Gebäudeenergiegesetz – Umstieg auf klimafreundliche Wärme ab 2024

Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz – GEG) leitet Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich ein, um den Klimaschutz zu stärken, die Abhängigkeit vom Import fossiler Energien zu verringern und Verbraucherinnen und Verbraucher vor Preissprüngen bei Öl und Gas zu schützen. Hier erfahren Sie mehr darüber, welche Regelungen ab 1. Januar 2024 gelten, und wie Sie beim Heizen auf Erneuerbare Energien umsteigen können.

Die Energiewende im Wärmebereich ist zentral, um die klimapolitischen Ziele zu erreichen und die Abhängigkeit von Importen fossiler Energie zu verringern. Mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs in Deutschland wird zum Heizen unserer Gebäude und zur Versorgung mit Warmwasser verbraucht. Dabei sind fossile Energien in den rund 41 Millionen Haushalten derzeit die Hauptwärmequelle: Knapp jeder Zweite heizt mit Erdgas, ein Viertel der Haushalte mit Heizöl. Ein schnelles Umsteuern auf Erneuerbare ist deshalb unverzichtbar.

Verpflichtung auf erneuerbare Energie für neue Heizungen ab 2024

Laut Gesetz für Erneuerbares Heizen wird ab 1. Januar 2024 der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Schrittweise wird damit eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil ist. Spätestens bis zum Jahr 2045 wird so die Nutzung von fossilen Energieträgern im Gebäudebereich beendet. Dann müssen alle Heizungen vollständig mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.

Gebäudeenergiegesetz
Bei neuen Gebäuden müssen ab 01.01.2024 erneuerbare Energien eingesetzt werden. Foto: stock@adobe.com

Ab 2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. In Neubaugebieten greift diese Regel direkt ab 1. Januar 2024. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es längere Übergangsfristen: In Großstädten (mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) werden klimafreundliche Energien beim Heizungswechsel spätestens nach dem 30. Juni 2026 Pflicht. In kleineren Städten ist der Stichtag der 30. Juni 2028. Gibt es in den Kommunen bereits vorab eine Entscheidung zur Gebietsausweisung für zum Beispiel ein Wärmenetz, die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt, können frühere Fristen greifen.

Funktionierende Öl- und Gasheizungen

Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Dies gilt auch, wenn eine Heizung kaputt geht, aber noch repariert werden kann. Muss eine Erdgas- oder Ölheizung komplett ausgetauscht werden, weil sie nicht mehr repariert werden kann oder über 30 Jahre alt ist (bei einem Konstanttemperatur-Kessel), gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen. In Härtefällen können Eigentümerinnen und Eigentümer von der Pflicht zum Erneuerbaren Heizen befreit werden.

Förderungen durch den Bund

Den Umstieg auf eine Heizung, die mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben wird, fördert der Bund mit verschiedenen Zuschüssen und zinsvergünstigten Krediten. So soll sichergestellt werden, dass sich insbesondere auch Bürgerinnen und Bürger mit unteren und mittleren Einkommen den Umstieg auf klimafreundliche und zukunftsfähige Heizungen leisten können.

Mehr zur Förderung gibt es hier auf dieser Seite unter „Möglichkeiten und Förderung”.

Schutz für Mieterinnen und Mieter

Mieterinnen und Mieter werden vor hohen Kosten geschützt: Vermietende dürfen zwar künftig bis zu zehn Prozent der Kosten umlegen, wenn sie in eine neue Heizungsanlage investieren beziehungsweise modernisieren. Die Umlage ist jedoch gedeckelt: Die monatliche Kaltmiete darf pro Quadratmeter und Monat um maximal 50 Cent steigen.

Wichtig: Wurde die Modernisierungsmaßnahme vom Bund gefördert, muss die Fördersumme von der gesamten Modernisierungssumme abgezogen werden, bevor die Kosten umgelegt werden.

Neue Plusenergiehäuser enthalten bereits erneuerbare Energien

Plusenergiehäuser, auch bekannt als Energieplushäuser oder Plusenergiegebäude, sind Gebäude, die mehr Energie erzeugen, als sie verbrauchen. Dies wird durch die Integration von erneuerbaren Energiesystemen und hocheffizienten Technologien erreicht. Eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Merkmale von Plusenergiehäusern:

 

Gebäudeenergiegesetz
Wärmepumpen können mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Foto: Bundesverband Wärmepumpe e.V.
  1. Erneuerbare Energiequellen: Plusenergiehäuser nutzen erneuerbare Energiequellen wie beispielsweise Photovoltaik, um Elektrizität zu erzeugen.
  2. Hohe Energieeffizienz: Diese Gebäude sind extrem energieeffizient und verbrauchen weniger Energie für Heizung, Kühlung, Beleuchtung und andere Zwecke durch eine effiziente Gebäudedämmung, Wärmerückgewinnungssysteme und energieeffiziente Geräte.
  3. Netto-Energiebilanz: Das Hauptziel eines Plusenergiehauses ist es, über das Jahr hinweg mehr Energie zu erzeugen, als es verbraucht. Überschüssige Energie wird oft ins Stromnetz eingespeist, wodurch die Eigentümer Einnahmen erzielen können.
  4. Nachhaltigkeit: Plusenergiehäuser tragen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes und somit zur Bekämpfung des Klimawandels bei.
  5. Komfort und Wohnqualität: Trotz des Fokus auf Energieeffizienz bieten Plusenergiehäuser einen hohen Wohnkomfort und eine gute Raumluftqualität.

Insgesamt sind Plusenergiehäuser ein wichtiger Schritt in Richtung nachhaltiger und umweltfreundlicher Gebäude, die einen positiven Beitrag zur Energieversorgung und zum Klimaschutz leisten.

Quelle: energiewechsel.de, holzbauwelt.de

lebt in Stuttgart und betreibt als unabhängiger Holzhaus-Experte aus Leidenschaft verschiedene Blogs und das Portal holzbauwelt.de. Er informiert über Trends im Wohnungs- und Gewerbebau mit dem Baustoff Holz für Bauherren, Investoren, Planer im modernen Holzbau. E-Mail senden