Solar-Förderung durch KfW für Photovoltaikanlagen

Deshalb unterstützt der Staat den Kauf und Betrieb von Photovoltaikanlagen. Eine Förderung ist prinzipiell durch einen vergünstigten Kredit der Deutschen Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) und über die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) möglich.

Zudem gibt es regionale Förderprogramme für PV-Anlagen von Ländern und Kommunen. Es lohnt sich deshalb, alle Möglichkeiten zu prüfen und die attraktivste zu wählen. EEG-Vergütung, KfW-Förderung für Photovoltaik und regionale Zuschüsse lassen sich kombinieren. Nur bei dem KfW-Programm „Solarstrom für Elektroautos“ ist keine Kombination mit anderen Förderungen möglich.

Photovoltaikanlagen
Photovoltaikanlagen wandelt Sonnenlicht in elektrische Energie um. Foto: stock@adobe.com

Solar-Förderung mit KfW-Kredit für Photovoltaikanlagen

Die KfW-Bank unterstützt die Errichtung, die Erweiterung und den Erwerb von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen mit vergünstigten Darlehen. Über das Programm Erneuerbare Energien – Standard (270) vergibt sie Förderkredite, die auch Investitionen in Wasser- und Windkraftanlagenb abdecken. Die Laufzeit liegt zwischen 5 und 30 Jahren, der Höchstbetrag beträgt 150 Millionen Euro.

Neben den reinen Produktkosten sind die Ausgaben für die Planung, Projektierung und Installation inbegriffen – auch für Batteriespeicher. Anfang 2024 lag der bestmögliche effektive Jahreszins bei 5,21 Prozent. Die individuellen Konditionen für Privathaushalte ermittelt die jeweilige Hausbank anhand des Standorts, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität der Sicherheiten.

Für die Antragstellung und Bonitätsprüfung muss man sich also an sein örtliches Finanzinstitut wenden. Erst wenn der Förderkredit bewilligt ist, darf ein Kaufvertrag abgeschlossen werden. Eine Beantragung nach dem Beginn des Vorhabens ist nicht möglich. Da nicht jede Bank den KfW-Kredit anbietet, kann ein Vergleich mit anderen Geldhäusern und Finanzierungsoptionen sinnvoll sein.

Rückblick: Reform der EEG-Förderung in 2023

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll den Ausbau der Sonnenergie beschleunigen. Profitieren können alle, die eine PV-Anlage mit Netzanschluss betreiben. Den selbst erzeugten Solarstrom, der abzüglich des Eigenverbrauchs in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird, müssen die Netzbetreiber nach den Vorgaben des EEG abnehmen und vergüten.

Dafür ist kein Antrag notwendig, die Anlage muss jedoch im Marktstammdatenregister (MaStR) eingetragen sein. Jede stromerzeugende Anlage muss in dieser Datenbank einzeln aufgeführt werden. Neben Kontakt- und Standortinformationen braucht es auch die technischen Anlagedaten. Die Registrierung erfolgt online bei der Bundesnetzagentur. Eine neue PV-Anlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme gemeldet werden. Geschieht das nicht, drohen Kürzungen bei der Förderung. Die Registrierung kann auch durch den Installateur vorgenommen werden.

2023 ist das EEG grundlegend reformiert worden. Seither gelten Neuregelungen, die einige Vereinfachungen und attraktivere Konditionen für Betreiber privater PV-Anlagen bedeuten:

  • Die EEG-Umlage wurde gestrichen, was die Abrechnung beim Stromverkauf erleichtert. Ein Erzeugungszähler, wie er bislang Pflicht war, ist nicht mehr erforderlich, wenn die Anlage höchstens 30 MWh pro Kalenderjahr erzeugt.
  • Neue PV-Anlagen bis 25 kWp dürfen den gesamten erzeugten Solarstrom in das öffentliche Netz einspeisen. Vorher galt hierfür eine Obergrenze bis höchstens 70 Prozent der Nennleistung, um die Netzstabilität nicht zu gefährden.
  • Fördervergütungen gelten auch für Solarmodule bis maximal 20 Kilowatt Leistung, die im Garten aufgebaut sind – sofern sich das Hausdach nachweislich nicht für eine Installation eignet.
  • Neuanlagen, die ab 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden, erhalten nach der EEG-Reform höhere Einspeisevergütungen. Seit dem 31. Januar 2024 sinken die Vergütungssätze alle sechs Monate um ein Prozent.
  • Bei der Einspeisevergütung wird unterschieden zwischen Volleinspeisung und PV-Anlagen mit Eigenversorgung, bei denen die Besitzer nur einen Teil des Stroms ins Netz einspeisen.
Photovoltaikanlagen
Sogenannte Plus-Energie-Häuser mit Photovoltaikanlagen verfügen mit mindestens 65 % erneuerbare Energien: Foto: stock@adobe.com

Einspeisevergütung für PV-Anlagen 2024

Diese Vergütung gibt es für die Einspeisung von Solarstrom gemäß dem EEG von 2023 für neu in Betrieb genommene PV-Anlagen. Je nach Datum der Inbetriebnahme und Art der Einspeisung sind die Vergütungssätze unterschiedlich hoch. Sie bleiben jeweils 20 Jahre lang konstant.

Vergütungssätze für PV-Anlagen mit Inbetriebnahme seit 1. Februar 2024

Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft; die Vergütungssätze gelten für Inbetriebnahmen bis 31. Juli 2024

Maximale AnlagenleistungVergütungssatz TeileinspeisungVergütungssatz Volleinspeisung
0 – 10 kWp8,11 ct/kWh12,86 ct/kWh
10 – 40 kWp7,03 ct/kWh10,79 ct/kWh
40 – 100 kWp5,74 ct/kWh10,79 ct/kWh

Vergütungssätze für PV-Anlagen mit Inbetriebnahme ab 1. August 2024

Maximale AnlagenleistungVergütungssatz TeileinspeisungVergütungssatz Volleinspeisung
0 – 10 kWp8,03 ct/kWh12,73 ct/kWh
10 – 40 kWp6,95 ct/kWh10,67 ct/kWh
40 – 100 kWp5,68 ct/kWh10,68 ct/kWh

Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft; die Vergütungssätze gelten für Inbetriebnahmen bis 31. Januar 2025.

Sogenannten Plus-Energie-Häuser im Holzfertighausbau erfüllen meist die Voraussetzungen für die KfW-Förderung als Effizienhaus 40 QNG. Seit Anfang des Jahres dürfen nur noch Heizungen eingebaut werden, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden.

Quellen: ADAC, holzbauwelt.de

lebt in Stuttgart und betreibt als unabhängiger Holzhaus-Experte aus Leidenschaft verschiedene Blogs und das Portal holzbauwelt.de. Er informiert über Trends im Wohnungs- und Gewerbebau mit dem Baustoff Holz für Bauherren, Investoren, Planer im modernen Holzbau. E-Mail senden