Die Bundesregierung hat mit dem Bau-Turbo ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, das schnellere Bauverfahren ermöglichen soll. Das Gesetz soll den Wohnungsbau beschleunigen und Verwaltung, Unternehmen und Bürger finanziell entlasten. Das Kabinett gab am 18. Juni 2025 grünes Licht für die Pläne von Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD). Allerdings stellte die SPD-Politikerin auch klar, dass der Bau-Turbo „der erste Schritt“ des Bauministeriums ist, um für „mehr Tempo im Wohnungsbau und mehr bezahlbaren Wohnraum“ zu sorgen.
Darunter ist zum Beispiel die Einführung des neuen § 246 im Baugesetzbuch. Diese Regelung soll es Kommunen ermöglichen, befristet von bauplanungsrechtlichen Vorschriften abzuweichen und so schneller neuen Wohnraum zu schaffen.
Weniger Bauvorgaben – Lockerungen im Bestand und im Außenbereich: Es soll möglich werden, Wohnbebauung außerhalb bisheriger Bebauungspläne zu schaffen. Dafür wird der Paragraf 31, Absatz 3, des Baugesetzbuches angepasst.
Kommunen dürfen künftig von bisherigen Immissionsrichtwerten abweichen, etwa durch eigene Schallschutzregelungen im Bebauungsplan. Das erleichtert den Wohnungsbau in gemischt genutzten Vierteln – auch in kleineren Städten.
In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt bleibt der Schutz vor Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen für fünf weitere Jahre bestehen. Das reduziert Bürokratie für Kommunen, die solche Anträge bislang oft ablehnen mussten.
Voraussetzung für die Umsetzung sind allerdings ausreichend Personal und Kapazitäten – und daran scheitern momentan viele Bauvorhaben. Schnellere Verfahren bedeuten zwar mehr Tempo, aber nicht weniger Arbeit.
Der Bund geht durch den sogenannten „Bauturbo“ von einer jährlichen finanziellen Entlastung von über 2,5 Milliarden Euro für Verwaltung, Bürger und Wirtschaft aus. Allein die Verwaltung soll mit rund 1,7 Milliarden Euro entlastet werden.
Der Bund stellt die Instrumente bereit, doch die Entscheidung über deren Einsatz liegt bei den Kommunen. Es gibt keine Druckmittel oder Vorgaben. Das letzte Wort darüber, wie der Wohnbau-Turbo konkret eingesetzt wird, haben die Gemeinden vor Ort, heißt es in einer Mitteilung des Bundesbauministeriums. Die Gemeinden müssen weiterhin zustimmen.
Das Gesetzgebungsverfahren zum „Bauturbo“ soll im Bundestag bis Herbst 2025 abgeschlossen sein. Im Bundesrat ist das Gesetz nicht zustimmungspflichtig.
„Tempo, Technologie, Toleranz – mit diesem Credo bin ich als Bundesbauministerin angetreten. Und in Sachen Tempo wollen wir mit einer ersten Novelle des Baugesetzbuches bereits wenige Wochen nach Amtsübernahme liefern. Der Kern dieses Entwurfs ist der Bau-Turbo. Denn wir brauchen schnell mehr bezahlbaren Wohnraum. Die Neuregelung ermöglicht es Gemeinden, das Planen und Genehmigen wesentlich zu beschleunigen. Das spart Zeit und Kosten. Und so schaffen wir den rechtlichen Rahmen zur Realisierung des Deutschland-Tempos im Wohnungsbau. Davon profitieren kommunale Planungs- und Genehmigungsbehörden, die Bauwirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger, insbesondere in verdichteten Siedlungsgebieten.“
Quellen: dpa, kommunal.de, Bundesregierung