Im Neubau mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien ab 2024

Wie ist der Stand beim Hausbau bezüglich dem Einsatz erneuerbare Energien? Damit Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral wird, muss es von fossilen Brennstoffen unabhängig werden – das gilt auch fürs Heizen. Denn noch immer werden rund drei Viertel der Heizungen mit fossilem Gas oder Öl betrieben. Wer heute in eine neue Heizung investiert, sollte das nachhaltig und klimafreundlich tun. Denn die neue Heizung wird voraussichtlich 20 bis 30 Jahre genutzt.

  • Wer ab 2024 in einem Neubaugebiet ein Haus baut, muss 65 Prozent erneuerbare Energien bei der Wärmeversorgung einzubinden.
  • Bei der Wahl der Heizung sind Bauherren frei, in Frage kommen Wärmepumpe, Stromdirektheizung oder eine Hybridheizung. Weitere Optionen sind Biomasse-Heizung (zB Pelletheizung), Solarthermie oder Fernwärme. Unter bestimmten Bedingungen ist auch eine sogenannte „H2-Ready“-Gasheizung, also eine Heizung, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar ist, möglich.
  • Für Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gelten die gleichen Regeln wie für Bestandsgebäude.

Anfang 2024 ist eine überarbeitete Version des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten. Im Fokus des GEGE 2024 steht das Heizen mit erneuerbaren Energien. Seit Anfang des Jahres dürfen nur noch Heizungen eingebaut werden, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Die eigentlich geplante Verschärfung des Neubau-Standards ab 2025 ist dagegen abgesagt.

Diese Optionen erlaubt das GEG:

  1. Hausübergabestation zum Anschluss an ein Wärmenetz – Nahwärme oder Fernwärme
  2. Wärmepumpe
  3. Stromdirektheizung
  4. Solarthermie-Anlage
  5. Heizungsanlage zur Nutzung von Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus – Holzheizung / Pelletheizung / Wasserstoffheizung
  6. Wärmepumpen-Hybridheizung
  7. Solarthermie-Hybridheizung

Ausnahmen und Übergangsregelungen gibt es für den Heizungstausch in bestehenden Gebäuden, bis die Wärmeplanung der Kommunen bis 2026 / 2028 erstellt ist. Diese gelten auch für Neubauten in Baulücken.

Erneuerbare Energien
Im Neubau eines Holzfertighauses müssen ab 2024 mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien Verwendung finden. Foto: stock@adobe.com

Was bedeutet das GEG für den klimafreundlichen Neubau?

Um die durch hohe Zinsen und Baukosten kriselnde Baubranche nicht weiter zu belasten, setzt die Bundesregierung die geplante Verschärfung der Neubau-Standards aus. Eigentlich war geplant, dass ab 2025 das Effizienzhaus 40 als Neubau-Standard gesetzlich verankert werden soll. Diese Pläne liegen jetzt auf Eis und sollen bis Ende der Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt werden.

Welche Anforderung Anforderungen bestehen an Neubauten bezüglich ihrer Energieeffizienz seit Anfang 2024? Der Neubau eines Hauses muss den Standard eines Effizienzhauses 55 entsprechen. Bauherren und Baufamilien können selbst entscheiden, wie sie diesen Standard am besten erreichen. Die Holzfertighaus-Hersteller planen Holzfertighäuser als Effizienzhaus 55 oder Effizienzhaus 40 QNG (mit aktueller KfW-Förderung).

Die wichtigsten Vorgaben für das Effizienzhaus 55 sind:

  • Der Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung darf 55 Prozent des entsprechenden Referenzgebäudes nicht überschreiten (zuvor: 75 Prozent). Das Referenzgebäude entspricht einem KfW-Effizienzhaus 100.
  • Der Wärmeverlust durch die Gebäudehülle darf maximal das 1,0-fache des Wertes des Referenzgebäudes betragen.
  • Ein bestimmter Anteil des Wärme- und Kältebedarfs im Gebäude muss durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Die Höhe des Anteils hängt vom Energieträger ab und beträgt aktuell beispielsweise für eine Wärmepumpe oder einen Holzpelletkessel 50 Prozent.

ACHTUNG: Obwohl (derzeit) das Effizienzhaus 55 laut GEG als energetischer Standard beim Neubau gilt, ist es nicht förderfähig! Um die Förderung beim Neubau zu erhalten, muss der Neubau mindestens den Standard KfW-Effizeinzhaus 40 QNG erfüllen. Potenzielle Bauherren sollten sich gut überlegen, welchen KfW-Standard sie erreichen wollen. Was heute gilt, kann morgen schon nicht mehr zeitgemäß sein. Ein nach möglichst strengen energetischen Vorgaben gebautes Haus spart im Laufe der Zeit nicht nur Energie (und damit Kosten). Auch der Wiederverkaufswert liegt in der Regel deutlich höher als bei energetisch schlechter ausgestatteten Objekten.

Die Regelung im GEG ist technologieoffen: Um die Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Heizung zu erfüllen, können Eigentümer:innen entweder eine individuelle Lösung umsetzen und den Erneuerbaren-Anteil (mind. 65 Prozent) rechnerisch nachweisen oder zwischen verschiedenen gesetzlich vorgesehenen pauschalen Erfüllungsoptionen frei wählen. Im Neubau sind diese Heizungen vorgesehen:

  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • elektrische Wärmepumpe
  • Stromdirektheizung
  • Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel)
  • Heizung auf Basis von Solarthermie
  • H2-Ready-Gasheizungen (Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind. Voraussetzung für diese Option ist, dass es einen rechtsverbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze gibt und diese Heizungen ab 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan oder anderen grünen Gasen und spätestens ab 2035 mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff betrieben werden.)

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lebt in Stuttgart und betreibt als unabhängiger Holzhaus-Experte aus Leidenschaft verschiedene Blogs und das Portal holzbauwelt.de. Er informiert über Trends im Wohnungs- und Gewerbebau mit dem Baustoff Holz für Bauherren, Investoren, Planer im modernen Holzbau. E-Mail senden