Neubauförderung wird dem Klimaschutz angepasst

Die Neubauförderung musste am 24. Januar 2022 ausgesetzt werden. Grund für den Förderstopp war ein Ansturm auf die Effizienzhaus Neubauförderung KfW 55, die laut Beschluss der alten Bundesregierung Ende Januar 2022 auslaufen sollte. Alle bis dahin eingegangenen förderfähigen Anträge werden genehmigt. Die KfW Neubauförderung für das Effizienzhaus 55 wäre eigentlich Ende Januar 2022 ausgelaufen, wie von der Vorgängerregierung im November 2021 angekündigt. Dies hat zu einem solchen Ansturm auf die Förderung geführt, dass nicht mehr genügend Geld aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung stand, um die Förderung fortzusetzen.

Für Neubauwillige wird die anspruchsvollere Effizienzhausstufe KfW 40 mit geänderten Bedingungen und mit gedeckeltem Budget von 1 Milliarde Euro bis zum Jahresende 2022 fortgesetzt. Eine Folgelösung wird derzeit erarbeitet. Zu den Details des Förderprogramms laufen derzeit noch Gespräche in den beteiligten Ministerien.

Eines ist jedoch klar, dass der Klimaschutz und eine Vermeidung von CO2-Emissionen bei der Herstellung und dem Betrieb eines Gebäude bei der künftigen Neubauförderung ein bestimmende Voraussetzung sein wird. Dies begünstigt vor allem nachwachsende Baumaterialien und Bauweisen mit Holz, die im Vergleich zu Zement und Beton sehr wenig Emissionen verursachen. Spätestens ab 1. Januar 2023 ersetzt das Programm „Klimafreundliches Bauen“ dann die bisherige Neubauförderung. Auch die KfW Sanierungsförderung soll überarbeitet werden.

Neubauförderung
Die Neubauförderung in 2022 gilt für KfW 40 und ab 2023 wird das Programm „klimafreundliches Bauen“ aufgelegt. Foto: Regnauer Hausbau

Anpassung des Mindeststandards im Neubau

Die Effizienzhausstufe KfW 55 hat sich längst als Standard auf dem Neubaumarkt durchgesetzt und bedarf laut Bündnis 90 / Die Grünen keiner zusätzlichen Förderung mehr. Demzufolge „gibt es viel bessere Effizienzklassen, deren Förderung laut Bündnis 90 / Die Grünen schneller auf den richtigen Klimapfad bringt. Die Vorgängerregierung hat mit der Effizienzhaus 55 Förderung viel zu lange mit vielen Milliarden auf einen Standard mit zu geringen ökologischen Effekten gesetzt. Energiepolitisch hätte sie schon länger abgeschafft werden müssen.“
Die neue Bundesregierung hat entschieden, dass das Effizienzhaus 55 rasch der gesetzliche Mindeststandard im Neubau werden soll. Schon zum 01. Januar 2023 soll er ins Gebäudeenergiegesetz eingeführt werden. Weiterhin ist im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Neubau-Standards ab 2025 an die Effizienzhausstufe KfW 40 angeglichen werden.

Neubauförderprogramm „Klimafreundliches Bauen“ ab 2023

Die Grünen im Bundestag sind überzeugt, dass eine Förderung zukünftig wirksamere Anreize für eine deutlich höhere CO2-Einsparung setzen. Daher wird von der Bundesregierung das Programm „Klimafreundliches Bauen“ als Nachfolge der KfW 55 und der KfW 40-Neubauförderung aufgelegt. Förderbeginn soll spätestens der 1. Januar 2023 sein. Diese zukünftige Förderung soll sich dann an den Treibhausgasemissionen pro m² Wohnfläche orientieren.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll außerdem im Laufe des Jahres 2022 im Hinblick auf die Sanierungsförderung überarbeitet werden, denn das größte CO2-Einsparpotential im Gebäudebereich liegt bei der Sanierung der bestehenden Gebäude. Darüber hinaus wird für den sozialen Wohnungsbau gemeinsam mit den Ländern ein Programm außerhalb der KfW-Förderung aufgelegt, damit auch Menschen mit niedrigen Einkommen in klimafreundlichen Gebäuden leben können.

lebt in Stuttgart und betreibt als unabhängiger Holzhaus-Experte aus Leidenschaft verschiedene Blogs und das Portal holzbauwelt.de. Er informiert über Trends im Wohnungs- und Gewerbebau mit dem Baustoff Holz für Bauherren, Investoren, Planer im modernen Holzbau. E-Mail senden