Welcher Neubaustandard ist künftig sinnvoll und welche Fördermaßnahmen werden bevorzugt? Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) haben am 13. Juli 2022 in einer gemeinsamen Pressemitteilung ein Maßnahmenpaket vorgelegt, mit deren Hilfe die Klimaschutzziele im Gebäudesektor erreicht werden sollen.
Verschärfungen für die Gebäudehülle sind aber nicht vorgesehen. Allein der Primärenergiebedarf entscheidet künftig. Eines ist jedoch sich: Wer jetzt seine Gebäudehülle neu baut oder ertüchtigt, verbraucht in den kommenden Jahrzehnten weniger Energie.
Das Programm ist verabschiedet und wird nun dem Expertenrat für Klimafragen zur Stellungnahme zugeleitet. Anschließend berät die Bundesregierung über die zu ergreifenden Maßnahmen und beschließt diese schnellstmöglich. Die Maßnahmenvorschläge sollen aller Voraussicht nach in das umfassende Klimaschutz-Sofortprogramm der Bundesregierung integriert werden.
Der Gebäudesektor hat bislang seine Zielvorgaben nach dem Klimaschutzgesetz verfehlt. „Die Erreichung der Klimaschutzziele ist insbesondere im Gebäudesektor von großer Relevanz. In Deutschland entfallen rund 35 Prozent des Energieverbrauchs und etwa 30 Prozent der Treibhausgase auf den Gebäude-Sektor. Die mittel- und langfristigen Klimaziele im Gebäudebereich können nur dann erreicht werden, wenn eine zügige und deutliche Steigerung der Sanierungsdynamik erzielt wird, die sowohl eine Erhöhung der Sanierungsrate als auch -tiefe umfasst und die Wärmeversorgung gleichzeitig dekarbonisiert wird“, so die Analyse der beiden Ministerien.
Sowohl für Bauherren/Baufrauen und Sanierungswillige ist es wichtig, sich auf Vorgaben und Förderbedingungen verlassen zu können. Ändern sich diese ständig, diese wurden in den letzten 3 Jahren 3 mal verändert, ist es zum einen eine Herausforderung, auf dem Laufenden zu bleiben und den Überblick zu behalten.
Die geplante Einführung des EH-55-Neubaustandards (maximal 55 Prozent Energieverbrauch eines Referenzgebäudes) zum 1. Januar 2023 als Zwischenschritt bis zur Einführung des EH-40 Standards im Jahr 2025 wird von Sachverständigen unterschiedlich bewertet.
An konkreten Schritten geht es um die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Der bislang vorgelegte Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz vernachlässigt aber, so zahlreiche Verbände, das Thema Effizienz der Hülle. Die vorgesehene Erhöhung der Standards für die Gebäudehülle wurde gestrichen. Als Neubaustandard wurde „Primärenergie-EH55“ festgelegt. Weitere Novellierungsschritte des GEG sollen folgen, unklar ist wann. Gemäß Koalitionsvertrag soll der Neubaustandard ab 2025 an den EH40-Standard angeglichen werden.
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