

Zum Erreichen dieses Ziels braucht es die Energiewende. Die Photovoltaik belegt mit einem Anteil von gut 14 Prozent den Spitzenplatz unter den Erneuerbaren in Baden-Württemberg. Für ihren Ausbau soll das bislang nur zu etwa 11 Prozent genutzte Potenzial auf Dächern weiter erschlossen werden.

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Verordnung des Umweltministeriums zur Änderung der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung (PDF)

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Fragen und Antworten zur Photovoltaikpflicht

Quelle: baden-wuerttemberg.de

Eigenheimbau mit erneuerbarer Energie spart Energiekosten

Gerade in Zeiten hoher Energiekosten kann der Bau eines Eigenheims mit erneuerbaren Energien in der Tat eine gute Option sein, um langfristig niedrige Energiekosten zu haben. Wenn die Energiekosten und Stromkosten hoch sind und wahrscheinlich auch in Zukunft hoch bleiben werden, kann es sinnvoll sein, ein Eigenheim zu bauen, das auf erneuerbaren Energien basiert.

Mit Technologien wie Solaranlagen, Wärmepumpen, Phovoltaikanlagen und energieeffizientem Bauen können die Energiekosten eines Eigenheims erheblich reduziert werden. Durch die Nutzung erneuerbarer Energien kann auch die Umweltbelastung des Hauses reduziert werden, was langfristig zu Einsparungen bei den Energiekosten und anderen Ausgaben führen kann.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Bau eines Eigenheims eine große finanzielle Investition ist, die sorgfältig geplant werden muss. Daher ist es wichtig sich über Bauunternehmen aus dem Fertighausbereich darüber zu informieren. Am besten sogar mit Haus-Herstellern die sogenannte Plusenergiehäuser erstellen. Es ist wichtig, die Kosten und Nutzen des Baus eines energieeffizienten Hauses sorgfältig abzuwägen und sicherzustellen, dass die finanzielle Belastung langfristig tragbar ist.

Erneuerbare Energie
Im Eigenheimbau sollte erneuerbare Energie für die Energiegewinnung verwendet werden: Grafik: Umweltbundesamt

Welche Wirkungsweise hat erneuerbare Energie und sogenannte Plusenergiehäuser

Plusenergiehäuser sind Gebäude, die mehr Energie produzieren, als sie verbrauchen. Sie sind so konzipiert, dass sie die Energieeffizienz maximieren und gleichzeitig erneuerbare Energiequellen wie Solarthermie, Geothermie und Photovoltaik nutzen, um überschüssige Energie zu erzeugen.

Das Ziel von Plusenergiehäusern ist es, soviel Energie zu bewirtschaften wie im Haus benötigt wird und andererseits Energieüberschüsse ins öffentliche Netz einzuspeisen oder in Batterien zu speichern. In der Regel werden Plusenergiehäuser mit einer Vielzahl von energieeffizienten Technologien ausgestattet, um den Energiebedarf so niedrig wie möglich zu halten. Dazu gehören unter anderem:

  • Wärmedämmung: Plusenergiehäuser in Holzbauweise haben eine besonders gute Wärmedämmung, um Wärmeverluste zu minimieren.
  • Energieeffizienz: Plusenergiehäuser nutzen in der Regel energieeffiziente Heiz- und Kühlsysteme, wie zum Beispiel Wärmepumpen oder Solarthermieanlagen.
  • Photovoltaik-Anlagen: Plusenergiehäuser haben in der Regel eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach, um Strom zu erzeugen.
  • Energiespeicher: Überschüssige Energie wird in Batterien oder anderen Speichersystemen gespeichert, um später genutzt zu werden.

Plusenergiehäuser von Fertighausherstellern haben den Vorteil, dass sie ihren Bewohnern eine hohe Energieunabhängigkeit bieten und gleichzeitig dazu beitragen, den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Sie können auch langfristig Kosten sparen, da sie weniger Energie verbrauchen und oft auch Energie ins Netz einspeisen können, wodurch Geld verdient werden kann.

Insgesamt kann der Bau eines Eigenheims mit erneuerbaren Energien eine gute Wahl sein, wenn Sie langfristig niedrigere Energiekosten wünschen und die Verfügbarkeit erneuerbarer Energien in Ihrer Region gegeben ist. Es ist jedoch wichtig, sorgfältig zu planen und die Kosten sowie den Nutzen abzuwägen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Beachten Sie auch die neue Förderung für das Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeit.