Neu: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung in Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 neu aufgestellt und weiterentwickelt. Mit der BEG werden künftig noch stärkere Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien gesetzt werden. Die neue Bundesförderung BEG ist ein entscheidender Beitrag zur Erreichung der Energie- und Klimaziele bis 2030 im Gebäudesektor.

Die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien wird mit der BEG erstmals unter einem Dach zusammengeführt. Mit der BEG ersetzt ein einziges Förderprogramm vier bisher bestehende Förderprogramme:

1. CO2-Gebäudesanierungsprogramm (bisher KfW-Förderprogramm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“).
2. Das Marktanreizprogramm (bisher BAFA-Förderprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“).
3. Das Anreizprogramm „Energieeffizienz“.
4. Das Heizungsoptimierungsprogramm.

Bei Neubauten und Komplettsanierungen wird der Einsatz erneuerbarer Energien zukünftig noch stärker prämiert. Gleichzeitig wird es neue, attraktive Förderangebote für ambitionierte Sanierungen und Neubauten geben. Vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMI) anerkannte Nachhaltigkeitszertifikate werden künftig in der Förderung erstmals berücksichtigt.

Für Bürgerinnen und Bürger bietet die BEG zukünftig mehr Flexibilität. Fördertatbestände werden sowohl als Zuschuss- als auch als Kreditförderung angeboten, um den jeweiligen individuellen Bedürfnissen bestmöglich zu entsprechen. Zugleich wird mit der BEG die Förderung übersichtlicher und einfacher zu beantragen (direkt bei der KfW oder mittelbar über die Hausbank).

Die BEG enthält folgende Neuerungen beim Hausbau von Häusern

Vereinfachte Beantragung sämtliche Förderangebote (Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Fachplanung und Baubegleitung) mit einem einzigen Antrag für die BEG. Förderbedingungen für Wohn- und Nichtwohngebäude werden angeglichen. Jeder Fördertatbestand wird sowohl als Zuschuss- wie auch als Kreditförderung angeboten (bislang teilweise Zuschuss oder teilweise Kreditförderung).

Integration von Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz beim Neubau von Gebäuden. Im Neubau werden sogenannte EE-Klassen, zum Beispiel „Effizienzhaus 55 EE“ für den Einsatz von erneuerbaren Energien beim Hausbau eingeführt und die Förderquote angehoben. Eine „Effizienzhaus EE“-Klasse kann beim Neubau als auch bei einer Altbausanierung erreicht werden, wenn erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 55 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen (z. B. Solarthermie oder Erdwärme).

Neubau Förderung BEG
Hausbau mit erneuerbarer Energie wird stärker gefördert.

Digitalisierung und Zukunftstechnologien zur Verbrauchsoptimierung (z. B. Efficiency Smart Home) werden erstmals eigenständig förderfähig. Damit wird die Betriebsphase von Gebäuden stärker berücksichtigt.

Nachhaltiges Bauen bei Neubauten mit einer Nachhaltigkeitszertifizierung (Zertifikat mit Qualitätssiegel „Nachhaltig Bauen“ des BMI) erhalten als sogenanne NH-Klassen (z. B. „Effizienzhaus 55 NH“) eine erhöhte Förderung. Entsprechend der EE-Klassen (NH- und EE-Klassen sind aber nicht kombinierbar); wird der Lebenszyklusansatz des Nachhaltigen Bauens stärker berücksichtigt.

Auskunft über die neuen EE-Klassen als förderfähige Energiestandards beim Hausbau geben sowohl die Energieberater als auch die Holzhaus-Hersteller auf Holzbauwelt.de. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird Details und Förderbestimmungen im April 2021 dazu veröffentlichen und zwar auf folgender KfW-Seite. Starttermin für das BEG ist der 01.07.2021. Beim Hausbau gilt derzeit noch die bisherige KfW-Förderung.

Beispiel Förderung Neubau
Förderbeispiel Neubau nach BEG ab 01.07.2021.

Wann muss der Antrag bei der KfW für einen Neubau nach der BEG gestellt werden?

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet zum 01.07.2021. Den Förderkredit „Energieeffizient Bauen (153)“ können Sie noch bis zum 30.06.2021 bei der KfW beantragen. Ab dem 01.07.2021 können Sie einen Antrag auf die neuen Förderkredite und Zuschüsse der BEG stellen. Die KfW setzt auf die Energieeffizienz von Häuser.

Plusenergiehäuser für den Neubau plus eine weitere Zusammenfassung für die Bundesförderung für effiziente Gebäude finden sie auf dem Portal Holzbauwelt.de.

lebt in Stuttgart und betreibt als unabhängiger Holzhaus-Experte aus Leidenschaft verschiedene Blogs und das Portal holzbauwelt.de. Er informiert über Trends im Wohnungs- und Gewerbebau mit dem Baustoff Holz für Bauherren, Investoren, Planer im modernen Holzbau. E-Mail senden