Im Neubau liegen energiesparende Holzhäuser voll im Trend

Der Neubau mit erneuerbaren Energien lohnt sich mehr denn je. Der Traum vom Eigenheim mit Garten ist bei den meisten Deutschen vorhanden, vor allem bei jungen Familien. Immer mehr Bauherren/Baufrauen planen beim Neubau ihres Eigenheimes eine Photovoltaikanlage auf der Dachfläche ein. Aktuell besitzen bereits rund 1,2 Millionen Hausbesitzer eine Solaranlage – Tendenz steigend.

Bei der Planung eines Neubaus ist man deshalb gut beraten, von Anfang an eine Solaranlage und den eigenen Fotovoltaikstrom zu denken. So macht sich der/die künftige Hausbesitzer:in unabhängig von steigenden Energiepreisen bei der ohnehin bestehenden Ressourcenverknappung von fossilen Energieträgern. Um die inzwischen deutlich gesteigerten Klimaziele erreichen zu können, sind größere Anstrengungen bei der Energieeffizienz von Gebäuden erforderlich.

Für welche Gebäude gilt das Gebäudeenergiegesetz?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) trat am 1. November 2020 in Kraft. Es gilt für alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Seine Vorgaben beziehen sich vorwiegend auf die Heizungstechnik und den Wärmedämmstandard des Gebäudes, also auch für den Neubau.

Mit dem Gebäudeenergiegesetz hat die Bundesregierung im November 2020 ein Gesetz verabschiedet, das u.a. die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie aus dem Jahr 2010 erfüllen soll. Das im November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) abgelöst.

Neubau Hausbau
Plusenergie-Holzhäuser erhalten im Neubau die höchste Effizienzhaus-Förderung EH 40 Nachhaltigkeit. Foto: KAMPA GmbH

Welche energetischen Anforderungen gelten für den Neubau?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten. Neubauten dürfen einen bestimmten Wert für den Jahres-Primärenergiebedarf und den Wärmeverlust der Gebäudehülle nicht überschreiten. Der Jahres-Primärenergiebedarf sagt aus, wie viel Energie im Zeitraum eines Jahres für das Heizen, Lüften, Kühlen und die Warmwasserbereitung benötigt wird.

Darüber hinaus zielt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf eine energieeffiziente Anlagentechnik für das Heizen, Lüften, Kühlen und die Warmwasserbereitung ab, wenn diese erstmals in ein Gebäude eingebaut oder in bestehenden Gebäuden ersetzt wird.

Die Anforderungen an Neubauten sind nahezu unverändert aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) übernommen worden. Da das Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Jahr 2023 überprüft wird, kann der Bund die Anforderungen weiter anheben. Gleiches gilt für die Berücksichtigung von sogenannter Grauer Energie, also des Energieaufwands, der etwa für Abbau, Herstellung, Transport oder Entsorgung von Materialien benötigt wird.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist festgelegt, welche energetischen Anforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude erfüllen müssen.

  • Das Gesetz enthält Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard und Hitzeschutz von Gebäuden.

  • Die energetischen Mindestanforderungen an Neubauten sind etwas geringer als in der zuvor geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV).

  • Beim Neubau gibt das GEG bestimmte Anteile an regenerativen Energien vor, die das Gebäude zum Heizen oder auch Kühlen verwenden muss.

Klimafreundliche und energiesparende Holzfertighäuser finden Sie auf dem Portal Holzbauwelt.de.

Die momentan aktuelle Effizienzhaus-Förderung für den Neubau gibt’s hier.

lebt in Stuttgart und betreibt als unabhängiger Holzhaus-Experte aus Leidenschaft verschiedene Blogs und das Portal holzbauwelt.de. Er informiert über Trends im Wohnungs- und Gewerbebau mit dem Baustoff Holz für Bauherren, Investoren, Planer im modernen Holzbau. E-Mail senden