Bau-Turbo der Bundesregierung: Schneller Bauen bis 2030

Die Bundesregierung hat mit dem Bau-Turbo ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, das schnellere Bauverfahren ermöglichen soll. Das Gesetz soll den Wohnungsbau beschleunigen und Verwaltung, Unternehmen und Bürger finanziell entlasten. Das Kabinett gab am 18. Juni 2025 grünes Licht für die Pläne von Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD). Allerdings stellte die SPD-Politikerin auch klar, dass der Bau-Turbo „der erste Schritt“ des Bauministeriums ist, um für „mehr Tempo im Wohnungsbau und mehr bezahlbaren Wohnraum“ zu sorgen.

Darunter ist zum Beispiel die Einführung des neuen § 246 im Baugesetzbuch. Diese Regelung soll es Kommunen ermöglichen, befristet von bauplanungsrechtlichen Vorschriften abzuweichen und so schneller neuen Wohnraum zu schaffen.

Die wichtigsten geplanten Inhalte des Bau-Turbos für den Wohnungsbau:

Weniger Bauvorgaben – Lockerungen im Bestand und im Außenbereich: Es soll möglich werden, Wohnbebauung außerhalb bisheriger Bebauungspläne zu schaffen. Dafür wird der Paragraf 31, Absatz 3, des Baugesetzbuches angepasst.

Nachverdichtung wird einfacher

  • Außenbereiche dürfen genutzt werden, wenn sie an bestehende Siedlungen angrenzen und Bauland knapp ist. Bislang scheitern Nachverdichtungen oft anzustrengen städtebaulichen Hürden. Künftig kann auch in Innenbereichen, also in zusammenhängend bebauten Ortsteilen, ohne Bebauungsplan von geltenden städtebaulichen Regelungen abgewichen werden. Etwa bei der Aufstockung von Gebäuden oder Hinterlandbebauung. Vorgesehen ist die Neuregelung in Paragraf 34, 4 b Baugesetzbuch.
Bau-Turbo
Kommunen können künftig aufgrund des Bau-Turbo bestimmte Wohnbauprojekte auch ohne bestehenden Bebauungsplan zulassen. Foto: Sigurd Maier / Holzbauwelt.de

Leichter bauen im Außenbereich

  • In vielen Städten und Gemeinden wird verfügbares Bauland immer knapper. Deshalb soll künftig auch im sogenannten Außenbereich (also in Gebieten ohne Bebauungsplan und außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils) einfacher neuer Wohnraum geschaffen werden können. Allerdings sind der Umweltschutz und Flächensparsamkeit zu beachten. Gebaut werden soll nur im räumlichen Zusammenhang mit bestehenden Siedlungen.

Flexiblere Lärmschutzregelungen für gemischte Quartiere

Kommunen dürfen künftig von bisherigen Immissionsrichtwerten abweichen, etwa durch eigene Schallschutzregelungen im Bebauungsplan. Das erleichtert den Wohnungsbau in gemischt genutzten Vierteln – auch in kleineren Städten.

Verlängerung des Umwandlungsschutzes

In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt bleibt der Schutz vor Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen für fünf weitere Jahre bestehen. Das reduziert Bürokratie für Kommunen, die solche Anträge bislang oft ablehnen mussten.

„Bau-Turbo soll finanziell entlasten

Voraussetzung für die Umsetzung sind allerdings ausreichend Personal und Kapazitäten – und daran scheitern momentan viele Bauvorhaben. Schnellere Verfahren bedeuten zwar mehr Tempo, aber nicht weniger Arbeit.

Der Bund geht durch den sogenannten „Bauturbo“ von einer jährlichen finanziellen Entlastung von über 2,5 Milliarden Euro für Verwaltung, Bürger und Wirtschaft aus. Allein die Verwaltung soll mit rund 1,7 Milliarden Euro entlastet werden.

Wichtig: Kommunen dürfen selbst entscheiden

Der Bund stellt die Instrumente bereit, doch die Entscheidung über deren Einsatz liegt bei den Kommunen. Es gibt keine Druckmittel oder Vorgaben. Das letzte Wort darüber, wie der Wohnbau-Turbo konkret eingesetzt wird, haben die Gemeinden vor Ort, heißt es in einer Mitteilung des Bundesbauministeriums. Die Gemeinden müssen weiterhin zustimmen.

Das Gesetzgebungsverfahren zum „Bauturbo“ soll im Bundestag bis Herbst 2025 abgeschlossen sein. Im Bundesrat ist das Gesetz nicht zustimmungspflichtig.

Bundesbauministerin Verena Hubertz zum Bau-Turbo

„Tempo, Technologie, Toleranz – mit diesem Credo bin ich als Bundesbauministerin angetreten. Und in Sachen Tempo wollen wir mit einer ersten Novelle des Baugesetzbuches bereits wenige Wochen nach Amtsübernahme liefern. Der Kern dieses Entwurfs ist der Bau-Turbo. Denn wir brauchen schnell mehr bezahlbaren Wohnraum. Die Neuregelung ermöglicht es Gemeinden, das Planen und Genehmigen wesentlich zu beschleunigen. Das spart Zeit und Kosten. Und so schaffen wir den rechtlichen Rahmen zur Realisierung des Deutschland-Tempos im Wohnungsbau. Davon profitieren kommunale Planungs- und Genehmigungsbehörden, die Bauwirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger, insbesondere in verdichteten Siedlungsgebieten.“

Quellen: dpa, kommunal.de, Bundesregierung

lebt in Stuttgart und betreibt als unabhängiger Holzhaus-Experte aus Leidenschaft verschiedene Blogs und das Portal holzbauwelt.de. Er informiert über Trends im Wohnungs- und Gewerbebau mit dem Baustoff Holz für Bauherren, Investoren, Planer im modernen Holzbau. E-Mail senden