KfW-Effizienzhaus 55 / 40 / 40 Plus bauen

Ein KfW-Effizienzhaus ist ein gut gedämmtes Haus. Je Besser ein Haus gedämmt ist, desto leichter kann es einen großen Teil seines Energiebedarfs mit regenerativen Heizsystemen abdecken. Die Investitionskosten amortisieren sich im Lauf der Jahre schneller, allerdings abhängig vom jeweiligen zum Haus passenden Energiesparsystem.

Energiesparende Holzhäuser sind hochwärmegedämmt und erfüllen die Vorschriften zur Energieeffizienz von neu gebauten Häusern, der Enenergieeinsparverordnung (EnEV) sehr gut.

Das KfW-Effizienzhaus im Überblick beim Jahres-Primärenergiebedarf

KfW-Effizienzhaus 40 Plus
KfW-Effizienzhäuser 40 Plus dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 40 % und den Transmissionswärmeverlust (H‘T) von 55 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV nicht überschreiten. Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV zulässig.

Zusätzlich zu den oben genannten Anforderungen verfügt ein KfW-Effizienzhaus 40 Plus über folgendes Plus Paket:

  • Eine stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energien
  • Ein stationäres Batteriespeichersystem (Stromspeicher)
  • Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
  • Eine Visualisierung von Stromerzeugung und Stromverbrauch über ein entsprechendes Benutzerinterface

Der in der Bilanz anrechenbare Strom aus erneuerbaren Energien muss auf dem Grundstück im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem Gebäude oder dessen Nebenbauwerken erzeugt werden. Der am Gebäude oder dessen Nebengebäuden erzeugte Strom sollte überwiegend im Gebäude selbst genutzt werden. Die Eigennutzung von Strom muss durch eine Vorrangschaltung gewährleistet sein.

KfW-Effizienzhaus
KfW 55 Effizienzhaus als Holzhaus gefördert nach EnEV

KfW-Effizienzhaus 40
KfW-Effizienzhäuser 40 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 40 % und den Transmissionswärmeverlust (H‘T) von 55 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV nicht überschreiten. Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV zulässig.

KfW-Effizienzhaus 55
KfW-Effizienzhäuser 55 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 55 % und den Transmissionswärmeverlust (H‘T) von 70 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV nicht überschreiten. Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV zulässig.

Alternativ kann der Nachweis eines KfW-Effizienzhaus 55 auch nach baulichen und anlagentechnischen Anforderungen (Referenzwerte) erfolgen. Diese sind in der Anlage „Technische Mindestanforderungen“ beschrieben.

Passivhaus

Für ein Passivhaus ist der Nachweis gemäß den Bilanzierungsvorschriften für KfW-Effizienzhäuser zu führen. Das heißt, dass der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) und der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene Transmissionswärmeverlust (H‘T) des Neubauobjekts auf Grundlage der Bilanzierungsvorschriften für ein KfW-Effizienzhaus 40 Plus, 40 oder 55 zu ermitteln sind. Alternativ können Passivhäuser auch nach Referenzwerten eines KfW-Effizienzhaus 55 nachgewiesen werden.

lebt in Stuttgart und betreibt als unabhängiger Holzhaus-Experte aus Leidenschaft verschiedene Blogs und das Portal holzbauwelt.de. Er informiert über Trends im Wohnungs- und Gewerbebau mit dem Baustoff Holz für Bauherren, Investoren, Planer im modernen Holzbau. E-Mail senden